Wer selbst­stän­dig arbeiten will, der kann in Deutsch­land jederzeit ein Ein­zel­un­ter­neh­men gründen – denn dazu braucht man prin­zi­pi­ell weder ein großes Start­ka­pi­tal noch po­ten­zi­el­le Ge­schäfts­part­ner. Die Gründung ist sowohl als Kaufmann oder Ge­wer­be­trei­ben­der als auch als Frei­be­ruf­ler möglich. Welche dieser drei Mög­lich­kei­ten für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Ge­schäfts­idee ab. Vorteile und Risiken sind in allen Fällen gleich. Die Kosten und die Schritte, die bei der Gründung erfolgen, un­ter­schei­den sich jedoch. Über sie sollten Sie sich schon im Vorfeld in­for­mie­ren.

Alle Angaben sind auf dem Stand von August 2021.

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Check­lis­te für die Ein­zel­un­ter­neh­mens­grün­dung

Diese Schritte sind nötig, wenn Sie ein Ein­zel­un­ter­neh­men gründen wollen:

  1. Ge­schäfts­idee, Busi­ness­plan, Kos­ten­auf­stel­lung (ggf. mit pro­fes­sio­nel­ler Beratung)
  2. Fest­set­zen eines Fir­men­na­mens
  3. Eröffnung des Ge­schäfts­kon­tos
  4. Ge­wer­be­an­mel­dung, wenn Sie ein Ge­wer­be­trei­ben­der sind
  5. Han­dels­re­gis­ter­ein­trag für Kaufleute
  6. Anmeldung beim Finanzamt für alle Ein­zel­un­ter­neh­mer
  7. Anmeldung bei der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft
  8. Anmeldung bei IHK oder Hand­werks­kam­mer
  9. Anmeldung bei der Agentur für Arbeit sowie den ge­setz­li­chen So­zi­al­ver­si­che­run­gen für Ar­beit­neh­mer

Was ist ein Ein­zel­un­ter­neh­men und wer kann es gründen?

Ein Ein­zel­un­ter­neh­men bildet eine der Mög­lich­kei­ten in Deutsch­land, als Ein­zel­per­son selbst­stän­dig ein Un­ter­neh­men zu gründen und zu führen. Die Un­ter­neh­mens­form steht gleich­be­rech­tigt neben den ebenfalls von einer Ein­zel­per­son ge­grün­de­ten Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten – wie bei­spiels­wei­se die Ein-Mann-GmbH, -UG oder -AG. Der ent­schei­den­de Un­ter­schied ist, dass bei einem Ein­zel­un­ter­neh­men für die Gründung kein ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nes Start­ka­pi­tal er­for­der­lich ist. Das macht es zu einer der be­lieb­tes­ten Formen für Un­ter­neh­mens­grün­dun­gen. So kann jeder, der mit seiner Ge­schäfts­idee den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wagen will, auch ohne große fi­nan­zi­el­le Rücklagen zum Un­ter­neh­mer werden.

Hinweis

Ein­zel­un­ter­neh­men eignen sich bei­spiels­wei­se auch für den Online-Handel. Wenn Sie im E-Commerce durch­star­ten wollen, werfen Sie auch einen Blick in unseren Digital Guide:

In diesen und weiteren Artikeln finden Sie hilf­rei­che Tipps für Ihr Online-Business.

Welche Formen des Ein­zel­un­ter­neh­mens gibt es?

Sobald Sie also ei­gen­stän­dig ein Un­ter­neh­men gründen, gelten Sie als Ein­zel­un­ter­neh­mer. Al­ler­dings gibt es ver­schie­de­ne Varianten, die sich darin un­ter­schei­den, welche An­mel­dun­gen bei der Gründung notwendig sind. Ent­schei­dend dafür ist, welchen Umsatz sie erwarten und welche Waren oder Dienst­leis­tun­gen Sie anbieten wollen.

  • Kaufleute: Der § 1 des Han­dels­ge­setz­bu­ches legt fest, dass jeder, der ein Han­dels­ge­wer­be betreibt, als Kaufmann gilt. Das trifft im weitesten Sinne auf alle Ein­zel­un­ter­neh­men zu – davon aus­ge­nom­men sind lediglich Klein­ge­wer­be sowie Land- und Forst­wirt­schafts­be­trie­be (§ 3 HGB) und Frei­be­ruf­ler, die von vor­ne­her­ein eine Son­der­stel­lung einnehmen. Jeder Kaufmann ist zur Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter sowie zur doppelten Buch­füh­rung ver­pflich­tet. Zudem muss bei der Gründung die Ge­wer­be­an­mel­dung bei der zu­stän­di­gen Behörde erfolgen. Darüber hinaus ist die Mit­glied­schaft in der Industrie- und Han­dels­kam­mer (IHK) oder in der Hand­werks­kam­mer (HWK) vor­ge­schrie­ben – welche Kammer zuständig ist, richtet sich nach der Art des Gewerbes.
     
  • Klein­ge­wer­be­trei­ben­de: Als Klein­ge­wer­be gelten Ein­zel­un­ter­neh­men, die nicht kauf­män­nisch geführt werden (müssen). Dafür wird die so­ge­nann­te Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung an­ge­wen­det: Wer im Vorjahr weniger als 22.000 Euro er­wirt­schaf­tet hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz macht, kann von den Ver­ein­fa­chun­gen pro­fi­tie­ren. Diesen Un­ter­neh­men steht es aber offen, durch einen frei­wil­li­gen Eintrag im Han­dels­re­gis­ter den Kaufmann-Status zu erlangen. Sie werden daher auch als Kann­kauf­leu­te be­zeich­net.
     
  • Frei­be­ruf­ler: Bestimmte Be­rufs­grup­pen nehmen aufgrund ihrer Tätigkeit von vor­ne­her­ein einen Son­der­sta­tus ein. Diese so­ge­nann­ten freien Berufe sind im § 18, Abs.1 des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes definiert. Dazu gehören selbst­stän­dig ausgeübte Tä­tig­kei­ten u. A. im Feld der Wis­sen­schaft, Kunst oder Erziehung. Für sie gelten besondere Regeln – so sind sie zum Beispiel von der Ge­wer­be­an­mel­dung und damit auch der Ge­wer­be­steu­er befreit.

Die wich­tigs­ten Punkte für alle drei Ein­zel­un­ter­neh­mer-Typen im Überblick:

  Kaufleute Klein­ge­wer­be­trei­ben­de Frei­be­ruf­ler
Start­ka­pi­tal Keine Vorgabe Keine Vorgabe Keine Vorgabe
Fir­men­na­me Frei wählbar + Kürzel e.K. (ein­ge­tra­ge­ner Kaufmann) Name des Ein­zel­un­ter­neh­mers, bran­chen­ty­pi­sche Ergänzung möglich Name des Ein­zel­un­ter­neh­mers, bran­chen­ty­pi­sche Ergänzung möglich
Ge­wer­be­an­mel­dung JA JA NEIN
Eintrag ins Han­dels­re­gis­ter JA NEIN NEIN
Anmeldung beim Finanzamt JA JA JA
Doppelte Buch­füh­rung JA NEIN NEIN
Mit­glied­schaft IHK/HWK JA JA NEIN
Be­rufs­ge­nos­sen­schaft JA JA NEIN
Haftung Mit Ge­samt­ver­mö­gen (ge­schäft­lich und privat) Mit Ge­samt­ver­mö­gen (ge­schäft­lich und privat) Mit Ge­samt­ver­mö­gen (ge­schäft­lich und privat)
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Ein­zel­un­ter­neh­men – die Gründung Schritt für Schritt

An diesem Punkt ist klar, dass es nicht nur einer guten Ge­schäfts­idee bedarf, um ein er­folg­rei­ches Ein­zel­un­ter­neh­men zu gründen. Besonders in der An­fangs­pha­se ist es wichtig, alle er­for­der­li­chen Schritte zu kennen und sie nach und nach ab­zu­ar­bei­ten. Über­stür­zen Sie die Un­ter­neh­mens­grün­dung nicht, sondern nehmen Sie sich Zeit, um genau in Erfahrung zu bringen, was auf Sie zukommt, und nehmen Sie ge­ge­be­nen­falls die Hilfe eines Rechts- oder Steu­er­be­ra­ters in Anspruch. Behalten Sie außerdem immer im Hin­ter­kopf, dass die An­mel­dun­gen bei Finanz- und Ge­wer­be­amt sowie Handels- oder Hand­werks­kam­mern eine gewisse Be­ar­bei­tungs­zeit in Anspruch nehmen.

Folgende Schritte stehen bei der Gründung eines Ein­zel­un­ter­neh­mens an:

Schritt 1: Na­mens­ge­bung

Die Na­mens­ge­bung steht bei vielen Gründern nicht gerade an oberster Stelle auf der To-do-Liste. Frei­be­ruf­ler und Klein­ge­wer­be­trei­ben­de müssen ohnehin ihren eigenen Namen verwenden, können ihn jedoch um eine typische Bran­chen­be­zeich­nung ergänzen. Als Kaufmann oder Kauffrau sind Sie hingegen frei. Sowohl bei einer Ergänzung des eigenen Namens als auch bei der freien Na­mens­wahl sollten Sie jedoch an Ihre zu­künf­ti­gen Kunden denken. Ein kurzer aus­sa­ge­kräf­ti­ger Name prägt sich gut ein und verrät im besten Fall auch gleich, welche Waren oder Dienst­leis­tun­gen Sie anbieten.

Tipp

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Schritt 2: Ge­schäfts­kon­to

Die Ein­rich­tung eines Ge­schäfts­kon­tos ist nicht vor­ge­schrie­ben, und wenn Sie zum Beispiel als Frei­be­ruf­ler zunächst in einem über­schau­ba­ren Rahmen selbst­stän­dig tätig werden wollen, können Sie dafür durchaus Ihr Pri­vat­kon­to nutzen. Al­ler­dings empfehlen wir trotzdem, früher oder später ein Ge­schäfts­kon­to ein­zu­rich­ten. So haben Sie Einnahmen und Ausgaben besser im Blick und die Kon­to­be­we­gun­gen sind leichter nach­voll­zieh­bar.

Schritt 3: Ge­wer­be­amt

Sowohl Kaufleute als auch Klein­ge­wer­be­trei­ben­de brauchen einen Ge­wer­be­schein, um ihr Un­ter­neh­men offiziell führen zu können. Diesen Schein stellt das Ge­wer­be­amt aus, nachdem es sorg­fäl­tig prüft, ob alle not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Schritt 4: Han­dels­re­gis­ter

Kaufleute sind ge­setz­lich zum Eintrag ins Han­dels­re­gis­ter ver­pflich­tet. Vorher wird das Un­ter­neh­men vom zu­stän­di­gen Re­gis­ter­ge­richt geprüft und erhält an­schlie­ßend eine of­fi­zi­el­le Nummer, die auf allen ge­schäft­li­chen Un­ter­la­gen er­schei­nen muss. Die Han­dels­re­gis­ter­num­mer si­gna­li­siert Ge­schäfts­part­nern und Kunden Se­rio­si­tät und Ver­trau­ens­wür­dig­keit.

Schritt 5: Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt und das damit ver­bun­de­ne Führen einer Steu­er­num­mer ist für alle Ein­zel­un­ter­neh­mer Pflicht. Anhand des aus­ge­füll­ten Formulars, in dem unter anderem Fragen zur Un­ter­neh­mens­form und zu den er­war­te­ten Umsätzen be­ant­wor­tet werden müssen, ermittelt das Finanzamt die fälligen Steuern. Gründer können an dieser Stelle ent­schei­den, ob sie die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung in Anspruch nehmen wollen. Diese befreit sie min­des­tens für ein Jahr (und generell solange, wie die jähr­li­chen Umsätze unter 22.000 Euro (Stand Jahr 2021 - aktuell Höhe siehe auch UstG §19) liegen) von der Um­satz­steu­er.

Tipp

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Schritt 6: Be­rufs­ge­nos­sen­schaft

Die Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten über­neh­men die Un­fall­ver­si­che­rung für Un­ter­neh­men bzw. deren Mit­ar­bei­ter. Aus diesem Grund muss jedes Ein­zel­un­ter­neh­men nach der Gründung innerhalb von einer Woche bei der für die jeweilige Branche zu­stän­di­gen Be­rufs­ge­nos­sen­schaft an­ge­mel­det werden. Al­ler­dings werden keine Beiträge fällig, solange es keine An­ge­stell­ten gibt und Sie sich als Gründer nicht frei­wil­lig in der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft ver­si­chern wollen.

Schritt 7: IHK/HWK

Mit der Ge­wer­be­an­mel­dung geht auch die Anmeldung in der IHK (für alle Han­dels­ge­wer­be und Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men) oder der Hand­werks­kam­mer (für hand­werk­li­che Betriebe) einher. Beide Ein­rich­tun­gen sind zur Un­ter­stüt­zung und Förderung von Un­ter­neh­men da und vertreten die In­ter­es­sen ihrer Mit­glie­der nach außen. In den meisten Fällen in­for­miert das Ge­wer­be­amt die zu­stän­di­ge Kammer, welche dann mit In­for­ma­ti­ons- und An­mel­de­un­ter­la­gen auf Sie zukommt. Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich selbst um die Anmeldung kümmern.

Schritt 8: Agentur für Arbeit

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nur nötig, wenn Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt werden sollen. Nach der Anmeldung bei der Agentur erhalten Sie dann eine Be­triebs­num­mer, die Sie benötigen, um Ihre An­ge­stell­ten bei So­zi­al­ver­si­che­run­gen und Kran­ken­kas­se an­zu­mel­den.

Schritt 9: So­zi­al­ver­si­che­run­gen/Künst­ler­so­zi­al­kas­se

Ein Un­ter­neh­mer muss all seine An­ge­stell­ten bei den So­zi­al­ver­si­che­run­gen (Kranken-, Ar­beits­lo­sen-, Renten-, Pflege- und Un­fall­ver­si­che­rung) anmelden und den ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Anteil der Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlen. Selbst­stän­dig tätige Künstler und Pu­bli­zis­ten haben die Mög­lich­keit einer Mit­glied­schaft in der Künst­ler­so­zi­al­kas­se, die den „Ar­beit­ge­ber­an­teil“ der Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aus Bun­des­mit­teln übernimmt.

Schritt 10: Amtliche Ge­neh­mi­gun­gen (Ge­wer­be­auf­sicht, Ge­sund­heits­amt, Bau­auf­sicht etc.)

Abhängig davon, zu welcher Branche Ihr Ein­zel­un­ter­neh­men gehört, können noch zu­sätz­li­che Ge­neh­mi­gun­gen er­for­der­lich sein. Wenn Ihr Un­ter­neh­men zum Beispiel mit Le­bens­mit­teln zu tun hat, prüft das Ge­sund­heits­amt die hy­gie­ni­schen Be­din­gun­gen. Für Al­ko­hol­aus­schank benötigen Sie eine Schank­li­zenz des Ord­nungs­am­tes, Bau­un­ter­neh­men werden vom Bauamt kon­trol­liert. Er­kun­di­gen Sie sich vorher genau, welche Ge­neh­mi­gun­gen Sie eventuell benötigen, um Bußgelder oder im schlimms­ten Fall Be­triebs­schlie­ßung zu vermeiden.

Tipp

Das Portal Selbst­staen­dig­keit.de bietet hilf­rei­ches Wissen für Gründer, Un­ter­neh­mer, Selbst­stän­di­ge und KMUs.

Risiken bei der Gründung

Wenn Sie gut vor­be­rei­tet sind, im Voraus genau geprüft haben, welche der genannten Schritte zur Gründung Ihres Ein­zel­un­ter­neh­mens notwendig sind und diese sorg­fäl­tig ab­ar­bei­ten, ist die Un­ter­neh­mens­grün­dung an sich ver­hält­nis­mä­ßig risikoarm. Es ist kein Start­ka­pi­tal nötig und die Kosten für die An­mel­dun­gen betragen in der Regel wenige Hundert Euro.

Natürlich können je nach Branche zu Beginn auch größere In­ves­ti­tio­nen für Werkzeug, Maschinen oder Bü­ro­aus­stat­tung er­for­der­lich sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, mit einer guten Ge­schäfts­idee und einem rea­lis­ti­schen Busi­ness­plan so ab­ge­si­chert wie möglich in die Selbst­stän­dig­keit zu starten. Dazu gehören auch die Prüfung von möglichen Kon­kur­ren­ten und eine genaue Vor­stel­lung von der zu­künf­ti­gen Kund­schaft (Ziel­grup­pe). Falls Sie sich unsicher sind, holen Sie sich die Hilfe von pro­fes­sio­nel­len Beratern, die ein­schät­zen können, ob Ihre Idee grund­sätz­lich markt­taug­lich und auch lang­fris­tig Erfolg ver­spricht.

Es gibt al­ler­dings ein dau­er­haf­tes Risiko, dessen sich jeder bewusst sein sollte, der ein Ein­zel­un­ter­neh­men gründen möchte. Dieses Risiko besteht in der Haftung, denn Ein­zel­un­ter­neh­mer haften nicht nur mit ihrem Geschäfts-, sondern auch mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Falls also Scha­den­er­satz­for­de­run­gen auf Sie zukommen oder das Un­ter­neh­men Insolvenz be­an­tra­gen muss, betrifft das nicht nur die be­ruf­li­che Laufbahn, sondern auch in er­heb­li­chem Umfang das Pri­vat­le­ben.

Nichts­des­to­trotz ist das Ein­zel­un­ter­neh­men eine der am weitesten ver­brei­te­ten Un­ter­neh­mens­for­men in Deutsch­land – und eine einfache Mög­lich­keit, auch ohne große fi­nan­zi­el­le Rücklagen zum er­folg­rei­chen Un­ter­neh­mer zu werden.

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