Ent­schei­dun­gen, die Sie als Un­ter­neh­mer fällen, betreffen nicht nur Sie selbst, Ihr Un­ter­neh­men oder Ihre Mit­ar­bei­ten­den, sondern auch ver­schie­de­ne Per­so­nen­grup­pen, die direkt oder indirekt mit Ihrem Un­ter­neh­men in Ver­bin­dung stehen. Diese Anspruchs- und In­ter­es­sen­grup­pen, auch Stake­hol­der (auf Deutsch: „Teilhaber“) genannt, können den Erfolg Ihres Un­ter­neh­mens maß­geb­lich be­ein­flus­sen. Setzen Sie sich daher intensiv mit den Zielen und In­ter­es­sen Ihrer Stake­hol­der aus­ein­an­der.

De­fi­ni­ti­on

Als Stake­hol­der werden alle internen und externen Per­so­nen­grup­pen be­zeich­net, die direkt oder indirekt von den Tä­tig­kei­ten eines Un­ter­neh­mens betroffen sind, Ansprüche und Er­war­tun­gen haben und daher Einfluss auf das Un­ter­neh­men ausüben. In Deutsch­land spricht man von Anspruchs- oder In­ter­es­sen­grup­pen.

Was ist ein Stake­hol­der?

Stellen Sie sich vor, Sie planen eine In­ves­ti­ti­on in eine neue Pro­dukt­li­nie und greifen dazu auf Fremd­ka­pi­tal wie Bank­kre­di­te oder För­der­dar­le­hen zurück. Zukünftig werden neben Ihnen und Ihren Mit­ar­bei­ten­den auch die ent­spre­chen­den Kre­dit­an­stal­ten und För­der­insti­tu­te ein Interesse am Pro­jekt­er­folg haben. Banken erwarten eine Ver­zin­sung des ein­ge­brach­ten Kapitals und die frist­ge­rech­te Tilgung der Kredite, während öf­fent­li­che För­de­run­gen oft mit be­stimm­ten Auflagen verbunden sind. Doch es gibt noch viele weitere Beispiele für relevante Stake­hol­der:

Zu­lie­fe­rer, die Ihre Pro­duk­ti­on un­ter­stüt­zen, sind ebenfalls wichtige Stake­hol­der. Ihr Erfolg oder Miss­erfolg be­ein­flusst direkt die Umsätze Ihrer Zu­lie­fe­rer, und Sie müssen sich mit deren Ge­schäfts­pro­zes­sen aus­ein­an­der­set­zen.

Darüber hinaus gilt es, die In­ter­es­sen und Ansprüche der Kunden und Kundinnen im Auge zu behalten. Diese haben klare Er­war­tun­gen an das Preis-Leistungs-Ver­hält­nis, den Service und die Kulanz Ihrer Produkte. Un­ter­schät­zen Sie nicht die Macht der Kunden und Kundinnen!

Gehen Sie mit Ihren neuen Produkten auf den Markt, werden Sie schnell die Auf­merk­sam­keit der Kon­kur­renz auf sich ziehen. Diese wird auf Ihre neuen Produkte reagieren und erwartet faires wirt­schaft­li­ches Verhalten. Stra­te­gi­sche Ko­ope­ra­tio­nen könnten sich anbieten, da Ihr Markt­ver­hal­ten die Wett­be­wer­ber be­ein­flusst.

Weitere An­spruchs­grup­pen lassen sich der Kategorie Staat und Ge­sell­schaft zuordnen. Staat­li­che In­sti­tu­tio­nen verlangen rechts­kon­for­mes Ge­schäfts­ge­ba­ren, Steuern und So­zi­al­leis­tun­gen. Zudem erwarten Ge­sell­schaft und Öf­fent­lich­keit, dass Sie Corporate Social Re­spon­si­bi­li­ty (CSR) über­neh­men.

Dies äußert sich in An­sprü­chen, die Verbände und Lobbys, po­li­ti­sche Parteien, Bür­ger­initia­ti­ven, die Presse sowie die all­ge­mei­ne Öf­fent­lich­keit an Sie stellen. Wo und unter welchen Be­din­gun­gen werden Ihre Produkte her­ge­stellt? Pro­du­zie­ren Sie nach­hal­tig? Am besten haben Sie auch auf diese Fragen die passende Antwort parat.

Wie Sie Stake­hol­der iden­ti­fi­zie­ren, deren Ziele und In­ter­es­sen ernst nehmen und an­ge­mes­sen bedienen, ist Thema des Stake­hol­der-Ansatzes.

Interne und externe Stake­hol­der eines Un­ter­neh­mens

Anspruchs- und In­ter­es­sen­grup­pen lassen sich in un­ter­neh­mens­in­ter­ne und un­ter­neh­mens­exter­ne Stake­hol­der einteilen. Interne Stake­hol­der sind in Ihrem Un­ter­neh­men be­schäf­tigt oder mit Ei­gen­ka­pi­tal beteiligt. Man un­ter­schei­det in der Regel zwischen drei internen An­spruchs­grup­pen mit jeweils un­ter­schied­li­chen Zielen und Motiven: Ei­gen­tü­mer/An­teils­eig­ner, Manager bzw. Ma­na­ge­rin­nen und Mit­ar­bei­ten­de.

Beispiele für un­ter­neh­mens­in­ter­ne Stake­hol­der

  • Ei­gen­tü­mer bzw. An­teils­eig­ner haben in der Regel das Ziel, ihre Gewinne und ihr ein­ge­setz­tes Kapital zu vermehren und dabei ihre Un­ab­hän­gig­keit bzw. Ent­schei­dungs­frei­heit zu bewahren. Darüber hinaus streben sie nach Macht, Einfluss und Prestige.
  • Im Ma­nage­ment sind die Haupt­in­ter­es­sen in der Regel ein gutes Einkommen, Autonomie bzw. Ent­schei­dungs­frei­heit sowie Status, An­er­ken­nung und Pres­ti­ge­ge­winn.
  • Ihre Mit­ar­bei­ten­den wünschen sich einen sicheren Ar­beits­platz, ein faires Gehalt, soziale Si­cher­heit, eine sinnvolle Tätigkeit, re­gel­mä­ßi­ge Wei­ter­bil­dung, zwi­schen­mensch­li­che Kontakte und nicht zuletzt (wie die übrigen internen Stake­hol­der) Status, An­er­ken­nung und Prestige.

Als externe Stake­hol­der hingegen be­zeich­net man Anspruchs- und In­ter­es­sen­grup­pen ohne Be­triebs­zu­ge­hö­rig­keit. Zu den externen Stake­hol­dern gehören: Fremd­ka­pi­tal­ge­ben­de, Lie­fe­ran­ten, Kunden und Kundinnen, Kon­kur­ren­ten sowie Staat und Ge­sell­schaft.

Beispiele für un­ter­neh­mens­exter­ne Stake­hol­der

  • Fremd­ka­pi­tal­ge­ber sind in erster Linie an einer sicheren Ka­pi­tal­an­la­ge, einer guten Ver­zin­sung und natürlich an einer Wert­stei­ge­rung in­ter­es­siert.
  • Lie­fe­ran­ten wünschen sich stabile Ge­schäfts­be­zie­hun­gen, günstige Kon­di­tio­nen und darüber hinaus Zu­ver­läs­sig­keit bzw. Zah­lungs­mo­ral.
  • Kundinnen und Kunden als externe Stake­hol­der legen Wert auf ein gutes Preis-Leistungs-Ver­hält­nis, zu­frie­den­stel­len­den Service und Kulanz Ih­rer­seits.
  • Kon­kur­ren­ten hingegen wünschen sich einen fairen Wett­be­werb und ge­ge­be­nen­falls Ko­ope­ra­ti­ons­be­reit­schaft.
  • Auch der Staat ist ein externer Stake­hol­der, z. B. der Ge­setz­ge­ber, Behörden, Verbände und Lobbys, po­li­ti­sche Parteien, Bür­ger­initia­ti­ven, die Presse oder ganz allgemein die Öf­fent­lich­keit. Die genannten Stake­hol­der sind an Ihren Steu­er­zah­lun­gen, stabilen Ar­beits­plät­zen, So­zi­al­leis­tun­gen, Corporate Social Re­spon­si­bi­li­ty (CSR) und fi­nan­zi­el­len Zu­wen­dun­gen (Spenden) in­ter­es­siert.
Bild: Interne und externe Stakeholder
Un­ter­neh­mens­in­ter­ne und -externe Stake­hol­der, die Sie ernst nehmen sollten.

Stake­hol­der vs. Share­hol­der

Was sind die Un­ter­schie­de zwischen Stake­hol­dern und Share­hol­dern? An dieser Stelle ist es auch wichtig, kurz auf die Un­ter­schie­de zwischen den beiden Begriffen ein­zu­ge­hen:

Share­hol­der können Sie als An­teils­eig­ner verstehen, die fi­nan­zi­ell in Ihr Un­ter­neh­men in­ves­tiert haben und in erster Linie an der Ma­xi­mie­rung ihres Kapitals in­ter­es­siert sind.

Stake­hol­der hingegen sind alle Per­so­nen­grup­pen, die von Ihrer Ge­schäfts­tä­tig­keit be­ein­flusst werden oder be­ein­flusst werden können, bei­spiels­wei­se Mit­ar­bei­ten­de, Kunden und Kundinnen, Lie­fe­ran­ten, Staat und Ge­sell­schaft. Während Share­hol­der fi­nan­zi­el­le Gewinne erwarten, haben Stake­hol­der viel­fäl­ti­ge In­ter­es­sen, die auch soziale und öko­lo­gi­sche Aspekte umfassen können.

Warum Sie Ihre Stake­hol­der kennen sollten

Gemäß dem Stake­hol­der-Ansatz gilt es nicht nur, Share­hol­der (An­teils­eig­ner) zu­frie­den­zu­stel­len, sondern alle Per­so­nen­grup­pen zu iden­ti­fi­zie­ren, die am Erfolg des Un­ter­neh­mens beteiligt sind. Aufgabe der Un­ter­neh­mens­füh­rung ist es demnach, zwischen den einzelnen An­spruchs­grup­pen zu ver­mit­teln, um den Un­ter­neh­mens­er­folg si­cher­zu­stel­len.

Iden­ti­fi­ziert werden Anspruchs- und In­ter­es­sen­grup­pen im Rahmen einer Stake­hol­der-Analyse, einer spe­zi­el­len Aus­prä­gung der Um­feld­ana­ly­se. Stra­te­gien, Maßnahmen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für den gezielten Umgang mit Stake­hol­dern werden im Rahmen des Stake­hol­der-Ma­nage­ments er­ar­bei­tet und umgesetzt.

Die Gründe für die intensive Aus­ein­an­der­set­zung mit den Stake­hol­dern Ihres Un­ter­neh­mens liegen auf der Hand. Nur wer seine Anspruchs- und In­ter­es­sen­grup­pen kennt, kann si­cher­stel­len, dass

  • Hin­der­nis­se und Wi­der­stän­de recht­zei­tig erkannt werden und
  • Be­trof­fe­ne bei Ver­än­de­rungs­pro­zes­sen recht­zeigt abgeholt werden.

Die Stake­hol­der-Analyse ist Teil der SWOT-Analyse, bei der externe, markt­be­ding­te Chancen und Risiken den internen Stärken und Schwächen eines Un­ter­neh­mens ge­gen­über­ge­stellt werden, um Stra­te­gien für den Busi­ness­plan zu iden­ti­fi­zie­ren.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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