Rechnet sich Ihre In­ves­ti­ti­on gemessen am Ergebnis? Eine Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau be­ant­wor­tet genau diese Frage. Dazu stellen Sie den pro­gnos­ti­zier­ten Umsätzen alle zu er­war­ten­den Kosten gegenüber und kal­ku­lie­ren so den mit­tel­fris­ti­gen Erfolg Ihres Un­ter­neh­mens. Die Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau ist Teil des Fi­nanz­plans und geht mit diesem in den Busi­ness­plan ein.

Zweck der Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau

Eine besondere Bedeutung kommt der Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau im Rahmen der Exis­tenz­grün­dung zu. Gründer weisen mit der Auf­stel­lung Dritten gegenüber die Trag­fä­hig­keit ihrer Ge­schäfts­idee nach. Ins­be­son­de­re Banken verlangen eine ent­spre­chen­de Kal­ku­la­ti­on, aus der her­vor­geht, dass der zu er­war­ten­de Gewinn sowohl den Le­bens­un­ter­halt des Gründers deckt als auch ausreicht, Zinsen und Til­gungs­ra­ten zu be­strei­ten.

Eine Trag­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung durch eine fach­kun­di­ge Stelle (z. B. IHK, HWK, Fach­ver­band, Kre­dit­in­sti­tut oder Grün­der­zen­trum) ist zudem Vor­aus­set­zung für den Grün­der­zu­schuss der Bun­des­agen­tur für Arbeit.

Eine fundierte Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau hilft Ihnen somit:

  • den Erfolg Ihrer In­ves­ti­ti­on ab­zu­schät­zen
  • Geldgeber von der Wirt­schaft­lich­keit Ihres Vorhabens zu über­zeu­gen
  • die Trag­fä­hig­keit Ihres Un­ter­neh­mens zu de­mons­trie­ren

Nutzen Sie die Kal­ku­la­ti­on zudem, um Ziele zu iden­ti­fi­zie­ren und Mei­len­stei­ne fest­zu­le­gen. Behalten Sie diese im Auge, um bei Ab­wei­chun­gen von den kal­ku­lier­ten Soll­zah­len recht­zei­tig ge­gen­steu­ern zu können.

De­fi­ni­ti­on

Die Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau ist ein Zah­len­werk, das im Rahmen des Fi­nanz­plans in den Busi­ness­plan eingeht und den Net­to­um­satz eines Un­ter­neh­mens mit allen Ausgaben für Wa­ren­ein­satz und Be­triebs­mit­tel ge­gen­über­stellt. Das Ergebnis der Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau ist das Be­triebs­er­geb­nis vor Steuern, Ab­schrei­bun­gen und Zinsen.

Ren­ta­bi­li­täts­pla­nung

Gehen Sie bei der Ren­ta­bi­li­täts­pla­nung in zwei Schritten vor:

  1. Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau erstellen: Ermitteln Sie das vor­aus­sicht­li­che Be­triebs­er­geb­nis auf Basis der Um­satz­pla­nung und einer Kos­ten­pro­gno­se für die nächsten drei Ge­schäfts­jah­re.
  2. Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau bewerten: Prüfen Sie, ob das kal­ku­lier­te Be­triebs­er­geb­nis Ihre Le­bens­un­ter­halts­kos­ten sowie Zinsen und Steuern deckt.

Um eine Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau erstellen und objektiv bewerten zu können, benötigen Sie folgende Auf­stel­lun­gen:

  • Umsatz- und Kos­ten­plan
  • Be­triebs­mit­tel­plan
  • Ka­pi­tal­be­darfs­plan für private Le­bens­hal­tungs­kos­ten

Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau erstellen

Kern der Ren­ta­bi­li­täts­pla­nung ist die Er­trags­vor­schau, die Ge­gen­über­stel­lung er­war­te­ter Umsätze und Kosten. Grundlage für die Be­rech­nung sind zuvor erstellte Umsatz- und Kos­ten­plä­ne.

Bei einem Um­satz­plan handelt es sich um eine möglichst präzise Prognose der zu er­war­ten­den Umsätze Ihres Un­ter­neh­mens. Der Plan sollte einen Zeitraum von drei Jahren umfassen und sich ins­be­son­de­re bei Neu­grün­dun­gen an of­fi­zi­el­len Bran­chen­wer­ten ori­en­tie­ren. Zieht man von der Um­satz­pro­gno­se die vor­aus­sicht­li­chen Kosten für Waren- und Ma­te­ri­al­ein­satz ab, erhält man den zu er­war­ten­den Rohertrag des je­wei­li­gen Pla­nungs­zeit­raums. Eine fundierte Umsatz- und Kos­ten­pro­gno­se stellt ins­be­son­de­re für Gründer eine große Her­aus­for­de­rung dar. Während eta­blier­te Un­ter­neh­men bei der Umsatz- und Kos­ten­pla­nung auf die Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen ver­gan­ge­ner Jahre zu­rück­grei­fen können, müssen Exis­tenz­grün­der die Prognose auf Basis von Ver­gleichs­wer­ten auf­stel­len.

Tipp

Erste An­halts­punk­te für die Um­satz­pro­gno­se bieten Be­triebs­ver­glei­che sowie die Richt­satz­samm­lung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Finanzen. Die Durch­schnitts­wer­te der je­wei­li­gen Branche sollten an­schlie­ßend mithilfe von Markt- und Wett­be­werbs­ana­ly­sen an die in­di­vi­du­el­len Ge­ge­ben­hei­ten angepasst werden. Relevante Faktoren sind u. a. der Standort, die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on, er­for­der­li­che Wer­be­an­stren­gun­gen sowie Preis­vor­stel­lun­gen von Kunden und Wett­be­wer­bern. In der Regel greifen Gründer bei der Um­satz­pro­gno­se auf pro­fes­sio­nel­le Hilfe zurück.

Als Be­triebs­mit­tel­plan be­zeich­net man die Auf­stel­lung aller laufenden Kosten eines Un­ter­neh­mens – bei­spiels­wei­se Ausgaben für Per­so­nal­auf­wand, Miete, Werbung oder Rei­se­kos­ten. Die Differenz aus Rohertrag und Be­triebs­kos­ten ergibt das Be­triebs­er­geb­nis vor Steuern und Zinsen. Zieht man diese Auf­wen­dun­gen ab, erhält man den Jah­res­über­schuss. Ein negatives Ergebnis wird Jah­res­fehl­be­trag genannt.

Liegen Ihnen die be­nö­tig­ten Pläne und Auf­stel­lun­gen vor, stellen Sie die Zahlen nach folgendem Beispiel zur Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau zusammen.

Grund­sche­ma der Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau

Bei der Er­stel­lung der Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau ist Folgendes zu be­rück­sich­ti­gen:

  • Führen sie Umsätze und Erlöse sowie Auf­wen­dun­gen netto – ohne Mehr­wert­steu­er – auf.
  • Weisen Sie die Umsätze un­ter­schied­li­cher Ge­schäfts­zwei­ge separat aus.
  • Geben Sie Per­so­nal­kos­ten inklusive aller Lohn­ne­ben­kos­ten an.

Während Zinsen als Kosten in der Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau auf­zu­füh­ren sind, werden Til­gungs­ra­ten nicht be­rück­sich­tigt. Letztere sind aus dem Jah­res­über­schuss zu erbringen.

Hinweis

Die Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau bezieht sich aus­schließ­lich auf den Ge­wer­be­be­trieb, private Ein- und Aus­zah­lun­gen werden in der Auf­stel­lung nicht erfasst.

Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau bewerten

Um den Jah­res­über­schuss eines Un­ter­neh­mens objektiv ein­schät­zen zu können, sollten Sie ermitteln, wie viel Gewinn Sie er­wirt­schaf­ten müssen, um die eigenen Le­bens­hal­tungs­kos­ten decken zu können. Erstellen Sie dazu einen separaten Ka­pi­tal­be­darfs­plan für private Ausgaben.

Der er­mit­tel­te Jah­res­über­schuss sollte den Le­bens­un­ter­halt für Sie und ggf. Ihre Familie decken und darüber hinaus aus­rei­chen, die Til­gungs­ra­ten etwaiger Kredite oder För­der­dar­le­hen zu be­glei­chen.

Hinweis

Un­ter­neh­mens­grün­dun­gen sind in der Regel von Fremd­ka­pi­tal abhängig. Dem Zah­len­werk des Busi­ness­plans kommt daher eine zentrale Stellung zu. Wenn es darum geht, Geldgeber von der Ren­ta­bi­li­tät des geplanten Vorhabens zu über­zeu­gen, dürfen Sie sich in der Ren­ta­bi­li­täts­rech­nung keine Fehler erlauben. Wir raten Ihnen:

  • Erstellen Sie die Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau auf Basis einer stich­hal­ti­gen Umsatz- und Kos­ten­pla­nung.
  • Legen Sie der Kal­ku­la­ti­on das Vor­sichts­prin­zip zugrunde: Setzen Sie bei Be­ur­tei­lungs­spiel­räu­men Kosten eher höher und Umsätze eher niedriger an.

Sobald die ersten Ist-Zahlen vorliegen, empfiehlt sich ein mo­nat­li­cher Soll-Ist-Vergleich. Falsche Plan­zah­len und lassen sich damit schnell iden­ti­fi­zie­ren und der Ent­wick­lung Ihres Un­ter­neh­mens ent­spre­chend anpassen.

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