Unter Netz­neu­tra­li­tät versteht man die Gleich­be­hand­lung jeglicher Da­ten­pa­ke­te während ihrer Über­tra­gung im Internet. Sprich: Die In­ter­net­dienst­an­bie­ter nehmen keine vor­ge­schal­te­te Bewertung vor, um die Da­ten­über­tra­gung zu be­ein­flus­sen. Netz­neu­tra­li­tät wird daher vie­ler­orts als Fundament für ein de­mo­kra­ti­sches Internet angesehen und sie be­güns­tig­te die offene Ent­wick­lung des Webs.

Aufgrund der jüngsten Be­stim­mun­gen der Eu­ro­päi­schen Union zur elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on sehen nun viele In­ter­net­nut­zer die Netz­neu­tra­li­tät in Gefahr. Zwar besagt die EU-Ver­ord­nung grund­sätz­lich, dass alle In­ter­net­diens­te gleich behandelt werden müssen, doch lassen die aktuellen Be­stim­mun­gen einige Hin­ter­tü­ren offen, über die bestimmte Dienste sich einen Wett­be­werbs­vor­teil ver­schaf­fen könnten.

Was ist Netz­neu­tra­li­tät?

Im Grundsatz be­zeich­net der Begriff Netz­neu­tra­li­tät die gleich­be­rech­tig­te Da­ten­über­mitt­lung im Internet. Das bedeutet, dass sämtliche Da­ten­pa­ke­te mit der gleichen Ge­schwin­dig­keit versendet werden – un­ab­hän­gig von ihrem Absender, Empfänger, Inhalt und der je­wei­li­gen Anwendung, mit der sie ver­schickt, über­tra­gen und empfangen werden. Der Aufruf einer Webseite wird genauso behandelt wie der Versand einer E-Mail, das Ausführen eines Online-Spiels oder das Herunter- sowie Hochladen von Dateien. Die Be­ar­bei­tung der ver­schick­ten Daten erfolgt hierbei schnellst­mög­lich (abhängig von den ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten des Netzes) und richtet sich lediglich nach der zeit­li­chen Rei­hen­fol­ge, in der sie ein­tref­fen. Diese Ar­beits­wei­se wird „Best Effort“ genannt.

Beim Best-Effort-Prinzip werden alle be­tei­lig­ten Kom­po­nen­ten neutral bzw. identisch behandelt. Allein die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen (Hardware, Software, Ge­schwin­dig­keit der In­ter­net­ver­bin­dung, etc.) können die In­ter­net­nut­zung ein­schrän­ken – nicht aber die Funk­ti­ons­wei­se der Da­ten­net­ze und die Über­tra­gung über das Web selbst.

Verstöße gegen die Netz­neu­tra­li­tät

Ein großer Teil des Internets arbeitet im Sinne der Netz­neu­tra­li­tät. Al­ler­dings gab und gibt auch einige Bereiche, in denen diese nicht gewahrt wird. So wurden in der Ver­gan­gen­heit bei­spiels­wei­se in vielen Han­dy­ver­trä­gen die Nutzung von Voice-over-IP- und/oder Instant-Messaging-Diensten auf Smart­phones un­ter­bun­den, da diese mit den Telefonie- und SMS-Dienst­leis­tun­gen des je­wei­li­gen Mo­bil­funk­an­bie­ters kon­kur­rier­ten. Auch bestimmte In­ter­net­diens­te wie Video-Streaming oder File­sha­ring wurden bisweilen von Netz­an­bie­tern be­schränkt oder komplett un­ter­bun­den. In den ver­gan­ge­nen Jahren hat die Debatte über Netz­neu­tra­li­tät aufgrund solcher Vorfälle zunehmend Auf­merk­sam­keit erregt.

Neben der un­glei­chen Be­hand­lung un­ter­schied­li­cher Dienste aufgrund wirt­schaft­li­cher Motive kann die Netz­neu­tra­li­tät aber auch aus nut­zer­freund­li­chen Gründen miss­ach­tet werden. Mitunter erhalten In­ter­net­diens­te, die mehr oder weniger in Echtzeit – also mit geringer Latenz – auf die Daten zugreifen (wie Video-Streaming, Online-Games oder Internet-Telefonie) oder einfach sehr da­ten­in­ten­siv sind, eine höhere Da­ten­trans­fer­ra­te als An­wen­dun­gen, bei denen die Re­ak­ti­ons­zeit weniger wichtig ist (etwa bei E-Mail-Diensten). Diese Be­vor­zu­gung dient jedoch allein der Qua­li­täts­si­che­rung der Dienste. Dieser Vor­ge­hens­wei­se liegt das „Quality-of-Service-Prinzip“ zugrunde: Ver­schie­den­ar­ti­ge In­ter­net­diens­te haben un­ter­schied­li­che Vor­aus­set­zun­gen an die Qualität der Da­ten­über­tra­gung. Um die Vor­aus­set­zun­gen erfüllen zu können, werden über das Netz­werk­ma­nage­ment die Res­sour­cen passend verteilt.

Best Effort vs. Quality of Service

Viele Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter (Netz­an­bie­ter) stehen der Netz­neu­tra­li­tät und dem da­zu­ge­hö­ri­gen Best-Effort-Prinzip kritisch gegenüber. Sie sprechen sich dafür aus, dass eine Ein­tei­lung in ver­schie­de­ne In­ter­net­dienst-Ka­te­go­rien und ihre un­ter­schied­li­che Prio­ri­sie­rung (im Sinne von Quality of Service) möglich sein muss: Denn wenn man In­ter­net­diens­ten zu­ge­schnit­te­ne Da­ten­über­tra­gungs­ra­ten zuweist, können die be­nö­tig­ten Res­sour­cen best­mög­lich verteilt und Da­ten­staus vermieden werden. Selbst wenn es zu einem Datenstau kommen sollte, könnte über die un­ter­schied­li­che Ge­wich­tung der einzelnen Ka­te­go­rien ga­ran­tiert werden, dass zumindest wichtige Dienste auch dann noch funk­tio­nie­ren.

Denkbar wären etwa Ka­te­go­rien wie ei­ner­seits Dienste mit geringem Anspruch an die Latenz (bspw. Web­sei­ten­auf­ru­fe, E-Mails oder Downloads) und an­de­rer­seits solche, die eine möglichst niedrige Ver­zö­ge­rungs­zeit benötigen (wie IP-Telefonie oder Online-Gaming). Innerhalb dieser Ka­te­go­rien würde es dann keine weiteren Prio­ri­sie­run­gen der einzelnen Dienste geben: Gleich­ar­ti­ge Dienste sollen also ein­heit­lich behandelt werden (bei­spiels­wei­se würden alle Internet-Telefonie-An­wen­dun­gen auf die gleiche Über­tra­gungs­gü­te zu­rück­grei­fen können).

Viele Netz­an­bie­ter verweisen aufgrund des permanent stei­gen­den Da­ten­auf­kom­mens des Internets auf die Not­wen­dig­keit, dass die Ka­pa­zi­tä­ten des Webs besser or­ga­ni­siert und auf­ge­teilt werden müssen. Die fort­wäh­ren­de Wei­ter­ent­wick­lung von In­ter­net­tech­no­lo­gien führt dazu, dass viele Web­diens­te ein er­heb­li­ches Da­ten­vo­lu­men in Anspruch nehmen. Folglich benötigt die Da­ten­über­tra­gung im Netz auch immer größere Res­sour­cen; In­ter­net­dienst-Ka­te­go­rien könnten bei der ef­fi­zi­en­ten Auf­tei­lung des Da­ten­vo­lu­mens im Internet helfen.

Netz­aus­bau ist un­ver­meid­lich

Doch selbst die Ein­füh­rung solcher Ka­te­go­rien könnte und sollte die Aus­deh­nung der Web-In­fra­struk­tur nicht ersetzen. Der Netz­aus­bau ist in vielerlei Hinsicht für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zwingend er­for­der­lich.

In Deutsch­land fällt der Netz­aus­bau vorrangig in den Auf­ga­ben­be­reich der­je­ni­gen Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­netz­be­trei­ber, die über eine eigene Internet-In­fra­struk­tur (Leitungen, An­schlüs­se, etc.) verfügen. Die Leitungen der ver­schie­de­nen Netz­be­trei­ber sind un­ter­ein­an­der vernetzt – zu­sam­men­ge­nom­men bilden all diese Teilnetze die in­fra­struk­tu­rel­le Grundlage des Internets. Bund und Länder un­ter­stüt­zen zwar teilweise die Aus­wei­tung dieser In­fra­struk­tur, al­ler­dings wird die Mehrheit des Netz­aus­baus aus privater Hand bezahlt.

Da haupt­säch­lich die Netz­be­trei­ber den Ausbau des Webs fi­nan­zie­ren, fordern viele im Gegenzug einen größeren re­gu­la­to­ri­schen Spielraum. Es soll die Mög­lich­keit geben, gewisse Inhalte unter Umständen bevorzugt behandeln zu dürfen und hierfür auch Gebühren zu fordern: Schließ­lich seien nicht die Netz­be­trei­ber, sondern an­spruchs­vol­le Web­an­wen­dun­gen für den be­stän­di­gen Anstieg des Da­ten­auf­kom­mens ver­ant­wort­lich. Somit wäre es sinnvoll, dass die Un­ter­neh­men, die solche In­ter­net­diens­te bevorzugt benötigen, ent­spre­chen­de Beiträge bezahlen, um so den Netz­aus­bau mit­zu­fi­nan­zie­ren.

Mögliche Kon­se­quen­zen

Ver­fech­ter der Netz­neu­tra­li­tät gehen davon aus, dass sich durch die größere Ein­fluss­nah­me der Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter das Internet immer mehr zu einem Zwei-Klassen-Netz ent­wi­ckelt. Dies hätte sowohl Kon­se­quen­zen für die Anbieter von In­ter­net­diens­ten als auch für ihre Nutzer. Netz­neu­tra­li­tät-Kritiker stellen diesen Be­fürch­tun­gen das Argument entgegen, dass nur über das Quality-of-Service-Prinzip die Res­sour­cen best­mög­lich verteilt werden können. Die Haupt­ar­gu­men­te beider Seiten haben wir im Folgenden auf­ge­lis­tet:

Argumente der Netz­neu­tra­li­tät-Be­für­wor­ter

  • Die Gleich­stel­lung aller Daten im Internet ist der Garant für ein freies Internet. Geht sie verloren, können Netz­an­bie­ter großen Einfluss auf die Ver­tei­lung des Da­ten­vo­lu­mens nehmen und damit eigene In­ter­es­sen durch­set­zen.
  • Die Prio­ri­sie­rung be­stimm­ter Daten führt zur Wett­be­werbs­ver­zer­rung. Die Netz­an­bie­ter können die Da­ten­über­tra­gung be­stimm­ter In­ter­net­diens­te bevorzugt behandeln, wodurch gewisse Angebote über eine größere Da­ten­trans­fer­ra­te verfügen als Kon­kur­renz­pro­duk­te. Bspw. Dienste, die von den Netz­an­bie­tern selbst angeboten werden oder von Un­ter­neh­men, die mit ihnen ko­ope­rie­ren. Letzteres können sich wohl nur ein­fluss­rei­che und fi­nanz­star­ke Un­ter­neh­men leisten. Solche (bezahlten) Über­hol­spu­ren würden Mo­no­pol­stel­lung von be­stimm­ten Wett­be­wer­bern schaffen bzw. weiter festigen.
  • Die In­no­va­ti­ons­kraft des Internets leidet: Bisher stand es jedem offen, mit relativ wenigen Mitteln seine Ideen im Internet zu ver­öf­fent­li­chen – wie er­folg­reich eine Idee war, hing von dem Feedback aller User ab. Über die Prio­ri­sie­rung würden nun die Netz­an­bie­ter darüber ent­schei­den, welches Angebot überhaupt in guter Qualität er­reich­bar ist und hierüber eine Vor­auswahl treffen – kleinere und mittlere Dienst­an­bie­ter würden wiederum das Nachsehen haben.
  • Die Netz­an­bie­ter könnten außerdem für die In­an­spruch­nah­me prio­ri­sier­ter Dienste ent­spre­chen­de Gebühren von den Nutzern verlangen, da sie über eine bessere Datenrate verfügen als andere. Die schlech­te­re Über­tra­gungs­qua­li­tät kos­ten­frei­er In­ter­net­an­ge­bo­te wäre aber allein der Son­der­be­hand­lung der prio­ri­sier­ten Dienste ge­schul­det.

Argumente der Netz­neu­tra­li­tät-Kritiker

  • Manche In­ter­net­diens­te benötigen einfach ein höheres Da­ten­vo­lu­men als andere (z. B. Streaming-Platt­for­men mit Vi­deo­in­hal­ten vs. Community-Forum mit Text­in­hal­ten). Deshalb sollten die Dienste in ver­schie­de­ne Ka­te­go­rien mit dem jeweils nötigen Da­ten­vo­lu­men ein­ge­teilt werden, um Da­ten­staus zu vermeiden. Selbst beim Eintreten von Engpässen wären dann genügend Ka­pa­zi­tä­ten für jede Kategorie vorhanden.
  • Manche In­ter­net­diens­te besitzen eine höhere Priorität als andere, weshalb die be­nö­tig­ten Res­sour­cen für sie ga­ran­tiert werden müssen – sie dürfen nicht über even­tu­el­le Da­ten­staus in der Funk­ti­ons­wei­se ein­ge­schränkt werden. Die oben an­ge­spro­che­nen Ka­te­go­rien würden dies er­mög­li­chen.
  • Die Netz­an­bie­ter sind als einzige Wirt­schafts­teil­neh­mer des Internets für den Ausbau des Da­ten­net­zes zuständig, obwohl sie nicht dafür ver­ant­wort­lich sind, dass die Ka­pa­zi­tä­ten stetig steigen. Dem­zu­fol­ge wäre es ver­tret­bar, wenn In­ter­net­diens­te mit hohem Da­ten­vo­lu­men zu­sätz­li­che Gebühren zahlen müssten.

Be­schlüs­se zur Netz­neu­tra­li­tät der EU

Die erste Po­si­tio­nie­rung der Eu­ro­päi­schen Union zum Thema Netz­neu­tra­li­tät erfolgte im September 2013. In dem von der EU-Kom­mis­si­on ver­öf­fent­lich­ten Vorschlag über Maßnahmen zum eu­ro­päi­schen Bin­nen­markt der elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on wurde auch die Netz­neu­tra­li­tät the­ma­ti­siert. Die an­fäng­lich geplanten Re­ge­lun­gen stießen al­ler­dings auf massive Kritik, da sie nicht die Neu­tra­li­tät des Internets wahren, sondern vielmehr den großen Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­tern in die Karten spielen würden. Das EU-Parlament hat daraufhin die Inhalte des Vor­schlags stark ab­ge­än­dert und im April 2014 die neue Version ak­zep­tiert, die tat­säch­li­che Netz­neu­tra­li­tät ge­setz­lich ga­ran­tiert hätte. Bei der Ent­schei­dung über die Ver­ord­nung, an der neben dem Parlament auch die EU-Kom­mis­si­on und der EU-Rat beteiligt waren, kam es jedoch zu in­halt­li­chen Einwänden, wodurch die später ver­ab­schie­de­te Ver­ord­nung einen Kom­pro­miss darstellt. Die am 27. Oktober 2015 ver­ab­schie­de­te Ver­ord­nung zum Telekom-Bin­nen­markt ist daher wi­der­sprüch­lich. Ei­ner­seits dient sie der „Wahrung der gleich­be­rech­tig­ten und nicht­dis­kri­mi­nie­ren­den Be­hand­lung des Da­ten­ver­kehrs bei der Be­reit­stel­lung von In­ter­net­zu­gangs­diens­ten“ (aus §1 des Vor­schlags zum finalen Ge­set­zes­ent­wurf, hier als PDF einsehbar). An­de­rer­seits enthält die Ver­ord­nung dies­be­züg­lich diverse Ein­schrän­kun­gen und bietet den Netz­an­bie­tern mehrere Mög­lich­kei­ten, durch die einzelne In­ter­net­diens­te doch vorrangig behandelt werden dürfen. Ins­be­son­de­re drei Aus­nah­me­re­ge­lun­gen werden hierbei kri­ti­siert:

  • Spe­zi­al­diens­te: Es ist gestattet, so­ge­nann­te Spe­zi­al­diens­te mit einem höheren Da­ten­über­tra­gungs­ra­te zu prio­ri­sie­ren, wenn diese zu­sätz­lich zu dem offenen Internet angeboten werden. Was ein Spe­zi­al­dienst ist, wird al­ler­dings in der Ver­ord­nung nicht eindeutig definiert.
  • Zero-Rating: Wenn ein Netz­an­bie­ter seinen Kunden einen spe­zi­el­len In­ter­net­dienst anbietet, dessen Gebrauch nicht das ver­trag­lich fest­ge­leg­te Da­ten­vo­lu­men der Nutzer be­an­sprucht, wird dies als Zero-Rating be­zeich­net. Bei­spiels­wei­se gab es bei manchen Mo­bil­funk­be­trei­bern Angebote, bei denen die Kunden für einen Aufpreis In­ter­net­diens­te von Ver­trags­part­nern (etwa Musik-Streaming-Dienste wie Spotify oder Napster) un­ein­ge­schränkt nutzen konnten – das hierbei ent­stan­de­ne Da­ten­auf­kom­men wurde nicht vom mo­nat­li­chen Da­ten­vo­lu­men der Kunden abgezogen. Eine so geartete Vor­ge­hens­wei­se wi­der­spricht der Netz­neu­tra­li­tät, da einzelne Anbieter prio­ri­siert und andere Wett­be­wer­ber somit dis­kri­mi­niert werden. Inwiefern Zero-Rating-Praktiken in Zukunft erlaubt sind (etwa in Form eines Spe­zi­al­diens­tes) geht nicht genau aus der Ver­ord­nung hervor.
  • Traffic-Ma­nage­ment: Man spricht von Traffic-Ma­nage­ment, wenn Netz­an­bie­ter die Da­ten­trans­fer­ra­te einiger Dienste bevorzugt behandeln oder die Ge­schwin­dig­keit von gewissen Dienste ab­sicht­lich drosseln. Die Ver­ord­nung benennt auch bezüglich des Traffic-Ma­nage­ments keine fest­ge­leg­ten Re­gu­lie­rungs­maß­nah­men.

Am 30.04.2016 trat die EU-Ver­ord­nung in Kraft – al­ler­dings ist die GEREK (Gremium Eu­ro­päi­scher Re­gu­lie­rungs­stel­len für elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on) damit be­auf­tragt worden, bis Ende August 2016 die For­de­run­gen der Ver­ord­nung weiter aus­zu­ar­bei­ten und zu kon­kre­ti­sie­ren. Der ge­setz­li­che Rahmen ist somit noch nicht final.

EU-Ver­ord­nung ent­schei­det über die Rah­men­be­din­gun­gen des Internets

Die end­gül­ti­ge Fassung der Ver­ord­nung kann das Internet stark be­ein­flus­sen. Falls den Netz­an­bie­tern mehr Freiräume bei der Ver­tei­lung der Da­ten­über­tra­gungs­ra­ten ein­ge­räumt werden, ist dies grund­sätz­lich eine Ein­schrän­kung der Netz­neu­tra­li­tät. Welche Kon­se­quen­zen sich hieraus ergeben, hängt dabei stark von der ge­setz­li­chen Auslegung von Spe­zi­al­diens­ten, Zero-Rating und Traffic-Ma­nage­ment ab.

Al­ler­dings gab es bereits erste Anzeichen dafür, dass Un­ter­neh­men in einem Web mit Spe­zi­al­diens­ten und Über­hol­spu­ren für ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit drauf­zah­len müssten. So ver­kün­de­te Timotheus Höttges, der Chef der Deutschen Telekom, dass Start-ups auf Spe­zi­al­diens­te an­ge­wie­sen seien, um mit den großen Un­ter­neh­men im Internet Schritt halten zu können. Höttges schwebt hierbei für die Spe­zi­al­dienst­nut­zung eine Um­satz­be­tei­li­gung von ein paar Prozent vor. Die Ver­fech­ter der Netz­neu­tra­li­tät sehen im Telekom-Vorschlag ihre Be­fürch­tun­gen eines zwei­ge­teil­ten Internets bestätigt.

Ei­ner­seits kann man die Position der Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter nach­voll­zie­hen, da sie als einziger Wirt­schafts­teil­neh­mer den Netz­werk­aus­bau mit­fi­nan­zie­ren, obwohl viele andere Parteien von diesem pro­fi­tie­ren (und hierfür bisher nichts bezahlen müssen). An­de­rer­seits verdienen die Netz­an­bie­ter ihr Geld mit der Web-In­fra­struk­tur: Ihre Kunden bezahlen für die Nutzung der Leitungen und eines be­stimm­ten Da­ten­vo­lu­mens. Zudem werden die Netz­an­bie­ter beim Netz­aus­bau vom Bund sub­ven­tio­niert.

Die Fronten zwischen den Be­für­wor­tern und Kritikern eines gleich­be­rech­tig­ten Internets scheinen verhärtet. Die finale EU-Ver­ord­nung wird ge­setz­lich verankern, ob und wie stark mit der Netz­neu­tra­li­tät gebrochen werden darf.

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