Das Han­dels­ge­setz­buch § 238 ff. HGB regelt die kauf­män­ni­sche Buch­füh­rung für so­ge­nann­te Han­dels­ge­wer­be, d. h. für Un­ter­neh­men jeder Art mit einem kauf­män­ni­schen Ge­schäfts­be­trieb. Kaufleute im Han­dels­ge­wer­be zeichnen alle ihre Ge­schäfts­fäl­le gemäß den Vorgaben des HGB in einer doppelten Buch­füh­rung sys­te­ma­tisch und nach­voll­zieh­bar auf. Dazu gehört, dass sie für jedes Ge­schäfts­jahr einen Jah­res­ab­schluss erstellen, der sowohl eine Han­dels­bi­lanz als auch eine Gewinn- und Ver­lust­rech­nung enthält.

Tipp

Im Artikel Doppelte Buch­füh­rung einfach erklärt gehen wir näher auf die kauf­män­ni­sche Buch­füh­rung ein und stellen die Bilanz- sowie die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung vor.

Zentrale Bedeutung für diese Rechnung hat das Gewinn- und Ver­lust­kon­to (GuV-Konto). Darüber werden die ver­schie­de­nen Konten für Auf­wand­ar­ten und Erträge (Er­folgs­kon­ten) ab­ge­schlos­sen, d. h. in Soll und Haben aus­ge­gli­chen. Das GuV-Konto bildet als Un­ter­kon­to des Ei­gen­ka­pi­tal­kon­tos den Erfolg eines Un­ter­neh­mens ab. Es dient als Grundlage für die In­for­ma­ti­on externer Parteien wie Ka­pi­tal­ge­bern oder Lie­fe­ran­ten, aber auch für das Un­ter­neh­men selbst über seine wirt­schaft­li­che Lage. Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten sind z. B. ver­pflich­tet, ihren Auf­sichts­rat über Gewinn oder Verlust zu in­for­mie­ren. Das Finanzamt legt ebenfalls großen Wert auf über­sicht­li­che und vor allem richtige Angaben. Der er­folg­rei­che Abschluss Ihrer Gewinn- und Ver­lust­rech­nung bringt Sie einen Schritt näher zum ord­nungs­ge­mä­ßen Jah­res­ab­schluss. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein GuV-Konto ab­schlie­ßen, und erläutern die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung an Bei­spie­len.

De­fi­ni­ti­on: GuV

Die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (Abkürzung: GuV) ist im externen Rech­nungs­we­sen an­ge­sie­delt, das die fi­nan­zi­el­le Situation des Un­ter­neh­mens nach außen abbildet. Sie zeigt den fi­nan­zi­el­len Erfolg eines Un­ter­neh­mens über einen gewissen Zeitraum auf, indem sie Herkunft, Art und Ausmaß der er­folgs­wirk­sa­men Ei­gen­ka­pi­tal­ver­än­de­run­gen auflistet. Das GuV-Konto ist ein Un­ter­kon­to des Ei­gen­ka­pi­tal­kon­tos und ein Kern­be­stand­teil des Jah­res­ab­schlus­ses.

Grund­la­gen 1: Aufwands- und Er­trags­kon­to

Über das Jahr führen Sie min­des­tens ein Auf­wands­kon­to und ein Er­trags­kon­to. Die Salden dieser beiden Konten bilden die Grundlage für die Gewinn-und Ver­lust­rech­nung. An­schau­lich lassen sich die Konten als so­ge­nann­te T-Konten dar­stel­len, in denen sich „Soll“ und „Haben“ ge­gen­über­ste­hen. Beide Kon­ten­ar­ten sind Er­folgs­kon­ten, und Sie schließen sie über das GuV-Konto ab.

Fakt

In Er­folgs­kon­ten erfassen Sie er­folgs­wirk­sa­me Ge­schäfts­fäl­le. Das sind alle Vorgänge, die zu einem Gewinn oder Verlust für das Un­ter­neh­men führen. Bei ihrer Eröffnung haben diese Konten keinen An­fangs­be­stand. Im Gegensatz dazu nehmen Be­stands­kon­ten er­folgs­neu­tra­le Ge­schäfts­fäl­le auf und geben über Bestände im Un­ter­neh­men Auskunft.

Das Auf­wands­kon­to

Der Betrag eines Auf­wands­kon­tos ver­min­dert das Ei­gen­ka­pi­tal. Auf­wen­dun­gen sind Zahlungen für temporäre Werte und Leis­tun­gen. Sie kaufen also keine An­la­ge­gü­ter damit.

Beispiele für Auf­wen­dun­gen:

  • Kurz­fris­ti­ge An­schaf­fun­gen (Rohstoffe, Waren)
  • Ver­brauchs­kos­ten (Wasser, Abwasser, Energie)
  • Fremd­leis­tun­gen (Werbung, In­stand­hal­tung)
  • Per­so­nal­kos­ten (Löhne und Gehälter, So­zi­al­leis­tun­gen)
  • Gebühren und Abgaben

Das Auf­wands­kon­to wird wie ein Ak­tiv­kon­to ohne An­fangs­be­stän­de behandelt und haupt­säch­lich für Zahlungen an Dritte verwendet. Mehrungen buchen Sie daher im Soll, Min­de­run­gen im Haben. Über­steigt die Summe im Soll die Summe im Haben, geben Sie den Saldo, wie unten zu sehen, im Haben an. Im Beispiel sehen Sie ein Konto für ver­schie­de­ne Auf­wen­dun­gen innerhalb eines Monats. Die Zahlen sind als Beispiel gedacht; die Liste der Auf­wen­dun­gen ist zur besseren Übersicht gekürzt.

Auf­wands­kon­to

Soll Haben
Miete: 1.400 €
Löhne: 10.480 €
Wa­ren­ein­kauf: 9.000 €
Saldo: 20.880 €
Summe: 20.880 € Summe 20.880 €
Tipp

Die Endsummen im Soll und Haben müssen immer gleich sein. Eine Differenz gleichen Sie mit dem Saldo aus. Ein Saldo im Haben (der „Sollsaldo“) ist ein Verlust. Ein Saldo im Soll (der „Ha­ben­sal­do“) ist ein Gewinn.

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Tipp

Sie können auch mehrere Auf­wands­kon­ten für ver­schie­de­ne Auf­wands­ar­ten anlegen. So behalten Sie einen besseren Überblick über Ihre Auf­wen­dun­gen. Al­ler­dings müssen Sie dann auch für jedes dieser Konten den Saldo bilden.

Das Er­trags­kon­to

Auf dem Er­trags­kon­to gehen Zahlungen Dritter ein. Die Wert­schöp­fung erfolgt, wenn Sie eigene Produkte oder Dienste verkaufen. Damit mehren Sie das Ei­gen­ka­pi­tal.

Beispiele für Erträge:

  • Verkauf von Waren oder Dienst­leis­tun­gen (Pro­dukt­ver­kauf, Miet­ein­nah­men)
  • Zinsen von Geld­an­la­gen
  • Rechts­an­sprü­che (Ent­schä­di­gun­gen, Mahn­ge­büh­ren)
  • Ver­äu­ße­rung von An­la­ge­ver­mö­gen

Das Er­trags­kon­to eröffnen Sie ebenfalls ohne An­fangs­be­trag. Mehrungen der Erträge buchen Sie im Haben. Retouren und andere Er­trags­min­de­run­gen ver­rech­nen Sie nicht sofort, sondern stellen sie gesondert im Soll ein. Der Saldo im Soll stellt einen Er­trags­ge­winn dar. Auch diese Zahlen dienen als Beispiel und die Liste der Erträge ist ebenfalls gekürzt.

Er­trags­kon­to

Soll Haben
Retoure: 800 € Miet­ein­nah­men: 900 €
Zins­er­trä­ge: 30 €
Wa­ren­ver­kauf: 22.300 €
Saldo: 22.430 €
Summe: 23.230 € Summe 23.230 €
Tipp

Wie beim Auf­wands­kon­to können Sie zur besseren Übersicht auch mehrere Er­trags­kon­ten für ver­schie­de­ne Er­trags­ar­ten anlegen. Al­ler­dings müssen Sie dann auch hier für jedes dieser Konten den Saldo bilden.

Grund­la­gen 2: Aufbau der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung an einem Beispiel

Für den Jah­res­ab­schluss müssen Sie Ihr GuV-Konto ab­schlie­ßen. Die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung erstellen Sie auch in einem T-Konto. Der § 275 HGB bestimmt Glie­de­rung und Rei­hen­fol­ge für den Abschluss des GuV-Kontos. Vor­ge­schrie­ben ist dabei die Staf­fel­form. Ob Sie das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren oder das Ge­samt­kos­ten­ver­fah­ren anwenden wollen, steht Ihnen frei. Beide kommen zum selben Ergebnis.

Hinweis

Der Jah­res­ab­schluss – und somit auch die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung – muss laut HGB in deutscher Sprache verfasst und in Euro angezeigt werden. Kaufleute oder per­sön­lich haftende Ge­sell­schaf­ter un­ter­schrei­ben den Jah­res­ab­schluss und bewahren ihn zehn Jahre lang auf.

Das folgende Beispiel zeigt ein GuV-Konto für den Jah­res­ab­schluss. Damit schließen Sie die Er­folgs­kon­ten ab. Die Soll-Spalte umfasst die Saldi der Auf­wands­kon­ten für das Ge­schäfts­jahr, die Haben-Spalte listet die Er­trags­kon­ten-Saldi.

Gewinn- und Ver­lust­rech­nung | Tabelle 1a

Soll (Saldi Auf­wands­kon­ten) Haben (Saldi Er­trags­kon­ten)
Miete: 54.000 € Um­satz­er­lö­se: 1.900.000 €
Löhne/Gehalt: 1.260.000 € Zins­er­trä­ge: 55.000 €
Be­triebs­steu­ern: 60.000 € Ver­äu­ßer­tes An­la­ge­ver­mö­gen: 30.000 €
Saldo: 611.000 €
Summe: 1.985.000 € Summe: 1.985.000 €
Hinweis

§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB schreibt fest: Auf­wands­be­trä­ge dürfen Sie nicht mit Erträgen ver­rech­nen. Damit würde den Prüfern die Nach­ver­fol­gung der Erträge erschwert. Sie müssen zum Beispiel Zins­zah­lun­gen gesondert von Zins­er­trä­gen auflisten.

Das GuV-Konto im Beispiel hat eine Summe von 1.985.000 Euro. Das ist der Sum­men­wert auf der Haben-Seite. Weil es der höhere Wert ist, gilt er als Summe der Rechnung. Das ist aber noch nicht der Abschluss. Zuerst müssen Sie die Differenz bilden:

  1.985.000 €
- 1.374.000 €
     611.000 €

Der Dif­fe­renz­be­trag steht als Saldo im Soll. Die Haben-Seite überwiegt also. Deshalb sprechen wir von einem Ha­ben­sal­do. Der Jah­res­über­schuss beträgt folglich 611.000 Euro. Es wurde ein Gewinn erzielt.

Gewinn- und Ver­lust­rech­nung | Tabelle 2a

Soll (Saldi Auf­wands­kon­ten) Haben (Saldi Er­trags­kon­ten)
Miete: 70.000 € Um­satz­er­lö­se: 1.623.000 €
Löhne/Gehalt: 1.638.000 € Zins­er­trä­ge: 50.000 €
Be­triebs­steu­ern: 55.000 € Ver­äu­ßer­tes An­la­ge­ver­mö­gen: 25.000 €
Saldo: 65.000 €
Summe: 1.763.000 € Summe: 1.763.000 €

  1.763.000 €
- 1.698.000 €
      65.000 €

In diesem Beispiel ergibt sich auf der Soll-Seite eine Summe von 1.763.000 Euro. Das über­steigt die Er­trags­kon­ten-Summe von 1.698.000 Euro. Somit geben wir den Sollsaldo von 65.000 Euro auf der Haben-Seite an. Das ist ein so­ge­nann­ter Jah­res­fehl­be­trag. In diesem Beispiel wurde also Verlust gemacht.

Das GuV-Konto ab­schlie­ßen: So funk­tio­niert’s

Das GuV-Konto ist ein Un­ter­kon­to des Ei­gen­ka­pi­tal­kon­tos. In den Bei­spie­len aus Tabelle 1a und 2a haben wir die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung erstellt und den Jah­res­sal­do ermittelt. Damit sind die Aufwands- und Er­trags­kon­ten ab­ge­schlos­sen. Das GuV-Konto schließen Sie nun über das Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to ab. Da das Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to ein Pas­siv­kon­to ist, buchen Sie Verluste der GuV-Rechnung als Abgang. Gewinne buchen Sie auf das Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to auf.

Beispiel bei Jah­res­über­schuss

Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to | Tabelle 1b

Soll Haben
An­fangs­be­stand: 1.400.000 €
Abgänge: 38.000 € Zugänge: 120.000 €
GuV: 611.000 €
End­be­stand: 2.093.000 €
Summe: 2.131.000 € Summe: 2.131.000 €

Mit einem letzten Schritt schließen Sie das GuV-Konto ab: Sie verbuchen den Saldo mit dem Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to. In Tabelle 1b sehen Sie den Saldo aus Tabelle 1a als „GuV“. Mit der Ab­schluss­bu­chung der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung mehrt sich das Ei­gen­ka­pi­tal im Haben. Es wurde Gewinn er­wirt­schaf­tet. Zusammen mit anderen Einlagen und Entnahmen, die keinen Einfluss auf den Erfolg des Un­ter­neh­mens haben, ergibt sich ein Endstand des Ei­gen­ka­pi­tals von 2.093.000 Euro.

Ab­schluss­bu­chung: Vom GuV-Konto buchen Sie 611.000 Euro auf das Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to (vorher ging der Wert vom Er­trags­kon­to bzw. von den Er­trags­kon­ten an das GuV-Konto).

Beispiel für einen Jah­res­fehl­be­trag

Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to | Tabelle 2b

Soll Haben
An­fangs­be­stand: 1.400.000 €
Abgänge: 38.000 € Zugänge: 120.000 €
GuV: 65.000 €
End­be­stand: 1.417.000 €
Summe: 1.520.000 € Summe: 1.520.000 €

Das GuV-Konto hat bei seinem Abschluss einen Verlust vermerkt. Das Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to in Tabelle 2b übernimmt den Sollsaldo von 65.000 Euro aus der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung auf der Soll-Seite, und es ergibt sich zusammen mit den anderen Zu- und Abgängen ein Endstand von 1.417.000 Euro.

Ab­schluss­bu­chung: Vom Ei­gen­ka­pi­tal gehen 65.000 € an das GuV-Konto (vom Gewinn- und Ver­lust­kon­to gehen 65.000 Euro an das Auf­wands­kon­to bzw. in Summe an die Auf­wands­kon­ten).

Fazit

Wenn Sie Ihren Jah­res­ab­schluss machen, müssen Sie zunächst das GuV-Konto ab­schlie­ßen. Erst dann machen Sie den Abschluss für das Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to. Die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung schlüs­selt Höhe, Art und Quellen Ihres Un­ter­neh­mens­er­folgs auf. Sie schließen das Er­folgs­kon­to ab, indem Sie dessen Saldo mit dem Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to verbuchen.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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