Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit dem Download von YouTube-Videos: Ist das überhaupt legal? Grundsätzlich gilt: In Deutschland ist laut Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes die dauerhafte Speicherung urheberrechtsgeschützter Medien legal, solang es um „Private Kopien“ aus legaler Quelle geht. Bereits das Teilen mit Freunden wird jedoch als Verbreitung definiert und ist illegal. Definitiv verboten ist der Download zur kommerziellen Verbreitung, zum Verkauf oder zum öffentlichen Abspielen.
Da sich die Rechtsprechung zu Urheberrechtsverstößen von Land zu Land unterscheidet, kann bereits der Besitz privat kopierter YouTube-Videos auf Festplatten, USB-Sticks oder Smartphones zu Schwierigkeiten führen. Eine legale Definition von Privatkopien geschützter Inhalte gibt es in den USA nicht. In Japan wiederum kann allein das Aufrufen von YouTube-Videos, die gegen Copyright verstoßen, strafbar sein. Ob sich YouTube also als legale Quelle ansehen lässt, hängt in erster Linie davon ab, welches nationale Urheberrecht gilt. Die Nutzung von YouTube-Convertern-MP4 und der Besitz von Privatkopien ist daher nur innerhalb Deutschlands zu empfehlen.