Buch­hal­tung ist ein komplexer, aber sehr wichtiger Teil des Un­ter­neh­mens­all­tags. Wer seine Finanzen nicht korrekt im Blick hat, riskiert Probleme. Un­acht­sam­keit bei der Buchung von Ge­schäfts­vor­fäl­len kann die Buch­hal­tung ins Wanken bringen und un­an­ge­neh­me Folgen durch die Fi­nanz­be­hör­den nach sich ziehen. Buch­hal­tungs­pro­gram­me er­leich­tern die Arbeit und ver­hin­dern Fehler. Gute Buch­hal­tungs­soft­ware un­ter­stützt Sie in vielen ver­schie­de­nen Bereichen der Buch­hal­tung, vom Rech­nungs­we­sen bis zur Steu­er­erklä­rung. Seit 2025 kommt eine weitere An­for­de­rung hinzu: Un­ter­neh­men müssen elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen (E-Rech­nun­gen) empfangen können – und ab 2027 bzw. 2028 auch aus­stel­len.

Alle Buch­hal­tungs­pro­gram­me im Überblick

Welche ist die richtige Buch­hal­tungs­soft­ware für Sie? In der Über­blick­s­ta­bel­le finden Sie alle vor­ge­stell­ten Programme mit ihren wich­tigs­ten Ei­gen­schaf­ten im direkten Vergleich. Alle In­for­ma­tio­nen befinden sich auf dem Stand von Oktober 2026.

Preis Online-Banking Cloud App ELSTER E-Rechnung erstellen E-Rechnung empfangen
Kontolino! € (✓) ✓ ✗ (✓) (✓) (✓)
sevdesk € (✓) ✓ ✓ (✓) ✓ (✓)
Lexware Office € ✓ ✓ ✓ (✓) (✓) ✓
WISO MeinBüro € (✓) ✓ ✓ (✓) ✓ (✓)
Sage €€ ✓ ✓ ✓ (✓) (✓) ✓
Pa­pier­kram € (✓) ✓ (✓) (✓) ✓ ✓
DATEV €€€ ✓ ✓ (✓) ✓ ✓ ✓
FastBill € ✓ ✓ (✓) ✓ ✓ ✓
Buch­hal­tungs­But­ler €€ ✓ ✓ (✓) (✓) ✓ ✓
Billomat €€ (✓) ✓ (✓) ✗ ✓ ✓
Bil­lin­gEn­gi­ne € ✗ ✓ ✗ ✗ ✓ ✓

✓ = verfügbar, (✓) = nur in be­stimm­ten Tarifen oder mit Ein­schrän­kun­gen, ✗ = nicht verfügbar bzw. nicht im Funk­ti­ons­um­fang auf­ge­führt. Die Preis­an­ga­ben beziehen sich auf den güns­tigs­ten kos­ten­pflich­ti­gen Tarif (netto, pro Monat): € = bis ca. 15 Euro, €€ = ca. 15 bis 30 Euro, €€€ = über 30 Euro. Einige Anbieter haben außerdem einen kos­ten­lo­sen Tarif oder eine Testphase.

E-Rechnung: Das müssen Sie als Un­ter­neh­men beachten

Die E-Rech­nungs­pflicht im B2B-Bereich wird schritt­wei­se ein­ge­führt. Für die Wahl Ihrer Buch­hal­tungs­soft­ware heißt das: Sie sollte E-Rech­nun­gen empfangen können – und idea­ler­wei­se auch erstellen.

E-Rech­nungs­pflicht in Deutsch­land
  • Empfangen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in­län­di­schen Un­ter­neh­men E-Rech­nun­gen empfangen und ver­ar­bei­ten können – auch Gründende, Free­lan­cer und Klein­un­ter­neh­men.
  • Aus­stel­len: Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen alle Un­ter­neh­men Rech­nun­gen weiterhin auch auf Papier oder in einem anderen elek­tro­ni­schen Format (z. B. als PDF) aus­stel­len, sofern der Empfänger zustimmt. Für Umsätze ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht für Un­ter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz von mehr als 800.000 Euro. Un­ter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz bis 800.000 Euro dürfen noch bis Ende 2027 andere Formate nutzen; ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle.
  • Format: Eine E-Rechnung ist struk­tu­riert und ma­schi­nen­les­bar, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, Norm EN 16931). Ein reines PDF oder ein ein­ge­scann­tes Bild ist keine E-Rechnung.
  • Ausnahmen: Klein­un­ter­neh­mer nach § 19 UStG müssen keine E-Rech­nun­gen aus­stel­len, aber empfangen können. Auch Klein­be­trags­rech­nun­gen bis 250 Euro (brutto) und Fahr­aus­wei­se sind aus­ge­nom­men.
  • Auf­be­wah­rung: Seit 2025 gilt für Rech­nun­gen und Bu­chungs­be­le­ge eine Auf­be­wah­rungs­frist von 8 Jahren, für Bücher und Jah­res­ab­schlüs­se weiterhin 10 Jahre. Bei E-Rech­nun­gen muss der XML-Datensatz un­ver­än­dert und ma­schi­nen­les­bar ar­chi­viert werden.

Beachten Sie: Wenn ein Anbieter seine Software als „GoBD-konform“ be­zeich­net, ist das eine Ei­gen­schaft, die der Her­stel­ler selbst angibt, und keine amtliche Zer­ti­fi­zie­rung. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Steu­er­be­ra­ter bzw. Ihrer Steu­er­be­ra­te­rin be­stä­ti­gen, dass Ihr Setup den An­for­de­run­gen ent­spricht.

Auf was gilt es bei Software für die Buch­hal­tung zu achten?

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Buch­hal­tungs­pro­gram­men. Manche Programme werden als Download angeboten und lokal in­stal­liert, andere laufen als Online-Buch­hal­tung in der Cloud. Letztere er­mög­li­chen Zugriff von überall aus, nur mit Browser und In­ter­net­zu­gang.

Damit die Buch­hal­tungs­soft­ware Ihnen auch wirklich bei der Arbeit hilft, sollten bestimmte Funk­tio­nen enthalten sein.

  • Be­leg­erfas­sung: Rech­nun­gen müssen un­kom­pli­ziert in das System überführt werden können.
  • E-Rechnung: Die Software sollte E-Rech­nun­gen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen und ver­ar­bei­ten – und möglichst auch erstellen und versenden – können.
  • On­line­ban­king: Um die Finanzen effektiv verwalten zu können, braucht die Buch­hal­tungs­soft­ware eine Schnitt­stel­le zum Bankkonto.
  • Rech­nungs­we­sen: Rech­nun­gen und Mahnungen erstellt man in einer guten Software mit wenig Aufwand.
  • CRM: Um­fang­rei­che Buch­hal­tungs­pro­gram­me bieten Ihnen auch Or­ga­ni­sa­ti­ons­mög­lich­kei­ten für Ihre Kunden und Kundinnen.
  • Inventar: In einer guten Buch­füh­rungs­soft­ware verwalten Sie auch Ihr Inventar und erstellen auf dessen Basis Rech­nun­gen und Lie­fer­schei­ne.
  • Auf­trags­über­sicht: Da alles Hand in Hand funk­tio­niert, kann man auch Aufträge abbilden und diese mit den anderen In­for­ma­tio­nen ver­knüp­fen.
  • ELSTER und DATEV: Mit einer ELSTER-Schnitt­stel­le über­mit­teln Sie Ihre Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung direkt an das Finanzamt, mit einem DATEV-Export geben Sie Ihre Daten an Ihre Steu­er­be­ra­tung weiter.

Wenn diese Funk­tio­nen enthalten sind, un­ter­stützt das Buch­hal­tungs­pro­gramm Sie im kom­plet­ten Un­ter­neh­mens­all­tag.

Microsoft 365 Business
Ver­netz­tes Arbeiten mit Microsoft 365
  • Bewährt: Voll­stän­di­ges Office-Paket
  • Sicher: 1 TB zentraler Spei­cher­platz
  • Orts­un­ab­hän­gig: Auf bis zu 5 Geräten in­stal­lier­bar

Buch­hal­tungs­soft­ware: 11 der besten Buch­füh­rungs­pro­gram­me

Mit den hier vor­ge­stell­ten Buch­hal­tungs­pro­gram­men machen Sie sich die Arbeit mit Ihren Finanzen sehr viel einfacher.

Kontolino!

Die Buch­hal­tungs­soft­ware Kontolino! hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Buch­hal­tung möglichst einfach zu gestalten und damit auch Laien die Ver­wal­tung der Finanzen zu er­mög­li­chen. Deshalb richtet sich das Angebot auch in erster Linie an Free­lan­cer und KMU – und zwar egal aus welcher Branche. Dafür stellt die Cloud-Software Bu­chungs­as­sis­ten­ten und Bu­chungs­mus­ter zur Verfügung, die bei der Or­ga­ni­sa­ti­on be­hilf­lich sind: Das in­tel­li­gen­te Bu­chungs­sys­tem schlägt während der Eingabe zum Beispiel bereits die richtigen Konten vor. Auch eine An­la­gen­buch­hal­tung mit au­to­ma­ti­scher Ab­schrei­bung ist enthalten.

Aber auch die Hand­ha­bung von Fi­nanz­do­ku­men­ten ist in Kontolino! einfach gehalten. Belege werden bei­spiels­wei­se in einer elek­tro­ni­schen Beleg-Inbox gesammelt, die sich auch mit einer Foto-Web-App direkt vom Smart­phone befüllen lässt. Eine native App gibt es nicht. Bank­um­sät­ze lassen sich ab dem Tarif „Standard“ per Online-Kon­ten­ab­fra­ge einlesen, um so auch als aus­ste­hend markierte Rech­nun­gen zu be­glei­chen. Dank einer ELSTER-Schnitt­stel­le können Nutzende ihre Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung direkt über Kontolino! erstellen. Wer diese Aufgabe sowie andere Steu­er­her­aus­for­de­run­gen doch lieber an einen Steu­er­be­ra­ter bzw. eine Steu­er­be­ra­te­rin abgeben möchte, kann dies bei Kontolino! auf zwei ver­schie­de­ne Arten erreichen: Entweder man lädt die Experten direkt ein, in der Software mit­zu­ar­bei­ten, oder man ex­por­tiert die Fi­nanz­da­ten im bekannten DATEV-Format.

Auch bei der E-Rechnung ist Kontolino! gerüstet: Die Software erstellt Rech­nun­gen als ZUGFeRD und XRechnung, und E-Rech­nun­gen aus der Beleg-Inbox lassen sich vor dem Verbuchen va­li­die­ren. Das Erstellen von Rech­nun­gen gehört al­ler­dings erst ab dem Tarif „Standard“ zum Leis­tungs­um­fang, ebenso die ELSTER-Anbindung.

Bild: Übersichtsseite von Kontolino!
Kontolino bietet Ihnen ein Buch­hal­tungs­pro­gramm mit über­sicht­li­chem Dashboard – hier haben Sie alles auf einem Blick.
Vorteile Nachteile
✓ Cloud-Lösung ✗ Nur SaaS-Lösung
✓ Um­fas­sen­des Buch­füh­rungs­pro­gramm ✗ Keine native App (nur Foto-Web-App)
✓ ELSTER-Modul ✗ Keine Lohn­buch­hal­tung
✓ DATEV-Modul
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen
Tipp

Nicht nur für die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Steu­er­be­ra­tern und Steu­er­be­ra­te­rin­nen in­ter­es­sant: Mit einer pro­fes­sio­nel­len E-Mail-Adresse heben Sie Ge­schäfts­kor­re­spon­den­zen auf ein höheres Level. Bei IONOS können Sie schnell und günstig eine eigene E-Mail-Adresse erstellen.

sevdesk

Ähnlich wie FastBill ist sevdesk (früher sevDesk) eine kompakte Lösung für Klein­un­ter­neh­men­de, Frei­be­ruf­ler und mittlere Un­ter­neh­men. Mit der Software erledigen Sie Ihre Buch­hal­tung in der Cloud – un­kom­pli­ziert und selbst­er­klä­rend. Es gibt sogar einen dauerhaft kos­ten­lo­sen Tarif, mit dem Sie bis zu drei Rech­nun­gen bzw. E-Rech­nun­gen pro Monat erstellen können. Ab dem Tarif „Buch­hal­tung“ verbinden Sie die Software mit dem eigenen Bankkonto und können auch Online-Be­zahl­diens­te wie PayPal als Zah­lungs­kon­to einbinden. Auch bei sevdesk kann Ihr Steu­er­be­ra­ter bzw. Ihre Steu­er­be­ra­te­rin entweder direkt in der Software mit­ar­bei­ten oder durch einen DATEV-Export mit Material versorgt werden.

Bei der E-Rechnung un­ter­stützt sevdesk die Formate ZUGFeRD und XRechnung: Rech­nun­gen erstellen Sie in allen Tarifen, ein­ge­hen­de E-Rech­nun­gen erfassen Sie ab dem Tarif „Buch­hal­tung“, wobei die Daten au­to­ma­tisch aus­ge­le­sen werden. Eine KI-gestützte Be­leg­erfas­sung gibt es ebenfalls. Eine Spe­zia­li­tät dieser Buch­hal­tungs­soft­ware ist die Mög­lich­keit, die Te­le­fon­lö­sung Placetel by Pho­ne­Mon­do zu in­te­grie­ren. Te­le­fo­nie­ren Sie mit einem Kunden oder einer Kundin, zeigt Ihnen sevdesk au­to­ma­tisch In­for­ma­tio­nen zu Ihrem Ver­hält­nis an – z. B. offene Rech­nun­gen. Für die Fi­nanz­be­hör­den in­ter­es­san­te Aus­wer­tun­gen wie EÜR und GuV erstellen Sie mit sevdesk sehr zügig. Die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung über­mit­teln Sie direkt an das Finanzamt. Eine voll­stän­di­ge (E-)Bilanz erstellt die Software dagegen nicht, sondern bereitet nur die Daten dafür auf.

Bild: Dashboard der Buchhaltungssoftware sevdesk
Auch mit sevdesk treffen Sie eine gute Wahl, wenn Sie auf der Suche nach einer über­sicht­li­chen Online-Buch­hal­tungs­soft­ware sind.
Vorteile Nachteile
✓ Cloud-Angebot ✗ Nur SaaS-Lösung
✓ Dauerhaft kos­ten­lo­ser Tarif ✗ In­ven­tar­ver­wal­tung nur als kos­ten­pflich­ti­ges Zu­satz­mo­dul
✓ Mobile App ✗ Keine Lohn­buch­hal­tung
✓ DATEV-Modul ✗ Banking und ELSTER erst ab dem Tarif „Buch­hal­tung“
✓ ELSTER-Modul
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen

Lexware Office

Die Software-Firma Lexware ist seit Jahr­zehn­ten für pro­fes­sio­nel­le EDV-Lösungen rund um das Büroleben bekannt. Lexware Office (früher lexoffice) ist eine um­fas­sen­de Buch­hal­tungs­soft­ware, die sich vor allem an Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Klein­un­ter­neh­men sowie Gründer und Grün­de­rin­nen richtet. Dafür stellt das Programm einen großen Funk­ti­ons­um­fang bereit. Um auf diesen zu­zu­grei­fen, benötigen Sie nur einen Computer mit In­ter­net­an­schluss. Lexware Office ist eine Online-Buch­hal­tungs­soft­ware – ist also un­ab­hän­gig vom ver­wen­de­ten Gerät. Trotzdem bietet der Her­stel­ler seinen Nutzenden noch eine mobile App, damit auch die Arbeit von unterwegs rei­bungs­los funk­tio­nie­ren kann.

Die Software gibt es in vier Tarifen (S, M, L und XL), die monatlich kündbar sind. E-Rech­nun­gen können Sie in allen Tarifen empfangen und erfassen; das Erstellen und Über­mit­teln von E-Rech­nun­gen im Format ZUGFeRD oder XRechnung ist ab dem Tarif M möglich. Ab dem Tarif L kommen unter anderem die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung (ohne eigenes ELSTER-Zer­ti­fi­kat), die EÜR und die Ver­wal­tung von An­la­ge­gü­tern hinzu – so haben Sie auch jegliche Ab­schrei­bun­gen immer im Blick. Auch das Mahnwesen ist ab dem Tarif M enthalten. Die Lohn­ab­rech­nung ist ein op­tio­na­les Zu­satz­mo­dul, das sich zu jedem Tarif buchen lässt. Eine La­ger­ver­wal­tung bietet Lexware Office nicht; dafür gibt es separate Wa­ren­wirt­schafts­lö­sun­gen des Her­stel­lers. Damit alles korrekt ist, können Sie auch Ihren Steu­er­be­ra­ter bzw. Ihre Steu­er­be­ra­te­rin auf die Daten zugreifen lassen, zum Beispiel über die elek­tro­ni­sche Pen­del­ak­te oder im bran­chen­üb­li­chen DATEV-Format.

Bild: Dashboard der Buchhaltungssoftware Lexware Office
Das Buch­hal­tungs­pro­gramm Lexware Office über­rascht mit einer großen Funk­ti­ons­viel­falt – die Software eignet sich besonders für Selbst­stän­di­ge und kleine Un­ter­neh­men.
Vorteile Nachteile
✓ Cloud-Angebot ✗ Nur SaaS-Lösung
✓ Um­fas­sen­des Buch­füh­rungs­pro­gramm ✗ Keine La­ger­ver­wal­tung
✓ ELSTER-Modul (ab Tarif L) ✗ Lohn­ab­rech­nung nur als Zu­satz­mo­dul
✓ DATEV-Modul ✗ E-Rechnung erstellen erst ab Tarif M
✓ Mobile App
✓ E-Rechnung empfangen in allen Tarifen

WISO MeinBüro

Mit WISO MeinBüro von Buhl Data erhalten Sie ein brow­ser­ba­sier­tes und leicht zu be­die­nen­des Buch­hal­tungs­pro­gramm, das speziell für kleine Un­ter­neh­men und Selbst­stän­di­ge ent­wi­ckelt wurde. Die Cloud-Lösung gibt es in vier Tarifen: „Rech­nun­gen & Angebote“, „Buch­hal­tung“, „Auf­trags­we­sen“ und „Wa­ren­wirt­schaft“. Die kleineren Tarife sind dabei an Um­satz­gren­zen gebunden. Alle Ge­schäfts­vor­fäl­le werden or­dent­lich verbucht, das Programm un­ter­stützt Sie beim Jah­res­ab­schluss und bei Um­satz­steu­er­vor­anmel­dun­gen. Ab dem Tarif „Buch­hal­tung“ lässt sich die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung dank ELSTER-Schnitt­stel­le direkt aus der Software heraus über­mit­teln. Über die DATEV-Schnitt­stel­le, die ebenfalls ab diesem Tarif enthalten ist, können Sie außerdem alle In­for­ma­tio­nen an Ihren Steu­er­be­ra­ter bzw. Ihre Steu­er­be­ra­te­rin wei­ter­ge­ben. Auch die Bank­an­bin­dung mit Zah­lungs­ab­gleich gibt es erst ab dem Tarif „Buch­hal­tung“, eine La­ger­ver­wal­tung nur im Tarif „Wa­ren­wirt­schaft“.

WISO MeinBüro erstellt E-Rech­nun­gen im Format XRechnung und ZUGFeRD in allen Tarifen. Ein­ge­hen­de E-Rech­nun­gen empfängt und liest die Software ab dem Tarif „Buch­hal­tung“ au­to­ma­tisch aus. Die Anwendung ist in allen Tarifen auch per iOS- oder Android-App mobil nutzbar. Der Anbieter betreibt eigene Re­chen­zen­tren in Deutsch­land und gibt an, dass sein In­for­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment nach VdS 10000 zer­ti­fi­ziert ist. Für die lokale In­stal­la­ti­on bietet Buhl Data außerdem weiterhin eine Desktop-Variante an.

Vorteile Nachteile
✓ Um­fas­sen­des Buch­füh­rungs­pro­gramm ✗ Um­satz­gren­zen in den kleineren Tarifen
✓ ELSTER-Modul (ab Tarif „Buch­hal­tung“) ✗ Keine Lohn­buch­hal­tung
✓ DATEV-Modul (ab Tarif „Buch­hal­tung“) ✗ La­ger­ver­wal­tung nur im höchsten Tarif
✓ Cloud oder In­stal­la­ti­ons­lö­sung ✗ ELSTER, DATEV und E-Rechnung empfangen nicht im güns­tigs­ten Tarif
✓ Mobile App
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen

Sage

Sage bietet ver­schie­de­ne Buch­hal­tungs­pro­gram­me an: Teilweise sind diese für Klein­un­ter­neh­men­de und Gründer bzw. Grün­de­rin­nen gedacht, teilweise auch für größere Un­ter­neh­men. Für Gründende und Free­lan­cer ist vor allem Sage Active in­ter­es­sant, eine Cloud-Buch­hal­tung mit den Tarifen „Starter“ und „Es­sen­ti­als“. „Starter“ richtet sich an alle, deren Buch­hal­tung extern erledigt wird: Sie erstellen Rech­nun­gen, erfassen Belege, gleichen Zahlungen mit offenen Rech­nun­gen ab und können mit einem externen Buch­hal­ter zu­sam­men­ar­bei­ten. „Es­sen­ti­als“ ist für alle gedacht, die die Buch­hal­tung selbst erledigen: Hier sind unter anderem die doppelte Buch­füh­rung, die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung per ELSTER und eine Lohn­ab­rech­nung für zwei Mit­ar­bei­ten­de enthalten. Buchungen lassen sich im DATEV-Format ex­por­tie­ren. Ein­ge­hen­de E-Rech­nun­gen (XRechnung und ZUGFeRD) liest Sage Active in beiden Tarifen ein. Den Versand von E-Rech­nun­gen aus dem Programm hat Sage an­ge­kün­digt. Eine La­ger­ver­wal­tung oder ein CRM enthält die Software nicht.

Für kleine und mittlere Un­ter­neh­men, die zu­sätz­lich Lager und Auf­trags­be­ar­bei­tung benötigen, bietet Sage außerdem Sage 50 Connected an. Die Software enthält neben der Fi­nanz­buch­hal­tung unter anderem Wa­ren­wirt­schaft mit La­ger­steue­rung, On­line­ban­king, einen As­sis­ten­ten für die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung sowie das Erstellen, Senden und Empfangen von E-Rech­nun­gen (XRechnung und ZUGFeRD) und bietet eine Cloud-Anbindung. Eine Anbindung an Markt­plät­ze wie Amazon und eBay ist über eine kos­ten­pflich­ti­ge Part­ner­lö­sung (Sage 50 eCommerce) möglich. So kann die Buch­hal­tungs­soft­ware mit dem Un­ter­neh­men wachsen, ohne dass Sie sich jedes Mal komplett um­ori­en­tie­ren müssen.

Vorteile Nachteile
✓ Cloud-Lösung (Sage Active) ✗ Ver­wir­ren­de Pro­dukt­viel­falt
✓ Passende Angebote für ver­schie­de­ne Un­ter­neh­mens­ty­pen ✗ Sage Active: Versand von E-Rech­nun­gen bisher nur an­ge­kün­digt
✓ Mobile App ✗ Sage Active: Keine La­ger­ver­wal­tung
✓ ELSTER-Modul (ab „Es­sen­ti­als“)
✓ DATEV-Export

Pa­pier­kram

Die Buch­hal­tungs­soft­ware Pa­pier­kram richtet sich vor­nehm­lich an Klein­un­ter­neh­men­de, Selbst­stän­di­ge und Startups und bietet dieser Ziel­grup­pe eine Cloud-Lösung, die viele Aspekte der Buch­hal­tung abdeckt. Der Fokus liegt auf der einfachen Er­stel­lung und Ver­wal­tung von Rech­nun­gen sowie der Be­leg­ar­chi­vie­rung, um den Überblick über die Finanzen zu behalten. Mit der mobilen App für iOS- und Android-Geräte können Nutzende in den kos­ten­pflich­ti­gen Tarifen auch unterwegs Belege erfassen und ihre Einnahmen und Ausgaben verwalten.

Dank der Schnitt­stel­le zum On­line­ban­king und dem au­to­ma­ti­schen Zah­lungs­ab­gleich werden Buchungen effizient un­ter­stützt und teilweise au­to­ma­ti­siert. Zudem er­leich­tert Pa­pier­kram die Er­stel­lung der Einnahmen-Über­schuss-Rechnung (EÜR) und der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (GuV). Die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung über­mit­telt die Software nicht selbst: Sie erstellt eine ELSTER-XML-Datei, die Sie im ELSTER-Portal hochladen. Pa­pier­kram erstellt und empfängt E-Rech­nun­gen im XML-Format in allen Tarifen, auch im kos­ten­lo­sen; Rech­nun­gen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen Sie ab dem Tarif „S“. Der kos­ten­lo­se Tarif ist al­ler­dings stark ein­ge­schränkt: Viele Funk­tio­nen, etwa die Bank­an­bin­dung, der DATEV-Export, die ELSTER-XML-Datei und die mobile App, sind erst in den kos­ten­pflich­ti­gen Tarifen ab „S“ enthalten.

Bild: Dashboard der Online-Buchhaltung von Papierkram
Die Online-Buch­hal­tungs­soft­ware Pa­pier­kram können Sie in der Basis-Version kostenlos nutzen. Sobald Ihr Un­ter­neh­men wächst, lohnt sich ein Upgrade.
Vorteile Nachteile
✓ Cloud-Lösung ✗ Keine Lohn­buch­hal­tung
✓ Dauerhaft kos­ten­lo­ser Tarif ✗ Kos­ten­lo­ser Tarif nur mit Grund­funk­tio­nen
✓ Mobile App (ab Tarif „S“) ✗ Be­grenz­ter Funk­ti­ons­um­fang für größere Un­ter­neh­men
✓ DATEV-Modul (ab Tarif „S“) ✗ Keine Offline-Version
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen ✗ Keine direkte ELSTER-Über­mitt­lung (nur XML-Export)
Tipp

Ordnung im Back-Office ist nur eine Seite eines er­folg­rei­chen Un­ter­neh­mens. Um Ihre Marke bekannt zu machen, kommen Sie heut­zu­ta­ge um einen wir­kungs­vol­len Auftritt im Internet nicht herum. IONOS hilft Ihnen dabei, eine eigene Homepage zu erstellen. Dafür brauchen Sie keine Webdesign-Kennt­nis­se!

DATEV

Das Urgestein der deutschen EDV-Lösung für Steu­er­be­ra­ter und -be­ra­te­rin­nen: Auch DATEV bietet Un­ter­neh­men­den ein Buch­hal­tungs­pro­gramm. Wichtig zu wissen: Die Lösungen von DATEV nutzen Sie in der Regel gemeinsam mit einem DATEV-Mitglied, also etwa Ihrem Steu­er­be­ra­ter bzw. Ihrer Steu­er­be­ra­te­rin – eine Anmeldung ganz ohne Steu­er­be­ra­tung ist nicht vor­ge­se­hen. Für die Buch­hal­tung in­ter­es­sant ist z. B. DATEV Mit­tel­stand Faktura mit Rech­nungs­we­sen in Ver­bin­dung mit „DATEV Un­ter­neh­men online“. Das Programm un­ter­stützt Sie beim Rech­nungs­we­sen und korrekten Buchen von Ge­schäfts­vor­fäl­len. Belege und andere Dokumente lassen sich einfach di­gi­ta­li­sie­ren und ablegen; Aufträge, Kunden bzw. Kundinnen und Lie­fe­ran­ten bzw. Lie­fe­ran­tin­nen sind über die Software leicht zu or­ga­ni­sie­ren. Die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung ist über eine ELSTER-In­te­gra­ti­on möglich, und auch beim Thema E-Rechnung ist die Software gerüstet: Sie erstellt und versendet E-Rech­nun­gen im Format ZUGFeRD und XRechnung und kann ein­ge­hen­de E-Rech­nun­gen empfangen und ver­ar­bei­ten.

Für die Lohn­ab­rech­nung bietet DATEV wiederum eigene Software an. Beachten Sie außerdem: Das Produkt „DATEV Mit­tel­stand Faktura“ ohne Rech­nungs­we­sen wird zum Jah­res­en­de 2026 ein­ge­stellt, als Nach­fol­ger nennt DATEV „DATEV Auf­trags­we­sen next“. Die hier vor­ge­stell­te Kom­bi­na­ti­on aus Faktura und Rech­nungs­we­sen ist davon laut DATEV nicht betroffen.

Vorteile Nachteile
✓ Cloud-Lösung ✗ Nutzung nur gemeinsam mit einem DATEV-Mitglied (z. B. Steu­er­be­ra­tung)
✓ Kom­bi­na­ti­on ver­schie­de­ner Produkte möglich ✗ Ver­wir­ren­de Pro­dukt­viel­falt
✓ Um­fas­sen­des Buch­füh­rungs­pro­gramm ✗ Ein­ar­bei­tungs­auf­wand für neue Nutzende
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen ✗ Teilweise ein­ge­schränk­te Fle­xi­bi­li­tät
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FastBill

FastBill ist ei­gent­lich ein Rech­nungs­pro­gramm, bietet aber auch einige Funk­tio­nen, die Ihnen die Buch­hal­tung er­leich­tern. Da FastBill als reine Online-Buch­hal­tung kon­zi­piert ist, greifen Sie über den Browser auf alle Funk­tio­nen zu. Sie starten die Arbeit mit der Anwendung zunächst über ein über­sicht­li­ches Dashboard, das Ihnen Shortcuts zu wichtigen Funk­tio­nen, aber auch einen Überblick über Ihre Umsätze bietet. Die Bedienung gestaltet sich sehr intuitiv – Ein­füh­run­gen oder Lehrgänge dürften nicht notwendig sein.

Eine kos­ten­lo­se Scan-App für iOS und Android hilft Ihnen, Belege ein­zu­scan­nen und zu ar­chi­vie­ren. Rech­nun­gen, Mahnungen und Angebote lassen sich direkt aus der Software heraus versenden – das sogar per Post. Besonders praktisch: E-Rech­nun­gen (ZUGFeRD und XRechnung) können Sie in allen Tarifen erstellen und empfangen, und auch die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung über­mit­teln Sie bereits im güns­tigs­ten Tarif direkt über die ELSTER-Schnitt­stel­le, ohne eigenes ELSTER-Zer­ti­fi­kat. Sie können FastBill Zugang zu Ihrem On­line­ban­king geben und so jede Trans­ak­ti­on erfassen. Sie brauchen zudem nicht allein mit der Buch­hal­tungs­soft­ware arbeiten: Geben Sie Mit­ar­bei­ten­den einen Zugang und legen Sie fest, welche Be­rech­ti­gung jeder Nutzende hat. Das funk­tio­niert auch für Ihren Steu­er­be­ra­ter bzw. Ihre Steu­er­be­ra­te­rin. Al­ter­na­tiv können Sie auch bei FastBill einen DATEV-Export durch­füh­ren und den Experten so alle wichtigen Daten zukommen lassen. Einige Au­to­ma­ti­sie­run­gen, etwa das au­to­ma­ti­sche Mahnwesen und der Be­le­gim­port aus Portalen, sind al­ler­dings kos­ten­pflich­ti­ge Zu­satz­funk­tio­nen bzw. dem höchsten Tarif vor­be­hal­ten.

Bild: Dokumentenverwaltung des Buchhaltungsprogramms FastBill
Mit FastBill ent­schei­den Sie sich für eine Online-Buch­hal­tungs­soft­ware, die speziell auf die Be­dürf­nis­se von Free­lan­cern und kleinen Un­ter­neh­men zu­ge­schnit­ten ist.
Vorteile Nachteile
✓ Cloud-Angebot ✗ Nur SaaS-Lösung
✓ E-Rechnung und ELSTER schon im güns­tigs­ten Tarif ✗ Ein­ge­schränk­ter Funk­ti­ons­um­fang
✓ Rech­nungs­ver­sand auch per Post ✗ Keine Lohn­buch­hal­tung und keine La­ger­ver­wal­tung
✓ Intuitiv ge­stal­te­tes Design ✗ Einige Au­to­ma­ti­sie­run­gen nur gegen Aufpreis
✓ DATEV-Modul

Buch­hal­tungs­But­ler

Der Buch­hal­tungs­But­ler ist eine Cloud-Lösung aus Deutsch­land, die Un­ter­neh­mern durch möglichst viele Au­to­ma­tis­men die Arbeit er­leich­tern möchte. Das beginnt bei der Erfassung von Belegen, geht über die Rech­nungs­er­stel­lung und Bi­lan­zie­rung und endet bei der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung. Um Belege in die Buch­hal­tungs­soft­ware ein­zu­fü­gen, kann man eine E-Mail senden, Dateien direkt hochladen, die Scan-App nutzen oder das Programm mit der Dropbox verbinden. Dank Tex­terken­nung zieht der Buch­hal­tungs­But­ler die wichtigen In­for­ma­tio­nen selbst­stän­dig aus der Quittung und schlägt sogar die Kon­tie­rung vor. Mit einem Klick bestätigt man dann die Buchung. Da alle In­for­ma­tio­nen or­dent­lich ar­chi­viert sind, kann man auch einfach nach älteren Belegen suchen.

Fakt

Über den Partner Get­MyIn­voices kann der Buch­hal­tungs­But­ler Belege in vielen Si­tua­tio­nen auch au­to­ma­tisch aus externen Online-Portalen abrufen.

Wie bei anderen Pro­gram­men zur Buch­hal­tung in der Cloud kann man bei diesem On­line­dienst auch direkt mit dem Steu­er­be­ra­ter oder der Steu­er­be­ra­te­rin zu­sam­men­ar­bei­ten. Ebenfalls ist eine Schnitt­stel­le für den Export der Daten im DATEV-Format vorhanden. Mit einer anderen Schnitt­stel­le können Sie Ihr kom­plet­tes On­line­ban­king durch­füh­ren. Auch Rech­nun­gen lassen sich über die Software erstellen: In allen Tarifen können Sie E-Rech­nun­gen (XRechnung und ZUGFeRD) erstellen, versenden und empfangen. Die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung und die ELSTER-Über­mitt­lung sind ab dem Tarif „Smart“ enthalten.

2w4khJK0dyE.jpg Zur Anzeige dieses Videos sind Cookies von Dritt­an­bie­tern er­for­der­lich. Ihre Cookie-Ein­stel­lun­gen können Sie hier aufrufen und ändern.
Vorteile Nachteile
✓ In­te­gra­ti­on von On­line­por­ta­len ✗ Nur SaaS-Lösung
✓ Cloud-Angebot ✗ Keine eigene Lohn­buch­hal­tung (nur Anbindung an externe Software)
✓ DATEV-Modul ✗ ELSTER erst ab dem Tarif „Smart“
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen

Billomat

Die Buch­hal­tungs­soft­ware Billomat un­ter­stützt Sie bei der Bü­ro­ar­beit mit den wich­tigs­ten Funk­tio­nen: Sie erfassen Belege, schreiben Rech­nun­gen und Mahnungen, wickeln Aufträge ab, pflegen Kunden- und Ar­ti­kel­da­ten­ban­ken oder erstellen die Einnahmen-Über­schuss-Rechnung (EÜR). Die Software gibt es in den drei Tarifen „Pro­fes­sio­nal“, „Business“ und „En­ter­pri­se“; die Bank­an­bin­dung ist erst ab „Business“ enthalten. Auch hier geht das in Zu­sam­men­ar­beit mit Ihrer Steu­er­be­ra­tung, der Sie die In­for­ma­tio­nen im DATEV-Format zukommen lassen oder die Sie direkt in die Buch­hal­tungs­soft­ware einladen.

Billomat un­ter­stützt E-Rech­nun­gen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung; der Empfang und die Ver­ar­bei­tung ein­ge­hen­der E-Rech­nun­gen stehen laut Anbieter seit dem 1. Januar 2025 allen Nutzenden ohne Aufpreis zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie Billomat modular erweitern: So bietet die Software Schnitt­stel­len zu beliebten Cloud-Speicher-Anbietern. Auch andere Dienste, die sich mit der Bü­ro­ar­beit befassen (etwa die Zeit­er­fas­sung per mite oder clockodo), lassen sich mit dem Buch­füh­rungs­pro­gramm ver­knüp­fen. Mit der App für mobile Geräte scannen Sie Belege auch unterwegs.

Bild: Schaltzentrale von Billomat
Billomat bietet Ihnen ein prak­ti­sche Online-Buch­hal­tung mit einem über­sicht­li­chen Dashboard.
Vorteile Nachteile
✓ Viele Schnitt­stel­len ✗ Nur SaaS-Lösung
✓ Cloud-Angebot ✗ Keine Lohn­buch­hal­tung
✓ Mobile App ✗ Im Tarif „Pro­fes­sio­nal“ auf 30 Dokumente pro Monat begrenzt
✓ DATEV-Modul ✗ Keine ELSTER-Über­mitt­lung der Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen
Eigene E-Mail-Domain
E-Mail-Kom­plett­pa­ke­te vom deutschen Markt­füh­rer
  • Mit KI schneller zur perfekten E-Mail: schreiben, über­set­zen, um­for­mu­lie­ren
  • Aus Deutsch­land – DSGVO-konform & sicher
  • Nur bei IONOS: Eigene Domain inklusive

Bil­lin­gEn­gi­ne

Bil­lin­gEn­gi­ne ist kein klas­si­sches Buch­hal­tungs­pro­gramm, sondern eine Cloud-Lösung, die sich auf das Erstellen und Empfangen von E-Rech­nun­gen spe­zia­li­siert hat. Sie richtet sich an Free­lan­cer und kleine Un­ter­neh­men, die vor allem die neuen An­for­de­run­gen der E-Rech­nungs­pflicht erfüllen möchten. Jede Rechnung wird nach Angaben des Anbieters au­to­ma­tisch als ZUGFeRD- und XRechnung-konforme E-Rechnung nach EN 16931 erzeugt. Das Postfach für ein­ge­hen­de E-Rech­nun­gen ist in allen Tarifen enthalten und un­be­grenzt kostenlos.

Neben Rech­nun­gen lassen sich Angebote, wie­der­keh­ren­de Rech­nun­gen und – im Tarif „Premium“ – mehr­stu­fi­ge Mahnungen erstellen. Eine KI-gestützte Be­leg­erfas­sung liest hoch­ge­la­de­ne Belege aus und ordnet sie Ausgaben zu; dafür wird der Beleg ver­schlüs­selt an einen externen Dienst­leis­ter (OpenAI) über­mit­telt, was Sie aus Da­ten­schutz­sicht bedenken sollten. Die Daten werden GoBD-konform ar­chi­viert und lassen sich für Ihre Steu­er­be­ra­tung im DATEV-Format sowie als CSV oder Excel ex­por­tie­ren. Die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung berechnet die Software, über­mit­teln müssen Sie sie derzeit aber noch selbst: Eine ELSTER-Anbindung ist laut Anbieter geplant, einen Termin nennt er nicht. Bil­lin­gEn­gi­ne läuft im Browser. Es gibt einen dauerhaft kos­ten­lo­sen Tarif mit drei Rech­nun­gen, drei Angeboten und drei Belegen pro Monat; die PDFs enthalten darin al­ler­dings ein Was­ser­zei­chen.

Vorteile Nachteile
✓ E-Rechnung erstellen und empfangen in allen Tarifen ✗ Kein voll­wer­ti­ges Buch­hal­tungs­pro­gramm
✓ Kos­ten­lo­ses Postfach für ein­ge­hen­de E-Rech­nun­gen ✗ Keine ELSTER-Über­mitt­lung
✓ Günstige Tarife und kos­ten­lo­ser Ein­stiegs­ta­rif ✗ Nur SaaS-Lösung
✓ DATEV-Export
Tipp

Unser Artikel “Buch­hal­tungs-Apps im Check: Das sind die besten Lösungen für die mobile Buch­hal­tung” könnte Sie auch in­ter­es­sie­ren.

Häufige Fragen zu Buch­hal­tungs­soft­ware und E-Rechnung

Die folgenden Antworten fassen die wich­tigs­ten Punkte aus diesem Vergleich zusammen (Stand: Oktober 2026).

Worauf sollten Gründer bei der Wahl einer Buch­hal­tungs­soft­ware achten?

Wichtig sind vor allem der benötigte Funk­ti­ons­um­fang und die Frage, ob die Software E-Rech­nun­gen empfangen und erstellen kann. Prüfen Sie außerdem, ob eine ELSTER-Schnitt­stel­le für die Um­satz­steu­er­vor­anmel­dung, eine Bank­an­bin­dung und ein DATEV-Export für Ihre Steu­er­be­ra­tung gebraucht werden und in welchem Tarif diese Funk­tio­nen enthalten sind. Die Über­blick­s­ta­bel­le am Anfang des Artikels zeigt diese Punkte für alle vor­ge­stell­ten Programme.

Was kostet eine Buch­hal­tungs­soft­ware?

Die Preise reichen von kos­ten­lo­sen Ein­stiegs­ta­ri­fen mit ein­ge­schränk­tem Funk­ti­ons­um­fang bis zu mehreren Dutzend Euro pro Monat (netto). Einfache Rech­nungs­pro­gram­me und Ein­stiegs­ta­ri­fe gibt es teils schon für wenige Euro im Monat, um­fang­rei­che­re Lösungen mit Banking, ELSTER und Lohn­ab­rech­nung sind teurer. Preise und Ta­rif­in­hal­te ändern sich re­gel­mä­ßig, prüfen Sie sie deshalb auf der Website des Anbieters.

Muss ich E-Rech­nun­gen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in­län­di­schen Un­ter­neh­men E-Rech­nun­gen empfangen und ver­ar­bei­ten können, auch Gründende, Free­lan­cer und Klein­un­ter­neh­men. Dafür genügt zunächst ein E-Mail-Postfach, mit einer ge­eig­ne­ten Buch­hal­tungs­soft­ware lassen sich die Rech­nun­gen aber au­to­ma­tisch auslesen und verbuchen.

Ab wann muss ich E-Rech­nun­gen aus­stel­len?

Das hängt von Ihrem Vor­jah­res­um­satz ab. Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen alle Un­ter­neh­men weiterhin Pa­pier­rech­nun­gen oder andere elek­tro­ni­sche Formate wie PDF verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Für Umsätze ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht für Un­ter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz von mehr als 800.000 Euro. Un­ter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz bis 800.000 Euro dürfen noch bis Ende 2027 andere Formate nutzen; ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Un­ter­neh­men.

Gilt die E-Rech­nungs­pflicht auch für Klein­un­ter­neh­mer?

Klein­un­ter­neh­mer nach § 19 UStG müssen keine E-Rech­nun­gen aus­stel­len, aber wie alle anderen Un­ter­neh­men E-Rech­nun­gen empfangen können. Aus­ge­nom­men sind außerdem Klein­be­trags­rech­nun­gen bis 250 Euro (brutto) und Fahr­aus­wei­se.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist in einem struk­tu­rier­ten, ma­schi­nen­les­ba­ren Format aufgebaut, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) nach der Norm EN 16931. Ein reines PDF oder ein ein­ge­scann­tes Bild erfüllt diese An­for­de­rung nicht.

Wie lange muss ich Rech­nun­gen auf­be­wah­ren?

Seit 2025 gilt für Rech­nun­gen und Bu­chungs­be­le­ge eine Auf­be­wah­rungs­frist von 8 Jahren, für Bücher und Jah­res­ab­schlüs­se weiterhin 10 Jahre. Bei E-Rech­nun­gen muss der struk­tu­rier­te XML-Datensatz un­ver­än­dert und ma­schi­nen­les­bar auf­be­wahrt werden. Welche An­for­de­run­gen im Ein­zel­fall gelten, klären Sie am besten mit Ihrer Steu­er­be­ra­tung.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Reviewers

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