Jede Un­ter­neh­mung ist mit In­ves­ti­tio­nen verbunden. Bei einer In­ves­ti­ti­on handelt es sich um die lang­fris­ti­ge Bindung fi­nan­zi­el­ler Mittel in ma­te­ri­el­le und im­ma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de. Dabei wirken sich In­ves­ti­tio­nen nicht nur auf das An­la­ge­ver­mö­gen eines Un­ter­neh­mens aus, sondern indirekt auch auf das Um­lauf­ver­mö­gen. Die In­ves­ti­ti­ons­pla­nung ist daher ein zentraler Be­stand­teil der stra­te­gi­schen Un­ter­neh­mens­pla­nung. In den Busi­ness­plan fließt die In­ves­ti­ti­ons­pla­nung im Rahmen der Fi­nanz­pla­nung ein.

In­ves­ti­tio­nen sind nicht nur mit einem hohen Ka­pi­tal­ein­satz und einer lang­fris­ti­gen Ka­pi­tal­bin­dung verbunden, In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen wirken sich auch maß­geb­lich auf die Kos­ten­struk­tur eines Un­ter­neh­mens aus. Bevor Sie Geld in ein Ge­schäfts­vor­ha­ben in­ves­tie­ren, gilt es daher möglichst genau zu ermitteln, wie viel Kapital Sie einsetzen müssen, um ihr Projekt zu rea­li­sie­ren.

Der Ka­pi­tal­be­darf einer In­ves­ti­ti­on wird im Rahmen eines In­ves­ti­ti­ons­plans bestimmt, der als Grundlage für In­ves­ti­ti­ons­rech­nun­gen und die Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau dient. Die Auf­stel­lung aller mit einer In­ves­ti­ti­on ver­bun­de­nen Kosten ist somit die Vor­aus­set­zung für deren be­triebs­wirt­schaft­li­che Bewertung.

Wie sie einen In­ves­ti­ti­ons­plan im Rahmen des Busi­ness­plans zur stra­te­gi­schen oder ope­ra­ti­ven Un­ter­neh­mens­pla­nung auf­stel­len, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

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Was ist ein In­ves­ti­ti­ons­plan?

Bei einem In­ves­ti­ti­ons­plan handelt es sich um eine ta­bel­la­ri­sche Auf­stel­lung aller mit einer In­ves­ti­ti­on ver­bun­de­nen In­ves­ti­ti­ons­ob­jek­te sowie der je­wei­li­gen Kosten. Dabei ist zu beachten, dass der In­ves­ti­ti­ons­plan lediglich die Auf­wen­dun­gen umfasst, die als einmalige Kosten im Rahmen der In­ves­ti­ti­on und während der An­lauf­pha­se entstehen.

Eine Übersicht der laufenden mo­nat­li­chen Kosten (bei­spiels­wei­se Per­so­nal­kos­ten) wird un­ab­hän­gig vom In­ves­ti­ti­ons­plan mit dem Be­triebs­mit­tel­plan erstellt.

In­ves­ti­ti­ons­plan und Be­triebs­mit­tel­plan gehen an­schlie­ßend in den Ka­pi­tal­be­darfs­plan ein.

De­fi­ni­ti­on: In­ves­ti­ti­ons­plan

Der In­ves­ti­ti­ons­plan ist eine Auf­stel­lung aller Kosten, die einmalig in der An­lauf­pha­se einer In­ves­ti­ti­on anfallen. Zusammen mit dem Be­triebs­mit­tel­plan, in dem die laufenden Kosten eines Un­ter­neh­mens erfasst werden, geht der In­ves­ti­ti­ons­plan u. a. in die Ka­pi­tal­be­darfs­pla­nung ein. Der Ka­pi­tal­be­darfs­plan wiederum ist Teil der Fi­nanz­pla­nung im Rahmen des Busi­ness­plans.

In der be­triebs­wirt­schaft­li­chen Praxis wird ein In­ves­ti­ti­ons­plan immer dann auf­ge­stellt, wenn eine In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dung getroffen werden muss – in der Regel aus einem der folgenden Gründe:

  • Erst­in­ves­ti­ti­on: Als Erst­in­ves­ti­ti­on be­zeich­net man die An­schaf­fung aller be­triebs­not­wen­di­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de im Rahmen der Exis­tenz­grün­dung.
  • Er­satz­in­ves­ti­ti­on: Wird ein Ver­mö­gens­ge­gen­stand des Betriebs durch einen neuen ersetzt, spricht man von einer Er­satz­in­ves­ti­ti­on.
  • Ra­tio­na­li­sie­rungs­in­ves­ti­ti­on: In­ves­ti­tio­nen, die eine Kos­ten­ein­spa­rung zur Folge haben, werden Ra­tio­na­li­sie­rungs­in­ves­ti­tio­nen genannt.
  • Er­wei­te­rungs­in­ves­ti­ti­on: Erfordert die Er­wei­te­rung der Ge­schäfts­tä­tig­keit die An­schaf­fung von Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den, handelt es sich um Er­wei­te­rungs­in­ves­ti­tio­nen.

Als Teil eines um­fas­sen­den Fi­nanz­plans ist der In­ves­ti­ti­ons­plan nicht nur Grundlage des Busi­ness­plans, sondern auch Leitfaden für Fi­nan­zie­rungs­vor­ha­ben. Er ist somit eine Vor­aus­set­zung für die Ka­pi­tal­be­schaf­fung. Gestalten Sie ent­spre­chen­de Auf­stel­lun­gen trans­pa­rent und über­sicht­lich, sodass po­ten­zi­el­le Ka­pi­tal­ge­ber wie Banken oder private In­ves­to­ren einen Überblick über alle mit der In­ves­ti­ti­on ver­bun­de­nen Auf­wen­dun­gen erhalten. Einen In­ves­ti­ti­ons­kre­dit erhalten Sie in der Regel nur dann, wenn Ihre Geldgeber nach­voll­zie­hen können, wofür Sie die Fremd­mit­tel verwenden möchten.

Aufbau und Inhalt des In­ves­ti­ti­ons­plans

Im In­ves­ti­ti­ons­plan erfassen Sie alle ein­ma­li­gen Auf­wen­dun­gen für alle mit einer In­ves­ti­ti­on ver­bun­de­nen In­ves­ti­ti­ons­ob­jek­te inklusive der Kosten, die im Rahmen der An­lauf­pha­se für die Auf­trags­vor­fi­nan­zie­rung entstehen. Handelt es sich um eine Erst­fi­nan­zie­rung im Rahmen der Exis­tenz­grün­dung, be­inhal­tet der In­ves­ti­ti­ons­plan zudem alle mit der Gründung ver­bun­de­nen Kosten.

Ein of­fi­zi­el­les Re­fe­renz­sche­ma für Aufbau und Inhalt des In­ves­ti­ti­ons­plans existiert nicht. Ori­en­tie­ren Sie sich statt­des­sen an Check­lis­ten, die von of­fi­zi­el­len In­for­ma­ti­ons­stel­len wie dem Grün­der­por­tal des BMWi oder den Industrie- und Han­dels­kam­mern her­aus­ge­ben werden. Ent­spre­chen­des Download-Material bieten zudem die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) und andere För­der­insti­tu­te.

Wir ver­an­schau­li­chen Ihnen den Aufbau eines In­ves­ti­ti­ons­plans am Beispiel einer Erst­in­ves­ti­ti­on und legen dabei folgende Glie­de­rung zugrunde:

  1. Ka­pi­tal­be­darf für die (formale) Gründung
  2. Ka­pi­tal­be­darf für laufende Be­triebs­aus­ga­ben in der An­lauf­pha­se
  3. Ka­pi­tal­be­darf für In­ves­ti­tio­nen ins An­la­ge­ver­mö­gen
  4. Ka­pi­tal­be­darf für In­ves­ti­tio­nen ins Um­lauf­ver­mö­gen
  5. Auf­wen­dun­gen für den Ka­pi­tal­dienst

Handelt es sich bei Ihrem In­ves­ti­ti­ons­vor­ha­ben um eine Erst­in­ves­ti­ti­on, sollten Sie die Grün­dungs­kos­ten im In­ves­ti­ti­ons­plan separat erfassen. Der Ka­pi­tal­be­darf für die formale Gründung umfasst alle Auf­wen­dun­gen, die bei der Grün­dungs­vor­be­rei­tung anfallen – bei­spiels­wei­se Be­ra­tungs­kos­ten sowie Gebühren für An­mel­dun­gen, Ge­neh­mi­gun­gen oder no­ta­ri­el­le Be­glau­bi­gun­gen.

Darüber hinaus sind In­ves­ti­tio­nen in der Regel mit Auf­wen­dun­gen für ma­te­ri­el­le und im­ma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de verbunden. Man un­ter­schei­det dabei zwischen Anlage- und Um­lauf­ver­mö­gen. Das An­la­ge­ver­mö­gen umfasst alle Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de, die Sie im Rahmen der In­ves­ti­ti­on für einen dau­er­haf­ten Einsatz im Betrieb an­schaf­fen – bei­spiels­wei­se Sachwerte, Maschinen oder Fahrzeuge, aber auch im­ma­te­ri­el­le Güter wie Lizenzen und Patente. Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de wie Waren, Ma­te­ria­li­en oder Rohstoffe, die der Ver­äu­ße­rung, dem Verbrauch oder der Ver­ar­bei­tung dienen und daher nur kurz­fris­tig im Un­ter­neh­men ver­blei­ben, werden dem Um­lauf­ver­mö­gen zu­ge­rech­net.

Bei In­ves­ti­tio­nen, die sie ganz oder teilweise über Fremd­ka­pi­tal fi­nan­zie­ren möchten, sollten Sie im In­ves­ti­ti­ons­plan zudem Auf­wen­dun­gen für Zinsen und Til­gungs­ra­ten fest­hal­ten.

  1. Grün­dungs­kos­ten/Einmalige Ausgaben in der An­lauf­pha­se
    1. Miet­kau­ti­on
    2. Rechts­be­ra­ter
    3. Steu­er­be­ra­ter
    4. Un­ter­neh­mens­be­ra­ter
    5. Ge­wer­be­an­mel­dung
    6. Ent­wick­lung eines Corporate Designs
    7. Er­öff­nungs­wer­bung
    8. Ein­rich­tung einer In­ter­net­sei­te
    9. Er­öff­nungs­fei­er
    10. Markt­in­for­ma­ti­on
    11. An­mel­dun­gen/Ge­neh­mi­gun­gen
    12. Eintrag ins Han­dels­re­gis­ter
    13. Notar
    14. Reserve für Start­pha­se, Fol­ge­inves­ti­tio­nen und Un­vor­her­ge­se­he­nes
  2. An­la­ge­ver­mö­gen
    1. Patent-, Lizenz- und Fran­chise­ge­büh­ren
    2. Grund­stü­cke/Im­mo­bi­li­en einschl. Ne­ben­kos­ten
    3. Pro­duk­ti­ons­an­la­gen, Maschinen, Werkzeuge
    4. Betriebs- und Ge­schäfts­aus­stat­tung
    5. Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik (PC, Telefon, ...)
    6. Software
    7. Fahrzeuge
  3. Um­lauf­ver­mö­gen
    1. Material- und Wa­ren­la­ger
    2. Roh-, Hilfs- und Be­triebs­stof­fe
  4. Ka­pi­tal­dienst
    1. Zinsen für Exis­tenz­grün­dungs­dar­le­hen/Bank­kre­di­te
    2. Tilgung

Im Rahmen des In­ves­ti­ti­ons­plans werden alle oben auf­ge­führ­ten Angaben auf­sum­miert. Die finale Summe des In­ves­ti­ti­ons­plans gibt Auf­schluss darüber, wie viel Kapital Sie in der An­fangs­pha­se der In­ves­ti­ti­on benötigen, um das geplante Vorhaben um­zu­set­zen.

Achten Sie darauf, dass Ihnen konkrete Angebote zu den einzelnen Kos­ten­punk­ten vorliegen. Nur so stellen Sie sicher, dass die Höhe der be­nö­tig­ten In­ves­ti­ti­ons­sum­me so fundiert wie möglich erfasst wird.

Der In­ves­ti­ti­ons­plan als Teil des Busi­ness­plans

Der In­ves­ti­ti­ons­plan gehört als Teil des Fi­nanz­plans zum Busi­ness­plan. In den Fi­nanz­plan geht er in der Regel zusammen mit einem Be­triebs­mit­tel­plan ein.

Während der In­ves­ti­ti­ons­plan lediglich einmalige Kosten sowie zu­sätz­li­che Auf­wen­dun­gen während der An­lauf­pha­se umfasst, gibt der Be­triebs­mit­tel­plan po­ten­zi­el­len Geld­ge­bern einen Überblick über die laufenden Kosten Ihres Un­ter­neh­mens.

Zu den Be­triebs­mit­teln zählen:

  • Per­so­nal­kos­ten (inkl. Lohn- und Lohn­ne­ben­kos­ten) inkl. eigenes Ge­schäfts­füh­rer­ge­halt bei Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten (alle Kosten inkl. Lohn­ne­ben­kos­ten)
  • Ggf. Un­ter­neh­mer­lohn (bei Ein­zel­un­ter­neh­men und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten zur Si­cher­stel­lung der privaten Le­bens­hal­tungs­kos­ten)
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Miet­kau­ti­on
  • Heizung, Strom, Wasser, Gas
  • Markt­er­schlie­ßungs­kos­ten (Werbung, Marketing)
  • Kraft­fahr­zeug­kos­ten
  • Rei­se­kos­ten
  • Telefon, Fax, Internet
  • Bü­ro­ma­te­ri­al
  • Ver­pa­ckung
  • Ver­si­che­run­gen
  • Beiträge (z. B. Kammern, Fach­ver­bän­de)
  • Beratung (Rechts­an­walt, Un­ter­neh­mens­be­ra­ter, Steu­er­be­ra­ter - siehe hierzu Steu­er­be­ra­ter-Kosten)
  • Sonstige Auf­wen­dun­gen

Addieren Sie die im In­ves­ti­ti­ons­plan er­mit­tel­te In­ves­ti­ti­ons­sum­me mit der Summe der im Be­triebs­mit­tel­plan erfassten laufenden Kosten, erhalten Sie den Ka­pi­tal­be­darf Ihrer Un­ter­neh­mung.

Wie Sie diesen Ka­pi­tal­be­darf decken, zeigen Sie im Fi­nan­zie­rungs­plan – einem weiteren Teilplan des Fi­nanz­plans. Da In­ves­ti­ti­ons­vor­ha­ben in der Regel durch einen Mix aus Ei­gen­ka­pi­tal, För­der­dar­le­hen und Bank­kre­dit fi­nan­ziert werden, ist es er­folgs­ent­schei­dend, dass Sie Zinsen und Til­gungs­ra­ten bereits in der Ka­pi­tal­be­darfs­pla­nung be­rück­sich­ti­gen. Zwi­schen­zeit­li­che Engpässe lassen sich mithilfe einer Li­qui­di­täts­vor­schau iden­ti­fi­zie­ren.

Darüber hinaus gilt es si­cher­zu­stel­len, dass alle Be­triebs­kos­ten sowie ihr Le­bens­un­ter­halt nach der ein­kal­ku­lier­ten An­lauf­pha­se allein durch Ihr Un­ter­neh­men gedeckt werden und keine lang­fris­ti­gen Verluste zu be­fürch­ten sind. Ob sich Ihre In­ves­ti­ti­on rechnet, kal­ku­lie­ren Sie im Rahmen einer Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau, die ebenfalls in den Fi­nanz­plan eingeht. Möchten Sie ab­schät­zen, wie Ihre In­ves­ti­ti­on ihm Vergleich zu al­ter­na­ti­ven In­ves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten ab­schnei­det, bietet sich ein In­ves­ti­ti­ons­rech­nungs­ver­fah­ren wie die Ka­pi­tal­wert­me­tho­de an.

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