Jeder kennt sie: die Um­satz­steu­er. Zusammen mit der Lohn- und Ein­kom­men­steu­er gehört sie zu den wich­tigs­ten Ein­nah­me­quel­len des deutschen Staates. Aber wer ist ei­gent­lich um­satz­steu­er­pflich­tig? In diesem Ratgeber be­schäf­ti­gen wir uns aus­führ­lich mit der Um­satz­steu­er: Wie hoch ist sie, wie wird sie berechnet und wo liegt der Un­ter­schied zwischen Mehr­wert­steu­er und Um­satz­steu­er?

Die Um­satz­steu­er – eine wichtige Ein­nah­me­quel­le für den Staat

Die Um­satz­steu­er ist eine der be­deu­tends­ten Steuern für den Staat – denn sie zählt für Bund und Länder zu den wich­tigs­ten Ein­nah­me­quel­len. In Deutsch­land gibt es die Um­satz­steu­er in ihrer heutigen Form seit 1968 – seit ihrer Ein­füh­rung ist sie von 10 auf 19 Prozent an­ge­stie­gen. Alle we­sent­li­chen Re­ge­lun­gen zur Um­satz­steu­er sind im Um­satz­steu­er­ge­setz (UStG) fest­ge­hal­ten.

Wichtige Begriffe im Zu­sam­men­hang mit der Um­satz­steu­er sind:

Vorsteuer Steuer, die ein Un­ter­neh­men beim Bezug von Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen für das Un­ter­neh­men zahlt. Un­ter­neh­men, die zum Vor­steu­er­ab­zug be­rech­tigt sind, erhalten die Vorsteuer jeweils nach der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung zurück.
Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung In der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung geben Sie als Un­ter­neh­mer re­gel­mä­ßig an, wie viel Um­satz­steu­er Sie in Rechnung gestellt bzw. ein­ge­nom­men haben und wie viel Sie gezahlt haben (Vorsteuer). Je nachdem, welcher Betrag überwiegt, zahlen Sie die Differenz an das Finanzamt oder das Finanzamt zahlt die Differenz an Sie.
Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer Die Um­satz­steu­er-ID kenn­zeich­net ein Un­ter­neh­men in der eu­ro­päi­schen Union. Nur mit der Um­satz­steu­er-ID können Sie als Un­ter­neh­men Geschäfte mit anderen EU-Ländern abwickeln.

Wer ist um­satz­steu­er­pflich­tig?

Bis auf einige Ausnahmen sind alle Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die ein Un­ter­neh­men in Deutsch­land gegen Entgelt erbringt, um­satz­steu­er­pflich­tig. Wenn Sie also selbst­stän­dig sind und für Ihre Produkte oder Dienst­leis­tun­gen Geld verlangen, müssen Sie dafür in aller Regel Um­satz­steu­er berechnen.

Im Endeffekt wird die Um­satz­steu­er von den End­ver­brau­chern gezahlt. Daher be­zeich­net man die Um­satz­steu­er auch als Ver­brauchs­steu­er. Je nach Art der Lieferung oder Leistung werden 19 oder 7 Prozent Um­satz­steu­er auf den Net­to­preis auf­ge­schla­gen. Der End­ver­brau­cher zahlt die Um­satz­steu­er also au­to­ma­tisch mit. Für Un­ter­neh­men ist die Um­satz­steu­er dagegen nur ein durch­lau­fen­der Posten. Sie zahlen zwar auch Um­satz­steu­er für Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die sie für ihr Un­ter­neh­men brauchen; al­ler­dings sind sie be­rech­tigt, sich die gezahlte Um­satz­steu­er (Vorsteuer) vom Finanzamt zu­rück­zu­ho­len.

Beispiel: Ein Dienst­lei­ter verkauft Leis­tun­gen im Wert von 100 Euro. Darauf kommen 19 Prozent Um­satz­steu­er – er nimmt also 119 Euro von seinem Kunden ein. Die Steuer von 19 Euro darf er al­ler­dings nicht behalten, sondern muss sie an das Finanzamt abführen. Der Dienst­leis­ter hat jedoch einen neuen Drucker für 50 Euro gekauft; die darin ent­hal­te­nen 7,98 Euro Um­satz­steu­er kann er als Vorsteuer geltend machen – er bekommt sie also zurück. Dem­entspre­chend zahlt er nicht 19 Euro an das Finanzamt, sondern nur 11,02 Euro.

Jeder Un­ter­neh­mer schlägt also die Um­satz­steu­er auf seine Preise auf (mit einigen Ausnahmen). Die End­ver­brau­cher zahlen sie und der Un­ter­neh­mer führt sie schließ­lich an das Finanzamt ab – meistens einmal pro Quartal im Rahmen der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung.

Um­satz­steu­er und Klein­un­ter­neh­mer: Eine Ausnahme

Nor­ma­ler­wei­se muss jedes Un­ter­neh­men Um­satz­steu­er berechnen und ausweisen. Eine Ausnahme bilden die so­ge­nann­ten Klein­un­ter­neh­mer. Als Klein­un­ter­neh­mer können Sie sich einstufen lassen, wenn Ihre Umsätze im vorigen Ka­len­der­jahr 17.500 Euro nicht über­tra­fen und im aktuellen Ka­len­der­jahr vor­aus­sicht­lich nicht höher als 50.000 Euro liegen werden. Hin­ter­grund ist, dass kleine Un­ter­neh­men entlastet werden sollen. Das bedeutet: Als Klein­un­ter­neh­mer stellen Sie einfach eine Rechnung mit Net­to­be­trag und schreiben einen Hinweis für den Grund der fehlenden Angaben zur Um­satz­steu­er.

Hinweis

Klein­un­ter­neh­mer sind nicht um­satz­steu­er­pflich­tig, al­ler­dings auch nicht be­rech­tigt, Vor­steu­er­be­trä­ge zu­rück­zu­for­dern.

Die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung ist nicht bindend: Wenn Sie zwar von der Regelung Gebrauch machen könnten, dies aber nicht wollen, können Sie auch ganz normal Um­satz­steu­ern berechnen, einnehmen und abführen.

Die Um­satz­steu­er­sät­ze in Deutsch­land

Regulärer Steu­er­satz Er­mä­ßig­ter Steu­er­satz Um­satz­steu­er­frei
19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG) 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG) 0 Prozent (§ 4 UStG)
Greift bei allem, was weder ermäßigt noch um­satz­steu­er­frei ist. Zum Beispiel: - Bücher und Zeit­schrif­ten - Die meisten Le­bens­mit­tel - Über­nach­tun­gen - Tiere - Künst­le­ri­sche Werke Zum Beispiel: - Heil­be­hand­lun­gen (Arzt, Zahnarzt, Phy­sio­the­ra­peut) - Lie­fe­run­gen ins Ausland - Ver­si­che­run­gen - Kre­dit­ver­mitt­lun­gen

Künst­le­ri­sche Werke, z. B. Bilder oder Statuen, fallen unter den er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­satz von 7 Prozent. Das gilt al­ler­dings nur, wenn diese Kunst­wer­ke direkt durch den Künstler verkauft werden. Werke, die von Ga­le­ris­ten oder Kunst­händ­lern verkauft werden, müssen hingegen mit 19 Prozent ver­steu­ert werden.

Die Um­satz­steu­er auf Ver­sand­kos­ten ist noch so ein Son­der­fall: Ob 7 oder 19 Prozent gelten, hängt davon ab, welcher Um­satz­steu­er­satz für das ver­schick­te Produkt gilt: Befinden sich in dem Paket nur Waren, die mit 19 Prozent ver­steu­ert werden, dann gilt das auch für die Ver­sand­kos­ten. Waren, für die 7 Prozent Um­satz­steu­er gilt, kosten dann auch im Versand nur 7 statt 19 Prozent Um­satz­steu­er.

Die Um­satz­steu­er in Deutsch­land im Eu­ro­pa­ver­gleich

Obwohl der Um­satz­steu­er­satz in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten gestiegen ist, liegt er im eu­ro­päi­schen Mit­tel­feld. Es gibt Länder, die einen ge­rin­ge­ren Um­satz­steu­er­satz haben – dazu gehört z. B. Luxemburg mit 3 bis 17 Prozent. Werfen Sie hingegen einen Blick nach Schweden oder Dänemark, fallen hohe Um­satz­steu­er­sät­ze von 25 Prozent auf.

Wo liegt der Un­ter­schied zwischen Mehr­wert­steu­er und Um­satz­steu­er?

Um­satz­steu­er, Mehr­wert­steu­er und Vorsteuer – alle drei Begriffe be­schrei­ben dieselbe Steuer, nur aus ver­schie­de­nen Sicht­wei­sen. Von der Mehr­wert­steu­er wird im Gesetz nicht mehr ge­spro­chen; es handelt sich eher um einen um­gangs­sprach­li­chen Begriff. Noch immer ist er jedoch im Sprach­ge­brauch weit ver­brei­tet. Auch auf Rech­nun­gen oder Quit­tun­gen kommt er noch vor.

Aus Sicht von Un­ter­neh­mern, die für ihr Geschäft Waren oder Dienst­leis­tun­gen kaufen, ist es die Vorsteuer. Die gezahlte Vorsteuer bekommen diese Un­ter­neh­men dann nach der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung wieder zu­rück­er­stat­tet.

Bei der Um­satz­steu­er handelt es sich um die Steuer, die ein Un­ter­neh­mer auf seine Leis­tun­gen oder Produkte auf­schlägt, vom End­ver­brau­cher bekommt und dann an das Finanzamt wei­ter­lei­tet. Auf Rech­nun­gen über 250 Euro ist die Um­satz­steu­er deutlich und separat aus­zu­wei­sen.

Tipp

Aus diesem Grund werden bei der Buchung von Ausgaben die Vorsteuer und bei der Buchung von Einnahmen die Um­satz­steu­er abgefragt.

Um­satz­steu­er berechnen: So geht’s

Die Um­satz­steu­er zu berechnen ist un­kom­pli­ziert. Dafür reicht schon ein einfacher Ta­schen­rech­ner. Al­ter­na­tiv gibt es im Internet viele Pro­zent­rech­ner, die Ihnen die Rechnung er­leich­tern. Die Um­satz­steu­er bezieht sich immer auf Ihren Net­to­rech­nungs­be­trag.

Beispiel: An­ge­nom­men, Sie verkaufen Dienst­leis­tun­gen für netto 1.000 Euro. Dann beträgt die Um­satz­steu­er 190 Euro. Ihrem Kunden stellen Sie 1.190 Euro in Rechnung. Sie rechnen:

Brut­to­be­trag = Net­to­be­trag x 1,19 (bzw. 1,07)

Net­to­be­trag = Brut­to­ber­trag : 1,19 (bzw. 1,07)

Schon wissen Sie genau, wie viel Um­satz­steu­er Sie berechnen oder bezahlen müssen.

Hinweis

Beachten Sie, dass Sie bei Rech­nun­gen über 250 Euro die Um­satz­steu­er separat ausweisen müssen. Sowohl der Netto- als auch der Brut­to­be­trag müssen klar erkennbar sein.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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