Wer nach nach­hal­ti­gen Al­ter­na­ti­ven am Ak­ti­en­markt sucht, kann schnell über­for­dert sein, denn nicht alle au­gen­schein­lich öko­lo­gi­schen Aktien ver­spre­chen, was sie halten. Abhilfe schafft En­vi­ron­men­tal Social Go­ver­nan­ce (ESG). Ver­schie­de­ne ESG-Kriterien ga­ran­tie­ren, dass das be­tref­fen­de Un­ter­neh­men eine Reihe von wichtigen Nach­hal­tig­keits­aspek­ten be­rück­sich­tigt.

Bei ESG handelt es sich um einen Standard, an dem man im Bereich In­vest­ment kaum mehr vor­bei­kommt. Sowohl in­sti­tu­tio­nel­le als auch private Anleger legen immer mehr Wert auf nach­hal­ti­ge und moralisch ver­tret­ba­re In­ves­ti­tio­nen. Seit 2006 können Un­ter­neh­men sich im Zuge der In­itia­ti­ve Prin­ci­ples of Re­spon­si­ble In­vest­ments (PRI) frei­wil­lig dazu ver­pflich­ten, die ver­schie­de­nen ESG-Kriterien ein­zu­hal­ten. Über 3.000 Un­ter­neh­men weltweit haben sich mit dem Un­ter­zeich­nen der PRI-In­itia­ti­ve dazu ver­pflich­tet, die für En­vi­ron­men­tal Social Go­ver­nan­ce re­le­van­ten Punkte in ihre Un­ter­neh­mens­struk­tur zu in­te­grie­ren.

Die ESG-Kriterien im Überblick

Die ver­schie­de­nen Kriterien beziehen sich auf die un­ter­schied­li­chen Be­stand­tei­le von En­vi­ron­men­tal Social Go­ver­nan­ce: Umwelt, So­zi­al­ver­ant­wor­tung und nach­hal­ti­ge Un­ter­neh­mens­füh­rung.

En­vi­ron­ment – Umwelt

Die erste Kategorie an ESG-Kriterien fo­kus­siert sich auf öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit. Mithilfe dieser Kriterien soll u. a. si­cher­ge­stellt werden, dass im be­tref­fen­den Un­ter­neh­men Ansätze wie Kli­ma­schutz oder die Nutzung von er­neu­er­ba­ren Energien verfolgt werden. Es gibt eine ganze Reihe ver­schie­de­ner Um­welt­kri­te­ri­en. Die wich­tigs­ten haben wir für Sie ta­bel­la­risch zu­sam­men­ge­fasst:

Kriterium Erklärung
Erhaltung der Ar­ten­viel­falt Das Un­ter­neh­men muss si­cher­stel­len, die Ar­ten­viel­falt nicht zu gefährden. Bei­spiels­wei­se sollen über­mä­ßi­ges Abholzen von Re­gen­wäl­dern oder Über­fi­schung vermieden werden.
Schonen von Res­sour­cen Res­sour­cen­scho­nen­des Arbeiten muss verfolgt werden. Hierzu zählen bei­spiels­wei­se Re­cy­cling­pro­gram­me.
Kli­ma­schutz / geringe Emis­sio­nen Das Un­ter­neh­men soll sich für den Kli­ma­schutz einsetzen. Hierzu können CO2-Emis­sio­nen gesenkt werden, indem bei­spiels­wei­se Lie­fer­ket­ten verkürzt werden.
In­ves­ti­ti­on in er­neu­er­ba­re Energien Das Un­ter­neh­men bezieht seinen Strom aus grünen En­er­gie­quel­len, hierzu wird z. B. Green Hosting ein­ge­setzt.

Social – So­zi­al­ver­ant­wor­tung

En­vi­ron­men­tal Social Go­ver­nan­ce erstreckt sich nicht nur auf öko­lo­gi­sche The­men­be­rei­che. Auch in anderen Aspekten der Un­ter­neh­mens­kul­tur soll auf ethisch ver­tret­ba­res und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Handeln gesetzt werden. Ein wichtiger Bereich der ESG-Kriterien ist daher die So­zi­al­ver­ant­wor­tung der Un­ter­neh­men:

Kriterium Erklärung
Chan­cen­gleich­heit Das Un­ter­neh­men soll Chan­cen­gleich­heit umsetzen, indem Frauen und Männer gleich bezahlt und auch Menschen mit Ein­schrän­kun­gen ein­ge­stellt werden.
Men­schen­rech­te Men­schen­rech­te müssen geachtet werden. Der Bezug von Waren, die unter men­schen­un­wür­di­gen Be­din­gun­gen pro­du­ziert wurden, ist zu vermeiden.
Mit­ar­bei­ter­schutz und Ar­beits­rech­te Für die eigenen Mit­ar­bei­ter muss das geltende Ar­beits­recht ein­ge­hal­ten werden. Darüber hinaus soll der Ge­sund­heits­schutz von Mit­ar­bei­tern bedacht werden, bei­spiels­wei­se indem er­go­no­mi­sche Büromöbel zur Verfügung gestellt werden.
Ver­samm­lungs- und Ge­werk­schafts­frei­heit Die Ver­samm­lungs- und Ge­werk­schafts­frei­heit der Mit­ar­bei­ter ist vom Un­ter­neh­men zu fördern.
Corporate Social Re­spon­si­bi­li­ty (CSR) Im All­ge­mei­nen sollen Aspekte der CSR ein­ge­hal­ten werden.
Nach­hal­tig­keits­stan­dards auch bei Zu­lie­fe­rern Un­ter­neh­men sollen dafür sorgen, dass die ESG-Kriterien auch bei Zu­lie­fe­rern umgesetzt werden.
Hohe Standards bei Ge­sund­heit und Si­cher­heit Ge­sund­heit und Si­cher­heit der Mit­ar­bei­ter müssen hohe Priorität haben. 

Go­ver­nan­ce – Un­ter­neh­mens­füh­rung

Die ESG-Kriterien umfassen nicht zuletzt auch bestimmte Punkte der Un­ter­neh­mens­füh­rung. Auf diese Weise soll si­cher­ge­stellt werden, dass auch un­ter­neh­mens­in­tern bestimmte Werte vertreten werden. Die wich­tigs­ten Kriterien im Überblick:

Kriterium Erklärung
All­ge­mei­ne Un­ter­neh­mens­ethik Das Un­ter­neh­men soll sich mo­ra­li­schen Grund­sät­zen ver­pflich­ten und somit ethisch handeln.
Ver­hin­de­rung von Kor­rup­ti­on und Be­stechung Auf jeder Ebene des Un­ter­neh­mens ist darauf zu achten, Kor­rup­ti­on und Be­stechung zu ver­hin­dern.
Vergütung Eine an­ge­mes­se­ne Vergütung der Mit­ar­bei­ter ist si­cher­zu­stel­len. Auch ist denkbar, dass die Vor­stands­ver­gü­tung teilweise für die Umsetzung von weiteren Nach­hal­tig­keits­zie­len genutzt wird.
Corporate Go­ver­nan­ce Durch all­ge­mei­ne Grund­sät­ze von Corporate Go­ver­nan­ce sollen u. a. Ri­si­ko­ma­nage­ment, Trans­pa­renz sowie die Gleich­be­hand­lung von In­ter­es­sen si­cher­ge­stellt werden.

Wie funk­tio­nie­ren ESG-Kriterien?

Nach­hal­ti­ges Handeln ist nicht immer ein Selbst­zweck. Für viele Un­ter­neh­men rentiert es sich lang­fris­tig, in ihre Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie zu in­ves­tie­ren. Dies ist nicht zuletzt darin begründet, dass Nach­hal­tig­keit im ge­samt­ge­sell­schaft­li­chen Be­wusst­sein in den letzten Jahren deutlich stärker in den Fokus gerückt ist.

Die Nach­hal­tig­keits­be­wer­tung anhand von ESG-Kriterien funk­tio­niert jedoch nicht für alle Un­ter­neh­men glei­cher­ma­ßen. Eine ent­schei­den­de Rolle, vor allem in Bezug auf die­je­ni­gen Kriterien, die sich auf die Umwelt beziehen, spielt der jeweilige Un­ter­neh­mens­sek­tor. So ist auf den ersten Blick ein­leuch­tend, dass CO2-Emis­sio­nen im En­er­gie­sek­tor stärker gewichtet werden als bei­spiels­wei­se im Dienst­leis­tungs­sek­tor. In letzterem sind vor allem die sozialen Kriterien von hoher Bedeutung.

Lediglich hin­sicht­lich der nach­hal­ti­gen Un­ter­neh­mens­füh­rung werden die ESG-Kriterien auf nahezu alle Un­ter­neh­men in iden­ti­schem Maße an­ge­wen­det. Im Bereich Corporate Go­ver­nan­ce ist es im All­ge­mei­nen wichtig, Aspekte wie die Un­ab­hän­gig­keit des Vorstands oder die Eta­blie­rung einer ver­tret­ba­ren Un­ter­neh­mens­ethik zu fördern.

ESG-Ratings

Ratings bestimmen die Si­cher­heit einer Anlage. Grund­sätz­lich un­ter­schei­det man zwischen bank­in­ter­nen und bank­ex­ter­nen Ratings. Letztere werden von eigens darauf spe­zia­li­sier­ten Un­ter­neh­men, so­ge­nann­ten Ra­ting­agen­tu­ren, durch­ge­führt. Auf Grundlage der ESG-Kriterien haben sich eine ganze Reihe auf ESG-Ratings spe­zia­li­sier­te Agenturen am Markt etabliert. Auf Grundlage der Ra­tin­g­er­geb­nis­se können In­ves­to­ren fest­stel­len, ob ihre Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen erfüllt werden oder nicht. Zu den wohl be­kann­tes­ten ESG-Agenturen zählen die ame­ri­ka­ni­sche Agentur ISS ESG und das nie­der­län­di­sche Un­ter­neh­men Sus­tai­na­ly­tics. Doch auch klas­si­sche Ra­ting­agen­tu­ren wie S&P bieten Ratings mit Bezug zu den ESG-Kriterien an.

Ein­hal­tung der ESG-Kriterien

Ob die ESG-Kriterien ein­ge­hal­ten werden, wird im Auftrag von In­ves­to­ren von den Ra­ting­agen­tu­ren geprüft. Die Agenturen benutzen dabei un­ter­schied­li­che Punk­te­sys­te­me, mit denen sie den ESG-Score eines Un­ter­neh­mens beziffern. Aufgrund der un­ter­schied­li­chen Score-Systeme ist es schwierig, ESG-Ratings un­ter­schied­li­cher Agenturen mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Nichts­des­to­trotz ori­en­tie­ren sich alle Messungen an den ESG-Kriterien. Ma­te­ri­el­le Faktoren wie CO2-Emis­sio­nen oder Vergütung werden u. a. anhand von La­ge­be­rich­ten der Un­ter­neh­men gerankt. Ungleich schwie­ri­ger gestaltet sich jedoch die Messung von im­ma­te­ri­el­len Werten wie der Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit.

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