Die Per­so­nal­ver­wal­tung zählt zu den Kern­auf­ga­ben des Per­so­nal­ma­nage­ments. Sie umfasst alle ad­mi­nis­tra­ti­ven und rou­ti­ne­mä­ßi­gen Aufgaben des Per­so­nal­we­sens. Daneben gehören Per­so­nal­füh­rung, -planung und -ent­wick­lung zu den zentralen Aufgaben des Per­so­nal­ma­nage­ments.

Per­so­nal­ver­wal­tung – eine De­fi­ni­ti­on

Die Per­so­nal­ver­wal­tung wird auch als Per­so­nal­ad­mi­nis­tra­ti­on oder trans­ak­tio­na­le Per­so­nal­ar­beit be­zeich­net. Diese Form der Ver­wal­tung befasst sich intensiv mit dem Ver­hält­nis von Ar­beit­neh­mern zum Un­ter­neh­men. Im Zuge von trans­ak­tio­na­len Aufgaben werden dabei auch Daten an Dritte über­mit­telt. Bei­spiels­wei­se werden Lohn- und Ge­halts­ab­rech­nun­gen an die zu­stän­di­gen Behörden wei­ter­ge­lei­tet.

De­fi­ni­ti­on

Die Per­so­nal­ver­wal­tung schließt alle ad­mi­nis­tra­ti­ven sowie rou­ti­ne­mä­ßi­gen Aufgaben des Per­so­nal­be­reichs – von der Ein­stel­lung bis zum Austritt eines Mit­ar­bei­ters – ein. Dabei sind stets ge­setz­li­che und ta­rif­ver­trag­li­che Re­ge­lun­gen, Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen und Ar­beits­ver­trä­ge der Mit­ar­bei­ter zu beachten.

Ziele der Per­so­nal­ver­wal­tung

Das zentrale Ziel der Per­so­nal­ver­wal­tung: aktuelle Per­so­nal­da­ten be­reit­stel­len. So wird eine optimale in­ner­be­trieb­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on ge­währ­leis­tet. Zudem ist eine ef­fi­zi­en­te ad­mi­nis­tra­ti­ve Ar­beits­leis­tung die Vor­aus­set­zung für eine rei­bungs­lo­se interne Zu­sam­men­ar­beit. Im All­ge­mei­nen ist es die Aufgabe der Per­so­nal­ver­wal­tung, sämtliche Abläufe rund um die Mit­ar­bei­ter des Un­ter­neh­mens zu or­ga­ni­sie­ren und zu ver­ein­fa­chen.

Indem die Per­so­nal­ver­wal­tung ihre Aufgaben effizient und feh­ler­frei erfüllt, trägt sie dazu bei, das über­ge­ord­ne­te Ziel des Per­so­nal­ma­nage­ments zu rea­li­sie­ren: die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit her­zu­stel­len, bei­zu­be­hal­ten oder aus­zu­bau­en. Denn eine hohe Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit sowie ein funk­tio­nie­ren­des Per­so­nal­ma­nage­ment bringen ent­schei­den­de Vorteile für ein Un­ter­neh­men mit sich. Sind Mit­ar­bei­ter zufrieden, arbeiten sie pro­duk­ti­ver und kreativer, sind weniger häufig krank und haben eine höhere Loyalität gegenüber dem Ar­beit­ge­ber.

Per­so­nal­ver­wal­tung: Aufgaben

Die Aufgaben der Per­so­nal­ver­wal­tung lassen sich in zwei Ka­te­go­rien un­ter­tei­len: Per­so­nal­ver­wal­tungs­auf­ga­ben aus be­trieb­li­chen Gründen oder von Gesetzes wegen auf der einen Seite und Ver­wal­tungs­auf­ga­ben für per­so­nal­po­li­ti­sche und pla­ne­risch-stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen auf der anderen. Letztere umfassen u. a. Ma­nage­ment­kenn­zah­len, Leis­tungs­ver­glei­che oder die Aus­wer­tung von Mit­ar­bei­ter­be­fra­gun­gen. Aufgaben, die aus be­trieb­li­chen Gründen entstehen oder auf ent­spre­chen­den Gesetzen beruhen, sind z. B. die Be­ar­bei­tung von Ar­beits­zeit­sys­te­men, So­zi­al­ver­si­che­run­gen, Löhnen, Sta­tis­ti­ken, Mit­ar­bei­ter­ein­trit­ten und -aus­trit­ten oder auch von Ar­beits­zeug­nis­sen.

In der Regel nutzen Un­ter­neh­men ein Per­so­nal­in­for­ma­ti­ons­sys­tem, das die Per­so­nal­ab­tei­lung bei der Umsetzung der Aufgaben un­ter­stützt. In diesem System werden zum einen die per­sön­li­chen Daten jedes Mit­ar­bei­ters aus der Per­so­nal­ak­te fest­ge­hal­ten und zum anderen Daten zur Ent­gelt­ab­rech­nung und Zeit­er­fas­sung, Per­so­nal­sta­tis­ti­ken, Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung und der Stel­len­plan­ver­wal­tung zu­sam­men­ge­tra­gen.

Kern­auf­ga­ben der Per­so­nal­ver­wal­tung:

  • Be­dürf­nis­se der Mit­ar­bei­ter erkennen und ent­spre­chen­de In­for­ma­tio­nen sammeln, auswerten und Trends erfassen
  • Per­so­nal­ak­ten anlegen, verwalten und führen
  • Per­so­nal­zu­gän­ge, -abgänge und -ver­än­de­run­gen erfassen
  • Ar­beits­ver­trä­ge und weitere Ver­ein­ba­run­gen wie z. B. Dar­le­hens­ver­trä­ge oder Un­ter­miet­ver­trä­ge erstellen
  • Mit­ar­bei­ter­an­trä­ge, z. B. für Urlaub oder Wei­ter­bil­dun­gen, be­ar­bei­ten
  • Den gesamten Schrift­ver­kehr mit Behörden, Ämtern, Kran­ken­kas­sen, Ab­rech­nungs­stel­len, Ver­si­che­run­gen und Ver­trags­part­nern führen
  • Ein- und Austritt von Mit­ar­bei­tern betreuen
  • Mit­ar­bei­ter­fehl­zei­ten be­ar­bei­ten
  • Lohn- und Ge­halts­zah­lun­gen betreuen
  • Ar­beits­zei­ten erfassen
Tipp

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Per­so­nal­ver­wal­tung: Funk­tio­nen

Indem die Per­so­nal­ver­wal­tung ihre Aufgaben umsetzt, erfüllt sie folgende Funk­tio­nen:

  • In­for­ma­tio­nen be­reit­stel­len: Sie stellt kurz­fris­tig aktuelle Daten einzelner Mit­ar­bei­ter, spe­zi­fi­scher Gruppen oder des gesamten Personals bereit. Die Daten können in der Regel aus der Per­so­nal­ak­te entnommen werden. Per­so­nal­in­for­ma­ti­ons­sys­te­me werden in diesem Zu­sam­men­hang zunehmend wichtiger.
  • Prozesse abwickeln: Mit­ar­bei­ter werden ein­ge­stellt, versetzt, befördert oder treten aus dem Un­ter­neh­men aus. Für die ad­mi­nis­tra­ti­ve Ab­wick­lung dieser Prozesse ist die Per­so­nal­ver­wal­tung ver­ant­wort­lich.
  • Meldungen: Neben der Meldung des Mit­ar­bei­ters beim Ar­beits­amt und bei der Industrie- und Han­dels­kam­mer ist es Aufgabe der Per­so­nal­ver­wal­tung, den Lohn­nach­weis bei der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft ein­zu­rei­chen, die Lohn­steu­er an­zu­mel­den und Ent­gelt­nach­wei­se an die So­zi­al­ver­si­che­rung wei­ter­zu­lei­ten.
  • Kontrolle: Fluk­tua­tio­nen, Fehl­zei­ten, Über­stun­den, Ur­laub­sin­an­spruch­nah­me und die Ar­beits­zeit werden von der Per­so­nal­ver­wal­tung überprüft. Die Kontrolle der Ar­beits­zeit ist besonders für Gleit­zeit­re­ge­lun­gen relevant.
  • Schutz des Personals: Die Per­so­nal­ver­wal­tung stellt sicher, dass der Ar­beits­schutz der Mit­ar­bei­ter ein­ge­hal­ten wird und per­sön­li­che Daten ent­spre­chend aktuellen Da­ten­schutz­ge­set­zen behandelt werden.

Rechts­si­cher­heit und Da­ten­schutz

Mit­ar­bei­ter der Per­so­nal­ver­wal­tung haben täglich mit hoch­sen­si­blen und per­sön­li­chen Daten wie Name, Anschrift, me­di­zi­ni­sche Daten, Kon­to­da­ten bis hin zu Zeug­nis­sen und Le­bens­lauf zu tun. Diese Daten obliegen per Gesetz einem be­son­de­ren Schutz. Die zu­stän­di­gen Mit­ar­bei­ter müssen daher bei allen Vorgängen die Re­ge­lun­gen des aktuell geltenden Rechts beachten. Gerade im Zuge des ver­schärf­ten Da­ten­schut­zes durch die DSGVO müssen Un­ter­neh­men die Rechts­kon­for­mi­tä­ten der internen Vorgänge im Blick haben.

Welche Bedeutung hat die DSVGO für die Per­so­nal­ver­wal­tung?

  • Werden per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten eines Mit­ar­bei­ters nicht länger benötigt, müssen diese gelöscht werden.
  • Mit­ar­bei­ter müssen der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen.
  • Mit­ar­bei­ter haben das Recht zu erfahren, welche Daten vom Un­ter­neh­men gesammelt und ver­ar­bei­tet wurden.
  • Mit­ar­bei­ter dürfen von ihrem Ar­beit­ge­ber eine Kopie sämt­li­cher ge­spei­cher­ter Daten verlangen.
  • Bei Da­ten­ver­lust müssen Ar­beit­ge­ber innerhalb der vor­ge­ge­be­nen Frist von 72 Stunden der be­hörd­li­chen Mel­de­pflicht nach­kom­men.

Di­gi­ta­li­sie­rung in der Per­so­nal­ver­wal­tung

Im Zuge der Di­gi­ta­li­sie­rung können viele Aufgaben der Per­so­nal­ver­wal­tung ver­ein­facht werden. Zudem be­rück­sich­ti­gen Software-Her­stel­ler Da­ten­schutz­re­ge­lun­gen immer mehr und machen ihre Produkte damit noch at­trak­ti­ver. So erlaubt bei­spiels­wei­se eine Funktion innerhalb solcher Programme das au­to­ma­ti­sche Löschen von Daten nach einer be­stimm­ten Zeit. Mitt­ler­wei­le gibt es für nahezu jeden Bereich der Per­so­nal­ver­wal­tung digitale Lösungen.

Digitale Per­so­nal­ak­te

Eine digitale Per­so­nal­ak­te verwaltet – genau wie die Pa­pier­ak­te – die Per­so­nal­da­ten der Mit­ar­bei­ter. Die digitale Per­so­nal­ak­te hat gegenüber der klas­si­schen Akte ent­schei­den­de Vorteile. So sorgt die zentrale Ver­wal­tung der Daten für eine Ent­las­tung der Per­so­nal­ver­wal­tung, da die digitale Akte zeit­gleich von mehreren Nutzern be­ar­bei­tet werden kann. Au­to­ri­sier­te Personen können jederzeit auf die digitale Per­so­nal­ak­te zugreifen. Mithilfe eines Rech­te­sys­tems kann der Zugriff nur aus­ge­wähl­ten Nutzern gewährt werden. Hier ist auch ein ein­ge­schränk­ter Zugriff möglich, sodass nur bestimmte Daten von einem Nutzer ein­ge­se­hen werden können.

Ar­beits­zei­ten- und Fehl­zei­ten­ma­nage­ment

Gerade im Bereich des Ar­beits­zei­ten- und Fehl­zei­ten­ma­nage­ments lassen sich einige Vorgänge digital verwalten:

  • Fehl­zei­ten­be­rech­nung
  • Fluk­tua­ti­on im Un­ter­neh­men
  • Anzahl der Über­stun­den
  • Fehl­zei­ten aufgrund von Krankheit, El­tern­zeit etc.
  • Ur­laub­sin­an­spruch­nah­me
  • Ar­beits­zeit­er­fas­sung bei Gleitzeit
  • Wei­ter­bil­dun­gen

Employee Self Services

Eine weitere Mög­lich­keit zur Ent­las­tung der Per­so­nal­ver­wal­tung sind so­ge­nann­te Employee Self Services. Mithilfe be­stimm­ter Tools können Mit­ar­bei­ter einzelne ad­mi­nis­tra­ti­ve Tä­tig­kei­ten ei­gen­stän­dig vornehmen. Bei­spiels­wei­se können sie ihre per­sön­li­chen Daten selbst einsehen und verändern. Dadurch ver­hin­dert man vor allem Ein­ga­be­feh­ler durch die Mit­ar­bei­ter der Per­so­nal­ver­wal­tung. Weitere Mög­lich­kei­ten von Employee Self Services sind das selbst­stän­di­ge Stellen von Ur­laubs­an­trä­gen oder selbst­ver­wal­te­te Zeit­er­fas­sun­gen. Doch das Auslagern dieser Vorgänge bringt nicht nur Vorteile hin­sicht­lich der Per­so­nal­ver­wal­tung mit sich, sondern auch für die Mit­ar­bei­ter. Diese erhalten einen besseren Einblick in die Un­ter­neh­mens­ab­läu­fe: Bei­spiels­wei­se kann der aktuelle Be­ar­bei­tungs­sta­tus eines Ur­laubs­an­trags ein­ge­se­hen werden.

Tipp

Zu den Aufgaben der Per­so­nal­ver­wal­tung gehört es, neue Mit­ar­bei­ter ein­zu­stel­len. Doch dafür gilt es zunächst, den passenden Kan­di­da­ten für eine Position zu iden­ti­fi­zie­ren. Wie Sie mit Ihrer Stel­len­be­schrei­bun­gen die richtigen Kan­di­da­ten für Ihr Un­ter­neh­men finden, verraten wir Ihnen in unserem Beitrag zum perfekten An­for­de­rungs­pro­fil.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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