Die internen Abläufe in größeren, zumeist auch in­ter­na­tio­nal agie­ren­den Un­ter­neh­men und ähnlichen Or­ga­ni­sa­tio­nen sind oft sehr komplex. Zahl­rei­che Prozesse un­ter­schied­li­cher Ab­tei­lun­gen und eventuell ver­schie­de­ner Standorte müssen zu­sam­men­ge­führt werden, um die an­ge­streb­ten Ziele zu erreichen. Dass es dabei auch zu Problemen – etwa durch Miss­ver­ständ­nis­se oder Ziel­kon­flik­te – kommen kann, liegt auf der Hand. Die Abläufe sind dann nicht so effizient, wie sie sein könnten. Sie können auch Risiken be­inhal­ten – nicht zuletzt, indem un­wis­sent­lich ge­setz­li­che Regeln verletzt werden. An diesem Punkt setzt die Interne Revision an. Sie dient dazu, in­ef­fi­zi­en­te Prozesse und Risiken auf­zu­de­cken und Lö­sungs­vor­schlä­ge zu machen.

Was ist die Interne Revision?

Die Interne Revision ist Be­stand­teil eines Systems zur Analyse und Op­ti­mie­rung von Prozessen, die in einer Or­ga­ni­sa­ti­on ablaufen. In Un­ter­neh­men un­ter­steht sie in aller Regel direkt der Ge­schäfts­lei­tung und überprüft die internen Abläufe, in­for­miert über deren Er­geb­nis­se und macht ggf. Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge. Das dient dem Ziel, die be­tref­fen­de Or­ga­ni­sa­ti­on so effizient und risikoarm wie möglich arbeiten zu lassen. Die Interne Revision ist damit auch ein Über­wa­chungs­in­stru­ment der Ge­schäfts­lei­tung innerhalb der Ebenen Go­ver­nan­ce, Risk Ma­nage­ment und Com­pli­ance.

Die Interne Revision ist – wie der Name sagt – eine interne An­ge­le­gen­heit der be­tref­fen­den Or­ga­ni­sa­ti­on. Sie wird dem­entspre­chend von An­ge­hö­ri­gen dieser Or­ga­ni­sa­ti­on durch­ge­führt. Das un­ter­schei­det sie von der externen Revision durch fir­men­frem­de Prüfer. Die internen Prüfer sind pro­zess­un­ab­hän­gig: Sie arbeiten also vom Ta­ges­ge­schäft losgelöst und sind nicht in die von ihnen un­ter­such­ten Prozesse ein­ge­bun­den. Die Stelle (also die be­tref­fen­den Personen bzw. die Abteilung), die die Interne Revision durch­führt, be­zeich­net man als In­nen­re­vi­si­on. Im Op­ti­mal­fall ist sie aus­schließ­lich mit dieser Aufgabe betraut, doch vor allem in kleineren Un­ter­neh­men wird die Interne Revision häufig von Mit­ar­bei­tern im Rech­nungs­we­sen oder Con­trol­ling mit­über­nom­men.

Hinweis

Wenn Mit­ar­bei­ter aus dem Rech­nungs­we­sen oder dem Con­trol­ling zu­sätz­lich die Aufgabe der Internen Revision über­neh­men, kann das pro­ble­ma­tisch werden. U. U. ist die ge­for­der­te Pro­zess­un­ab­hän­gig­keit in diesem Fall nicht gegeben, und es kommt zu Kon­flik­ten (bei­spiels­wei­se, wenn Op­ti­mie­rungs­be­darf eben im Rech­nungs­we­sen besteht).

Rolle innerhalb des Un­ter­neh­mens

Die Ein­rich­tung einer Internen Revision liegt im wohl­ver­stan­de­nen Interesse jeder Or­ga­ni­sa­ti­on. Das zu­grun­de­lie­gen­de Konzept hat aber auch eine ge­setz­li­che Basis, etwa im deutschen Ak­ti­en­ge­setz, in dem es heißt, der Vorstand eines Un­ter­neh­mens müsse Maßnahmen zur Über­wa­chung treffen, um Ent­wick­lun­gen zu erkennen, die dessen Fort­be­stand gefährden (§ 91 AktG). Für die Fi­nanz­bran­che hat die Bun­des­an­stalt für die Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) die Aufgaben der Internen Revision genauer be­schrie­ben – sie lassen sich den Min­dest­an­for­de­run­gen an das Ri­si­ko­ma­nage­ment entnehmen.

Aufgaben und Verfahren der Internen Revision

Die der Internen Revision zu­ge­schrie­be­nen Aufgaben machen ihre Ab­gren­zung vom Con­trol­ling manchmal schwer. Letzteres wird als In­stru­ment zur Un­ter­neh­mens­pla­nung und -steuerung ver­stan­den, doch sind die Übergänge in der Praxis oft fließend. Der Un­ter­schied besteht darin, dass sich das Con­trol­ling auf laufende oder geplante Vorgänge bezieht, während die Interne Revision im Prinzip ver­gan­ge­ne, ab­ge­schlos­se­ne Prozesse un­ter­sucht. Sie stellt gegenüber, wie sich der tat­säch­li­che Ablauf von der ur­sprüng­li­chen Planung un­ter­schei­det (Soll-Ist-Vergleich) und versucht, eventuell vor­lie­gen­de Fehler und deren Ursachen her­aus­zu­ar­bei­ten. Auf der Grundlage solch einer Un­ter­su­chung lassen sich dann Hand­lungs­emp­feh­lun­gen ableiten und ef­fi­zi­en­te­re Maßnahmen für künftige Prozesse finden.

Im Einzelnen umfasst die Interne Revision folgende Aufgaben:

  • Ma­nage­ment Audit: Prüfung der Leis­tun­gen des Füh­rungs­per­so­nals (aus­ge­nom­men der Lei­tungs­ebe­ne) – unter be­son­de­rer Be­rück­sich­ti­gung der vor­ge­ge­be­nen Un­ter­neh­mens­zie­le und im Hinblick auf Effizienz und Zweck­mä­ßig­keit
  • Ope­ra­tio­nal Audit: Über­prü­fung der Ak­ti­vi­tä­ten eines Un­ter­neh­mens bzw. einer Or­ga­ni­sa­ti­on in sämt­li­chen Bereichen und Ab­tei­lun­gen; dabei wird vor allem die Effizienz von Kom­mu­ni­ka­ti­on, Hier­ar­chie und Ko­ope­ra­ti­on un­ter­sucht.
  • Financial Audit: Prüfung sämt­li­cher Abläufe des Rech­nungs­we­sens – ins­be­son­de­re der Buch­füh­rung – auf die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung nach den im Han­dels­ge­setz­buch (HGB) und in den Steu­er­ge­set­zen fest­ge­leg­ten Regeln
  • Kre­dit­re­vi­si­on: Sys­te­ma­ti­sche Ein­schät­zung der Risiken, die mit den einzelnen Kre­dit­neh­mern verbunden sind – un­ab­hän­gig von der Kre­dit­be­wil­li­gung im normalen Geschäft
  • Com­pli­ance Audit: Iden­ti­fi­ka­ti­on der Umwelt- und Si­cher­heits­an­for­de­run­gen an die Or­ga­ni­sa­ti­on sowie Über­prü­fung ihrer Ein­hal­tung
  • Audit des Internen Kon­troll­sys­tems: Über­prü­fung der tech­ni­schen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Kon­troll­maß­nah­men, die den ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf der Un­ter­neh­mens­pro­zes­se si­cher­stel­len sowie Schäden durch Fahr­läs­sig­keit oder Ma­ni­pu­la­ti­on vorbeugen sollen
  • Prä­ven­ti­on: Un­ter­su­chun­gen bei Verdacht auf strafbare Hand­lun­gen zur Auf­de­ckung ge­setz­wid­ri­ger Hand­lun­gen (z. B. Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on)

Die Interne Revision kann die genannten Bereiche sowohl in Ein­zel­fall­prü­fun­gen (also der be­reichs­über­grei­fen­den Prüfung konkreter Sach­ver­hal­te) als auch im Rahmen einer ge­ne­rel­len Sys­tem­prü­fung un­ter­su­chen (der Be­trach­tung aller Aspekte des Projekts inklusive der re­le­van­ten Hin­ter­grün­de und der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten). Dabei stehen folgende Kriterien zur Auswahl:

  • Ord­nungs­mä­ßig­keit: Über­prü­fung, ob die Abläufe ord­nungs­ge­mäß und re­gel­kon­form erfolgen
  • Si­cher­heit: Prüfung auf si­cher­heits­re­le­van­te Parameter
  • Wirt­schaft­lich­keit: Über­prü­fung der Kos­ten­ef­fi­zi­enz und Ren­ta­bi­li­tät

Bei ihren Prü­fungs­tä­tig­kei­ten sollte sich die Interne Revision an diesen drei Prin­zi­pi­en ori­en­tie­ren:

  • Wirt­schaft­lich­keit: Häu­fig­keit und Umfang einer Revision müssen dem zu er­war­ten­den Nutzen (etwa in Form von Ein­spa­rungs­mög­lich­kei­ten, Scha­dens­ab­wehr, Ri­si­ko­min­de­rung) ent­spre­chen.
  • We­sent­lich­keit/Dring­lich­keit: Prio­ri­sie­rung von Re­vi­si­ons­auf­ga­ben, die für zu­künf­ti­ge Ent­schei­dun­gen der Ge­schäfts­füh­rung von großem Interesse sind
  • Sorgfalt: Gründ­li­che Durch­füh­rung aller Re­vi­si­ons­schrit­te und objektive Bewertung der Er­geb­nis­se unter Be­rück­sich­ti­gung der Un­ter­neh­mens­zie­le

Standards für die Interne Revision

Grund­la­gen für die Arbeit der Internen Revision ver­mit­telt das Deutsche Institut für Interne Revision e. V. (DIIR), das in diesem Fach­be­reich Tätige und Firmen zu seinen Mit­glie­dern zählt. Das DIIR ist Teil der globalen Ver­ei­ni­gung „The Institute of Internal Auditors“ (IIA) mit Sitz in Lake Mary, Florida/USA. Diese Or­ga­ni­sa­ti­on ver­öf­fent­licht aus­führ­li­che und re­gel­mä­ßig ak­tua­li­sier­te in­ter­na­tio­na­le Standards für die be­ruf­li­che Praxis der Internen Revision, die auch auf Deutsch vorliegen. In­for­ma­ti­ve Downloads zu Re­vi­si­ons­stan­dards gibt es auch auf der Website des DIIR auf Deutsch und Englisch. Für seine deutsch­spra­chi­gen Mit­glie­der ver­an­stal­tet das DIIR außerdem Kongresse und Seminare, ver­öf­fent­licht ver­schie­de­ne Schriften und bietet auch Zer­ti­fi­zie­run­gen an.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Reviewer

Zum Hauptmenü