Das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren bietet eine von zwei Mög­lich­kei­ten für die Er­stel­lung der GuV (Gewinn- und Ver­lust­rech­nung). Der we­sent­li­che Un­ter­schied zur zweiten Variante, dem Ge­samt­kos­ten­ver­fah­ren, besteht darin, nach welchen Kriterien die Be­rech­nungs­pos­ten auf­ge­schlüs­selt werden.

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Was ist das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren?

Das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren ist eine Methode zur Er­stel­lung der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (GuV), bei der die be­trieb­li­chen Auf­wen­dun­gen direkt den erzielten Um­satz­er­lö­sen ge­gen­über­ge­stellt werden. Es wird haupt­säch­lich in der Bi­lan­zie­rung nach in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­stan­dards (z. B. IFRS) verwendet, kann aber auch nach deutschem Han­dels­recht (§ 275, Abs. 1 des Han­dels­ge­setz­bu­ches (HGB)) an­ge­wen­det werden.

Für das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren werden von den Um­satz­er­lö­sen nur die Auf­wen­dun­gen abgezogen, die direkt mit den Um­satz­er­lö­sen zu­sam­men­hän­gen. Die Auf­wen­dun­gen für Gehälter, Versand etc. werden den ent­spre­chen­den Funk­ti­ons­pos­ten wie Ver­wal­tung oder Vertrieb zu­ge­ord­net und nicht gesondert auf­ge­glie­dert. Darin besteht der we­sent­li­che Un­ter­schied zum in Deutsch­land deutlich häufiger an­ge­wen­de­ten Ge­samt­kos­ten­ver­fah­ren, bei dem die einzelnen Kos­ten­ar­ten sowie Be­stands­ver­än­de­run­gen und halb­fer­ti­gen Er­zeug­nis­se einzeln aus­ge­wie­sen werden.

Wie funk­tio­niert das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren?

In § 275 HGB ist für die Durch­füh­rung des Um­satz­kos­ten­ver­fah­rens ein Schema fest­ge­legt, das die für die Be­rech­nung not­wen­di­gen Posten genau benennt:

Gewinn- und Ver­lust­rech­nung nach dem Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren
  1. Um­satz­er­lö­se
-
  1. Her­stel­lungs­kos­ten der zur Erzielung der Um­satz­er­lö­se er­brach­ten Leis­tun­gen
= 3. Brut­to­er­geb­nis des Umsatzes
-
  1. Ver­triebs­kos­ten
-
  1. All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­kos­ten
+
  1. Sonstige be­trieb­li­che Erträge
-
  1. Sonstige be­trieb­li­che Auf­wen­dun­gen
= Be­triebs­er­geb­nis (EBIT)
+
  1. Erträge aus Be­tei­li­gun­gen
+
  1. Erträge aus anderen Wert­pa­pie­ren und Aus­lei­hun­gen des Fi­nanz­an­la­ge­ver­mö­gens
+
  1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
-
  1. Ab­schrei­bun­gen auf Fi­nanz­an­la­gen und auf Wert­pa­pie­re des Um­lauf­ver­mö­gens
-
  1. Zinsen und ähnliche Auf­wen­dun­gen
+/-
  1. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= 14. Ergebnis nach Steuern
+/-
  1. Sonstige Steuern
= 16. Jah­res­über­schuss/Jah­res­fehl­be­trag

Zunächst werden von den Um­satz­er­lö­sen aus dem Verkauf von Waren oder Leis­tun­gen die um­satz­be­zo­ge­nen Her­stel­lungs­kos­ten abgezogen. Das Ergebnis ist das so­ge­nann­te Brut­to­er­geb­nis des Umsatzes, das an­schlie­ßend um die all­ge­mei­nen, durch den Be­triebs­ab­lauf bedingten Auf­wen­dun­gen ver­min­dert bzw. durch be­trieb­li­che Erträge erhöht wird. Der auf diese Weise ent­stan­de­ne Betrag wird Be­triebs­er­geb­nis genannt. Es ist im Schema des HGB nicht enthalten, wird aber dennoch in den meisten Fällen auf­ge­führt, da es deutlich zeigt, ob ein Un­ter­neh­men mit seinem Kern­ge­schäft rentabel arbeitet oder nicht.

Im letzten Schritt werden die vom Be­triebs­ab­lauf un­ab­hän­gi­gen Erträge und Kosten, die z. B. durch In­ves­ti­tio­nen, Zins­zah­lun­gen oder all­ge­mei­ne Steuern entstehen, be­rück­sich­tigt. Hier un­ter­schei­det sich das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren nicht mehr vom Ge­samt­kos­ten­ver­fah­ren. Am Ende zeigt das Ergebnis, ob das Un­ter­neh­men einen Über­schuss oder einen Fehl­be­trag er­wirt­schaf­tet hat.

Das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren am Beispiel erklärt

Um den Ablauf und das Schema zu ver­deut­li­chen, führen wir das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren an einem Beispiel durch.

Ein Tex­til­un­ter­neh­men hat innerhalb eines Ge­schäfts­jah­res 12.000 T-Shirts und 6.000 Hoodies her­ge­stellt, von denen 10.500 T-Shirts und 5.800 Hoodies verkauft wurden.

  • Die Pro­duk­ti­ons- und Ma­te­ri­al­kos­ten belaufen sich pro T-Shirt auf 5 Euro, pro Hoodie auf 12,50 Euro.
  • Der Ver­kaufs­preis beträgt bei den T-Shirts 10 Euro, bei den Hoodies 25 Euro pro Stück.
  • Am Ende des Ge­schäfts­jah­res ver­blei­ben Rest­be­stän­de von 1.500 T-Shirts und 200 Hoodies im Un­ter­neh­men.
  • Die weiteren Kosten im Zu­sam­men­hang mit den ver­kauf­ten T-Shirts und Hoodies sind: Ver­triebs­kos­ten 13.000 Euro, All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­kos­ten 18.000 Euro, Sonstige be­trieb­li­che Auf­wen­dun­gen 48.500 Euro.
  • Außerdem erzielte das Un­ter­neh­men sonstige Erträge in Höhe von 8.000 Euro.

Wenn wir diese Zahlen für das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren auf das Schema über­tra­gen, ergibt sich folgende Be­rech­nung:

Bild: Beispiel für eine GuV nach dem Umsatzkostenverfahren
Im Beispiel wird die GuV über­sicht­lich nach dem eta­blier­ten Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren-Schema erstellt und ein Be­triebs­er­geb­nis von 53.500 Euro ermittelt.

An diesem Beispiel lässt sich gut erkennen, dass die Kos­ten­ver­tei­lung bei diesen sehr allgemein gefassten Posten ver­schwimmt. Allein aus der GuV ist nicht er­sicht­lich, wie sich die Kosten für Her­stel­lung, Vertrieb und Ver­wal­tung zu­sam­men­set­zen und ob an einigen Stellen eventuell Op­ti­mie­rungs­be­darf besteht. Diese Unschärfe ist in manchen Fällen gewollt, wenn Un­ter­neh­men zur Ver­öf­fent­li­chung ihrer Bilanz ver­pflich­tet sind. So kommen sie ihrer Pflicht nach, ohne gleich­zei­tig zu viel Einblick in die Be­triebs­in­ter­na zu gewähren.

Vor- und Nachteile des Um­satz­kos­ten­ver­fah­rens

Das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren bietet eine Reihe von Vor- und Nach­tei­len – je nach An­wen­dungs­fall und Ziel der Bi­lan­zie­rung. In den nach­fol­gen­den Auf­lis­tun­gen finden Sie die wich­tigs­ten Stärken und Schwächen des Ver­fah­rens.

Vorteile des Um­satz­kos­ten­ver­fah­rens

  • Klare Zuordnung von Kosten zu Umsätzen: Kosten sind direkt den erzielten Um­satz­er­lö­sen zu­ge­ord­net, sodass die be­triebs­wirt­schaft­li­che Leistung präzise dar­ge­stellt wird.
  • In­ter­na­tio­nal an­er­kann­tes Verfahren: Das Um­satz­kos­ten­ver­fah­ren ist nach in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­stan­dards (z. B. IFRS) weit ver­brei­tet und gut für global tätige Un­ter­neh­men geeignet.
  • Gute Analyse der ope­ra­ti­ven Effizienz: Die operative Effizienz lässt sich sehr gut ana­ly­sie­ren, da alle Auf­wen­dun­gen nach Funk­tio­nen wie Pro­duk­ti­on, Vertrieb oder Ver­wal­tung ge­glie­dert sind.
  • Einfache Ver­gleich­bar­keit: Die funk­tio­na­le Glie­de­rung macht den Vergleich mit anderen Un­ter­neh­men oder den Vergleich ver­schie­de­ner Un­ter­neh­mens­pha­sen einfacher, da Schwan­kun­gen aus­ge­blen­det werden.

Nachteile des Um­satz­kos­ten­ver­fah­rens

  • Wenig de­tail­lier­te Kos­ten­über­sicht: Keine Auf­schlüs­se­lung der Kos­ten­ar­ten wie Material- oder Per­so­nal­kos­ten, was die Bewertung der einzelnen Po­si­tio­nen erschwert.
  • Be­stands­ver­än­de­run­gen werden nicht be­rück­sich­tigt: Ver­än­de­run­gen an den Beständen fließen nicht direkt in die GuV ein, was ins­be­son­de­re für Pro­duk­ti­ons­be­trie­be un­prak­tisch ist.
  • Funk­tio­na­le Glie­de­rung aufwendig: Erfassung und Zuordnung der einzelnen Auf­wen­dun­gen sind mit einem hohen Aufwand verbunden.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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