In­ter­na­tio­nal tätige Groß­un­ter­neh­men sind komplex struk­tu­riert und handeln (sofern sie bör­sen­no­tiert sind) nicht nur im eigenen wirt­schaft­li­chen Interesse, sondern sind auch den In­ter­es­sen der Aktionäre ver­pflich­tet. Dazu sind ein ver­ant­wor­tungs­vol­les Ma­nage­ment sowie die rei­bungs­lo­se Zu­sam­men­ar­beit zwischen großen Ab­tei­lun­gen und ver­schie­de­nen Stand­or­ten im In- und Ausland notwendig. Um all diese Aspekte im Blick zu behalten und das Un­ter­neh­men ver­ant­wor­tungs­voll zu führen, gibt es GRC (Go­ver­nan­ce, Risk & Com­pli­ance).

Das GRC-Modell hilft dabei, den Überblick über komplexe Un­ter­neh­mens­pro­zes­se zu behalten und diese ge­wis­sen­haft zu steuern, damit das Un­ter­neh­men sowohl wirt­schaft­lich er­folg­reich sein als auch im Einklang mit allen Gesetzen und Re­ge­lun­gen operieren kann.

GRC – De­fi­ni­ti­on und Erklärung

Corporate Go­ver­nan­ce, Ri­si­ko­ma­nage­ment und Com­pli­ance sind drei Aspekte der Un­ter­neh­mens­füh­rung, die häufig dieselben Bereiche und Abläufe aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven be­trach­ten und deshalb in einigen Punkten kaum von­ein­an­der ab­zu­gren­zen sind. Eine adäquate Über­set­zung ins Deutsche ist schwierig. Aus diesem Grund hat sich die Be­zeich­nung „Go­ver­nan­ce, Risk & Com­pli­ance“ bzw. seine Abkürzung „GRC“ für alle Maßnahmen, die den rei­bungs­lo­sen, ziel­ori­en­tier­ten und ge­set­zes­kon­for­men Ablauf aller un­ter­neh­me­ri­schen Hand­lun­gen (intern wie extern) si­cher­stel­len, auch im deutschen Sprach­ge­brauch durch­ge­setzt.

Maßnahmen für Go­ver­nan­ce, Risk und Com­pli­ance liegen nicht nur im Interesse der Un­ter­neh­mens­füh­rung, sondern sind sogar ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Die wich­tigs­ten Re­ge­lun­gen finden sich in §§ 91 ff. des Ak­ti­en­ge­set­zes (AktG) sowie im Gesetz zur Kontrolle und Trans­pa­renz im Un­ter­neh­mens­be­reich (KonTraG).

Um genauer zu verstehen, welche Ziele GRC verfolgt und welche Methoden dafür zur Verfügung stehen, hilft es, sich die drei Teil­be­rei­che einzeln an­zu­schau­en.

Corporate Go­ver­nan­ce

Das Feld Corporate Go­ver­nan­ce be­zeich­net die ver­ant­wor­tungs­vol­le Un­ter­neh­mens­füh­rung zum Wohl des Konzerns und der ver­schie­de­nen externen In­ter­es­sens­grup­pen (z. B. Aktionäre). Dabei wird be­son­de­rer Wert auf die Be­rück­sich­ti­gung intern ver­pflich­ten­der Re­ge­lun­gen sowie die Ein­hal­tung na­tio­na­ler und in­ter­na­tio­na­ler Ge­setz­ge­bung gelegt.

Damit gibt Corporate Go­ver­nan­ce mit ihren An­sprü­chen an Trans­pa­renz, Effizienz und Vertrauen den Rahmen für sämtliche Ent­schei­dun­gen des Ma­nage­ments vor, ganz gleich, ob sie interne oder externe Prozesse betreffen.

Ri­si­ko­ma­nage­ment

Das Risk Ma­nage­ment oder Ri­si­ko­ma­nage­ment zielt darauf ab, even­tu­el­le Risiken, die das Erreichen der Un­ter­neh­mens­zie­le gefährden, früh­zei­tig zu erkennen und durch ent­spre­chen­de Ge­gen­maß­nah­men zu be­sei­ti­gen oder zumindest ein­zu­schrän­ken.

Dabei kann es sich um interne Risiken handeln, die z. B. aufgrund von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­lü­cken, man­geln­der Kompetenz von Mit­ar­bei­tern oder Ri­va­li­tä­ten zwischen Ab­tei­lun­gen bzw. Stand­or­ten entstehen. Das Ri­si­ko­ma­nage­ment be­schäf­tigt sich aber auch mit möglichen externen Risiken, die durch Ver­än­de­run­gen des Marktes (sinkende Nachfrage, steigende Kon­kur­renz, Wirt­schafts­kri­sen) ver­ur­sacht werden können.

Ziel ist, den Fort­be­stand und wirt­schaft­li­chen Erfolg des Un­ter­neh­mens lang­fris­tig si­cher­zu­stel­len.

Com­pli­ance

Auch der Bereich Com­pli­ance be­schäf­tigt sich mit Gesetzen und Vor­schrif­ten, die den Ablauf sämt­li­cher Un­ter­neh­mens­pro­zes­se regeln. Aus diesem Grund fällt die Ab­gren­zung zur Corporate Go­ver­nan­ce schwer bzw. werden beide Begriffe oft synonym verwendet.

Im Un­ter­schied zu Go­ver­nan­ce geht es bei Com­pli­ance jedoch nicht nur um die Beziehung zwischen Un­ter­neh­men und In­ter­es­sens­grup­pen bzw. zwischen Kon­zern­lei­tung und An­ge­stell­ten, sondern um den gesamten ethischen und mo­ra­li­schen Wer­te­ka­non, den ein Un­ter­neh­men seinen Ak­ti­vi­tä­ten zugrunde legt.

Zwar geht es primär ebenfalls um die Ein­hal­tung der ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen und das Vermeiden von Straf­ver­fah­ren, doch spielt auch die Corporate Social Re­spon­si­bi­li­ty eine immer größere Rolle. Dieses Konzept zielt darauf ab, dass Un­ter­neh­men über die ge­setz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen hinaus Ver­ant­wor­tung für Ge­sell­schaft und Umwelt über­neh­men.

Kon­troll­in­stru­ment für GRC

Innerhalb eines Konzerns sind alle Ab­tei­lun­gen und Füh­rungs­ebe­nen dazu ver­pflich­tet, ent­spre­chend der Grund­sät­ze von Go­ver­nan­ce, Risk und Com­pli­ance zu agieren. Dennoch besteht ab einer gewissen Un­ter­neh­mens­grö­ße die Gefahr, dass Ab­tei­lun­gen eigene In­ter­es­sen verfolgen oder Fehler durch Miss­ver­ständ­nis­se in der Kom­mu­ni­ka­ti­on entstehen. Um das zu über­prü­fen und ggf. zu kor­ri­gie­ren, gibt es die Interne Revision. Sie prüft sämtliche Un­ter­neh­mens­pro­zes­se auf ihren optimalen und re­gel­kon­for­men Ablauf; darunter fallen auch die GRC-Maßnahmen selbst. Die Mit­ar­bei­ter, die mit der Internen Revision betraut sind, un­ter­ste­hen im Idealfall aus­schließ­lich dem Ma­nage­ment, sodass sie neutral und pro­zess­un­ab­hän­gig berichten können.

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