Mit dem richtigen Quit­tungs­vor­druck ist es nahezu kin­der­leicht, eine Quittung richtig aus­zu­fül­len. Doch wie sieht eine Quit­tungs­vor­la­ge genau aus? Und wozu werden Quit­tun­gen überhaupt benötigt? Wir erklären Ihnen, wie Sie eine Quittung aus­stel­len und welche Pflicht­an­ga­ben Sie auf keinen Fall vergessen dürfen.

Was ist eine Quittung?

Eine Quittung ist eine schrift­li­che Emp­fangs­be­stä­ti­gung, mit der die Zahlung für eine Leistung oder der Erhalt einer Ware belegt wird. Wenn Sie zum Beispiel Produkte an ein anderes Un­ter­neh­men oder an eine Pri­vat­per­son verkaufen, so sind Sie ge­setz­lich dazu ver­pflich­tet, auf Wunsch des Kunden bzw. der Kundin den Erhalt der Zahlung über eine Quittung zu be­stä­ti­gen. Im § 368 BGB (Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch) heißt es dies­be­züg­lich:

Zitat

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schrift­li­ches Emp­fangs­be­kennt­nis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein recht­li­ches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Einfach aus­ge­drückt: Der Kunde bzw. die Kundin hat das Recht, vom Leis­tungs­er­brin­gen­den bzw. vom Lie­fer­un­ter­neh­men eine schrift­li­che Emp­fangs­be­stä­ti­gung (Quittung) zu verlangen. In der Praxis werden Quit­tun­gen meist bei Bar­zah­lun­gen aus­ge­stellt. Aber auch, wenn die Zahlung per Last­schrift oder Über­wei­sung erfolgt, können Kunden nach­träg­lich eine Quittung verlangen. Dabei sind Quit­tun­gen nicht mit Kas­sen­bons zu ver­wech­seln. Diese werden zwar häufig als Quit­tun­gen be­zeich­net, erfüllen jedoch nicht deren formelle An­for­de­run­gen.

Wozu werden Quit­tun­gen benötigt?

Mit einer Quittung verfügen Kundinnen und Kunden über eine be­weis­kräf­ti­ge Urkunde, die sie dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen können. Damit dient die Quittung in erster Linie als Beleg, falls ir­gend­wel­che Fragen seitens des Fi­nanz­amts of­fen­ste­hen und das Risiko besteht, dass das Un­ter­neh­men seinen Vor­steu­er­ab­zug verliert.

Tipp

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten für Sie die Grund­sät­ze ord­nungs­ge­mä­ßer Buch­füh­rung an oberster Stelle stehen. Dazu gehört auch die korrekte Hand­ha­bung mit Quit­tun­gen.

Quittung und Rechnung: Was ist der Un­ter­schied?

Während eine ord­nungs­ge­mä­ße Rechnung eine Zah­lungs­for­de­rung gegenüber dem Kunden bzw. der Kundin be­schreibt, dient eine Quittung lediglich als zu­sätz­li­ches Be­weis­mit­tel bzgl. des Zah­lungs­ein­gangs. Aus diesem Grund sind die formellen Kriterien einer ord­nungs­ge­mä­ßen Rechnung auch viel um­fang­rei­cher als die einer Quittung. Bedenken Sie also, dass eine Quittung niemals eine Rechnung gemäß § 14, 4 UstG ersetzen kann. Al­ler­dings kann eine Rechnung als Quittung fungieren, wenn sie den Vermerk „Betrag erhalten“ sowie alle für Quit­tun­gen re­le­van­ten Pflicht­an­ga­ben enthält.

Fakt

Quit­tun­gen können jedoch durchaus Klein­be­trags­rech­nun­gen ersetzen, da sich ihre formellen An­for­de­run­gen gleichen.

Quit­tun­gen richtig ausfüllen

Um eine Quittung richtig aus­zu­fül­len, müssen Sie bestimmte formale Kriterien be­rück­sich­ti­gen. Es dürfen auf einer Quittung folgende Angaben nicht fehlen:

Der Titel „Quittung“

eine fort­lau­fen­de Nummer

der Net­to­preis

der Steu­er­be­trag und Steu­er­satz in Höhe von 7 % oder 19 % (oder der Hinweis zur Steu­er­be­frei­ung)

der Brut­to­preis (in Zahlen und Worten)

Name und Anschrift des Aus­stel­lers

Name des Emp­fän­gers bzw. der Emp­fän­ge­rin

Art und Menge des ver­kauf­ten Produkts bzw. Art der Dienst­leis­tung

Ort und Datum der Aus­stel­lung

Un­ter­schrift des Aus­stel­len­den (ggf. mit Fir­men­stem­pel)

Sie können Ihre Quit­tun­gen per Hand – bei­spiels­wei­se mithilfe eines Quit­tungs­blocks – oder auch mithilfe von Quit­tungs­vor­la­gen am PC digital aus­stel­len. Spezielle Buch­hal­tungs­pro­gram­me können Ihnen die Arbeit erheblich er­leich­tern. Mit einer pro­fes­sio­nel­len Software haben Sie bei­spiels­wei­se die Mög­lich­keit, das Erstellen von Quit­tun­gen mit Ihrer gesamten Buch­hal­tung zu ver­knüp­fen.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen von Quit­tun­gen keine Fehler machen! Falsche oder fehlende Angaben in der Quittung können den Vor­steu­er­ab­zuggefährden. Ein wichtiger Hinweis: Als steu­er­be­frei­tes Un­ter­neh­men dürfen Sie auf Ihren Quit­tun­gen kei­nes­falls Steuern ausweisen. An­de­ren­falls wird das Finanzamt von Ihnen verlangen, dass Sie die aus­ge­wie­se­ne Um­satz­steu­er auch tat­säch­lich bezahlen.

Quittung: Vorlage zum Download

Je nachdem, wie viele Quit­tun­gen Sie täglich schreiben müssen, ist eine digitale Lösung bzw. eine ein­heit­li­che Quit­tungs­vor­la­ge mög­li­cher­wei­se loh­nens­wert. Mit der richtigen Quit­tungs­vor­la­ge ist Quit­tun­gen schreiben ziemlich leicht. Tragen Sie einfach alle not­wen­di­gen Angaben in die ent­spre­chen­den Pflicht­fel­der ein. Vergessen Sie am Ende Ihre Un­ter­schrift nicht! Ein Fir­men­stem­pel ist hingegen nicht notwendig.

Wenn Sie Ihre eigene Quittung erstellen möchten, können Sie sich zum Beispiel an folgendem Muster ori­en­tie­ren:

Bild: Beispielhafte Quittungsvorlage
In der ex­em­pla­ri­schen Quit­tungs­vor­la­ge sind alle wichtigen In­for­ma­tio­nen auf­ge­führt.
Quit­tungs­vor­la­ge_fuer_Word.docx

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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