Wer 2019 von der Schließung der Software Convert2mp3 gehört hat, fragt sich vielleicht, ob MP3-Converter legal sind. Grundsätzlich ist die dauerhafte Speicherung von Mediendateien erlaubt, solang es sich um „Private Kopien aus legaler Quelle“ (§ 53 Urheberrechtsgesetz) handelt. Allein die Weitergabe gilt jedoch schon als illegale Verbreitung. Vor allem die kommerzielle Verbreitung, der Verkauf sowie öffentliches Abspielen sind verboten. 2020 bewertete der Bundesgerichtshof das Herunterladen von Internet-Radio-Streams zumindest für Privatzwecke als legal. Das Anfertigen von Privatkopien mit Converter-Software ist somit ebenfalls erlaubt.
Bedenken Sie dennoch, dass sich Urheberrechtsverstöße von Land zu Land unterscheiden und bei internationalen Reisen YouTube-Privatkopien auf Festplatten oder Mobilgeräten zu Problemen führen können. So sind Privatkopien lizensierter YouTube-Videos in den USA illegal. In Japan wiederum kam es 2021 zur Verhaftung von YouTubern, die zehnminütige Filmzusammenfassungen veröffentlichten. Selbst das Streamen von Copyright-Verstößen in Form von YouTube-Videos ist in Japan bereits strafbar. Die pauschale Aussage, dass YouTube als legale Quelle gilt, hängt also davon ab, wo gegen Urheberrecht verstoßen wird. Erstellen und nutzen Sie Privatkopien daher nur innerhalb Deutschlands.