Es gibt viele Wege, einer selbst­stän­di­gen Be­schäf­ti­gung nach­zu­ge­hen. Man muss nicht immer gleich ein eigenes Un­ter­neh­men gründen. Ein kleines Ne­ben­ge­wer­be oder frei­be­ruf­li­che Ge­le­gen­heits­auf­trä­ge können genauso gut ein Schritt in die Selbst­stän­dig­keit sein. Doch egal, wie gering der Auftrag auch ist, sobald Sie eine Rechnung schreiben, müssen Sie sich an die Vor­schrif­ten für die ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nungs­stel­lung halten.

Damit Ihre Rech­nun­gen vor dem Finanzamt oder im schlimms­ten Fall auch bei einem Rechts­streit Bestand haben, müssen selbige bestimmte Pflicht­an­ga­ben für ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nun­gen enthalten. Eine der wich­tigs­ten davon ist die Steu­er­num­mer. Das Finanzamt benötigt sie, um die an­fal­len­den Steuern, dem richtigen Steu­er­kon­to zu­zu­ord­nen.

Alle In­for­ma­tio­nen befinden sich auf dem Stand von September 2021.

KI-Assistent kostenlos – Ihr smarter All­tags­hel­fer
  • DSGVO-konform & sicher gehostet in Deutsch­land
  • Pro­duk­ti­vi­tät steigern – weniger Aufwand, mehr Output
  • Direkt im Browser starten – ohne In­stal­la­ti­on

Wer braucht überhaupt eine Steu­er­num­mer?

Die Steu­er­num­mer braucht in Deutsch­land jeder, der als Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­ler für seine er­brach­ten Leis­tun­gen eine Rechnung stellen will. Auch große Un­ter­neh­men haben eine Steu­er­num­mer. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Tätigkeit haupt- oder ne­ben­be­ruf­lich ausgeübt wird. Aus diesem Grund müssen Frei­be­ruf­ler und Selbst­stän­di­ge bei der Un­ter­neh­mens­grün­dung eine Steu­er­num­mer be­an­tra­gen. Es gibt nur eine Ausnahme davon – die Gründung eines Gewerbes. Bei dieser über­mit­telt das Ge­wer­be­amt nach Ihrer Anmeldung alle nötigen Daten direkt dem Finanzamt.

Hinweis

Es kommt oft zu Ver­wechs­lun­gen der Steu­er­num­mer und Steuer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, da die zweite bis vor einiger Zeit (und um­gangs­sprach­lich nach wie vor) ebenfalls als Steu­er­num­mer be­zeich­net wurde. Die Steuer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer erhält in Deutsch­land jeder Bürger zur steu­er­li­chen Ein­ord­nung. Sie wird spä­tes­tens beim ersten Ar­beits­ver­hält­nis nötig, wenn ein Ar­beit­neh­mer vom Ar­beit­ge­ber beim Finanzamt an­ge­mel­det wird und ist ins­be­son­de­re für die Er­stel­lung Ihrer Lohn­steu­er­erklä­rung wichtig, weil mit ihr steu­er­recht­lich relevante In­for­ma­tio­nen wie Fa­mi­li­en­sta­tus oder Un­ter­halts­pflich­ten verknüpft sind. Sie wird nur einmalig vergeben und bleibt danach un­ver­än­der­lich.

Die Steu­er­num­mer muss auf jedem Dokument des Zah­lungs­ver­kehrs angegeben werden. Das ge­währ­leis­tet, dass das Finanzamt sämtliche Ak­ti­vi­tä­ten einer Person bzw. einem Un­ter­neh­men zuordnen und die Höhe der an­fal­len­den Steuern, wie Gewerbe-, Umsatz- oder Kör­per­schafts­steu­er, ermitteln kann. Das ist besonders im Falle einer Steu­er­prü­fung bzw. Be­triebs­prü­fung durch das Finanzamt relevant, bei der die ord­nungs­ge­mä­ße Buch­füh­rung und Steu­er­erklä­rung überprüft wird.

Wo und wie können Sie die Steu­er­num­mer be­an­tra­gen?

Wer Leis­tun­gen abrechnen will, muss eine Steu­er­num­mer be­an­tra­gen – so viel ist in­zwi­schen klar. Doch wie genau läuft das in der Praxis ab? Das Verfahren ist ver­hält­nis­mä­ßig un­kom­pli­ziert. Sobald Sie eine selbst­stän­di­ge oder frei­be­ruf­li­che Tätigkeit ausüben, müssen Sie das dem Finanzamt melden. Dafür kon­tak­tie­ren Sie das für Sie zu­stän­di­ge Finanzamt und erklären dort die be­ab­sich­tig­te Ge­schäfts­auf­nah­me. Man wird Sie bitten den Fra­ge­bo­gen zur steu­er­li­chen Erfassung aus­zu­fül­len, der sich je nach Zweck und Umfang der an­ge­streb­ten Tätigkeit un­ter­schei­det. Die Angaben, die Sie dort machen, bilden die Grundlage für Ihre vor­läu­fi­ge steu­er­li­che Be­ur­tei­lung.

Tipp

Hier können Sie Ihre Steu­er­num­mer kostenlos online be­an­tra­gen, ohne bei ELSTER re­gis­triert sein zu müssen.

Das Ausfüllen des Er­fas­sungs­bo­gens ist der einzige Weg, eine Steu­er­num­mer an­zu­for­dern. Nachdem das Finanzamt Ihre Daten erfasst hat, erhalten Sie ein Schreiben, das Ihre Steu­er­num­mer und ggf. die Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer enthält, unter der Sie künftig Ihre Geschäfte führen. Die Be­ar­bei­tungs­zeit kann mehrere Wochen dauern

Tipp

Für die ord­nungs­ge­mä­ße Do­ku­men­ta­ti­on Ihrer Einkünfte empfehlen wir, dass Sie noch vor Beginn des ersten Auftrags Ihre Steu­er­num­mer anfordern. So können Sie die erbrachte Leistung sofort bei Abschluss des Auftrags in Rechnung stellen und müssen nicht auf die Un­ter­la­gen vom Finanzamt warten.

Wenn Sie nicht per­sön­lich beim Finanzamt er­schei­nen möchten, um Ihre Steu­er­num­mer zu be­an­tra­gen, finden Sie online die Formulare für sämtliche Ge­schäfts­for­men. Sie können somit den Fra­ge­bo­gen in Ruhe zu Hause ausfüllen und an­schlie­ßend per Post an das zu­stän­di­ge Finanzamt schicken.

Gerade wenn Sie es eilig haben, lohnt es sich jedoch, den Fra­ge­bo­gen per­sön­lich abzugeben, da Sie bei dieser Ge­le­gen­heit even­tu­el­le Fragen direkt mit dem Sach­be­ar­bei­ter be­spre­chen können. So lassen sich Nach­fra­gen per Post vermeiden und der Be­ar­bei­tungs­zeit­raum ver­län­gert sich nicht unnötig.

Exkurs: Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (USt-IDNr.)

Beim Ausfüllen des Fra­ge­bo­gens stellt sich die Frage, ob Sie zu­sätz­lich zur Steu­er­num­mer auch eine Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (USt-IDNr.) anfordern möchten. Sie dient der Zuordnung von Zah­lungs­vor­gän­gen, die ein Un­ter­neh­men mit anderen Ländern innerhalb der EU abwickelt. Auch wenn Sie nicht vorhaben, Ge­schäfts­be­zie­hun­gen mit anderen EU-Ländern auf­zu­neh­men, ist es doch ratsam die USt-IDNr. direkt mit der Steu­er­num­mer zu be­an­tra­gen. So sind Sie für alle Fälle vor­be­rei­tet und sparen später Zeit, falls Sie die Nummer später doch benötigen.

Muss die Steu­er­num­mer wirklich auf jeder Rechnung er­schei­nen?

Laut § 4, Abs. 4 des Um­satz­steu­er­ge­set­zes (UstG) muss die Steu­er­num­mer bzw. Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer als Pflicht­an­ga­be auf jeder Rechnung er­schei­nen. Bei so­ge­nann­ten Klein­be­trags­rech­nun­gen hingegen, deren Rech­nungs­sum­me 250 Euro nicht über­schrei­tet, muss die Steu­er­num­mer nicht zwingend er­schei­nen.

Es spricht al­ler­dings nichts dagegen, dass Sie die Steu­er­num­mer rou­ti­ne­mä­ßig auf jeder Rechnung angeben. Das ver­rin­gert das Feh­ler­ri­si­ko und ist für eine über­sicht­li­che und feh­ler­freie Rech­nungs­stel­lung durchaus sinnvoll. Wenn Sie eine USt-IDNr. Haben, können Sie auch diese verwenden.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Reviewer

Zum Hauptmenü