In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre eigene Steu­er­num­mer her­aus­fin­den, die Sie für die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung oder als Füh­rungs­per­son eines Un­ter­neh­mens für die Rech­nungs­stel­lung brauchen.

Wo finde ich meine Steu­er­num­mer?

Wenn Sie in der Ver­gan­gen­heit bereits Steu­er­erklä­run­gen beim Finanzamt ein­ge­reicht haben, ist es ganz leicht, die Steu­er­num­mer zu finden. Schauen Sie einfach auf einem alten Steu­er­be­scheid nach. Dort stehen im linken oberen Abschnitt des Schrei­bens zunächst die Angaben zum zu­stän­di­gen Finanzamt, darunter folgt Ihre steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (IdNr.) (ggf. auch die Ihres Ehe­part­ners) und schließ­lich die Steu­er­num­mer. Darunter finden Sie den Hinweis „Bitte bei Rück­fra­gen angeben“, der deutlich macht, dass die Nummer diesem ganz be­stimm­ten Be­ar­bei­tungs­fall zu­ge­ord­net ist. Geben Ehegatten eine ge­mein­sa­me Steu­er­erklä­rung ab, werden beide Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern auf­ge­lis­tet, es gibt aber trotzdem nur eine ge­mein­sa­me vor­gangs­be­zo­ge­ne Steu­er­num­mer.

In­for­ma­ti­on

In Deutsch­land erhalten Sie au­to­ma­tisch eine Steu­er­num­mer, sobald Sie zum ersten Mal Kontakt mit dem Finanzamt haben. In der Regel wird sie mit dem Ein­rei­chen der ersten Steu­er­erklä­rung oder bei Un­ter­neh­mens­grün­dun­gen vergeben. Seit 2008 wird jedem und jeder beim Ein­woh­ner­mel­de­amt ge­mel­de­ten Bürger bzw. Bürgerin außerdem eine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zu­ge­wie­sen, die le­bens­lang gültig ist und die sich auch nach einem Umzug oder einer Ver­än­de­rung des Fa­mi­li­en­stan­des nicht ändert. Falls Sie einen Un­ter­neh­men führen und Kunden und Kundinnen im EU-Ausland haben, benötigen Sie zu­sätz­lich die Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, über die mithilfe des Reverse-Charge-Ver­fah­rens die Steu­er­zah­lun­gen auf Rech­nun­gen für den Dienst­leis­tungs- oder Wa­ren­ver­kehr zwischen ver­schie­de­nen EU-Ländern zu­ge­ord­net werden.

Bild: Musterbeispiel eines Einkommensteuerbescheids
Das Mus­ter­bei­spiel zeigt die Angabe der Steu­er­num­mer direkt unter der steu­er­li­chen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer der steu­er­pflich­ti­gen Person. Quelle: ELSTER Online-Portal der deutschen Steu­er­ver­wal­tun­gen

Falls die Suche in Ihren Un­ter­la­gen erfolglos bleibt, können Sie al­ter­na­tiv auch Ihr zu­stän­di­ges Finanzamt kon­tak­tie­ren und die Steu­er­num­mer te­le­fo­nisch her­aus­fin­den. Halten Sie für diesen Fall Ihre per­sön­li­chen Daten bereit, um sich gegenüber dem Mit­ar­bei­ter bzw. der Mit­ar­bei­te­rin des Fi­nanz­amts iden­ti­fi­zie­ren zu können.

Welches Ihr zu­stän­di­ges Finanzamt ist, lässt sich auf ver­schie­de­nen Wegen her­aus­fin­den: Neben dem Te­le­fon­buch und der te­le­fo­ni­schen Auskunft kann auch die In­ter­net­su­che wei­ter­hel­fen. In der Regel bietet auch die Website Ihrer Gemeinde ent­spre­chen­de In­for­ma­tio­nen. Oder Sie nutzen die Fi­nanz­amt­su­che des Bun­des­zen­tral­amts für Steuern (BZSt). Die Suche durch Eingabe Ihrer Post­leit­zahl liefert jedoch für einige Groß­städ­te nicht immer das korrekte Ergebnis. Für solche Fälle stellt das BZSt jeweils PDF-Dateien zum Durch­su­chen bereit.

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Aufbau der Steu­er­num­mer

Die Vielzahl an Nummern, die ver­schie­de­nen Steu­er­vor­gän­gen zu­ge­ord­net sind, kann manchmal ver­wir­rend sein. Wenn Sie die Steu­er­num­mer her­aus­fin­den wollen, die Sie für Ihre Steu­er­erklä­run­gen und Rech­nun­gen brauchen, hilft es deshalb, die Struktur zu kennen. Der Aufbau der Steu­er­num­mer ist seit der Ein­füh­rung des ELSTER-Ver­fah­rens bun­des­weit ein­heit­lich und deshalb leicht wie­der­zu­er­ken­nen.

Er folgt immer dem folgenden Schema, bei dem F die Bun­des­fi­nanz­amts­num­mer (BUFA-Nr.), B die Be­zirks­num­mer, U per­sön­li­che Un­ter­schei­dungs­num­mer des Steu­er­zah­lers und P eine ein­stel­li­ge Prüf­zif­fer darstellt:

Bild: Schematischer Aufbau der Steuernummer
Dieses bun­des­weit gültige Schema für den Aufbau der Steu­er­num­mer bewirkt, dass trotz un­ter­schied­li­cher Län­der­num­mern ein­heit­li­che 13-stellige Steu­er­num­mern für das ELSTER-Verfahren genutzt werden können.

Da sich die stan­dar­di­sier­ten Schemata der einzelnen Bun­des­län­der zum Aufbau der Steu­er­num­mer teilweise un­ter­schei­den, werden Sie für die ein­fa­che­re Ver­wen­dung im ELSTER-Verfahren mit Füll­zif­fern und Platz­hal­tern einander an­ge­gli­chen. So kann jedes Bun­des­land seine Steu­er­num­mer leicht an das ein­heit­li­che Bun­des­sche­ma anpassen, ohne dass das eigene Schema ver­lo­ren­geht. Im Folgenden finden Sie eine al­pha­be­tisch sortierte Liste der Bun­des­län­der mit je ihrem eigenen Stan­dard­sche­ma und daneben das ver­ein­heit­lich­te Bun­des­sche­ma:

Bun­des­landStan­dard­sche­maVer­ein­heit­lich­tes Bun­des­sche­ma

  • Baden-Würt­tem­berg – FF/BBB/UUUUP – 28FF0BBBUUUUP
  • Bayern – FFF/BBB/UUUUP – 9FFF0BBBUUUUP
  • Berlin – FF/BBB/UUUUP – 11FF0BBBUUUUP
  • Bran­den­burg – FFF/BBB/UUUUP – 3FFF0BBBUUUUP
  • Bremen – FF/BBB/UUUUP – 24FF0BBBUUUUP
  • Hamburg - FF/BBB/UUUUP – 22FF0BBBUUUUP
  • Hessen – 0FF/BBB/UUUUP – 26FF0BBBUUUUP
  • Meck­len­burg-Vor­pom­mern – FFF/BBB/UUUUP – 4FFF0BBBUUUUP
  • Nie­der­sach­sen – FF/BBB/UUUUP – 23FF0BBBUUUUP
  • Nordrhein-Westfalen – FFF/BBBB/UUUP – 5FFF0BBBBUUUP
  • Rheinland-Pfalz – FF/BBB/UUUUP – 27FF0BBBUUUUP
  • Saarland – FFF/BBB/UUUUP – 1FFF0BBBUUUUP
  • Sachsen – FFF/BBB/UUUUP – 3FFF0BBBUUUUP
  • Sachsen-Anhalt – FFF/BBB/UUUUP – 3FFF0BBBUUUUP
  • Schleswig-Holstein – FF/BBB/UUUUP – 21FF0BBBUUUUP
  • Thüringen – FFF/BBB/UUUUP – 4FFF0BBBUUUUP

Quelle: Elster

Was ist der Un­ter­schied zwischen Steu­er­num­mer und Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer?

Die Steu­er­num­mer besteht aus einer Zif­fern­fol­ge nach folgendem Muster: (9)99/999(9)/999(9)9. Je nach Bun­des­land 10- bis 11-stelllig (va­ri­ie­ren­de Zeichen hier in Klammern), an­ge­ord­net in 3 Blöcken, die durch Schräg­stri­che getrennt sind. In Deutsch­land erhält sie jede na­tür­li­che oder ju­ris­ti­sche Person. Sie hilft dem Finanzamt dabei, alle Steu­er­zah­lun­gen dem richtigen Steu­er­zah­len­den zu­zu­ord­nen. Aus diesem Grund muss sie bei sämt­li­chen steu­er­re­le­van­ten Vorgängen und Do­ku­men­ten, wie bei­spiels­wei­se Steu­er­erklä­run­gen oder Rech­nun­gen, angegeben werden. Dadurch kann das Finanzamt leichter prüfen, ob Sie alle an­fal­len­den Steuern ord­nungs­ge­mäß abgeführt haben oder ob eventuell Fehl­be­trä­ge ent­stan­den sind.

In­for­ma­ti­on

Im Gegensatz zur steu­er­li­chen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer wird die Steu­er­num­mer erst vergeben, wenn sie benötigt wird. Das liegt daran, dass die Nummer Hinweise auf das jeweilige Bun­des­land und das zu­stän­di­ge Finanzamt des ent­spre­chen­den Steu­er­pflich­ti­gen enthält und darüber hinaus auch mit per­sön­li­chen In­for­ma­tio­nen wie dem Fa­mi­li­en­stand verknüpft ist. Dem­entspre­chend ändert sich die Steu­er­num­mer bei einer Ummeldung des Haupt­wohn­sit­zes bzw. dem Umzug in ein anderes Bun­des­land sowie nach der Hochzeit. Auch frühere An­ge­stell­te, die künftig als frei­be­ruf­lich Tätige oder Ge­wer­be­trei­ben­de arbeiten wollen, müssen eine neue Steu­er­num­mer be­an­tra­gen.

Die Steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer wird auch als IdNr. oder Steuer-IdNr. be­zeich­net und besteht aus einer 11-stelligen Zif­fern­fol­ge, an­ge­ord­net in 4 Blöcken, die durch Leer­zei­chen getrennt sind. Sie ist le­bens­lang gültig für in Deutsch­land gemeldete Bürger und bleibt daher auch beim Wechsel des Wohnorts oder des Fi­nanz­amts un­ver­än­dert.

Die Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (USt-IdNr.) besteht in Deutsch­land aus dem Län­der­kür­zel (DE) und einem Block aus 9 Ziffern (DE999999999). Sie ist gültig für Un­ter­neh­men aller Art innerhalb der eu­ro­päi­schen Union und kann bei Bedarf neu beantragt werden.

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Wann muss ich meine Steu­er­num­mer her­aus­fin­den?

Die Steu­er­num­mer ist zur Ver­wal­tung sämt­li­cher Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten einer Pri­vat­per­son oder eines Un­ter­neh­mens notwendig. Die Nummer ist vor­gangs­ge­bun­den, deshalb ist es durchaus möglich, dass Sie mehrere ver­schie­de­ne Steu­er­num­mern haben. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn Sie bei einem Un­ter­neh­men fest an­ge­stellt sind, aber gleich­zei­tig ein EU-weit ope­rie­ren­des Ne­ben­ge­wer­be betreiben. Für Ihre private Steu­er­erklä­rung benötigen Sie die von Ihrem Finanzamt zu­ge­teil­te Steu­er­num­mer. Für Rech­nun­gen, die Sie beruflich an Ihre Kunden und Kundinnen im EU-Ausland schreiben, benötigen Sie die Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Es ist wichtig, dass Sie für jeden Vorgang die passende Steu­er­num­mer kennen.

Die Antwort auf die Frage „Wo steht die Steu­er­num­mer?“ ist relativ einfach zu be­ant­wor­ten: Ihre Steu­er­num­mer muss in allen Do­ku­men­ten angegeben werden, die den Schrift- oder Zah­lungs­ver­kehr mit Ihrem Finanzamt betreffen. Nur so lässt sich lückenlos nach­voll­zie­hen, ob Sie Ihren Steu­er­pflich­ten und -zahlungen nach­kom­men.

Wenn Sie ein Un­ter­neh­men besitzen, müssen Sie Ihre Steu­er­num­mer auf Ihren Rech­nun­gen angeben. Al­ter­na­tiv dürfen Sie auch die Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer verwenden. Auf Rech­nun­gen, die ins EU-Ausland gehen, müssen Sie zwingend die Um­satz­steu­er-ID angeben.

Auf lange Sicht soll al­ler­dings die steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer die Steu­er­num­mer ersetzen. Für den Wirt­schafts­ver­kehr ist zudem die Ein­füh­rung der Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer im Herbst 2024 geplant und soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die W-IdNr. wird speziell für wirt­schaft­lich tätige Personen ein­ge­führt, um zwischen be­trieb­li­chen und privaten Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten klar zu un­ter­schei­den. Es gibt also künftig drei Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern:

  • die Um­satz­steu­er-ID für um­satz­steu­er­li­che Zwecke
  • die Wirt­schafts-ID für wirt­schaft­lich Tätige
  • die Steuer-ID für alle Menschen

Solange diese Pläne jedoch noch nicht (voll­stän­dig) umgesetzt sind, bleibt die Steu­er­num­mer weiterhin die wich­tigs­te Kenn­zif­fer für die Erfassung Ihrer Steu­er­pflich­ten und -zahlungen.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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