Für ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Urteil über ein Un­ter­neh­men sind Sie auf Kenn­zah­len an­ge­wie­sen, die einen (auch in­ter­na­tio­na­len) Vergleich erlauben. Ein be­triebs­wirt­schaft­li­cher Wert mit dieser Ei­gen­schaft ist unter anderem das EBIT. Doch bevor man mit dieser Zahl arbeitet, sollte man genau verstehen, was sie aussagt und wie man sie berechnet.

Was ist das Ebit? De­fi­ni­ti­on und Er­läu­te­rung

De­fi­ni­ti­on: EBIT

Das englische Akronym EBIT steht für „earnings before interest and taxes“ und be­schreibt somit (ver­ein­facht) den Gewinn eines Un­ter­neh­mens ohne Ausgaben und Einnahmen durch Zinsen und Steuern. Im Deutschen setzt man das EBIT auch mit dem ope­ra­ti­ven Ergebnis oder Be­triebs­er­geb­nis gleich.

Die be­triebs­wirt­schaft­li­che Kennzahl EBIT wird im eng­lisch­spra­chi­gen Raum oft in Ge­schäfts­be­rich­ten verwendet, steht al­ler­dings zumindest in den USA außerhalb der US-GAAP (United States Generally Accepted Ac­coun­ting Prin­ci­ples – allgemein an­er­kann­te Buch­füh­rungs­prin­zi­pi­en der USA). Die Kennzahl dient dazu, das Ergebnis der be­trieb­li­chen Ak­ti­vi­tä­ten zu bewerten, ohne Einnahmen und Ausgaben durch Steuern und Zinsen ein­zu­be­zie­hen. Anders gesagt: Der Jah­res­über­schuss wird um Steuern und Zinsen bereinigt. Dieser Wert ent­spricht also nicht dem tat­säch­li­chen Net­to­er­geb­nis, das man am Ende erzielt und das das Vermögen des Un­ter­neh­mens erhöht oder ver­rin­gert, sondern nur einem – al­ler­dings nicht un­wich­ti­gen – Zwi­schen­er­geb­nis.

Al­ler­dings ist die genaue In­ter­pre­ta­ti­on des Begriffs EBIT weder in­ter­na­tio­nal ein­heit­lich noch ganz klar fest­ge­schrie­ben – auch in Deutsch­land nicht. So bedeutet der Wert in den USA zwar weithin genau das, was das Akronym aussagt, nämlich Gewinn vor Zinsen und Steuern, doch werden Zins­ein­nah­men oft noch hin­zu­ge­rech­net. In Deutsch­land werden dagegen in der Regel auch noch au­ßer­or­dent­li­che und/oder einmalige Ertrags- und Auf­wands­pos­ten her­aus­ge­rech­net, etwa Gewinne aus Ver­äu­ße­run­gen oder au­ßer­plan­mä­ßi­ge Ab­schrei­bun­gen, also das au­ßer­or­dent­li­che Ergebnis. Welche Posten dabei genau mit­ein­be­zo­gen werden, un­ter­schei­det sich aber von Fall zu Fall. sodass man hier auf weitere Er­läu­te­run­gen an­ge­wie­sen ist.

Fakt

Da die Kennzahl EBIT nicht genormt ist, existiert keine ein­heit­li­che Be­rech­nungs­wei­se dafür. Ver­schie­de­ne Un­ter­neh­men verwenden nicht nur oft un­ter­schied­li­che De­fi­ni­tio­nen für den Wert, sondern lassen auch nicht immer dieselben Ein­zel­pos­ten ein­flie­ßen, sodass die Er­geb­nis­se nur ein­ge­schränkt ver­gleich­bar sind.

Solange man sich dieser Ein­schrän­kun­gen bewusst ist, kann man das EBIT aber zum Vergleich von Un­ter­neh­men her­an­zie­hen – nicht zuletzt auch über Län­der­gren­zen hinweg. Da die Steuern von Land zu Land anders ausfallen, ist die Kennzahl ein brauch­ba­rer Grad­mes­ser für den Vergleich des Ge­schäfts­er­fol­ges. Ins­be­son­de­re, da Zins­ein­nah­men und -ausgaben meist nichts mit den ei­gent­li­chen ge­schäft­li­chen Ak­ti­vi­tä­ten etwa eines Industrie-Un­ter­neh­mens zu tun haben und deshalb auch wenig zur Be­ur­tei­lung des be­trieb­li­chen Er­geb­nis­ses beitragen.

Fakt

Neben dem EBIT gibt es auch noch zwei weitere, ähnliche Kenn­zah­len: das EBITA (earnings before interest, taxes, and amor­tiza­ti­on) und das EBITDA (earnings before interest, taxes, de­pre­cia­ti­on, and amor­tiza­ti­on).

EBIT berechnen – so geht’s

Die EBIT-Be­rech­nung un­ter­schei­det sich von dem, was deutsche Un­ter­neh­mer von der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) gewohnt sind. Sie kann al­ler­dings die Grundlage für die Be­rech­nung bilden, denn die Kennzahl taucht als Zwi­schen­schritt auch in der GuV-Rechnung auf. Deshalb lässt sich das EBIT entweder nach Art des Ge­samt­kos­ten­ver­fah­rens oder des Um­satz­kos­ten­ver­fah­rens berechnen. Beide Methoden liefern das EBIT ausgehend vom Um­satz­er­lös.

Nach Art des Ge­samt­kos­ten­ver­fah­rens:

Um­satz­er­lö­se
+/- Be­stands­ver­än­de­run­gen
+ ak­ti­vier­te Ei­gen­leis­tun­gen
+ sonstige be­trieb­li­che Erträge
- sonstige be­trieb­li­che Auf­wen­dun­gen
- Ma­te­ri­al­auf­wand
- Per­so­nal­auf­wand
= EBITDA
- Ab­schrei­bun­gen
= EBIT

Nach Art des Um­satz­kos­ten­ver­fah­rens:

Um­satz­er­lö­se
- Her­stel­lungs­kos­ten
= Brut­to­er­geb­nis vom Umsatz
- Ver­triebs­kos­ten
- all­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­kos­ten
+ sonstige be­trieb­li­che Erträge
- sonstige be­trieb­li­che Auf­wen­dun­gen
= EBIT
Hinweis

Das Ver­hält­nis zwischen Umsatz und EBIT nennt sich EBIT-Marge. Dieser Wert gibt den pro­zen­tua­len Anteil des EBIT am Umsatz an.

Eine andere Methode, das EBIT zu berechnen, geht vom Jah­res­über­schuss (oder dem Jah­res­fehl­be­trag) aus. Von diesem Betrag aus rechnet man quasi zurück, denn er enthält bereits Steuern und Zinsen. Diese Variante ist – wie man schnell erkennt – deutlich einfacher. Zudem müssen Sie den Jah­res­über­schuss ohnehin für Ihre Bilanz errechnen.

Jah­res­über­schuss
+/- Er­trags­steu­ern
+/- au­ßer­or­dent­li­ches Ergebnis
+/- Zins­auf­wand
= EBIT

Sie müssen bei diesem Verfahren also die Zinsen und Steuern, die Sie bereits bezahlt be­zie­hungs­wei­se erhalten haben, wieder her­aus­rech­nen.

Beispiel für die EBIT-Be­rech­nung

Wir gehen in unserem Beispiel von zwei ver­schie­de­nen Un­ter­neh­men aus – aus ver­schie­de­nen Ländern und mit un­ter­schied­li­cher Fi­nanz­la­ge. Beide ermitteln ihr EBIT der Ein­fach­heit halber nach demselben Verfahren und können deshalb ver­gli­chen werden. Während Un­ter­neh­men A einen Jah­res­über­schuss von einer Million Euro verbuchen konnte, ist Un­ter­neh­men B sogar auf 1,1 Millionen Euro gekommen. Un­ter­neh­men A lebt in einem Land mit einem hohen Steu­er­satz und muss daher 200.000 Euro Er­trags­steu­ern zahlen. Zur Fi­nan­zie­rung hat die Firma ein Darlehen von 500.000 Euro auf­ge­nom­men und muss darauf 5 % Zinsen zahlen, pro Jahr also 25.000 Euro.

Das Land, in dem Un­ter­neh­men B ansässig ist, verlangt nur 120.000 Euro an Er­trags­steu­ern. Außerdem fi­nan­ziert sich dieses Un­ter­neh­men durch ein Darlehen von 200.000 Euro bei dem gleichen Zinssatz und ist mit 100.000 Euro an einem anderen Un­ter­neh­men beteiligt, das ihm 5.000 Euro Zins­ein­nah­men bringt. Im Ergebnis fallen 5.000 Euro Zins­kos­ten an.

Un­ter­neh­men A

1.000.000 € Jah­res­über­schuss
+ 200.000 € Er­trags­steu­ern
+/- 0 € au­ßer­or­dent­li­ches Ergebnis
+ 25.000 € Zins­auf­wand
= 1.225.000 € EBIT

Un­ter­neh­men B

1.100.000 € Jah­res­über­schuss
+ 120.000 € Er­trags­steu­ern
+/- 0 € au­ßer­or­dent­li­ches Ergebnis
+ 5.000 € Zins­auf­wand
= 1.225.000 € EBIT

Obwohl Un­ter­neh­men B also einen höheren Jah­res­über­schuss einfahren konnte, ist das EBIT der beiden Firmen genau gleich. Nur die un­ter­schied­li­chen Be­steue­run­gen und die ver­schie­de­nen Fi­nan­zie­run­gen sorgen für die ab­wei­chen­den Jah­res­über­schüs­se. Unter dem Ge­sichts­punkt des EBIT waren beide Un­ter­neh­men gleich er­folg­reich.

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