Der Begriff „Soll und Haben“ wird im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch mit Geld, Wirt­schaft und Handel as­so­zi­iert. Auch bei Ihren per­sön­li­chen Finanzen treffen Sie auf die zwei Wörter: Steht Ihr Bankkonto im „Soll“, das heißt im Minus? „Haben“ Sie dort Geld zur Verfügung? Als Un­ter­neh­mer müssen Sie umdenken: Ihnen begegnet Soll und Haben als Kern­be­griff der ord­nungs­ge­mä­ßen, „doppelten“ Buch­füh­rung, doch da haben die zwei Wörter eher formale Bedeutung – „Haben“ ist dann kei­nes­wegs buch­stäb­lich damit gleich­zu­set­zen, dass sie etwas „haben“. Was genau es mit diesen Begriffen auf sich hat, erfahren Sie im Folgenden.

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Was ist Soll und Haben? Eine De­fi­ni­ti­on

Die Wörter Soll und Haben stammen aus der Buch­hal­tung, oder genauer, aus der „doppelten“ Buch­füh­rung, wie sie die Grund­sät­ze ord­nungs­ge­mä­ßer Buch­füh­rung (GoB) vorsehen. Diese Grund­sät­ze bestehen aus ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten und in­for­mel­len Regeln und sollen dafür sorgen, dass die Buch­füh­rung „einem sach­ver­stän­di­gen Dritten innerhalb an­ge­mes­se­ner Zeit einen Überblick über die Ge­schäfts­vor­fäl­le und über die Lage des Un­ter­neh­mens ver­mit­teln kann. Die Ge­schäfts­vor­fäl­le müssen sich in ihrer Ent­ste­hung und Ab­wick­lung verfolgen lassen“, wie es im Han­dels­ge­setz­buch heißt (§ 238 Abs. 1 HGB). Das bedeutet: Die Buch­füh­rung hält die Ge­schäfts­vor­gän­ge eines Un­ter­neh­mens in Zah­len­wer­ten fest – und laut GoB soll dies lückenlos in zeit­li­cher und sach­li­cher Ordnung erfolgen und die Ge­schäfts­vor­gän­ge müssen sich mithilfe von Belegen nach­wei­sen lassen.

Mit den im Gesetz genannten Dritten sind dabei alle gemeint, die ein be­rech­tig­tes Interesse an den Ge­schäfts­vor­gän­gen des je­wei­li­gen Un­ter­neh­mens haben könnten. Dazu zählen bei­spiels­wei­se die Teilhaber des Un­ter­neh­mens, unter Umständen (etwa bei einer Insolvenz) auch die Ge­schäfts­part­ner und nicht zuletzt auch der Staat – zumeist vertreten durch das Finanzamt.

De­fi­ni­ti­on: Soll und Haben

Mit Soll und Haben be­zeich­net man im kauf­män­ni­schen Rech­nungs­we­sen die linke be­zie­hungs­wei­se rechte Seite eines Kontos, in dem ein be­stimm­ter zu ver­ar­bei­ten­der Wert auf­ge­zeich­net wird. Losgelöst von ihrem Ursprung haben die beiden Begriffe in diesem Zu­sam­men­hang vor allem formale Bedeutung – abhängig von der Art des je­wei­li­gen Kontos.

Die doppelte Buch­füh­rung

Für diese „geordnete“ Buch­füh­rung (genauer: Fi­nanz­buch­füh­rung) wird heute weltweit das System der doppelten Buch­füh­rung verwendet (im Fach­jar­gon auch „Doppik“ genannt). Ge­schicht­lich gesehen nutzte man die doppelte Buch­füh­rung erstmals in der ersten Hälfte des 15. Jahr­hun­derts in Nord­ita­li­en – und sie hat sich im Prinzip bis heute nur wenig verändert. Auch das deutsche Soll und Haben hat seinen Ursprung in der doppelten Buch­füh­rung. Es gibt ver­schie­de­ne Er­klä­run­gen dafür, wie es zur Nutzung dieser beiden Begriffe in der Buch­füh­rung kam. Eine davon lautet: Die zwei Seiten des Kontos waren mit ita­lie­nisch „deve daredeve avere“ (soll geben – soll haben) über­schrie­ben. Im Deutschen fielen ir­gend­wann links das Geben und rechts das Soll weg, und übrig blieben „Soll und Haben“.

Warum „doppelt“?

Der Begriff „doppelte Buch­füh­rung“ rührt daher, dass man bei dieser Buch­füh­rungs­me­tho­de doppelt arbeitet, und zwar gleich mehrfach: Zum einen hat jedes Konto zwei Seiten, eben Soll und Haben. Zum anderen aber sind an jeder Buchung, das heißt jeder Über­tra­gung eines Wertes, zwei Konten beteiligt.

Das Konzept von Soll und Haben bedeutet aber auch, dass es in der doppelten Buch­füh­rung – anders als etwa auf dem Kon­to­aus­zug Ihres Bank­kon­tos – (im Prinzip) keine negativen Werte gibt. Es werden nur positive Beträge gebucht – entweder links (Soll) oder rechts (Haben).

Dabei werden immer jeweils die ent­ge­gen­ge­setz­ten Seiten der beiden Konten an­ge­spro­chen. Dies ergibt sich zum einen aus der Stan­dard­form einer Buchung: Sie gilt immer und lautet „Soll an Haben“. Eine Buchung kann auf der einen oder anderen Seite auch mehrere Konten an­spre­chen. Dabei müssen die Beträge auf den zwei Seiten natürlich insgesamt gleich sein.

Eine zweite In­ter­pre­ta­ti­on stützt sich auf die zwei Bücher, aus der diese Buch­hal­tung im We­sent­li­chen besteht: Im Journal (oder Grundbuch) werden die Ge­schäfts­vor­fäl­le in ihrer zeit­li­chen Abfolge auf­ge­zeich­net. Das Hauptbuch enthält die Konten, auf denen diese Vorfälle verbucht werden.

Eine dritte Erklärung des Begriffs „doppelte Buch­füh­rung“ weist darauf hin, dass sich der Erfolg eines Un­ter­neh­mens auf zwei ver­schie­de­nen Wegen ermitteln lässt – nämlich durch:

  • die Bilanz, aus der her­vor­geht, ob sich das Fir­men­ver­mö­gen gegenüber dem Vorjahr vermehrt oder ver­min­dert hat
  • die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, in der Erträge und Auf­wen­dun­gen einander ge­gen­über­ge­stellt werden

Die Bilanz als Basis

Die Basis jeder doppelten Buch­füh­rung bildet ein einziges Konto: die Bilanz. Sie liefert einen Überblick über die fi­nan­zi­el­le Lage eines Un­ter­neh­mens: Links stehen die Ver­mö­gens­wer­te, rechts das dafür ein­ge­setz­te Kapital. Man kann sagen: Links steht, wofür die Mittel eines Un­ter­neh­mens verwendet werden, und rechts steht, wo sie herkommen. Al­ler­dings heißen die linke und die rechte Seite in der Bilanz nicht Soll und Haben, sondern Aktiv und Passiv.

Wie eine Bilanz un­ter­glie­dert werden soll, ist im Han­dels­ge­setz­buch eindeutig vor­ge­schrie­ben (§ 266 HGB). Danach stehen links – als Aktiva – unter anderem:

  • Im­ma­te­ri­el­les Vermögen – Lizenzen etc. sowie der Geschäfts- oder Fir­men­wert selbst
  • Sach­an­la­gen – Grund­stü­cke und Gebäude sowie tech­ni­sche Anlagen und Maschinen
  • Fi­nanz­an­la­gen – zum Beispiel Be­tei­li­gun­gen an anderen Un­ter­neh­men
  • Um­lauf­ver­mö­gen – Roh-, Hilfs- und Be­triebs­stof­fe sowie unfertige und fertige Waren
  • For­de­run­gen – etwa aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen

Zu den rechts stehenden Passiva zählen:

  • Ge­schäfts­an­tei­le und Rücklagen sowie der Jah­res­über­schuss (oder Fehl­be­trag)
  • Rück­stel­lun­gen für künftige Ver­pflich­tun­gen
  • Schulden – Bank­kre­di­te, Anleihen, Ver­bind­lich­kei­ten aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen und anderes

Die Ge­schäfts­an­tei­le, die Rücklagen und auch der Jah­res­über­schuss bilden das Ei­gen­ka­pi­tal des Un­ter­neh­mens. Alle Ver­bind­lich­kei­ten, die auf absehbare Zeit beglichen werden müssen oder verzinst werden – also Kredite, Anleihen, offene Rech­nun­gen, aber auch Rück­stel­lun­gen – fasst man unter dem Begriff Fremd­ka­pi­tal zusammen.

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Buch­füh­rung in Perioden

Wie die Bi­lanz­po­si­ti­on Jah­res­über­schuss (oder Fehl­be­trag) schon andeutet, kommt in der Bilanz eines Un­ter­neh­mens ein weiterer wichtiger Grundsatz der Buch­füh­rung zum Tragen: die Pe­ri­odi­zi­tät. Ein Un­ter­neh­men muss in re­gel­mä­ßi­gen Abständen (Ge­schäfts­jah­ren) über seinen Erfolg „Bilanz ziehen“ – das heißt: am Anfang der Periode eine Er­öff­nungs­bi­lanz und an deren Ende eine Schluss­bi­lanz auf­stel­len. Der Verlauf des be­tref­fen­den Ge­schäfts­jahrs ergibt sich dann aus dem Vergleich dieser beiden Bilanzen.

Konten und Un­ter­kon­ten

Alle Werte eines Un­ter­neh­mens – ob aktiv oder passiv – spiegeln sich demnach in seiner Bilanz wider. Theo­re­tisch könnte man also auch sämtliche Ge­schäfts­vor­gän­ge in diesem einen Konto buchen. In der Praxis erweist sich dies jedoch als völlig im­prak­ti­ka­bel, und die Forderung der GoB nach Klarheit und Nach­voll­zieh­bar­keit der Buch­füh­rung wäre sicher nicht erfüllt. Daher arbeitet jede Be­triebs­ab­rech­nung mit einem Kon­ten­plan – das heißt, einem ganzen System von Konten und Un­ter­kon­ten, sie sich aber sämtlich aus der Bilanz ableiten.

Je nach dem Tä­tig­keits­feld des einzelnen Un­ter­neh­mens können diese Kon­ten­plä­ne ganz un­ter­schied­lich aussehen. Für die ver­schie­de­nen Un­ter­neh­mens­ar­ten und In­dus­trie­zwei­ge gibt es aber so­ge­nann­te Kon­ten­rah­men, die sich in­di­vi­du­ell anpassen lassen und der Buch­hal­tung damit die Arbeit er­leich­tern. So sind bei­spiels­wei­se die Stan­dard­kon­ten­rah­men SKR03 und SKR04 für pu­bli­zi­täts­pflich­ti­ge Firmen bestimmt, SKR14 für die Land- und Forst­wirt­schaft, SKR51 für das Kfz-Gewerbe und SKR81 für Ärzte.

Be­stands­kon­ten und Er­folgs­kon­ten

Bei den Konten, die als Un­ter­kon­ten aus der Bilanz ab­ge­lei­tet und nach Bedarf auch weiter un­ter­glie­dert werden, un­ter­schei­det man zwei Haupt­klas­sen: die Be­stands­kon­ten und die Er­folgs­kon­ten.

Die Be­stands­kon­ten betreffen, wie ihr Name sagt, die Bestände eines Un­ter­neh­mens. In Ak­tiv­kon­ten sind dabei seine Sach­an­la­gen, seine Vorräte, seine Fi­nanz­mit­tel etc. erfasst, die links auf der Ak­tiv­sei­te der Bilanz stehen. Die Pas­siv­kon­ten umfassen das Ei­gen­ka­pi­tal (Ge­schäfts­an­tei­le, Rücklagen, Jah­res­über­schuss etc.) sowie das Fremd­ka­pi­tal (Kredite, offene Rech­nun­gen und andere Ver­pflich­tun­gen) der Pas­siv­sei­te der Bilanz.

Dabei nimmt das Ei­gen­ka­pi­tal einer Firma eine Son­der­stel­lung ein: Die Er­folgs­kon­ten der Buch­hal­tung sind Un­ter­kon­ten aus diesem Bi­lanz­be­reich – wiederum auf­ge­teilt in Er­trags­kon­ten und Auf­wands­kon­ten. In Er­trags­kon­ten werden alle Erträge gebucht, die den Erfolg des Un­ter­neh­mens be­ein­flus­sen. Das sind vor allem Ver­triebs­er­lö­se – aber auch Ver­mö­gens­zu­wäch­se, etwa durch einen neuen Teilhaber, zählen dazu. In den Auf­wands­kon­ten bucht man ent­spre­chend Aufwände, die das Vermögen des Un­ter­neh­mens ver­rin­gern – zum Beispiel Ver­brauchs­ma­te­ri­al, Mieten, Zinsen sowie auch Löhne und Gehälter. Dabei haben Er­trags­kon­ten den Charakter von Pas­siv­kon­ten; Auf­wand­kon­ten ent­spre­chen Ak­tiv­kon­ten.

Er­folgs­neu­tra­le Ge­schäfts­vor­gän­ge

Es gibt durchaus auch Ge­schäfts­vor­gän­ge, die keinen Einfluss auf den Erfolg eines Un­ter­neh­mens haben – sie sind er­folgs­neu­tral. Bei der Buchung solcher Vorgänge sind dem­entspre­chend auch keine Er­folgs­kon­ten beteiligt, sondern nur Be­stands­kon­ten.

Wenn zum Beispiel ein Kunde eine Rechnung bezahlt, wächst der Geld­be­stand, und die For­de­run­gen sinken ent­spre­chend. Im Ergebnis ändert sich nichts. Weitere Beispiele sind der Kauf einer neuen Maschine oder auch von Roh­ma­te­ri­al für die Pro­duk­ti­on. Je nachdem, ob die Waren gleich oder später bezahlt werden, sinken zwar die Geld­be­stän­de auf der Ak­tiv­sei­te der Bilanz oder die Ver­bind­lich­kei­ten auf der Pas­siv­sei­te wachsen an. Der Ver­mö­gens­zu­wachs durch die gekauften Güter gleicht dies aber jeweils aus. Die Ausgaben, die das Ge­schäfts­er­geb­nis be­ein­flus­sen und auch in die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung eingehen, sind hier der Wert­ver­lust der Maschine durch Abnutzung und der Verbrauch an Waren.

Zum Jah­res­ab­schluss: Ausgleich der Konten

Ein weiteres Prinzip rundet die doppelte Buch­füh­rung ab: Alle Konten müssen am Ende aus­ge­gli­chen sein – das heißt, in Soll und Haben die gleichen Summen ausweisen. Dies gilt zunächst einmal für die Bilanz selbst. Sie muss stets so auf­ge­stellt werden, dass die Summen beider Seiten gleich sind.

Doch auch alle anderen Konten der Buch­hal­tung müssen, wenn nicht im Verlauf des Ge­schäfts­jahrs, so doch an seinem Ende, aus­ge­gli­chen sein. Dazu bucht man zum Jah­res­ab­schluss ein Saldo, das die beiden Seiten eines Kontos aus­gleicht, zum nächst höheren Konto, und wie­der­holt das, bis man schließ­lich bei einem spe­zi­el­len Bi­lanz­kon­to ankommt, in dem alle Salden gesammelt werden. Aus diesem Konto wird dann die ei­gent­li­che Ab­schluss­bi­lanz gebildet.

Das Ab­schlie­ßen aller Konten, das einen we­sent­li­chen Teil des Jah­res­ab­schlus­ses bildet, stellt sicher, dass sämtliche Werte, die im Verlauf des Ge­schäfts­jahrs auf die ver­schie­de­nen Konten der Buch­hal­tung gebucht worden sind, am Ende ihren Weg in die Bilanz finden.

Soll an Haben: Ge­schäfts­vor­fäl­le richtig buchen

Letztlich verändert jeder Ge­schäfts­vor­fall die Ver­mö­gens­si­tua­ti­on eines Un­ter­neh­mens in ir­gend­ei­ner Weise. Dem­entspre­chend müssen solche Vorfälle do­ku­men­tiert werden. Und genau dazu dient die Buch­füh­rung. Typische Beispiele für Ge­schäfts­vor­fäl­le sind:

  • Ein Un­ter­neh­men kauft Waren auf Rechnung mit einer Zah­lungs­frist.
  • Ein Un­ter­neh­men verkauft Waren an Kunden, die per Über­wei­sung zahlen.
  • Ein Un­ter­neh­men überweist Gehälter an seine Mit­ar­bei­ter.
  • Ein Un­ter­neh­men kauft eine neue Maschine, zahlt einen Teil des Kauf­prei­ses sofort in bar und den Rest später zum Zah­lungs­ter­min der Rechnung.

Wann auf der Soll- und wann auf der Haben-Seite buchen?

Für alle Buchungen gilt das Schema Soll an Haben. Doch bei welchen Konten wird ein Ge­schäfts­vor­fall auf der Soll-Seite und bei welchen auf der Haben-Seite gebucht? Für diese Frage gibt es leider keine all­ge­mein­gül­ti­ge Antwort: Je nach Art des Kontos werden Zugänge und Abgänge jeweils entweder auf der einen oder auf der anderen Seite gebucht. Die Regel dazu lautet:

Kontenart Buchung im Soll Buchung im Haben
Ak­tiv­kon­to Zugänge Abgänge
Pas­siv­kon­to Abgänge Zugänge
Er­trags­kon­to Abgänge Zugänge
Auf­wands­kon­to Zugänge Abgänge

Bu­chungs­sät­ze bilden

Die In­for­ma­ti­on darüber, welche Konten von einem Ge­schäfts­vor­fall betroffen sind und ob die Buchung auf der Soll- oder auf der Haben-Seite des je­wei­li­gen Kontos erfolgt, liefert der so­ge­nann­te Bu­chungs­satz mit dem Schema „Soll an Haben“. Das heißt, der be­tref­fen­de Betrag wird auf der Soll-Seite des einen Kontos und danach auf der Haben-Seite eines anderen Kontos ein­ge­tra­gen. Ein Beispiel: Lautet ein Bu­chungs­satz „Bank an Kasse: 100 €“, dann wird der Betrag von 100 Euro auf der Soll-Seite des Kontos „Bank“ und auf der Haben-Seite des Kontos „Kasse“ ein­ge­tra­gen. Beides sind aktive Be­stands­kon­ten, der Bestand von Bank steigt um 100 Euro, der von Kasse sinkt ent­spre­chend: 100 Euro wurden aus der Kasse entnommen und auf das Bankkonto ein­ge­zahlt.

Er­folgs­wirk­sam und er­folgs­neu­tral

Bei er­folgs­wirk­sa­men Buchungen handelt es sich um Erträge und um Aufwände, die sich über die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung auf das Vermögen eines Un­ter­neh­mens auswirken. Dabei sind Er­trags­kon­ten passiv und Auf­wands­kon­ten aktiv. Typische Er­trags­bu­chun­gen sind:

  • Kasse an Verkäufe: 500 € – Waren wurden gegen bar verkauft.
  • For­de­run­gen aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen an Lie­fe­run­gen: 1500 € – Waren wurden auf Rechnung mit Zah­lungs­frist geliefert.

Auf­wand­bu­chun­gen sind ent­spre­chend:

  • Miete an Bank: 1200 € – die mo­nat­li­che Miete wurde über­wie­sen.
  • Ma­te­ri­al­ver­brauch an Vorräte: 2000 €: Roh­ma­te­ri­al wurde für die Pro­duk­ti­on ein­ge­setzt.

Er­folgs­neu­tra­le Buchungen betreffen dagegen nur die Bestände eines Un­ter­neh­mens und ändern nicht seine Ver­mö­gens­si­tua­ti­on (sie werden auch be­stands­wirk­sa­me Buchungen genannt). Typische Beispiele dafür sind:

  • Wa­ren­be­stand an Ver­bind­lich­kei­ten: 1000 € – Waren wurden ein­ge­kauft und sollen zum Ablauf der Zah­lungs­frist bezahlt werden.
  • Tech­ni­sche Anlagen an Kasse: 5.000 € und Ver­bind­lich­kei­ten: 10.000 € – eine Maschine wurde gekauft und teils angezahlt, teils mit einem Wa­ren­kre­dit fi­nan­ziert.

Ein Ge­schäfts­vor­fall in der Buch­füh­rung

Wie sich Ge­schäfts­vor­fäl­le praktisch in der Buch­füh­rung nie­der­schla­gen, können Sie hier an einem (stark ver­ein­fach­ten) Beispiel sehen. Der Ge­schäfts­vor­fall, um den es geht, ist folgender: Sie haben für Ihr Büro neue Monitore im Wert von 5.000 € gekauft und mit Ihrer Bankkarte bezahlt.

In diesem Fall wird auf den Konten „Bank“ und „Ge­schäfts­aus­stat­tung“ gebucht. Bei den zwei Konten handelt es sich um Ak­tiv­kon­ten, da sie beide Ver­mö­gens­wer­te dar­stel­len.

Die An­fangs­be­stän­de der Konten stammen aus der Er­öff­nungs­bi­lanz für das Ge­schäfts­jahr. In diesem Beispiel hat zunächst ein Kunde ein Produkt gekauft und die ent­stan­de­ne Forderung von 10.000 Euro per Bank­über­wei­sung beglichen. Dadurch wurden auf dem Konto „Bank“ 10.000 € auf der Soll-Seite gebucht. Bei der „Ge­schäfts­aus­stat­tung“ gibt es einen Wert­ver­lust von 3.000 Euro durch Abnutzung, der von einem Auf­wands­kon­to (ebenfalls ein Ak­tiv­kon­to) gebucht wird.

Den sofort gezahlten Kauf der Monitore kann man nun im ein­fachs­ten Fall direkt als Wert­zu­wachs bei der Ge­schäfts­aus­stat­tung gegen die Minderung des Bank­gut­ha­bens buchen: Ge­schäfts­aus­stat­tung an Bank: 5.000 €. (In der Praxis würde man al­ler­dings den gezahlten Brut­to­be­trag in den Net­to­be­trag als Wert­zu­wachs bei der Ge­schäfts­aus­stat­tung und die vom Finanzamt rück­zu­er­stat­ten­de Vorsteuer als Forderung aufteilen und ent­spre­chend buchen.)

So schließen Sie die Konten ab

In unserem einfachen Beispiel sollen bis zum Ende des Ge­schäfts­jahrs in den beiden Konten „Bank“ und „Ge­schäfts­aus­stat­tung“ keine weiteren Buchungen statt­fin­den. Dann berechnen Sie in einem ab­schlie­ßen­den Schritt jeweils den Saldo, also die Differenz zwischen Soll und Haben, und gleichen damit die Konten aus.

Fakt

Eine Buchung wird grafisch durch so­ge­nann­te T-Konten dar­ge­stellt. Der Name leitet sich von dem Buch­sta­ben „T“ ab, an den die Ta­bel­len­dar­stel­lung der Konten erinnert.

Zum Ende eines Ge­schäfts­jah­res müssen Sie auf diese Weise sämtliche Bestands- und Er­folgs­kon­ten Ihrer Buch­hal­tung ab­schlie­ßen. Die Salden buchen Sie jeweils in über­ge­ord­ne­te Konten und schließ­lich in das Schluss­bi­lanz­kon­to, das als Grundlage für die vor­schrifts­mä­ßi­ge Schluss­bi­lanz dient. Beachten Sie hierbei stets die goldene Regel der Buch­füh­rung: Soll an Haben. Die Schluss­bi­lanz ist ein ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ner Teil des Jah­res­ab­schlus­ses. Ihre Bestände werden als An­fangs­be­stän­de in das nächste Ge­schäfts­jahr über­nom­men.

Die Er­folgs­kon­ten ergeben den Gewinn oder Verlust

Die Er­folgs­kon­ten werden für ihren Abschluss beim Gewinn- und Ver­lust­kon­to zu­sam­men­ge­führt, das direkt auf den Erfolg eines Un­ter­neh­mens hinweist. Dieses Konto zählt zum Ei­gen­ka­pi­tal des Un­ter­neh­mens.

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen zum einen die ver­schie­de­nen Kon­to­ar­ten. Außerdem können Sie dank ihr nach­voll­zie­hen, was jeweils auf der Soll- und was auf der Haben-Seite eines Kontos gebucht wird. Die Pfeile stellen den Prozess des Kon­to­ab­schlus­ses grafisch dar.

Die Be­stands­kon­ten werden über das Schluss­bi­lanz­kon­to abgebucht. Hierfür buchen Sie den Saldo des Ak­tiv­kon­tos (Haben-Seite) auf der Soll-Seite des Schluss­bi­lanz­kon­tos und den Saldo des Pas­siv­kon­tos (Soll-Seite) auf der Haben-Seite des Schluss­bi­lanz­kon­tos.

Der Kon­to­ab­schluss erfolgt auch bei den Er­folgs­kon­ten nach dem Prinzip, den Saldo der jeweils ge­gen­sätz­li­chen Kon­to­sei­te zu buchen, also Soll an Haben. Die Er­folgs­kon­ten werden über das Gewinn-und-Verlust-Konto ab­ge­schlos­sen. Die Buchungen erfolgen hier in gleicher Weise wie bei den Be­stands­kon­ten. Dann kann der Saldo des Gewinn-und-Verlust-Kontos auf ein Ei­gen­ka­pi­tal­kon­to gebucht werden. Aus ihm lässt sich schließ­lich der Gewinn (oder Verlust) im Ge­schäfts­jahr ersehen – ge­ge­be­nen­falls unter Be­rück­sich­ti­gung weiterer Ver­än­de­run­gen beim Ei­gen­ka­pi­tal.

Hinweis

In unserem Artikel zum Ab­schlie­ßen von GuV-Konten erklären wir die Grund­la­gen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und schließen das GuV-Konto anhand eines Beispiels ab.

Fazit

Soll und Haben nennt man die zwei Seiten eines Kontos der doppelten Buch­füh­rung. Dieses weltweit ein­ge­setz­te Buch­füh­rungs­ver­fah­ren er­mög­licht es, die Ge­schäfts­vor­gän­ge und die fi­nan­zi­el­le Situation eines Un­ter­neh­mens klar und nach­voll­zieh­bar in Form von Zah­len­wer­ten dar­zu­stel­len. Be­rück­sich­ti­gen Sie im Zuge von Buchungen und Kon­to­ab­schlüs­sen stets die grund­le­gen­den Regeln der doppelten Buch­füh­rung:

  1. Soll be­zeich­net die linke und Haben die rechte Seite eines Kontos.
  2. Immer Soll an Haben buchen.
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Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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