Als Pri­vat­per­son eine Rechnung zu schreiben, kann in vielen Si­tua­tio­nen notwendig werden – sei es nach dem Verkauf eines ge­brauch­ten Ge­gen­stands oder für eine einmalige Dienst­leis­tung. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine korrekte Pri­vat­rech­nung erstellen und was es dabei zu beachten gilt – inklusive prak­ti­scher Word-Vorlage zum Download.

Was ist eine Pri­vat­rech­nung?

Eine Pri­vat­rech­nung ist eine Rechnung, die von einer Pri­vat­per­son aus­ge­stellt wird, wenn sie bei­spiels­wei­se einen ge­brauch­ten Ge­gen­stand verkauft oder eine nicht­ge­werb­li­che Dienst­leis­tung anbietet. Sie un­ter­liegt nicht den gleichen ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten wie Rech­nun­gen von Un­ter­neh­men, sollte jedoch bestimmte Angaben enthalten, um rechtlich gültig zu sein.

Pri­vat­rech­nun­gen sind besonders dann sinnvoll, wenn der Käufer oder Käuferin bzw. die auf­trag­ge­ben­de Person einen schrift­li­chen Nachweis für den Kauf oder die erbrachte Leistung benötigt. Das betrifft sowohl Verkäufe an andere Pri­vat­per­so­nen als auch an Un­ter­neh­men, die einen Beleg für ihre Buch­hal­tung benötigen.

Steu­er­li­che Re­ge­lun­gen bei Pri­vat­rech­nun­gen

Für das Finanzamt sind in erster Linie Rech­nun­gen von Un­ter­neh­mern relevant. Doch auch Pri­vat­per­so­nen können ins Visier geraten, wenn sie re­gel­mä­ßig Waren verkaufen oder Dienst­leis­tun­gen anbieten. In solchen Fällen kann das Finanzamt von einer ge­werb­li­chen Tätigkeit ausgehen – mit möglichen Folgen wie der Pflicht zur Ge­wer­be­an­mel­dung und zu­sätz­li­chen steu­er­li­chen Ver­pflich­tun­gen.

Einmalige Verkäufe, zum Beispiel eines ge­brauch­ten Smart­phones oder Autos, sind in der Regel un­pro­ble­ma­tisch, solange der Ver­kaufs­preis unter dem ur­sprüng­li­chen Ein­kaufs­preis liegt. Kri­ti­scher wird es, wenn bestimmte Anzeichen auf eine ge­werb­li­che Absicht hindeuten:

  • Gezielter Ankauf von Waren für den Wei­ter­ver­kauf
  • Hohe Ver­kaufs­fre­quenz, z. B. mehr als 30 Artikel pro Monat
  • Re­gel­mä­ßi­ge Ver­kaufs­ak­ti­vi­tä­ten über längere Zeiträume
  • Verkauf vieler gleich­ar­ti­ger oder neuer Produkte
  • Pro­fes­sio­nel­ler Online-Auftritt, etwa durch Werbung oder als Power­sel­ler auf Ver­kaufs­platt­for­men

Gewinne aus privaten Verkäufen sind bis zu einer Frei­gren­ze von 600 Euro pro Jahr steu­er­frei. Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres nach dem Kaufdatum (Spe­ku­la­ti­ons­frist) müssen Gewinne ebenfalls ver­steu­ert werden. Bei Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fen ver­län­gert sich die Spe­ku­la­ti­ons­frist auf 10 Jahre, sofern die Immobilie nicht selbst genutzt wurde.

Treffen mehrere dieser Punkte zu, sollten Sie prüfen, ob eine Ge­wer­be­an­mel­dung er­for­der­lich ist, um Nach­zah­lun­gen oder recht­li­che Kon­se­quen­zen zu vermeiden.

Tipp

Vorsicht, wenn Sie häufig Ge­gen­stän­de bei eBay verkaufen. Dies kann vom Finanzamt durchaus schon als re­gel­mä­ßi­ge Aktivität gewertet werden. Sie gelten dann als Un­ter­neh­mer bzw. Un­ter­neh­me­rin – mit allen da­zu­ge­hö­ren­den handels- und steu­er­recht­li­chen Pflichten.

Rechnung schreiben als Pri­vat­per­son: Wann ist es sinnvoll?

Auch wenn es für Pri­vat­per­so­nen keine ge­setz­li­che Pflicht gibt, Rech­nun­gen aus­zu­stel­len, gibt es gute Gründe, dies dennoch zu tun:

  • Rechts­si­cher­heit: Eine schrift­li­che Rechnung schafft Klarheit und bietet beiden Parteien eine solide recht­li­che Grundlage, falls es zu Un­stim­mig­kei­ten kommt.
  • Fi­nan­zi­el­le Übersicht: Eine Rechnung hilft Ihnen dabei, Ihre Einnahmen und Ausgaben besser im Blick zu behalten und bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt nach­zu­wei­sen.
  • Nach­weis­pflicht: Besonders bei Ge­schäf­ten mit Un­ter­neh­men verlangen diese häufig einen formellen Beleg für ihre Buch­hal­tung.

Darüber hinaus kann eine Rechnung dazu beitragen, Miss­ver­ständ­nis­se zu vermeiden. Durch die klare Auf­lis­tung von er­brach­ten Leis­tun­gen oder ver­kauf­ten Ge­gen­stän­den, den ver­ein­bar­ten Preisen und Zah­lungs­fris­ten wissen beide Seiten genau, was ver­ein­bart wurde. Das schafft Vertrauen und reduziert das Risiko von Strei­tig­kei­ten.

Auch bei größeren Geld­be­trä­gen oder lang­fris­ti­gen Zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen ist eine Rechnung sinnvoll. Sie dient als Schrift­stück für Rück­fra­gen und er­mög­licht es Ihnen, bei ver­spä­te­ten Zahlungen gezielt nach­zu­ha­ken.

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Welche Angaben sollte eine Pri­vat­rech­nung enthalten?

Grund­sätz­lich un­ter­liegt die Pri­vat­rech­nung keinen ge­setz­li­chen Form­vor­schrif­ten und es ist auch keine vorherige Ab­stim­mung mit dem Finanzamt notwendig. Dennoch gilt: Jede Rechnung ist rechtlich eine Zah­lungs­auf­for­de­rung und sollte daher bestimmte In­for­ma­tio­nen enthalten, um Miss­ver­ständ­nis­se und recht­li­che Un­klar­hei­ten zu vermeiden.

Wichtige Angaben für eine Pri­vat­rech­nung

Damit die Forderung klar begründet ist, sollten folgende Elemente auf einer Pri­vat­rech­nung nicht fehlen:

  • Name und Adresse der aus­stel­len­den Person
  • Name und Adresse der emp­fan­gen­den Person
  • Aus­stel­lungs­ort und -datum der Rechnung
  • Anlass der Rech­nungs­stel­lung (z. B. Verkauf, erbrachte Leistung(en))
  • Details zur er­brach­ten Leistung:
    • Zeitpunkt der Leis­tungs­er­brin­gung
    • Anzahl, Art, Ein­zel­preis, Ge­samt­preis (ggf. je Position)
  • Rech­nungs­be­trag (ggf. als Summe der Ein­zel­po­si­tio­nen)

Eine höfliche Anrede der emp­fan­gen­den Person und ein kurzes Dan­ke­schön am Ende runden die Rechnung ab.

Zah­lungs­de­tails und Fristen

Damit die Zahlung rei­bungs­los verläuft, sollte eine Pri­vat­rech­nung auch Bank­ver­bin­dung und Zah­lungs­ziel enthalten. Falls die Zahlung nicht bar erfolgt, gehört die IBAN der aus­stel­len­den Person auf die Rechnung. Zu­sätz­lich sollte ein Zah­lungs­ziel klar for­mu­liert sein – etwa mit Begriffen wie „sofort“, „innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung“ oder einem konkreten Datum.

Wird das Zah­lungs­ziel über­schrit­ten, gerät die emp­fan­gen­de Person au­to­ma­tisch in Verzug. Das bedeutet, dass die aus­stel­len­de Person recht­li­che Schritte wie eine Mahnung oder Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen einleiten kann. Bei einem fest­ge­leg­ten Zah­lungs­da­tum ist nicht einmal eine Mahnung notwendig (§ 286 BGB).

Be­son­der­hei­ten bei privaten Rechts­ge­schäf­ten

Anders als bei Ver­brau­cher­ver­trä­gen mit Un­ter­neh­men gilt bei Pri­vat­rech­nun­gen keine 14-tägige Wi­der­rufs­frist (§§ 355 ff. BGB). Ein ent­spre­chen­der Hinweis auf der Rechnung schafft Klarheit und ver­hin­dert mögliche Miss­ver­ständ­nis­se:

„Diese Rechnung betrifft ein privates Rechts­ge­schäft, daher entfällt die für Ver­brau­cher­ver­trä­ge geltende Wi­der­rufs­frist von 14 Tagen.“

Zu­sätz­li­che Hinweise bei ge­brauch­ten Ge­gen­stän­den

Wenn ein ge­brauch­ter Ge­gen­stand verkauft wird, sollten bekannte Mängel direkt auf der Rechnung vermerkt werden. Zum Beispiel:

„Wie bereits be­spro­chen weist das Display des Handys oben links kleine Kratzer auf.“

Tipp

Es kann nicht schaden, bei einer Pri­vat­rech­nung deutlich auf den Umstand hin­zu­wei­sen, dass es sich genau darum handelt. So erspart man sich Rück­fra­gen, etwa nach der Um­satz­steu­er oder nach Elementen, die bei Rech­nun­gen von Un­ter­neh­men vor­ge­schrie­ben sind (z. B. der Fir­men­na­me oder der Han­dels­re­gis­ter­ein­trag).

Pri­vat­rech­nung: Vorlage zum Download

Egal ob mit einem Text- oder Rech­nungs­pro­gramm – als Pri­vat­per­son eine Rechnung zu schreiben ist schnell erledigt. Achten Sie darauf, alle wichtigen Angaben voll­stän­dig ein­zu­tra­gen, und ergänzen Sie bei Bedarf zu­sätz­li­che Hinweise, etwa zur Be­schrei­bung des Rech­nungs­ge­gen­stands, am Ende des Dokuments. Bewahren Sie eine Kopie der Rechnung – digital oder auf Papier – auf, um später darauf zu­rück­grei­fen zu können, zum Beispiel für die Steu­er­erklä­rung.

Bild: Alt-Text: Mustervorlage für eine Privatrechnung
Da eine Pri­vat­rech­nung sich nach keiner Norm richten muss, können Sie sie nach Ihrem Belieben gestalten. Achten Sie aber darauf, alle Inhalte in ihr un­ter­zu­brin­gen, die für Sie wichtig sind.
Pri­vat­rech­nung_Vorlage.docx
Rech­nungs­vor­la­ge-Pri­vat­per­so­nen.xlsx

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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