Jeder Un­ter­neh­mer sieht es gern, wenn die Kunden die ge­stell­ten Rech­nun­gen zeitnah bezahlen. Um den Kunden dafür einen Anreiz zu bieten, bieten viele Dienst­leis­ter und Händler einen Preis­nach­lass in Höhe von x % der Rech­nungs­sum­me an. Dieser Nachlass wird Skonto genannt.

Es handelt sich dabei um eine Ver­ein­ba­rung zwischen dem Händler und dem Käufer, die es letzterem erlaubt, eine bestimmte Summe vom ver­ein­bar­ten Rech­nungs­be­trag ab­zu­zie­hen, sofern er die Rechnung innerhalb einer be­stimm­ten Frist begleicht.

Hinweis

Skonto ist ge­setz­lich nicht vor­ge­schrie­ben. Es ist lediglich ein Ent­ge­gen­kom­men des Un­ter­neh­mens, um den Kunden zu einer schnel­le­ren Zahlung zu mo­ti­vie­ren. Insofern ist das Skonto ein Mittel zur Ver­bes­se­rung der Li­qui­di­tät und der Ab­satz­för­de­rung.

Was genau bedeutet „Skonto“?

Der Begriff „Skonto“ leitet sich vom ita­lie­ni­schen „scontare“ ab, was so viel bedeutet wie „abziehen/abrechnen“. Und ein Dienst­leis­ter oder Lieferant, der dem Kunden „Skonto“ gewährt, erlaubt diesem, einen gewissen Pro­zent­satz vom Rech­nungs­be­trag ab­zu­zie­hen, sofern er innerhalb einer vor­ge­ge­be­nen Frist bezahlt.

Skon­to­frist Die Frist des Preis­nach­las­ses – zeitliche Be­gren­zung
Skon­to­satz Der Pro­zent­satz des Skontos – wie viel Skonto abgezogen werden kann
Skon­to­be­trag Der Betrag des Preis­nach­las­ses, der sich nach Anwendung des Skon­to­sat­zes ergibt

In Deutsch­land sind Zah­lungs­zie­le innerhalb von 30 Tagen üblich. In Aus­nah­me­fäl­len werden zum Teil auch höhere Zah­lungs­zie­le gesetzt, z. B. 60 Tage. Um aber die Li­qui­di­tät zu steigern und auch ein at­trak­ti­ve­res Angebot für Kunden bieten zu können, gewähren eine Reihe von Lie­fe­ran­ten und Dienst­leis­tern Skonto. Durch­schnitt­lich liegt die Skon­to­frist bei 7 bis 14 Tagen, der Skon­to­satz bei 2 bis 3 Prozent.

Es gibt auch zeitlich ge­staf­fel­te Skon­to­sät­ze, bei der sich dann – je nach Skon­to­frist – der Skon­to­satz verändert.

Beispiel: Zahlung bis 7 Tage nach Erhalt der Rechnung 3 % Skonto. Bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung 2 % Skonto, 30 Tage netto.

Fakt

Skonto ist ein Preis­nach­lass, der gewährt wird, wenn der Kunde innerhalb einer gesetzten Frist bezahlt.

Anstelle des Begriffs Skonto wird oft auch die Be­zeich­nung Bar­zah­lungs­ra­batt verwendet. Dieser Begriff ist al­ler­dings etwas ir­re­füh­rend, da zwar auch für eine un­ver­züg­li­che Bar­zah­lung Skonto gewährt wird, man aber ebenso bei Zahlung per Über­wei­sung den gewährten Skonto nutzen kann, sofern die Zahlung innerhalb der an­ge­ge­be­nen Frist stattfand. Eine Bar­zah­lung ist also keine Vor­aus­set­zung, um Skonto zu erhalten.

Bei längeren Ge­schäfts­ver­hält­nis­sen lassen sich die be­stehen­den Skon­to­ver­hält­nis­se durchaus neu ver­han­deln. Man kann zum Teil eine Erhöhung von 0,25 bis 0,5 % erreichen. Bei 5 % Skonto sind al­ler­dings die be­triebs­wirt­schaft­li­chen Mög­lich­kei­ten eines Un­ter­neh­mens meist erschöpft.

Wer die Mög­lich­keit hat, Skonto zu ziehen, der sollte diese nutzen. Auf diese Weise lässt sich ohne großen Mehr­auf­wand Geld sparen.

Skonto berechnen

Der Skonto wird immer vom Brut­to­be­trag der Rechnung abgezogen. Dadurch re­du­zie­ren sich die An­schaf­fungs­kos­ten, was der we­sent­li­che Vorteil für die zahlenden Un­ter­neh­men ist. Dem­entspre­chend wird auch die ab­zieh­ba­re Vorsteuer durch den Abzug des Skontos ver­rin­gert.


Die Formel, um den Skonto zu berechnen, lautet:

Skonto = Brut­to­be­trag x Skon­to­satz
Zah­lungs­be­trag = Brut­to­be­trag - Skonto

Oder anders aus­ge­drückt:

Brut­to­rech­nungs­be­trag
- Kun­den­skon­to
187,– €
2 % (3,74 €)
= Zah­lungs­be­trag 183,26 €



Hinweis

In Deutsch­land ist ein Zah­lungs­ziel von 30 Tagen üblich.

Folgendes Szenario stellt die Aus­gangs­po­si­ti­on des Beispiels dar:

Eine Skonto-Ver­ein­ba­rung lautet: „14 Tage, 2 % Skonto, 30 Tage netto“.

Das bedeutet, wenn der Kunde innerhalb der 14 Tage nach Rech­nungs­da­tum (Skon­to­frist) die Rechnung begleicht, ver­rin­gert sich die zu zahlenden Summe um 2 %. Somit muss der Kunde nur 98 % bezahlen. Nach Ablauf der 14 Tage müsste er hingegen den vollen Betrag bezahlen.

Hinweis

Eine Skonto-Mo­di­fi­ka­ti­on (Änderung) wird in der Praxis selten durch­ge­führt, da die Senkung der Skon­to­sät­ze gegenüber dem Kunden schwer durch­zu­set­zen ist. Dass ein Lieferer von allein die Skon­to­sät­ze erhöht, ist daher un­wahr­schein­lich, da diese Erhöhung nur schwer wieder rück­gän­gig zu machen ist.

Hier ein weiteres Beispiel, um das Prinzip zu ver­deut­li­chen:

Ein Kunde erhält von einem Un­ter­neh­men eine Rechnung über 100,– €, zuzüglich 19,– € Mehr­wert­steu­er. Die Rechnung beträgt also 119,– €. Wenn er innerhalb von 7 Tagen die Rechnung begleicht, werden dem Kunden jedoch 2 % Skonto gewährt. Der Kunde zahlt die Rechnung 3 Tage nach Rech­nungs­er­stel­lung.

  • 2 % werden vom Net­to­be­trag abgezogen: 100 € - 2 % (also 2 €) = 98 €
  • 2 % werden auch von der Um­satz­steu­er abgezogen: 19 € - 2 % (also 0,38 €) = 18,62 €

Statt 119 € muss der Kunde also nur noch 116,62 (98 € + 18,62 €) zahlen.

Für das zahlende Un­ter­neh­men bedeutet das, dass die 2 € den ganzen Skonto-Vorteil des Un­ter­neh­mens ausmachen. Die 0,38 Cent ein­ge­spar­te Um­satz­steu­er wirken sich ent­spre­chend auf den durch­lau­fen­den Posten der Um­satz­steu­er aus.

Skonto und Han­dels­kal­ku­la­ti­on?

Damit ein Betrieb seine Waren oder Dienst­leis­tun­gen zu einem Preis anbieten kann, bei dem er noch Gewinn er­wirt­schaf­tet, ist eine Han­dels­kal­ku­la­ti­on wichtig. Diese muss selbst­ver­ständ­lich auch den Skonto be­rück­sich­ti­gen, damit die Preis­un­ter­gren­ze so gewählt werden kann, dass die Erlöse die Kosten über­stei­gen. Um einen Lis­ten­ein­kaufs- oder- Ver­kaufs­preis zu errechnen, der den an­ge­streb­ten Gewinn er­mög­licht, gibt es zwei Mög­lich­kei­ten: die Vorwärts- und die Rück­wärts­kal­ku­la­ti­on.

Vor­wärts­kal­ku­la­ti­on

Eine Form der Han­dels­kal­ku­la­ti­on ist die Vor­wärts­kal­ku­la­ti­on. Damit wird der Netto-Lis­ten­ver­kaufs­preis berechnet. Das heißt, mit der Vor­wärts­kal­ku­la­ti­on werden die Kosten, ausgehend vom Lis­ten­ein­kaufs­preis, ver­min­dert um die er­hal­te­nen Nachlässe für den Erwerb der Ware, vermehrt um alle anderen an­fal­len­den Kosten, wie Be­zugs­kos­ten, Ge­mein­kos­ten sowie die Ge­winn­span­ne, gewährte Rabatte und Skonti bis hin zum Lis­ten­ver­kaufs­preis berechnet. Das ist also der Preis, zu dem der Un­ter­neh­mer die Ware verkaufen muss, um alle Kosten decken und seinen ge­wünsch­ten Gewinn erzielen zu können.

Beispiel: Ein Un­ter­neh­men beginnt seine Kal­ku­la­ti­on ausgehend von einem Lis­ten­ein­kaufs­preis, den er für die neue Ware bezahlen müsste. Der Lis­ten­ein­kaufs­preis beträgt 500,– € netto. Der Lie­fer­ra­batt beträgt 16 % und der Lie­fers­kon­to 3 %. Die Be­zugs­kos­ten belaufen sich auf 6,30 € (netto). Die Be­rech­nung des Hand­lungs­kos­ten­zu­schla­ges ergibt 29,85 %. Es wird ein Gewinn von 25 % ein­kal­ku­liert. Der Kunde kann 2 % Skonto abziehen und 10 % Rabatt.

Der Net­to­lis­ten­ver­kaufs­preis für den End­ver­brau­cher beträgt 761,32 €. Kunden, denen ein Rabatt von 10 % ein­ge­räumt wird, zahlen nur noch 685,19 €. Nehmen diese Kunde zu­sätz­lich den Skonto in Anspruch, so zahlen sie nur noch 671,49 € (685,19 € - 13,70 €).

Rück­wärts­kal­ku­la­ti­on

Mit der Rück­wärts­kal­ku­la­ti­on berechnet der Händler, wie hoch (bei gegebenem Lis­ten­ver­kaufs­preis) der Be­zugs­preis maximal sein darf, damit er sowohl alle ein­zu­kal­ku­lie­ren­den Kosten, Skonti, Rabatte und Händ­ler­pro­vi­sio­nen decken als auch den ge­wünsch­ten Ge­winn­zu­schlag erzielen kann. Im Grunde genommen ist es genau die gleiche Rechnung wie zuvor – nur dass man vom Lis­ten­ver­kaufs­preis zum Lis­ten­ein­kaufs­preis ent­spre­chend zu­rück­rech­net.

Beispiel:
Der gesetzte Lis­ten­ver­kaufs­preis inklusive Skonto beträgt 5.102,04 € (100 %) und der Kunde kann 2 % Skonto abziehen. Gesucht wird der Bar­ver­kaufs­preis (exklusive. Skonto = 98 %).

Ziel ist es, den maximalen Lis­ten­ein­kaufs­preis zu ermitteln. Der ent­schei­den­de Punkt ist hier, dass man die Pro­zent­rech­nung bei der Rück­rech­nung anders ansetzt.

Die Formel der Rück­wärts­kal­ku­la­ti­on lautet in dem Fall:

5.102,04€ * 98 / 100 = 5.000,00 €

Probe: 5.000,00€ /98 *100 = 5.102,04 € ( 2 % = 102,04 €)

Um den Bar­ver­kaufs­preis nicht zu un­ter­schrei­ten, sollte der Händler einen Lis­ten­ver­kaufs­preis über 5.102,04 € wählen.

Rabatt oder Skonto?

Oft wird der Fehler gemacht, Skonto für einen Rabatt zu halten. Während der Rabatt jedoch vom Lis­ten­preis abgezogen wird, wird der Skonto erst am Ende der Rech­nungs­sum­me berechnet. Das heißt, dass der Skonto nach­träg­lich einen Einfluss auf die Mehr­wert­steu­er haben kann und nur vom Zah­lungs­be­trag abgezogen wird, sofern man ihn innerhalb der Frist in Anspruch nimmt, wo­hin­ge­gen ein Rabatt nicht zah­lungs­frist­ab­hän­gig ist und sofort in Anspruch genommen wird.

Des Weiteren kann ein Rabatt men­gen­be­dingt sein, muss aber nicht, ein Skonto hingegen ist immer zeit­be­dingt. Das heißt, dass ein Rabatt auf Grund der gekauften Menge gegeben werden kann. Ein Beispiel: Bei einem Kauf von 100 Waren verlangt der Händler 0,95 € pro Stück und ab einem Kauf von 200 Stück nur noch 0,89 € pro Stück. Rabatte können aber auch aus anderen Gründen gewährt werden, so gibt es z.B. Kun­den­treu­e­r­abat­te oder Son­der­ra­bat­te für bestimmte Waren. Skonto gewährt man hingegen un­ab­hän­gig von der Wa­ren­men­ge.

Fazit

Ein Rabatt ist ein ga­ran­tier­ter Nachlass vom Lis­ten­ver­kaufs­preis und Skonto ein op­tio­na­ler Nachlass vom Rech­nungs­end­be­trag.

Un­ter­schied zwischen Kunden- und Lie­fe­ran­tenskon­to

Man spricht von einem Kun­den­skon­to, wenn das Un­ter­neh­men seinen Kunden ein Skonto gewährt. Dieses Skonto stellt einen Kos­ten­be­stand­teil für das Un­ter­neh­men dar und muss daher bei der Han­dels­kal­ku­la­ti­on be­rück­sich­tigt werden.

Wenn der Lieferant dem Un­ter­neh­men ein Skonto gewährt, spricht man von einem Lie­fe­ran­tenskon­to. Dieser Skonto er­mög­licht dem Un­ter­neh­men eine Ver­rin­ge­rung der An­schaf­fungs­kos­ten.

Um fest­zu­stel­len, ob sich die Nutzung des Skonto lohnt, sollte man zuerst den ef­fek­ti­ven Zinssatz eines Lie­fe­ran­ten­kre­dits berechnen und mit den Kre­dit­sät­zen der Bank ver­glei­chen. Der Ef­fek­tiv­zins­satz für einen Lie­fe­ran­ten­kre­dit wird über folgende Formel berechnet:

(Skon­to­satz x 360 Zinstage) : (Zah­lungs­ziel in Tagen - Skon­to­frist in Tagen)

Beispiel: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen, oder 30 Tage netto

(2 x 360 ) : (30-3) = 26.66% Ef­fek­tiv­zins­satz für den Lie­fe­ran­ten­kre­dit

Sollte der er­rech­ne­te Zinssatz über dem Kon­to­kre­dit der Bank liegen, so ist es ratsam, einen kurz­zei­ti­gen Kredit bei der Bank zur Fi­nan­zie­rung der In­an­spruch­nah­me des Skonto auf­zu­neh­men.

Warum man unbedingt Skonto nutzen sollte

Den Skonto in Anspruch zu nehmen klingt ver­lo­ckend, auch wenn es man oft nur einige wenige Euro spart. Für Kunden und Lie­fe­ran­ten hat der Skonto einige Vorteile.

Vorteil für den Lie­fe­ran­ten
Dadurch, dass die Rechnung des Kunden schneller beglichen wird, kann auch der Lieferant seiner Zah­lungs­pflicht schneller nach­kom­men. Der Lieferant kann Skonto auch dafür verwenden, möglichen Zah­lungs­eng­päs­sen ent­ge­gen­zu­wir­ken, indem er eine kurz­fris­ti­ge Stei­ge­rung des Skonto ver­an­lasst. Die Einbußen durch die kurz­fris­ti­ge Erhöhung des Skonto sind eher gering im Vergleich zu den Kosten, die durch Zah­lungs­eng­päs­se entstehen könnten.

Vorteil für Kunden
Über das Jahr gerechnet kann das Ziehen von Skonto eine relativ große Geldsumme sparen. Wie das vor­an­ge­gan­ge­ne Beispiel zeigt, lohnt es sich manchmal sogar, für die Nutzung des Skonto einen Kredit bei der Bank auf­zu­neh­men. Denn solange der Ef­fek­tiv­zins­satz des Lie­fe­ran­ten­kre­dits über dem Kredit-Zinssatz der Bank liegt, ist die In­an­spruch­nah­me eines Kredits wirt­schaft­li­cher.

Vergleich zu Kre­dit­sät­zen

In manchen Fällen kann es durchaus ratsam sein, einen Kredit kurz­fris­tig auf­zu­neh­men, um den Skonto des Lieferers in Anspruch zu nehmen – nicht nur als Händler, sondern auch als Pri­vat­per­son. Al­ler­dings sollte man dies vorher prüfen, denn es kann durchaus sein, dass die Zinsen der Bank so hoch sind, dass es sich nicht lohnt, einen Kredit auf­zu­neh­men.

Beispiel:
Der zu be­glei­chen­de Rech­nungs­be­trag beträgt 5.000 €. Wird der Betrag innerhalb der ersten 10 Tage nach Rech­nungs­er­halt beglichen, so kann der Kunde 2 % Skonto abziehen.

Ist es ratsam einen Kredit auf­zu­neh­men, um Skonto ziehen zu können?

Fi­nan­zie­rungs­ge­winn bei Skon­to­nut­zung → 100 € - 27,22 € = 72,78 €

Ein Kredit bei der Bank ist oft günstiger als ein Kredit bei dem Lie­fe­ran­ten, al­ler­dings bedarf es in jedem Fall einer vor­he­ri­gen Prüfung.

Tipp

Sollte kein Skonto auf der Rechnung vermerkt sein, lohnt es sich manchmal, nach einem Skonto zu fragen. In der Regel sind die Un­ter­neh­men sehr ent­ge­gen­kom­mend und lassen den Abzug des Skontos gesondert zu.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Reviewer

Zum Hauptmenü