Wie genau sieht ein of­fi­zi­el­les Ge­schäfts­schrei­ben aus? Was muss darin enthalten sein? Die Norm DIN 5008 des Deutschen Institut für Normung e. V.  gibt Auf­schluss über Layout, Ge­stal­tung und viele Schreib­wei­sen. So liefert sie wichtige Hinweise und gibt Richt­li­ni­en für eine ein­heit­li­che Ge­schäfts­kor­re­spon­denz vor. Auch wenn die Ein­hal­tung keine Pflicht ist, können so unschöne Form­feh­ler vermieden und ein gewisser Standard in der Kom­mu­ni­ka­ti­on ge­währ­leis­tet werden. So stellen Sie sicher, dass bei Ihren Emp­fän­gern ein pro­fes­sio­nel­ler Eindruck entsteht.

Tipp

Nicht nur in Deutsch­land, sondern auch in­ter­na­tio­nal hat sich die Norm in der Kom­mu­ni­ka­ti­on – vor allem im be­ruf­li­chen Umfeld – bewährt.

Ge­schäfts­kor­re­spon­denz – was gibt es zu beachten

In of­fi­zi­el­len Ge­schäfts­schrei­ben – egal, ob diese auf pos­ta­li­schem oder elek­tro­ni­schem Weg über­mit­telt werden – sind einige Angaben Pflicht. Zwingend er­for­der­lich sind:

  • Fir­men­na­me
  • Fir­men­in­for­ma­tio­nen wie – je nach Un­ter­neh­mens­form – Han­dels­re­gis­ter, Rechts­form, Name der Ge­schäfts­füh­rung.

Emp­feh­lens­wert und für den Empfänger hilfreich ist es auch, folgende In­for­ma­tio­nen bei jeder Ge­schäfts­kor­re­spon­denz anzugeben:

  • Fir­men­kon­takt­da­ten
  • Ort und Datum
  • Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer
  • Bank­ver­bin­dung

Idea­ler­wei­se erstellen Sie eine Vorlage in Word und stellen diese Ihren Mit­ar­bei­ter zentral zur Verfügung. Für den pos­ta­li­schen Schrift­wech­sel sollten Sie zudem ent­spre­chen­de Brief­bö­gen in ge­druck­ter Version auf Vorrat haben.

Tipp

Da Sie mit Ihrer Ge­schäfts­kor­re­spon­denz wichtige und seriöse In­for­ma­tio­nen über­mit­teln, sollten Sie eine gut lesbare Schrift­art in passender Schrift­grö­ße verwenden. Die Schrift­grö­ße sollte min­des­tens acht Punkt oder mehr betragen. Die Stan­dard­schrift Arial sollte dabei nur im Notfall zum Einsatz kommen. Eine Auswahl an gut lesbaren Schriften finden Sie bei on­line­prin­ters.de.

Ge­schäfts­kor­re­spon­denz nach DIN-Norm

Meist sind es nur Klei­nig­kei­ten, die den Un­ter­schied zwischen pro­fes­sio­nel­ler Ge­schäfts­kor­re­spon­denz und einfachen Schreiben ausmachen. Wir haben die wich­tigs­ten formellen Punkte für Sie auf einen Blick zu­sam­men­ge­fasst:

An­schrif­ten­feld

Das An­schrif­ten­feld hat eine Größe von neun Zeilen und bietet Platz für pos­ta­li­sche Zusätze, besondere Vermerke (in den ersten drei Zeilen) sowie für die komplette Anschrift inklusive Fir­men­na­me, Abteilung und An­sprech­part­ner. Wenn Ihr Schrift­wech­sel keinen Zusatz benötigt, lassen Sie die ersten drei Zeilen des Brief­kop­fes frei.  

Tipp

Post ins Ausland: Schreiben Sie das Land, in welches der Brief geht, in Groß­buch­sta­ben und idea­ler­wei­se in der ent­spre­chen­den Lan­des­spra­che in die letzte Zeile des An­schrif­ten­fel­des.

Datum

Die DIN-Norm 5008 erlaubt ver­schie­de­ne Schreib­wei­sen des Datums, bei der jedoch die Jah­res­zahl immer aus­ge­schrie­ben werden sollte:

  • 12.09.2019
  • 2019-09-12
  • 12. September 2019
  • 12.  Sept. 2019 (vier­stel­li­ge Abkürzung der Monate möglich, jedoch nicht im Fließtext)

Be­treff­zei­le und Anrede

Der Betreff wird zwei Zeilen unterhalb des An­schrif­ten­fel­des eingefügt und kann durch Farbe oder Ver­än­de­rung von Stärke, Laufweite oder Lage der Schrift (auch Schrift­schnitt genannt) her­vor­ge­ho­ben werden. Ver­zich­ten Sie auf den ex­pli­zi­ten Hinweis „Betreff“ oder ähnliches. Der Betreff ist nicht auf eine Zeile limitiert, sollte aber Inhalt und Zweck Ihres Briefs kurz und knapp auf den Punkt bringen. Dies kann bei­spiels­wei­se „Bewerbung als Key Account Manager“ oder „Auf­trags­be­stä­ti­gung AB-1234567“ lauten. Die Be­treff­zei­le endet ohne Punkt; jedoch können werbliche Satz­zei­chen wie Ausrufe- oder Fra­ge­zei­gen bei Bedarf verwendet werden.

Fügen Sie im Abstand von zwei Zeilen Abstand die Anrede an den Empfänger ein. Wenn Ihnen der konkrete An­sprech­part­ner nicht bekannt ist, ist es höflich und geläufig „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verwenden. Ein schlich­tes „Guten Tag“ oder „Hallo“ ist für die Ge­schäfts­kor­re­spon­denz dagegen zu plump.

Gruß­for­mel und Un­ter­schrift

Schließen Sie Ihr Schreiben mit einer ent­spre­chen­den Gruß­for­mel wie bei­spiels­wei­se „Mit besten Grüßen“ ab und fügen Sie diese mit einer Zeile Abstand zum Fließtext ein. Wenn Sie im Namen eines Un­ter­neh­mens schreiben, fügen Sie – ebenfalls mit einer Zeile Abstand – danach noch den ent­spre­chen­den Fir­men­na­men ein.

Lassen Sie dann circa drei Zeilen – bei Bedarf sind auch mehrere möglich – Zeilen frei für Ihre Un­ter­schrift. Nut­zer­freund­li­cher ist es übrigens, wenn Sie ergänzend dazu Ihren aus­ge­schrie­be­nen Vor- und Zunamen hin­ter­le­gen. Zusätze, die etwas über Ihre Vollmacht aussagen („i. A.“, „i. V.“ oder „ppa.“), können in der ma­schi­nel­len Na­mens­wie­der­ho­lung oder bei der Un­ter­schrift genannt werden.

Feh­ler­quel­len kennen und vermeiden

Form­feh­ler treten besonders häufig bei Zahlen und Nummern auf, da viele Nutzer unsicher sind, wie die korrekte Schreib­wei­se lautet. Wir haben die häu­figs­ten Feh­ler­quel­len zu­sam­men­ge­stellt:

  • Te­le­fon­num­mern
    Eine Glie­de­rung der Te­le­fon­num­mer ist nicht notwendig. Zwischen Län­der­vor­wahl, Vorwahl und Nummer sollte jeweils ein Leer­zei­chen stehen. Die Län­der­vor­wahl wird mit einem Plus angegeben.
    Beispiele: 0123 456700, 0123 4567-12, +49 123 4567-12
     
  • In­ter­na­tio­na­le Bank­leit­zahl (IBAN)
    Gliedern Sie die in­ter­na­tio­na­le Bank­leit­zahl in fünf Vierer- und eine Zwei­er­grup­pe.
    Beispiel: DE12 3456 7891 2345 6789 00
     
  • Postfach und Post­leit­zahl (PLZ)
    Die fünf­stel­li­ge Post­leit­zahl wird nicht ge­glie­dert. Die Post­fach­num­mer wird dagegen zwei­stel­lig von rechts nach links ge­glie­dert.
    Beispiele: PLZ 90476; Postfach 4 56 78 12
     
  • Uhrzeit
    Stunde und Minuten werden mit einem Dop­pel­punkt getrennt und mit „Uhr“ versehen. Bei voller Stunde müssen die Minuten nicht auf­ge­führt werden.
    Beispiele: 6:30 Uhr; 08:00 Uhr oder 8 Uhr

Alle In­for­ma­tio­nen auf einen Blick – die Infobox

Nutzen Sie eine Infobox bei der Ge­schäfts­kor­re­spon­denz, damit Ihre Empfänger Sie schnell und einfach kon­tak­tie­ren können. Neben Ihren Kon­takt­da­ten können hier auch Ak­ten­zei­chen oder Bezüge zu vor­her­ge­hen­den Schreiben genannt werden.Die Infobox sollte nach DIN 5008 in Höhe des An­schrif­ten­felds (Zusatz-/Ver­merk­zo­ne) auf der rechten Seite platziert werden. Vom linken Sei­ten­rand sollte sie genau 12,5 cm entfernt sein, die maximale Breite liegt bei 7,5 cm. Genaue In­for­ma­tio­nen zur Position entnehmen Sie am ein­fachs­ten der prak­ti­schen PDF-Vorlage von on­line­prin­ters.de (ehemals di­e­dru­cke­rei.de).

Ge­schäfts­kor­re­spon­denz – Vorlage nach DIN 5008 in Word

Sie wollen keine Zeit verlieren und sofort Ihre Ge­schäfts­kor­re­spon­denz aufnehmen? Dann laden Sie sich unsere ent­spre­chen­de Vorlage im Word­for­mat herunter. Hier sind bereits alle Zei­len­ab­stän­de richtig ein­ge­stellt.

Wussten Sie’s? Nützliche In­for­ma­tio­nen für den Post­ver­sand

  1. Mit einem Stan­dard­brief für 0,70 Euro können Sie bis zu drei DIN A4 Seiten (80 g/m²) zusammen versenden. Das ent­spricht einem Gewicht von etwa 15 g. Aber Vorsicht: Schon eine stärkere Grammatur des Papiers kann dazu führen, dass Sie Porto nach­zah­len müssen und die Ge­schäfts­kor­re­spon­denz schlimms­ten­falls nicht befördert wird.
     
  2. Un­ter­la­gen, die nicht geknickt werden können oder sollten, können Sie per Großbrief für aktuell 1,45 Euro per Post versenden. Insgesamt können so 95 DIN A4 Seiten (80 g/m²) zu insgesamt maximal 500 g ver­schickt werden.
     
  3. Bei Verträgen, Steu­er­erklä­run­gen oder Kün­di­gun­gen benötigt man oft einen rechts­ver­bind­li­chen Zu­stell­nach­weis. Mit dem Ein­schrei­ben bietet die Post ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten ab 2,15 Euro an, die den Sen­dungs­ver­lauf do­ku­men­tie­ren.

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