Vielen Gründern bereitet der Gedanke an die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung (USt-VA) Bauch­schmer­zen. Dabei ist das Konzept ei­gent­lich ganz einfach: Vom ersten Tag der Gründung an ist ein Un­ter­neh­men um­satz­steu­er­pflich­tig – sofern die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung nicht greift. In­for­mie­ren Sie sich daher bereits vor der Gründung aus­führ­lich über die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung: In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was eine Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung ist, wie Sie Ihre Umsätze und die Um­satz­steu­er konkret anmelden und vieles mehr. Dazu gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihre Ust-VA mit dem prak­ti­schen Buch­hal­tungs­tool von IONOS erledigen.

Was ist eine Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung?

In unserem Artikel zum Thema Um­satz­steu­er haben wir bereits erläutert, dass so gut wie jeder um­satz­steu­er­pflich­tig ist. Wenn wir etwas kaufen, zahlen wir auf den Net­to­ver­kaufs­preis entweder 19 oder 7 Prozent Um­satz­steu­er. Es sei denn, es handelt sich um um­satz­steu­er­freie Waren oder Leis­tun­gen – dazu gehören zum Beispiel Arzt­be­su­che oder die Ver­mie­tung von Häusern und Wohnungen.

Auch Un­ter­neh­mer zahlen Um­satz­steu­er, wenn sie Waren oder Dienst­lei­tun­gen für ihr Un­ter­neh­men erwerben (Vorsteuer) – diese Beträge erhalten sie jedoch vom Finanzamt zurück. Un­ter­neh­mer nehmen aber natürlich auch Um­satz­steu­er ein. Aus der gezahlten Vorsteuer und der ein­ge­nom­me­nen Um­satz­steu­er wird errechnet, welche Um­satz­steu­er­schuld be­zie­hungs­wei­se welcher Rück­erstat­tungs­an­spruch besteht. Welcher Betrag sich letzt­end­lich ergibt, wird re­gel­mä­ßig in der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung bestimmt und dem Finanzamt über­mit­telt.

Welchen Zweck erfüllt die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung?

Um­satz­steu­er­vor­anmel­dun­gen gibt es, damit der Staat nicht bis zu ein Jahr auf Einnahmen warten muss, die ihm laut Um­satz­steu­er­ge­setz zustehen. Mehrere Zahlungen im Jahr sichern ihm zudem einen Zins­vor­teil. Dank der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung ist der Staat auch besser vor Zah­lungs­aus­fäl­len geschützt: Un­ter­neh­mer sind ver­pflich­tet, innerhalb einer be­stimm­ten Frist die ein­ge­nom­me­ne Um­satz­steu­er wei­ter­zu­lei­ten.

Vorteile ergeben sich al­ler­dings nicht nur für den Staat, sondern auch für die Un­ter­neh­mer: So ist die Zah­lungs­last gleich­mä­ßi­ger verteilt – sie müssen nicht am Ende des Jahres einen großen Betrag leisten, sondern können immer wieder kleinere Beträge zahlen. Hinzu kommt, dass Sie als Un­ter­neh­mer die Vorsteuer schneller wie­der­be­kom­men: Im Zuge der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung wird diese nämlich zeitnah mit Ihrer Um­satz­steu­er­schuld ver­rech­net.

Wer muss eine Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung ausfüllen?

Grund­sätz­lich ist jeder, der ein Un­ter­neh­men führt – also eine ge­werb­li­che oder frei­be­ruf­li­che Tätigkeit ausübt – re­gel­mä­ßig zur Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung ver­pflich­tet. Doch wie immer be­stä­ti­gen Ausnahmen die Regel. Diese Ausnahmen kommen zum Tragen bei:

Klein­un­ter­neh­mern Die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung muss von Klein­un­ter­neh­mern nicht abgegeben werden (Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung). Klein­un­ter­neh­mer sind Sie, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro (Stand Jahr 2021 - aktuell Höhe siehe auch UstG §19) Umsatz er­wirt­schaf­tet haben und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz.
Be­stimm­ten Be­rufs­grup­pen Von der Um­satz­steu­er aus­ge­nom­men sind bestimmte Be­rufs­grup­pen. Zum Beispiel: – Ärzte und Zahnärzte – Phy­sio­the­ra­peu­ten – Heil­prak­ti­ker – Ver­si­che­rungs­mak­ler
Niedriger Um­satz­steu­er­zahl­last Wenn Ihre Um­satz­steu­er­zahl­last im ver­gan­ge­nen Jahr unter 1.000 Euro lag, kann es sein, dass Sie von der Abgabe einer Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung befreit werden. Ihr Finanzamt kann dies aus eigenem Antrieb tun und in­for­miert Sie dann darüber. An­dern­falls müssen Sie einen ent­spre­chen­den Antrag stellen. Unter Umständen reicht es dann, wenn Sie einmal pro Jahr die Um­satz­steu­er­erklä­rung abgeben.
Hinweis

Auch wenn Sie als Pri­vat­per­son Waren verkaufen (zum Beispiel über eBay), sind Sie eventuell um­satz­steu­er­pflich­tig. Hierbei handelt es sich um eine recht­li­che Grauzone. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, stufen Sie sich von Anfang an als um­satz­steu­er­pflich­tig ein.

Wie wird die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung über­mit­telt?

In­zwi­schen müssen Sie Ihre Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung elek­tro­nisch abgeben. Heut­zu­ta­ge werden Vor­anmel­dun­gen in Pa­pier­form nur noch in Här­te­fäl­len und nach be­wil­lig­tem Antrag an­ge­nom­men.

Gerade bei Gründern ist die Abgabe der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung oft mit Sorge verbunden. Die ist aber un­be­rech­tigt: Das Ust-VA-Formular ist nur zwei Seiten lang und das Ausfüllen schnell erledigt. Dafür und für die an­schlie­ßen­de Über­mitt­lung an das Finanzamt bietet die Fi­nanz­ver­wal­tung die Steu­er­erklä­rungs­soft­ware ELSTER an. Sie ist kostenlos und lässt sich nach dem Her­un­ter­la­den pro­blem­los in­stal­lie­ren – al­ler­dings nur auf einem Windows-PC. Für andere Be­triebs­sys­te­me – etwa auch für den Mac – bieten andere Her­stel­ler Programme an, die das ELSTER-System un­ter­stüt­zen. Eine Liste solcher Anbieter finden Sie auf der Website von ELSTER.

Als Al­ter­na­ti­ve dazu können Sie die Vor­anmel­dung auch direkt online auf der ELSTER-Website ausfüllen und ans Finanzamt senden. Auf jeden Fall brauchen Sie aber zur Über­mitt­lung Ihrer Vor­anmel­dung ein elek­tro­ni­sches Zer­ti­fi­kat. Diese kleine Datei dient als Art digitale Un­ter­schrift und ge­währ­leis­tet, dass Ihre Steu­er­da­ten auch wirklich von Ihnen kommen. Das Zer­ti­fi­kat können Sie ebenfalls im Online-Portal von ELSTER bestellen.

Hinweis

Das Zer­ti­fi­kat für die Über­mitt­lung der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung (und anderer Er­klä­run­gen an das Finanzamt) erhalten Sie per Briefpost von ELSTER. Das kann mehrere Tage dauern. Berechnen Sie dies bei Ihren Planungen unbedingt mit ein.

Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung: Fristen und Zeiträume

Wenn Sie sicher sind, dass für Sie keine der erwähnten Ausnahmen gelten, prüfen Sie als Nächstes, wie oft Sie eine Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung ausfüllen müssen – denn auch da gibt es Un­ter­schie­de.

Als Exis­tenz­grün­der sind Sie zum Beispiel der Regel nach ver­pflich­tet, jeden Monat eine Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung abzugeben. Erst nach den ersten beiden Wirt­schafts­jah­ren ist es möglich, andere Fristen zu be­an­tra­gen. Ob eine Frist­än­de­rung möglich ist, hängt dabei auch von Ihren Umsätzen ab. Hier finden Sie einen Überblick über die Schwel­len­wer­te – samt Erklärung, was sie für Ihre Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung bedeuten.

Um­satz­steu­er­zahl­last des Vorjahres Zeitraum der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung
Mehr als 7.500 Euro monatlich
1.000 bis 7.500 Euro quar­tals­wei­se
Weniger als 1.000 Euro jährlich (keine Vor­anmel­dung)
Tipp

Prüfen Sie auf jeden Fall, ob eine Änderung der Fristen für Sie infrage kommt – so können Sie sich unter Umständen einige Arbeit sparen.

Jetzt wissen Sie, wie oft Sie die Um­satz­steu­er anmelden müssen. Als Nächstes stellt sich die Frage: Innerhalb welcher Frist muss alles erledigt sein? Egal, ob Sie Ihre Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung vier­tel­jähr­lich oder monatlich abgeben müssen: Die Frist ist immer der 10. des Fol­ge­mo­nats. Sie können aber auch beim Finanzamt eine Dau­er­frist­ver­län­ge­rung um einen Monat be­an­tra­gen. Diese Ver­län­ge­rung gilt dauerhaft und wird auch genehmigt. Bei mo­nat­li­cher Abgabe der Vor­anmel­dung kostet die Frist­ver­län­ge­rung aber jährlich eine Son­der­vor­aus­zah­lung, und zwar 1/11 der Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen des Vorjahrs. Je­den­falls haben Sie damit immer einen Monat mehr Zeit, um Ihre Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung ein­zu­rei­chen. Die folgenden Tabellen ver­deut­li­chen dies Prinzip:

Mo­nat­li­che Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung

Zeitraum der Vor­anmel­dung Frist Frist­ver­län­ge­rung
Mai 2019 10. Juni 2019 10. Juli 2019
August 2019 10. September 2019 10. Oktober 2019

Vier­tel­jähr­li­che Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung

Zeitraum der Vor­anmel­dung Frist Frist­ver­län­ge­rung
1. Quartal 2019 10. April 2019 10. Mai 2019
2. Quartal 2019 10. Juli 2019 10. August 2019

Natürlich ist es möglich, dass die Fristen mal auf einen Feiertag oder aufs Wo­chen­en­de fallen. In diesem Fall ver­schiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?

Markieren Sie sich am besten rot im Kalender, wann die Abgabe der Um­satz­steu­er­erklä­rung fällig ist. Nichts­des­to­trotz: Fehler passieren und manchmal verpasst man einen Termin. Bei einer Ver­spä­tung kann das Finanzamt al­ler­dings einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent der Um­satz­steu­er­last verlangen.

Hinweis

Auch wenn Sie in einem Vor­anmel­dungs­zeit­raum keine Um­sat­zeu­er ein­ge­nom­men haben, müssen Sie eine Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung abgeben. Viele Gründer vergessen das und wundern sich dann über das Mahn­schrei­ben.

Schritt für Schritt zur Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung: Anleitung

Wenn Sie mit einem Steu­er­be­ra­ter zu­sam­men­ar­bei­ten , können Sie die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung elegant mit dem Online-Buch­hal­tungs­tool von IONOS erledigen: Das geht fast au­to­ma­tisch – das Tool zieht sich die er­for­der­li­chen Daten direkt aus Ihren Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben. Über eine DATEV-Schnitt­stel­le wird die komplette Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung dann an Ihren Steu­er­be­ra­ter wei­ter­ge­lei­tet.

Schritt 1: Na­vi­ga­ti­on zur Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung

Mit dem Buch­hal­tungs­tool von IONOS können Sie die gesamte Buch­hal­tung erledigen: Rech­nun­gen schreiben, Belege verbuchen und vieles mehr. Wenn Sie ein­ge­loggt sind, finden Sie links das Menü. Klicken Sie zunächst auf Aus­wer­tun­gen und dann auf Um­satz­steu­er.

Schritt 2: Rah­men­da­ten festlegen

Als Nächstes legen Sie im Tool fest, ob Ihre Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung monatlich oder vier­tel­jähr­lich ver­schickt werden soll. Sie tragen das ent­spre­chen­de Jahr ein. Dann ent­schei­den Sie, ob Sie gemäß der Soll- oder der Ist-Be­steue­rung verfahren wollen.

Die Ist-Be­steue­rung ist für Gründer die bessere Wahl. Sie müssen sie jedoch beim Finanzamt be­an­tra­gen, ansonsten fallen Sie au­to­ma­tisch unter die Soll-Be­steue­rung. Wenn Sie mit der Ist-Be­steue­rung arbeiten, haben Sie den großen Vorteil, dass Sie die Um­satz­steu­er erst dann abführen müssen, wenn Ihre Rechnung vom Kunden beglichen worden ist. Anders ist das bei der Soll-Be­steue­rung: In diesem Fall wird die Um­satz­steu­er fällig, sobald Sie die Leistung berechnet haben. In diesem Fall zählt das Rech­nungs­da­tum. Ob der Kunde schon gezahlt hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Wenn Sie nach der Ist-Be­steue­rung verfahren, können Sie im Buch­hal­tungs­tool von IONOS noch den Zeitpunkt des Vor­steu­er­ab­zu­ges festlegen. Zur Wahl stehen:

  • bei Bezahlung
  • bei An­schaf­fung

An­ge­nom­men, Sie schaffen eine teure Maschine an. Die gezahlte Vorsteuer könnten Sie sich dann entweder direkt nach der An­schaf­fung oder aber nach der tat­säch­li­chen Bezahlung zu­rück­ho­len. Der Vorteil ist: Wählen Sie „An­schaf­fung“ aus, bekommen Sie die Vorsteuer früher zurück. Je nach Höhe der Ausgabe kann sich das lohnen.

Schritt 3: Die Zahllast

Direkt unter der Mo­nats­auf­lis­tung sehen Sie die Zahllast, die sich aus Vorsteuer und Um­satz­steu­er ergibt. Die beiden Beträge sind direkt darunter auf­ge­führt: die Höhe der Vorsteuer in Rot und die der Um­satz­steu­er in Grün.

Die Zahllast ergibt sich aus den Ausgaben und Einnahmen, die Sie verbucht haben. Achten Sie also unbedingt darauf, dass Ihre Buch­füh­rung auf dem neuesten Stand ist.

Schritt 4: Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung erstellen und ab­schi­cken

Oben rechts im Menü finden Sie zwei Buttons: Einen für das USt-VA-Protokoll und einen blau­un­ter­leg­ten für die Er­stel­lung. Klicken Sie zunächst auf den blauen Button. Dann öffnet sich direkt ein Fenster. Tragen Sie dort alle wichtigen Daten wie Steu­er­num­mer, Name und Anschrift ein.

Sind alle Daten korrekt und erfasst, klicken Sie auf die Schalt­flä­che „Versenden“. Dann wird die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung an den Steu­er­be­ra­ter über­mit­telt.

Es gibt auch die Mög­lich­keit eines Testlaufs: Ihn ak­ti­vie­ren Sie unten rechts. Gerade bei den ersten Vor­anmel­dun­gen ist das eine große Hilfe. Damit Sie even­tu­el­le Fehler schnell kor­ri­gie­ren können, steht Ihnen auch eine Korrektur-Funktion zur Verfügung.

Wie Sie sehen, ist die Abgabe der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung nicht so kom­pli­ziert und zeit­auf­wen­dig, wie viele glauben. Die intuitiv ver­ständ­li­che Ge­stal­tung des Buch­hal­tungs­tools er­leich­tert Ihnen die Arbeit zu­sätz­lich.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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