Zunächst einmal ist die DSGVO eine gute Basis für jeden Verbraucher und Betroffenen von Datenverarbeitung. Denn ihnen gilt der ausgebaute Schutz in der DSGVO. Darüber hinaus betreffen die Regelungen der DSGVO aber auch allgemein die Rechte von Arbeitnehmern. In diesem Bereich hat der deutsche Gesetzgeber von einer Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und weitere Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im BDSG-neu getroffen.
Diese Regeln sind für alle Unternehmen relevant, die Mitarbeiter beschäftigen. Insofern sind zahlreiche Firmen doppelt betroffen: Hinsichtlich des Datenschutzes ihrer Angestellten (Beschäftigungsdatenschutz) und in Bezug auf Kunden, Lieferanten und Website-Besucher.
Eine besondere Relevanz hat die DSGVO natürlich für die Berufsgruppe der Datenschutzbeauftragten. Ihre Zahl steigt durch die DSGVO beträchtlich. Denn die Verordnung verpflichtet europaweit alle öffentlichen Stellen und Unternehmen, deren Kerntätigkeit sich auf die Handhabung von Personendaten bezieht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Selbst wenn die Kerntätigkeit nicht auf die Datenverarbeitung bezogen ist, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn im Betrieb mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das dürfte für zahlreiche Mittelständler gelten.
Auch für Datenschutzbeauftragte (DSB), die bereits in einem Unternehmen angestellt waren, bedeutete die Datenschutz-Grundverordnung eine große Umstellung. Denn ihre Rolle im Unternehmen hat sich grundlegend geändert: Sollte der Datenschutzbeauftragte zuvor auf die Datenschutz-Konformität hinwirken, so ist er nun für die Überwachung der Maßnahmen verantwortlich. Oder anders formuliert: Das Aufgabenfeld des DSB hat sich deutlich ausgeweitet, wodurch natürlich auch sein Haftungspotenzial gestiegen ist.
Für Datenschutzbeauftragte bedeutet die Verordnung also ausnahmslos eine Menge Arbeit: Sie müssen sich detailliert in die Gesetzeslage einarbeiten. Dennoch hat das einheitliche Gesetz für sie auch positive Seiten: Ihre Expertise ist gefragter denn je und mit den zunehmenden Aufgaben ist auch eine Aufwertung ihrer Position im Unternehmen verbunden.
Im Folgenden geben wir eine Zusammenfassung der Datenschutz-Grundverordnung, die besonders die elementaren Aufgaben und Auswirkungen für Website-Betreiber und Unternehmen berücksichtigt.