Corporate Go­ver­nan­ce ist ein zentraler Begriff der Un­ter­neh­mens­füh­rung. Darunter wird eine Vielzahl von Re­ge­lun­gen und recht­li­chen Vorgaben zu­sam­men­ge­fasst, denen sich ein Un­ter­neh­men ver­pflich­tet, um rechts­kon­form und er­folg­reich am Markt zu agieren.

Wir geben einen Überblick, welche Prin­zi­pi­en und Ziele mit Corporate Go­ver­nan­ce verbunden sind, wie sich die Prin­zi­pi­en in der Un­ter­neh­mens­pra­xis nie­der­schla­gen und welche recht­li­chen Re­gel­wer­ke in Deutsch­land und auf in­ter­na­tio­na­ler Ebene gelten.

Was ist Corporate Go­ver­nan­ce?

Corporate Go­ver­nan­ce be­zeich­net die Ge­samt­heit aller Regeln, Gesetze und Verfahren, die das Handeln von Un­ter­neh­men bestimmen und kon­trol­lie­ren. Dieser recht­li­che und faktische Ord­nungs­rah­men der Corporate Go­ver­nan­ce umfasst nicht nur die Bin­nen­re­ge­lun­gen eines Un­ter­neh­mens (z. B. Un­ter­neh­mens­ver­fas­sung), sondern auch Vorgaben, die die Au­ßen­be­zie­hun­gen des Un­ter­neh­mens zum Ka­pi­tal­markt betreffen. Somit prägen sowohl Un­ter­neh­mens­füh­rung als auch Ge­setz­ge­ber die Aus­ge­stal­tung der Corporate Go­ver­nan­ce in einem Betrieb.

Hinweis

Corporate Go­ver­nan­ce hat sich als Fremdwort in der deutschen Sprache etabliert. Es lässt sich al­ter­na­tiv am ehesten mit „Grund­sät­ze der Un­ter­neh­mens­füh­rung“ über­set­zen. Häufig wird der Begriff aber auch wie „Ma­nage­ment“ mit „Un­ter­neh­mens­füh­rung“ übersetzt. Dies greift jedoch zu kurz, da nicht ir­gend­ei­ne Form von Ma­nage­ment gemeint ist, sondern eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Un­ter­neh­mens­füh­rung und -kontrolle.

Corporate Go­ver­nan­ce spielt vor allem bei großen bör­sen­no­tier­ten Un­ter­neh­men eine Rolle, da die Struk­tu­ren hier dazu dienen, die un­ter­schied­li­chen In­ter­es­sen von Ak­tio­nä­ren und Ma­nage­ment zu ko­or­di­nie­ren und Konflikte zwischen beiden Parteien oder innerhalb der je­wei­li­gen Gruppen zu vermeiden. Mitt­ler­wei­le werden al­ler­dings zunehmend auch andere Un­ter­neh­mens­for­men und Un­ter­neh­men mittlerer Größe aus dem Blick­win­kel von Corporate Go­ver­nan­ce be­trach­tet.

Die Ziele von Corporate-Go­ver­nan­ce-Struk­tu­ren un­ter­schei­den sich je nach Un­ter­neh­men. Gemeinsam ist allen Struk­tu­ren jedoch, dass sie der Un­ter­neh­mens­füh­rung einen Rahmen geben und überdies zu einer Sta­bi­li­tät des Marktes beitragen. Beides wirkt sich positiv auf den Un­ter­neh­mens­er­folg aus und schafft wirt­schaft­li­che Chancen und mehr Ar­beits­plät­ze.

Wichtige Ziele von Corporate Go­ver­nan­ce sind:

  • Kontrolle
  • Trans­pa­renz
  • Effizienz
  • An­ge­mes­se­nes Ri­si­ko­ma­nage­ment
  • Pro­zess­ver­bes­se­run­gen
  • Gleich­be­hand­lung und Wahrung von un­ter­schied­li­chen In­ter­es­sen

Corporate Go­ver­nan­ce vs. Com­pli­ance

Die Begriffe „Corporate Go­ver­nan­ce“ und „Com­pli­ance“ werden häufig in demselben Kontext und nicht trenn­scharf verwendet. Manche Quellen verwenden beide Begriffe sogar synonym. In beiden Fällen werden Regeln und Gesetze be­trach­tet, die ein Un­ter­neh­men ein­zu­hal­ten hat.

Der Un­ter­schied der Begriffe liegt in ihrer Per­spek­ti­ve: Corporate Go­ver­nan­ce stellt die Be­zie­hun­gen in den Mit­tel­punkt – sie will Trans­pa­renz und Vertrauen schaffen zwischen Ak­tio­nä­ren und Un­ter­neh­mens­füh­rung und für In­ves­to­ren und Ka­pi­tal­markt. Com­pli­ance fo­kus­siert aus der Per­spek­ti­ve des Un­ter­neh­mens auf die Maßnahmen, die notwendig sind, um Vorgaben ein­zu­hal­ten, die für eine or­dent­li­che und er­folg­rei­che Un­ter­neh­mens­füh­rung notwendig sind.

Häufig werden Corporate Go­ver­nan­ce und Com­pli­ance gemeinsam mit Ri­si­ko­ma­nage­ment zu­sam­men­fas­send als Komplex „Go­ver­nan­ce, Risk and Com­pli­ance“ be­trach­tet.

Corporate-Go­ver­nan­ce-Struk­tu­ren in der Praxis

Um alle rechtlich ver­pflich­ten­den und frei­wil­li­gen An­for­de­run­gen ein­zu­hal­ten, müssen Un­ter­neh­men funk­tio­nie­ren­de Corporate-Go­ver­nan­ce-Struk­tu­ren eta­blie­ren. Wie solche Struk­tu­ren gestaltet sind, variiert je nach Land, in dem das Un­ter­neh­men an­ge­sie­delt ist. Zwischen den USA und Kon­ti­nen­tal­eu­ro­pa exis­tie­ren grund­le­gen­de Un­ter­schie­de.

In den USA und Groß­bri­tan­ni­en wird der Share­hol­der-Ansatz prak­ti­ziert. Dabei geht es vor­wie­gend um die Beziehung zu den Akteuren am Markt. Daher wird das Board of Directors hier von nicht­exe­ku­ti­ven Ver­wal­tungs­rats­mit­glie­dern dominiert, die von den Ak­tio­nä­ren gewählten werden.

In Europa steht der Stake­hol­der-Ansatz im Vor­der­grund, bei dem sämtliche durch die un­ter­neh­me­ri­schen Ak­ti­vi­tä­ten be­trof­fe­nen Gruppen ein­be­zo­gen werden. Hier spielt der Auf­sichts­rat eine wichtige Rolle, in dem Ar­beit­neh­mer­ver­tre­ter und auch Vertreter von anderen Stake­hol­dern wie Kunden oder Lie­fe­ran­ten die Un­ter­neh­mens­füh­rung kon­trol­lie­ren.

Je nachdem, welchem Ansatz man folgt, un­ter­schei­den sich die zu im­ple­men­tie­ren­den Prozesse und Kon­troll­orga­ne. Un­ab­hän­gig vom gewählten System ist es aber in den al­ler­meis­ten Fällen notwendig, eine Corporate-Go­ver­nan­ce-Abteilung ein­zu­rich­ten, da die Ein­hal­tung aller Go­ver­nan­ce-Vorgaben mit einem er­heb­li­chen Ar­beits­auf­wand ein­her­geht.

Historie der Corporate Go­ver­nan­ce

Die Ursprünge der Corporate Go­ver­nan­ce liegen im an­gel­säch­si­chen Raum. Erste ent­spre­chen­de Grund­sät­ze wurden in den 1930er-Jahren im Nachgang zum großen Bör­sen­crash 1929 von US-Wis­sen­schaft­lern pu­bli­ziert, die ein Aus­ein­an­der­klaf­fen von Ak­tio­närs­in­ter­es­sen und Ma­nage­ment-In­ter­es­sen be­ob­ach­te­ten.

Mit dem Aufkommen in­ter­na­tio­na­ler Konzerne nach dem Zweiten Weltkrieg ver­brei­te­ten sich die Ideen der Corporate Go­ver­nan­ce in den USA immer weiter und die Zahl der Pu­bli­ka­tio­nen nahm zu. Ab den 1970er-Jahren ver­pflich­te­ten sich Un­ter­neh­mens­füh­run­gen dann verstärkt auch über rechtlich bindende Vor­schrif­ten hinaus zu solchen Grund­sät­zen.

Bekannt wurde der Begriff in­ter­na­tio­nal jedoch erst in den 1990er-Jahren, als ihn Konzerne ver­wen­de­ten, um in Reports über ihre prak­ti­sche Umsetzung von guter Un­ter­neh­mens­füh­rung zu berichten.

In Deutsch­land hat das Konzept der Corporate Go­ver­nan­ce überhaupt erst ab den 1990er-Jahren an Bedeutung gewonnen, was ver­schie­de­ne Gründe hat. Zum einen kam verstärkt zu Bör­sen­gän­gen deutscher Un­ter­neh­men, was diese zur Aus­ein­an­der­set­zung mit an­gel­säch­si­schen Ge­pflo­gen­hei­ten zwang; zum anderen stärkte der Ge­setz­ge­ber die Corporate-Go­ver­nan­ce-Vor­schrif­ten nach einer Reihe von Un­ter­neh­mens­kri­sen.

Corporate-Go­ver­nan­ce-Rechts­la­ge in Deutsch­land

In Deutsch­land existiert seit 2002 der Deutsche Corporate Go­ver­nan­ce Kodex, den eine Kom­mis­si­on des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums ver­ab­schie­det hat. Darin sind wichtige ge­setz­li­che Vor­schrif­ten zu­sam­men­ge­fasst und darüber hinaus rechtlich nicht bindende, national wie in­ter­na­tio­nal an­er­kann­te Emp­feh­lun­gen zu guter Führung und Kontrolle von bör­sen­no­tier­ten Un­ter­neh­men.

Der Corporate Go­ver­nan­ce Kodex umfasst sechs The­men­be­rei­che:

  1. Aktionäre und Haupt­ver­samm­lung
  2. Zu­sam­men­wir­kung von Vorstand und Auf­sichts­rat
  3. Vorstand
  4. Auf­sichts­rat
  5. Trans­pa­renz
  6. Rech­nungs­le­gung und Ab­schluss­prü­fung

Die ge­setz­li­che Grundlage des Kodex bildet das Ak­ti­en­ge­setz. Sein Ziel ist es, Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit zu schaffen und so das Vertrauen von In­ves­to­ren, Mit­ar­bei­tern, Kunden und der Öf­fent­lich­keit in deutsche bör­sen­no­tier­te Un­ter­neh­men zu stärken. Der Corporate Go­ver­nan­ce Kodex wird in re­gel­mä­ßi­gen Abständen geprüft und ak­tua­li­siert.

Weitere zentrale Rechts­vor­schrif­ten, die die Corporate Go­ver­nan­ce von bör­sen­no­tier­ten Un­ter­neh­men in Deutsch­land prägen, finden sich im Gesetz zur Kontrolle und Trans­pa­renz im Un­ter­neh­mens­be­reich, im Gesetz zur Trans­pa­renz und Pu­bli­zi­tät, im Bi­lanz­rechts­re­form­ge­setz sowie im Vor­stands­ver­gü­tungs-Of­fen­le­gungs­ge­setz.

Neben den na­tio­na­len Rechts­nor­men exis­tie­ren ver­schie­de­ne in­ter­na­tio­na­le Kodizes und Richt­li­ni­en. In der Eu­ro­päi­schen Union gelten ver­schie­de­ne Di­rek­ti­ven und Richt­li­ni­en. Ein Corporate-Go­ver­nan­ce-Kodex für Banken und In­vest­ment­un­ter­neh­men ist im Eu­ro­päi­schen Un­ter­neh­mens­recht fixiert.

Die Or­ga­ni­sa­ti­on für Eu­ro­päi­sche Zu­sam­men­ar­beit und Ent­wick­lung OECD hat ebenfalls Standards zur Corporate Go­ver­nan­ce etabliert. Die OECD-Grund­sät­ze wurden erstmals 1999 ver­öf­fent­licht und zuletzt 2015 ak­tua­li­siert. Die Grund­sät­ze wollen die wirt­schaft­li­che Effizienz, nach­hal­ti­ges Wachstum und fi­nan­zi­el­le Sta­bi­li­tät sowie die faire Be­hand­lung von Share­hol­dern und Stake­hol­dern un­ter­stüt­zen.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Reviewer

Zum Hauptmenü