Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ist zu einem un­ver­zicht­ba­ren bü­ro­kra­ti­schen Hilfs­mit­tel geworden. Ob bei einem neuen Ar­beits­ver­trag oder bei der Steu­er­erklä­rung, stets muss man die Steuer-ID (wie die Nummer auch verkürzt genannt wird) angeben. Sie besteht aus elf Ziffern und er­mög­licht es den Fi­nanz­äm­tern, jede na­tür­li­che Person zu iden­ti­fi­zie­ren. Das be­schleu­nigt zahl­rei­che Be­hör­den­pro­zes­se. Und das wiederrum soll nicht nur zu einem Abbau der Bü­ro­kra­tie beitragen, sondern auch das Feh­ler­po­ten­zi­al mi­ni­mie­ren.

Derzeit gibt es neben der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer al­ler­dings auch noch die alt­be­währ­te Steu­er­num­mer. Das dürfte al­ler­dings nicht mehr lange der Fall sein, da schon bald nur noch die Steuer-ID gültig sein wird. Bis dahin besteht aber noch Ver­wechs­lungs­ge­fahr.

Zweck und Nutzung der Daten

Zitat

Mit der Ein­füh­rung der IdNr sollen das Be­steue­rungs­ver­fah­ren ver­ein­facht und Bü­ro­kra­tie abgebaut werden. Sie er­leich­tert die Kom­mu­ni­ka­ti­on im Be­steue­rungs­ver­fah­ren, weil sie eine ein­deu­ti­ge Zuordnung von Steu­er­erklä­run­gen, Mit­tei­lun­gen und jeglichem Schrift­ver­kehr er­mög­licht.

Glossar des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finanzen, Eintrag „Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer“

Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer in ihrer der­zei­ti­gen Form wurde 2007 ein­ge­führt und bis Ende 2008 an alle deutschen Bürger und Bür­ge­rin­nen über­mit­telt. Die Angabe der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer beim Ar­beit­ge­ber sorgt dafür, dass die Lohn­steu­er korrekt abgeführt werden kann. Auch bei der Steu­er­erklä­rung hilft die Nummer: Durch sie lassen sich auch ver­gan­ge­ne Steu­er­erklä­run­gen eindeutig zuordnen. Das alles ver­ein­facht die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwischen den ver­schie­de­nen Behörden, wie zum Beispiel zwischen dem Finanzamt und der Kran­ken­kas­se.

Im Alltag sollte die Steuer-ID außerdem bei jedem schrift­li­chen Kontakt mit dem Finanzamt angegeben werden. Denn nur dann kann das eigene Anliegen schnell be­ar­bei­tet werden. Auch andere Ämter benötigen die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer – sie ist zum Beispiel bei der Be­an­tra­gung von Kin­der­geld er­for­der­lich. In vielen Fällen liegt die Nummer aufgrund der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwischen den Ämtern aber schon vor. Auch bei der Eröffnung eines Bank­kon­tos sollte man die Steuer-ID mitt­ler­wei­le parat haben.

Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer verändert sich – ist sie einmal zugeteilt – nie mehr. Das bedeutet, dass die jeweilige Person auch nach dem Wechsel des Wohnortes oder des Namens steu­er­lich eindeutig iden­ti­fi­zier­bar bleibt. Mit ihr werden zudem alte Feh­ler­quel­len bei der steu­er­li­chen Erfassung beseitigt. Das Bun­des­zen­tral­amt für Steuern erklärt hierzu, dass vor der Ein­füh­rung dieser ID schon ein Fehler bei der Schreib­wei­se des Nach­na­mens eine ein­deu­ti­ge Zuordnung unmöglich gemacht hat.

Zu­sätz­lich zur Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer sind beim Bun­des­zen­tral­amt für Steuern noch weitere Daten ge­spei­chert. Dazu zählen neben dem Namen auch das Ge­burts­da­tum, das Ge­schlecht und die Anschrift. Wie diese Daten genutzt werden dürfen, ist im Sinne des Da­ten­schut­zes ge­setz­lich geregelt. Diese per­sön­li­chen Daten werden nur von den Fi­nanz­be­hör­den verwendet. So­zi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger hingegen arbeiten zwar mit der Steuer-ID, haben aber keinen Zugriff auf die weiteren In­for­ma­tio­nen zur Person.

Heute exis­tie­ren die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die Steu­er­num­mer noch parallel. Lang­fris­tig soll sich das aber ändern – die Steuer-ID soll sämtliche frühere Funk­tio­nen der Steu­er­num­mer über­neh­men. Das würde nicht nur die be­stehen­den Ver­wir­run­gen be­sei­ti­gen, sondern auch viele bü­ro­kra­ti­sche Ar­beits­schrit­te obsolet machen.

Die Zuweisung der Steuer-ID

Um eine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zu erhalten, muss man nicht selbst aktiv werden. Dies erledigt das Bun­des­zen­tral­amt für Steuern – und zwar ganz ohne Antrag. Selbst Kinder erhalten deshalb schon wenige Monate nach der Geburt eine eigene Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, denn offiziell ist auch das Kind ein­kom­mens­steu­er­pflich­tig – das kann zum Beispiel bei einem Erb­schafts­fall eine Rolle spielen. In der Regel ist die Steuer-ID des Kindes aber nur für die Be­an­tra­gung des Kin­der­gel­des relevant.

Fakt

Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer gilt das ganze Leben lang. Spä­tes­tens zwanzig Jahre nach dem Ableben werden die Daten dann gelöscht.

Wie lässt sich die eigene Steuer-ID her­aus­fin­den?

Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer? Wo finde ich die denn nun, wenn ich sie brauche? Das fragen sich Steu­er­zah­ler nicht selten, denn nur die wenigsten kennen ihre Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer auswendig. Das muss man auch nicht, da die Nummer auf ver­schie­de­nen For­mu­la­ren und Mit­tei­lun­gen vermerkt ist. Bei­spiels­wei­se auf folgenden:

  • Mit­tei­lun­gen des Fi­nanz­am­tes: Bei jedem Schrift­ver­kehr mit dem Finanzamt wird die Nummer angegeben.
     
  • Ein­kom­mens­steu­er­be­scheid: Hierbei sollte man darauf achten, Steu­er­num­mer und Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer nicht zu ver­wech­seln, da zum jetzigen Zeitpunkt noch beide Nummern verwendet und angegeben werden.
     
  • Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung: Auch hier ist die Steuer-ID vermerkt.

Wenn kein Schrift­ver­kehr dieser Art vorliegt und auch keine sonstige Mög­lich­keit besteht, die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer her­aus­zu­fin­den, gibt es eine weitere Lösung: Beim Bun­des­zen­tral­amt für Steuern kann jeder Steu­er­pflich­ti­ge die eigene Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer abfragen. Dazu muss er online lediglich ein Formular des Amtes ausfüllen – dann wird ihm im Anschluss per Post die Steuer-ID über­mit­telt.

Wichtig: Es wird damit keine neue Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer beantragt, da diese seit Geburt (oder seit Ein­füh­rung der ID) un­ver­än­dert bleibt. Mit dem Formular wird lediglich um eine Auskunft über die vor­han­de­ne Nummer gebeten. Der Ant­wort­pro­zess kann al­ler­dings mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Braucht man die Steuer-ID zum Beispiel für einen neuen Job oder für die elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung, sollte man daher früh­zei­tig klären, ob die Nummer in den eigenen Un­ter­la­gen vermerkt ist oder ge­ge­be­nen­falls erfragt werden muss.

Nicht zu ver­wech­seln: Um­satz­steu­er-ID

Neben der Steuer-ID gibt es auch noch die Um­satz­steu­er-ID. Diese wird Un­ter­neh­men zugeteilt und er­mög­licht die Iden­ti­fi­zie­rung des Un­ter­neh­mens innerhalb der EU. Das ist vor allem relevant für die Angaben auf einer Rechnung. Ist das Un­ter­neh­men nur innerhalb der deutschen Grenzen tätig, genügt die Steu­er­num­mer. Im EU-Ausland ist zwingend eine Um­satz­steu­er-ID notwendig. Diese muss beim Bun­des­zen­tral­amt für Steuern beantragt werden.

Aufbau der Steuer-ID

Die gesamte Nummer besteht aus elf Ziffern. Häufig sind diese in vier Gruppen ein­ge­teilt. Die Ziffern als solche enthalten keine ei­gent­li­chen In­for­ma­tio­nen (im Gegensatz zur Steu­er­num­mer), dennoch gibt es für den Aufbau einige Regeln. So kommt innerhalb der ersten zehn Ziffern nur eine Ziffer zwei- oder dreifach vor, alle anderen gibt es nur ein einziges Mal. Eine oder zwei Ziffern werden gar nicht genannt, um die Mehr­fach­nen­nung aus­zu­glei­chen. Die letzte Ziffer ist die so­ge­nann­te Prüf­zif­fer, die sich aus einer komplexen Ver­rech­nung der vor­he­ri­gen zehn ergibt. Zudem darf die erste Ziffer keine 0 sein.

Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer vs. Steu­er­num­mer

Immer wieder kommt es zur Ver­wechs­lung der Steu­er­num­mer und der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Das liegt nicht nur an der ähnlichen Be­zeich­nung der beiden Nummern, sondern auch daran, dass viele Menschen die Funk­tio­nen und die Un­ter­schie­de nicht kennen.

Schon die Nummern selbst un­ter­schei­den sich und sind anders aufgebaut. Die Steu­er­num­mer selbst besteht aus 13 Ziffern, wobei die einzelnen Ziffern zum Beispiel Auf­schluss über das zu­stän­di­ge Finanzamt und den Bezirk geben. Die Steuer-ID enthält solche In­for­ma­tio­nen nicht. Vergeben wird die Steu­er­num­mer vom örtlichen Finanzamt. Das passiert entweder, wenn man ein Gewerbe anmeldet, eine Selbst­stän­dig­keit beantragt oder die erste Steu­er­erklä­rung einreicht. Die Steu­er­num­mer erfüllt in diesem Rahmen nur steu­er­li­che Zwecke und muss zum Beispiel nicht bei der Kon­to­er­öff­nung oder beim Antrag auf Kin­der­geld angegeben werden.

Der ent­schei­den­de Un­ter­schied liegt aber natürlich in der Ver­än­der­bar­keit der Steu­er­num­mer. Während die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ein Leben lang gültig ist, muss die Steu­er­num­mer zum Beispiel nach einem Umzug oft geändert werden. Denn dann ist unter Umständen ein neues Finanzamt zuständig, weswegen auch eine neue Steu­er­num­mer er­for­der­lich ist. Auch eine Heirat kann zu einer neuen Steu­er­num­mer führen, während die Steuer-ID auch nach einer Heirat die alte bleibt.

Die we­sent­li­chen Merkmale der Steu­er­num­mer im Überblick:

  • Die Steu­er­num­mer wird vom Finanzamt vergeben, entweder auf Antrag oder bei der ersten Steu­er­erklä­rung.
  • Sie dient nur steu­er­li­chen Zwecken.
  • Durch Umzug oder Heirat kann sie sich verändern.
  • Sie ist eine „spre­chen­de“ Nummer, d. h. schon aus den Ziffern lassen sich In­for­ma­tio­nen ablesen.

Fazit: Das Wich­tigs­te zur Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zu­sam­men­ge­fasst

Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer wird schon mit der Geburt vergeben und ist bis zum Tod (manchmal sogar darüber hinaus) un­ver­än­dert gültig. Sie wird bei der Steu­er­erklä­rung, beim Ar­beit­ge­ber und bei vielen be­hörd­li­chen Vorgängen angegeben. Der Zweck der Steuer-ID ist es, jeden Vorgang und jede Person eindeutig iden­ti­fi­zier­bar zu machen. Gleich­zei­tig werden durch sie bü­ro­kra­ti­sche Struk­tu­ren schlanker gestaltet, da sie die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwischen den Behörden ver­ein­facht.

Die Frage „Wo finde ich die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer?“ lässt sich mit einem Blick auf den Schrift­ver­kehr mit dem Finanzamt be­ant­wor­ten. Die Nummer steht außerdem auf der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung oder auf dem Ein­kom­mens­steu­er­be­scheid. Darüber hinaus kann man sie online beim Bun­des­zen­tral­amt für Steuern erfragen. Nicht zu ver­wech­seln ist die Steuer-ID mit der Steu­er­num­mer. Diese ist ver­än­der­lich und wird in Zukunft gänzlich von der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer abgelöst werden.

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