Wer ein Un­ter­neh­men gründet, der muss sich in der Regel mit mehreren Ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge aus­ein­an­der­set­zen. Welche und wie viele Ver­si­che­run­gen ein Exis­tenz­grün­der genau benötigt, hängt sowohl von der konkreten Branche als auch von seinem privaten Le­bens­stil ab. Selbst­stän­di­ge müssen den Großteil ihrer Ver­si­che­run­gen ei­gen­stän­dig or­ga­ni­sie­ren und bezahlen.

Prin­zi­pi­ell empfiehlt es sich für Un­ter­neh­mens­grün­der, vor dem Abschluss be­stimm­ter Policen zunächst die be­trieb­li­chen Risiken zu iden­ti­fi­zie­ren. Aber auch die per­sön­li­chen Risiken sollten Selbst­stän­di­ge dabei nicht aus den Augen verlieren. Als sehr nützlich erweist sich häufig eine Liste po­ten­zi­el­ler Gefahren, die der Un­ter­neh­mer nach Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit anordnet. Oder danach, in welchem Zeitraum das Risiko am größten ist. Denn die zeitliche Ent­wick­lung des Un­ter­neh­mens be­ein­flusst auch die Not­wen­dig­keit be­stimm­ter Ver­si­che­run­gen.

Per­sön­li­che Ver­si­che­rung bei Selbst­stän­dig­keit

Bei einer Exis­tenz­grün­dung sollten Sie auch Ihre per­sön­li­chen Risiken bedenken und sie genau ana­ly­sie­ren. Es gibt bestimmte Risiken, gegen die Gründer ab­ge­si­chert werden müssen. So sind die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Zudem gibt es eine Reihe an per­sön­li­chen Ver­si­che­run­gen, die sich je nach Situation anbieten.

Kran­ken­ver­si­che­rung

Wer selbst­stän­dig arbeitet, der un­ter­liegt wie alle anderen auch der Ver­si­che­rungs­pflicht bei der Kran­ken­ver­si­che­rung. Selbst­stän­di­ge sind aber grund­sätz­lich frei­wil­lig ge­setz­lich kran­ken­ver­si­chert. Das bedeutet, dass der Gründer die Wahl hat zwischen einer ge­setz­li­chen oder einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Er un­ter­liegt aber der Ver­si­che­rungs­pflicht und muss sich in jedem Fall absichern. Bei Wahl der passenden Ver­si­che­rung gilt es, die Vor- und Nachteile beider Formen genau abzuwägen. Al­ler­dings können Selbst­stän­di­ge grund­sätz­lich nur von einer ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in eine private Police wechseln. Der Weg zurück in die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ist nur unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen möglich – in der Regel nur, wenn der Selbst­stän­di­ge seine Selbst­stän­dig­keit aufgibt.

Vor allem in den ersten Jahren der Selbst­stän­dig­keit ist es meistens emp­feh­lens­wert, zunächst bei einer ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zu bleiben. Stellt sich ir­gend­wann der erhoffte Un­ter­neh­mens­er­folg ein, kann man später immer noch zu einer privaten Police wechseln. Zudem gibt es auch viele Angebote für private Zu­satz­ver­si­che­run­gen, die bei­spiels­wei­se sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te oder Zahn­be­hand­lun­gen umfassen und je nach in­di­vi­du­el­lem Bedarf durchaus sinnvoll sein können.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den wich­tigs­ten Policen für Un­ter­neh­mer. Denn wer in Deutsch­land jemand anderem Schaden zufügt, der haftet dafür in un­be­grenz­ter Höhe. Bereits eine einzige Sekunde der Un­acht­sam­keit kann gra­vie­ren­de Folgen haben. Hohe Scha­den­er­satz­for­de­run­gen bedrohen dann per­sön­li­che Existenz und Un­ter­neh­men glei­cher­ma­ßen. Mit einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist jeder Selbst­stän­di­ge auf der sicheren Seite und vor exis­tenz­be­dro­hen­den Scha­den­er­satz­for­de­run­gen geschützt. Darüber hinaus sind die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Ver­hält­nis zu den ab­ge­deck­ten Haft­pflicht­ri­si­ken sehr gering.

Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wer selbst­stän­dig arbeitet, der ist grund­sätz­lich nicht durch die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert. Wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall der selbst­stän­di­ge Un­ter­neh­mer also nicht mehr arbeiten kann, dann benötigt er eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, um seinen gewohnten Le­bens­stan­dard auf­recht­zu­er­hal­ten. Exis­tenz­grün­der sollten sich vor dem Abschluss einer solchen Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung jedoch unbedingt beim Anbieter über den Leis­tungs­um­fang in­for­mie­ren. Häufig umfasst die Ver­si­che­rung nämlich nur eine Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn der Un­ter­neh­mer komplett er­werbs­un­fä­hig ist – also gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag keine so­ge­nann­te abstrakte Ver­wei­sung enthält. Bei einer solchen Ver­wei­sung bekommen Sie keine Leis­tun­gen aus­ge­zahlt, wenn Sie auf ir­gend­ei­ne andere be­ruf­li­che Tätigkeit verwiesen werden können, die Sie noch ausführen könnten – selbst, wenn diese nicht ihrem Aus­bil­dungs­grad ent­spricht oder aktuell kaum gefragt ist. Statt­des­sen sollte der Ver­si­che­rungs­ver­trag klar regeln, dass Ihnen die Leis­tun­gen nur versagt werden, wenn Sie Ihren gewohnten Le­bens­stan­dard mit einem Beruf auf­recht­erhal­ten können, der Ihrer vor­an­ge­gan­ge­nen Tätigkeit ähnelt und mit Ihrer Le­bens­ein­stel­lung vereinbar ist.

Die Kosten für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung variieren sehr stark. Sie sind u.a. von der Höhe der ver­si­cher­ten Rente, dem Alter des Selbst­stän­di­gen, der Dauer der Ver­si­che­rung sowie even­tu­el­len Vor­er­kran­kun­gen abhängig.

Un­fall­ver­si­che­rung

Mit einer Un­fall­ver­si­che­rung können sich Selbst­stän­di­ge vor den Risiken eines Unfalls absichern. Als Un­ter­neh­mer haben Sie bei­spiels­wei­se die Mög­lich­keit, sich bei einer Be­rufs­ge­nos­sen­schaft frei­wil­lig zu ver­si­chern. Die von den Ge­nos­sen­schaf­ten gebotenen Leis­tun­gen ent­spre­chen dabei üb­li­cher­wei­se denen der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung. Wer als Selbst­stän­di­ger in einer Branche arbeitet, in der ein höheres Un­fall­ri­si­ko besteht, der sollte sich in jedem Fall für eine private Un­fall­ver­si­che­rung ent­schei­den. Denn die privaten Policen bieten einen um­fang­rei­che­ren Schutz.

Beim Abschluss einer Un­fall­ver­si­che­rung sollten Un­ter­neh­mer zudem eine möglichst hohe Grund­in­va­li­di­täts­sum­me fest­set­zen. Diese bestimmt die Höhe der Leistung nach einem Unfall.

Ren­ten­ver­si­che­rung

Bestimmte Be­rufs­grup­pen sind ver­pflich­tet, eine Ren­ten­ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen. Dazu gehören bei­spiels­wei­se Dozenten an Hoch­schu­len, Pu­bli­zis­ten oder Künstler. Andere Selbst­stän­di­ge haben die freie Wahl. Grund­sätz­lich besteht auch die Mög­lich­keit, sich bei einer ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung frei­wil­lig zu ver­si­chern. Hierfür muss aber innerhalb einer Fünf­jah­res­frist bei dem Anbieter ein Antrag auf Wei­ter­ver­si­che­rung gestellt werden. Ist ein Un­ter­neh­mer erstmal in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert, kann er nur unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen die Police wieder verlassen.

Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung

Wer sich als Selbst­stän­di­ger frei­wil­lig gegen Ar­beits­lo­sig­keit ver­si­chern möchte, der muss innerhalb der letzten zwei Jahre min­des­tens 12 Monate ver­si­che­rungs­pflich­tig be­schäf­tigt gewesen sein. Ist das der Fall, muss er direkt nach Beginn der selbst­stän­di­gen Tätigkeit den Antrag stellen. Da Exis­tenz­grün­dun­gen gerade in den ersten Jahren mit einem gewissen Risiko verbunden sind, wären Un­ter­neh­mer dann bei einem even­tu­el­len Scheitern geschützt und könnten Ar­beits­lo­sen­geld beziehen.

Be­trieb­li­che Ver­si­che­run­gen bei Selbst­stän­dig­keit

Die Gründung eines Un­ter­neh­mens be­inhal­tet sowohl Chancen als auch Risiken. Mit spe­zi­el­len be­trieb­li­chen Ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge können Sie sich jedoch gegen einige un­ter­neh­me­ri­sche Risiken absichern.

Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wenn Sie einer dritten Person im Rahmen Ihrer selbst­stän­di­gen Tätigkeit Schaden zufügen, kommt die Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zum Tragen. Eine Be­triebs­haft­pflicht ist vor allem für Un­ter­neh­men un­ver­zicht­bar, die in ihrer Branche per­sön­li­chen Kun­den­kon­takt haben. Doch auch Firmen, die mit sensiblen Daten arbeiten, oder phar­ma­zeu­ti­sche Un­ter­neh­men mit Be­ra­tungs­an­ge­bo­ten sollten unbedingt eine Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. Die ver­schie­de­nen Ver­si­che­run­gen bieten zum Teil sehr un­ter­schied­li­che Leis­tun­gen an: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung daher darauf, dass das Leis­tungs­pa­ket zu den in Ihrer Branche üblichen Risiken passt.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Von einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren Selbst­stän­di­ge, wenn es zu ju­ris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kommt: Ist der Un­ter­neh­mer im Recht, übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kosten für den Anwalt, das Gericht oder den Gutachter. Der Un­ter­neh­mer kann sich entweder als Inhaber der Firma einzeln über eine Be­rufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung absichern oder al­ter­na­tiv einen Fir­men­rechts­schutz in Anspruch nehmen. Dadurch ver­si­chert sich der Un­ter­neh­mer gemeinsam mit seinen Mit­ar­bei­tern.

Produkt-, Berufs- und Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Ver­ur­sacht ein Selbst­stän­di­ger durch seine be­ruf­li­che Tätigkeit einen Ver­mö­gens­scha­den, muss er Scha­den­er­satz leisten. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine Produkt-, Berufs- oder Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen. Welche Police die richtige ist, hängt von der Branche ab, in der Sie arbeiten. Selbst­stän­di­ge, die als Berater, Prüfer, Anwalt oder Gutachter tätig sind, kommen um solch eine Ver­si­che­rung kaum herum. Ein Beispiel, dass diese Not­wen­dig­keit ver­deut­licht: Ein Fi­nanz­be­ra­ter, der seinen Kunden nach­weis­bar falsche Emp­feh­lun­gen gibt, die zu einem fi­nan­zi­el­len Verlust führen, muss für den dadurch ent­stan­de­nen Schaden aufkommen.

Weitere Mög­lich­kei­ten für die be­trieb­li­che Ver­si­che­rung

Be­trieb­li­che Ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge bieten für nahezu alle Scha­den­fäl­le ent­spre­chen­de Leis­tun­gen an. Weitere Beispiele für Ver­si­che­run­gen, die unter Umständen für Betriebe sinnvoll sein können:

  • Feu­er­ver­si­che­rung
  • Elek­tro­ver­si­che­rung
  • Sturm­ver­si­che­rung
  • Trans­port­ver­si­che­rung
  • Ge­bäu­de­ver­si­che­rung
  • For­de­rungs­aus­fall­ver­si­che­rung
  • In­ven­tar­ver­si­che­rung

Ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge ab­schlie­ßen

Tipp

Selbst­stän­di­ge sollten in re­gel­mä­ßi­gen Abständen über­prü­fen, ob sämtliche ihrer Ver­si­che­run­gen wirklich notwendig sind. Auf der anderen Seite kann nach einer Er­wei­te­rung der Ge­schäfts­tä­tig­keit auch der Abschluss neuer Policen oder eine Erhöhung der De­ckungs­sum­men er­for­der­lich sein. Führen be­trieb­li­che Ver­än­de­run­gen zu einer ge­än­der­ten Ri­si­ko­la­ge, müssen Sie dies den Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten zudem un­ver­züg­lich mitteilen.

Die im Ver­si­che­rungs­ver­trag fest­ge­leg­ten Be­din­gun­gen für den Leis­tungs­er­halt sollten Sie stets einhalten. An­dern­falls kann der Ver­si­che­rer im Scha­den­fall eine Kos­ten­über­nah­me ablehnen. Außerdem ist es emp­feh­lens­wert, re­gel­mä­ßig die Kosten und Leis­tun­gen der be­stehen­den Ver­si­che­run­gen mit Angeboten anderer Policen zu ver­glei­chen. So lassen sich bei gleich­blei­ben­der Ver­si­che­rungs­leis­tung oft die Kosten ver­rin­gern.

Fazit

Gründer sollten unter be­son­de­rer Be­rück­sich­ti­gung ihrer Branche ent­schei­den, welche Ver­si­che­run­gen für sie und ihr Un­ter­neh­men er­for­der­lich sind. Die Beiträge für solche Ver­si­che­run­gen werden häufig un­ter­schätzt, sollten im Fi­nanz­plan des Un­ter­neh­mers aber unbedingt ein­kal­ku­liert werden. Vor allem un­mit­tel­bar nach der Gründung ist es wichtig, unnötige Kosten zu vermeiden und keine zu lang­fris­ti­gen Ver­si­che­run­gen ab­zu­schlie­ßen. Bestimmte per­sön­li­che und be­trieb­li­che Ver­si­che­run­gen sind jedoch un­ver­zicht­bar, damit man im Scha­den­fall geschützt ist. Sie sollten außerdem re­gel­mä­ßig einen Kosten-Leistungs-Vergleich durch­füh­ren – je nach Un­ter­neh­mens­grö­ße und Tätigkeit lassen sich dadurch jährliche mehrere hundert bis über tausend Euro sparen.

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