Die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung ist ein we­sent­li­cher Be­stand­teil der Buch­füh­rung eines Un­ter­neh­mens – sie be­schäf­tigt sich mit den Kre­di­to­ren, also allen Personen und Or­ga­ni­sa­tio­nen, die For­de­run­gen an das Un­ter­neh­men stellen. Die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung hat eine Reihe von Aufgaben. Dazu zählen das Erfassen und Prüfen ein­ge­hen­der Rech­nun­gen sowie die Vor­be­rei­tung von ent­spre­chen­den Zahlungen zur Freigabe und die Zahlung. Außerdem müssen die Rech­nun­gen Eingang in die Buch­hal­tung finden. Das geschieht nach ihrer formalen und sach­li­chen Prüfung durch ihre Kon­tie­rung – das heißt, ihre Zuordnung zu den passenden Konten der Buch­füh­rung und durch ihre Ver­bu­chung sowie die Buchung ent­spre­chen­der Zahlungen. Am Ende erfolgt die Ar­chi­vie­rung der Rech­nun­gen gemäß der ge­setz­li­chen Vorgaben.

Hier eine treffende De­fi­ni­ti­on der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung, wie sie sinngemäß auf be­triebs­wirt­schaft-lernen.net zu finden ist:

De­fi­ni­ti­on: Kre­di­to­ren­buch­hal­tung

Bei der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung handelt es sich um einen Bereich der Fi­nanz­buch­hal­tung eines Un­ter­neh­mens. Dort werden sämtliche Ge­schäfts­vor­gän­ge zu­sam­men­ge­führt, die sich auf externe Lie­fe­ran­ten beziehen.

Kre­di­to­ren- und De­bi­to­ren­buch­hal­tung: Wo liegt der Un­ter­schied?

Die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung bildet exakt den Gegenpart zur De­bi­to­ren­buch­hal­tung, die sich mit den Debitoren befasst – also den Schuld­nern gegenüber einem Un­ter­neh­men. Für die Kre­di­to­ren ist hingegen das Un­ter­neh­men der Schuldner: Es schuldet dem Lie­fe­ran­ten oder Dienst­leis­ter Geld für bezogene Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen.

Was ist Kre­di­to­ren­buch­hal­tung?

Einfach gesagt: Die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung kümmert sich um ein­ge­hen­de Rech­nun­gen. Hat ein Un­ter­neh­men bei­spiels­wei­se einen Dienst­lei­ter be­schäf­tigt oder eine Lieferung bestellt, landen die daraus re­sul­tie­ren­den Rech­nun­gen bei der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung. Je nach Größe des Un­ter­neh­mens kann sie eine eigene Abteilung bilden oder ist einfach Teil des Auf­ga­ben­spek­trums in der Buch­hal­tung insgesamt.

Die geordnete Buch­füh­rung eines Un­ter­neh­mens erfordert es, dass die ein­ge­hen­den Rech­nun­gen sowie die daraus re­sul­tie­ren­den Zahlungen korrekt gebucht werden: Der Rech­nungs­be­trag gehört unter Ver­bind­lich­kei­ten ins Haben. Beim Ge­gen­kon­to handelt es sich um ein Auf­wands­kon­to im Soll. Die Um­satz­steu­er gehört hingegen separat auf das Vor­steu­er­kon­to: Die Um­satz­steu­er ist (dank des Vor­steu­er­ab­zugs) lediglich ein durch­lau­fen­der Posten.

Auch die vor­schrifts­ge­mä­ße Ar­chi­vie­rung ist wichtig – das Gesetz verlangt eine Auf­be­wah­rungs­dau­er von zehn Jahren (§ 14b UStG). Zum Zweck der Ar­chi­vie­rung werden die Rech­nun­gen idea­ler­wei­se so in einem Ab­la­ge­sys­tem geordnet, dass sie sich sowohl chro­no­lo­gisch als auch al­pha­be­tisch wie­der­fin­den lassen. Nachdem die Auf­be­wah­rungs­frist ab­ge­lau­fen ist, darf die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung die Rech­nun­gen dann ver­nich­ten. Eine sichere elek­tro­ni­sche Auf­be­wah­rung ist ebenfalls erlaubt.

Für den Erfolg eines Un­ter­neh­mens haben al­ler­dings noch zwei weitere Aufgaben der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung große Bedeutung: die Rech­nungs­prü­fung sowie die Or­ga­ni­sa­ti­on der Zahlungen (auch Zah­lungs­ma­nage­ment genannt).

Die Rech­nungs­prü­fung

Die Über­prü­fung ein­ge­hen­der Rech­nun­gen ist eine wichtige Aufgabe der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung. Fehler, die hier passieren, können schnell zu fi­nan­zi­el­len Schaden führen. Die Rech­nungs­prü­fung un­ter­glie­dert man in zwei Phasen:

  • die formale Prüfung
  • die in­halt­li­che Prüfung.

Den Anfang bildet stets die Prüfung einer Rechnung auf formale Feh­ler­frei­heit: Enthält die Rechnung alle vor­ge­schrie­be­nen Elemente (z. B. Emp­fän­ger­adres­se, Datum, Rech­nungs­num­mer)? Sind diese Elemente korrekt angegeben? Gerade bei Rech­nun­gen von bekannten, viel­leicht schon lang­jäh­ri­gen Ge­schäfts­part­nern mag einem dies über­trie­ben vorkommen – schließ­lich vertraut man sich. Manche Firmen schicken sich Rech­nun­gen sogar formlos als E-Mail-Anhänge zu. Doch enthält das Um­satz­steu­er­ge­setz genaue Vor­schrif­ten darüber, welche Angaben eine ord­nungs­ge­mä­ße Rechnung enthalten muss (§ 14 Abs. 4 UStG) und erlaubt elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen nur bei Be­rück­sich­ti­gung be­son­de­rer Si­cher­heits­vor­keh­run­gen. So kann es Ihnen bei un­vor­schrifts­mä­ßi­gen Rech­nun­gen durchaus passieren, dass das Finanzamt weder die Vorsteuer rück­erstat­tet noch den Rech­nungs­be­trag als Kosten anerkennt. Zur Prüfung der formalen Feh­ler­frei­heit gehört schließ­lich auch die Prüfung auf feh­ler­freie Be­rech­nung: Sind die einzelnen Posten korrekt aus Anzahl und Ein­zel­preis gebildet? Stimmt der Ge­samt­preis und ist die Um­satz­steu­er korrekt berechnet?

Die in­halt­li­che Prüfung als zweite Phase der Rech­nungs­prü­fung besteht ih­rer­seits auch aus zwei Teilen:

  1. Über­prü­fung der Kon­di­tio­nen
    Dabei arbeitet die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung eng mit der Abteilung für den Wa­ren­ein­kauf zusammen: Stimmen die Preise und Lie­fer­be­din­gun­gen auf der Rechnung mit den ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen überein? Sind das Zah­lungs­ziel und etwaige Son­der­be­din­gun­gen (z. B. Skonti) wie ver­ein­bart?
  2. Abgleich mit der Lieferung
    Hier kommen die Wa­ren­an­nah­me und der Empfänger der ge­lie­fer­ten Waren oder Dienst­leis­tung ins Spiel: Stimmt die Rechnung mit dem Lie­fer­schein überein? Ent­spricht die Lieferung hin­sicht­lich Menge und Qualität den Ver­ein­ba­run­gen? Ist die Lieferung voll­stän­dig und zum ver­ein­bar­ten Zeitpunkt erfolgt? Gibt es Re­kla­ma­tio­nen?

Nach der Rech­nungs­prü­fung klärt die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung offene Fragen mit den Lie­fe­ran­ten als Kre­di­to­ren. Liegt eine nicht ord­nungs­ge­mä­ße oder feh­ler­haf­te Rechnung vor, fordert sie eine korrekte Rechnung an. Dasselbe passiert, wenn Rech­nun­gen mit nicht ver­ein­bar­ten Preisen und Kon­di­tio­nen vorliegen. Bei Re­kla­ma­tio­nen ver­han­delt meist die Ein­kaufs­ab­tei­lung über einen Preis­nach­lass oder storniert ge­ge­be­nen­falls die Be­stel­lung. In der Praxis kommt es durchaus auch vor, dass Un­ter­neh­men Rech­nun­gen an­ge­sichts der tat­säch­lich emp­fan­ge­nen Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen kürzen. Für die ent­spre­chen­den Kor­rek­tur­bu­chun­gen sorgt dann ebenfalls die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung.

Hinweis

Auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Kre­di­to­ren gehört zum Auf­ga­ben­ge­biet der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung. Gerade für die Fragen, die sich aus der Rech­nungs­prü­fung ergeben, sollte diese Abteilung mit ihnen Ver­bin­dung halten.

Or­ga­ni­sa­ti­on der Zahlungen

Die Zahlungen eines Un­ter­neh­mens so zu or­ga­ni­sie­ren, dass keine Fehler auftreten und unnötigen Verluste entstehen, ist der dritte wichtige Auf­ga­ben­be­reich der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung. Es gilt, den Überblick über die Ein­gangs­rech­nun­gen zu behalten und die nötigen Zahlungen so vor­zu­be­rei­ten und durch­zu­füh­ren, wie es sich aus der Rech­nungs­prü­fung ergeben hat, ohne dass es dabei zu Fehlern kommt. Folgende Fehler sind kei­nes­wegs selten und eine gute Kre­di­to­ren­buch­hal­tung hilft, sie zu vermeiden:

  • Eine Rechnung wird vergessen
  • Ein Rech­nungs­be­trag wird falsch oder – was durchaus vorkommt – zweimal gezahlt
  • Lie­fe­ran­ten werden ver­wech­selt, und eine Zahlung landet auf dem falschen Konto

Alle solche Fälle kosten Zeit und Aufwand – und ge­ge­be­nen­falls sogar unnötige Mahn­kos­ten und Ver­zugs­zin­sen. Die Zahlungen sollten aber möglichst auch so or­ga­ni­siert werden, dass es für das Un­ter­neh­men fi­nan­zi­ell am güns­tigs­ten ist.

Und grund­sätz­lich bringt es Vorteile, Rech­nun­gen so spät wie möglich zu bezahlen – das heißt, nicht vor der fest­ge­setz­ten Zah­lungs­frist. Schließ­lich wirkt diese Frist wie ein Kredit, den der Lieferant seinem Kunden über den be­tref­fen­den Zeitraum gewährt. Für ein gutes Ver­hält­nis zum Lie­fe­ran­ten kann es al­ler­dings auch för­der­lich sein, früher zu zahlen.

Viele Lie­fe­ran­ten nennen eine Zah­lungs­frist (z. B. 30 Tage), bieten aber einen Nachlass, genannt Skonto, falls man früher (z. B. innerhalb von 7 Tagen) zahlt. Ein solches Angebot nutzen Un­ter­neh­men gern und zahlen ent­spre­chend schneller. Doch sie müssen dabei ihre Finanzen im Auge behalten: Eventuell reichen die Barmittel nicht zum früheren Zeitpunkt oder es fallen Fi­nan­zie­rung­kos­ten (Zinsen) an, die über den ein­ge­spar­ten Skonto liegen.

Ein weiterer Grund für eine vor­zei­ti­ge Zahlung kann sein, dass der Lieferant einen Bonus für ein be­stimm­tes Um­satz­ziel ver­spro­chen hat – und zwar geknüpft an den tat­säch­li­chen Zah­lungs­ein­gang. Dann ist es eventuell günstiger, nicht erst am Ende der Zah­lungs­frist, sondern vor dem Stichtag für diesen Bonus zu zahlen.

Die zwei Be­deu­tun­gen von Gut­schrif­ten für die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung

Auch für Gut­schrif­ten für die Kre­di­to­ren des Un­ter­neh­mens ist die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung zuständig. Dabei hat dieser Begriff zwei ver­schie­de­ne Be­deu­tun­gen:

  1. Rech­nungs­kor­rek­tur oder Vergütung durch den Lie­fe­ran­ten
    Wenn ein Un­ter­neh­men eine Lieferung oder Leistung re­kla­miert und zu­rück­sen­det oder einen Preis­nach­lass ver­ein­bart, stellt der Lieferant eine Gut­schrift über den ent­spre­chen­den Betrag aus. In gleicher Weise hat auch ein Bonus, den der Lieferant für ein Um­satz­vo­lu­men gewährt, die Form einer Gut­schrift. In beiden Fällen verbucht die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung den be­tref­fen­den Betrag ein­schließ­lich Um­satz­steu­er.
  2. Durch den Leis­tungs­emp­fän­ger aus­ge­stell­te Rechnung
    Laut Um­satz­steu­er­ge­setz kann ein Un­ter­neh­men auch selbst eine Rechnung über eine vom Lie­fe­ran­ten emp­fan­ge­ne Lieferung oder Leistung aus­stel­len (so­ge­nann­te um­satz­steu­er­li­che Gut­schrift – § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Eine solche Gut­schrift muss denselben formalen An­for­de­run­gen wie eine normale Rechnung genügen und auch die Be­zeich­nung „Gut­schrift“ tragen. Außerdem müssen beide Seiten eine solche Regelung ak­zep­tie­ren – sie kann aber auch beiden Seiten Vorteile bringen: Der Lieferant braucht sich nicht um die Ab­rech­nung seiner Leis­tun­gen zu kümmern und der Leis­tungs­emp­fän­ger spart sich die Rech­nungs­prü­fung. Die Aus­stel­lung und Ver­bu­chung solcher Gut­schrif­ten ist ebenfalls Aufgabe der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung.

Weitere Aufgaben der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung

Neben der Be­ar­bei­tung aller Vorgänge, die mit den ein­ge­hen­den Rech­nun­gen im Zu­sam­men­hang stehen, hat die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung eines Un­ter­neh­mens noch eine Reihe weiterer Aufgaben. Dazu zählen:

  • Da­ten­pfle­ge
    Die Daten aller Kre­di­to­ren, mit denen ein Un­ter­neh­men Geschäfte macht, werden in einer Datenbank ge­spei­chert – also Adressen, An­sprech­part­ner, Bank­ver­bin­dun­gen, aber auch Ge­schäfts­vor­fäl­le wie Be­stel­lun­gen, Lie­fe­run­gen, Zahlungen, Umsätze, Re­kla­ma­tio­nen und weiteres. Diese Daten müssen erfasst und gepflegt werden. Idea­ler­wei­se ist eine solche Datenbank Teil einer Software zur Be­triebs­ab­rech­nung, sodass ein großer Teil der Daten auch au­to­ma­tisch dort ein­flie­ßen.
  • Sonstige Zahlungen
    Auch für wie­der­keh­ren­de Zahlungen oder Ab­bu­chun­gen ist die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung zuständig. Dies können zum Beispiel Mieten oder Lea­sing­zah­lun­gen sein. Die Abteilung richtet ent­spre­chen­de Dau­er­auf­trä­ge ein oder vergibt Ab­bu­chungs­voll­mach­ten und behält im Auge, ob diese Zahlungen ter­min­ge­recht und in der ver­ein­bar­ten Höhe erfolgen. Auch andere Zahlungen – zum Beispiel Rei­se­kos­ten – kann die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung nach Bedarf vornehmen.

Ein Beispiel

Das Un­ter­neh­men A bestellt 1000 Schrauben beim Un­ter­neh­men B. Um die damit zu­sam­men­hän­gen­den Abläufe zu or­ga­ni­sie­ren, legt die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung zunächst einen Stamm­da­ten­satz für das Un­ter­neh­men B als Kreditor an. Dazu vergibt sie auch eine Kre­di­to­ren­num­mer.

Die Schrauben kommen schließ­lich an und die Rechnung liegt bei. Die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung prüft sie auf formale und in­halt­li­che Rich­tig­keit und vermerkt die Kre­di­to­ren­num­mer, damit die Trans­ak­ti­on später einfach nach­zu­voll­zie­hen ist. Jetzt folgt der Bu­chungs­satz, damit auch die richtigen Konten belastet werden. An­schlie­ßend wird die Rechnung zusammen mit anderen ein­ge­hen­den Rech­nun­gen ein­sor­tiert. Denn eventuell gibt es Rech­nun­gen, die noch vorher fällig werden oder vorrangig bezahlt werden sollen.

Wenn der Zah­lungs­ter­min erreicht ist, legt die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung die Rechnung bei der Ge­schäfts­lei­tung zur Freigabe vor und ver­an­lasst an­schlie­ßend, dass der offene Betrag für die Schrauben an das Un­ter­neh­men B gezahlt wird – meist per On­line­ban­king.

Die gezahlte Rechnung wird nun ar­chi­viert – entweder in einem Ordner oder aber elek­tro­nisch. Falls es zur Be­triebs­prü­fung kommt, ist sie direkt griff­be­reit.

Fazit: Kre­di­to­ren­buch­hal­tung ist sinnvoll

Die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung ist für größere Un­ter­neh­men un­ver­zicht­bar, aber auch für kleinere Firmen sehr sinnvoll: Sie widmet sich einzig und allein den Kre­di­to­ren: Bezieht ein Un­ter­neh­men Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen, übernimmt die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung alle damit zu­sam­men­hän­gen­den buch­hal­te­ri­schen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Aufgaben. Mit einer Abteilung, die sich nur mit den Kre­di­to­ren be­schäf­tigt, stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen best­mög­lich or­ga­ni­siert werden.

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