Unter unzulässigen Inhalten versteht Google Produkte, Dienstleistungen und Informationsangebote, die im AdWords-Werbenetzwerk nicht beworben werden dürfen. Grundsätzlich nicht freigeschaltet werden Anzeigen für:
- Gefälschte Produkte: Als gefälscht sieht Google alle Produkte an, die unautorisiert die Markennamen oder Logos anderer Anbieter enthalten.
- Gefährliche Produkte: Drogen und psychotrope Substanzen sowie Zubehör für deren Konsum werden von Google als gefährliche Produkte eingestuft. AdWords-Anzeigen mit entsprechenden Inhalten sind unzulässig und werden im Rahmen des Freigabeprozesses abgelehnt. Das Gleiche gilt für Tabakwerbung. Ausgeschlossen vom Google-Werbenetzwerk sind zudem Waffen, Munition, Sprengstoffe sowie Anleitungen zur Herstellung dieser Produkte.
- Produkte und Dienstleistungen, die unlautere Handlungen ermöglichen: Werbung für Software zum Hacken von Computersystemen sowie für Dienste, die eine Steigerung von Anzeigen- oder Webseitenzugriffen versprechen, widersprechen den AdWords-Richtlinien. Unzulässig sind zudem Anzeigen für gefälschte Dokumente oder Dienstleistungen, die eine Mithilfe zum wissenschaftlichen Betrug darstellen.
Darüber hinaus hält Google alle Anzeigen zurück, die anstößige oder unangemessene Inhalte enthalten oder auf diese verweisen. Unzulässig sind Anzeigen für Produkte oder Dienstleistungen, die Hassbotschaften, Gewaltinhalte oder sexuelle, religiöse oder politische Intoleranz transportieren sowie für Organisationen, die entsprechende Anschauungen vertreten. Ausgeschlossen vom Google-Werbenetzwerk sind zudem Inhalte, die schockierend, abstoßend oder verstörend wirken, mit ausbeuterischen Absichten erstellt wurden oder auf die Ausnutzung anderer abzielen.