Immer wieder nutzen Webseitenbetreiber Cloaking-Methoden, um der Suchmaschine Content zu präsentieren, die Seitenbesuchern gar nicht zur Verfügung stehen. Ein solcher Manipulationsversuch lässt sich am Beispiel einer fiktiven Casino-Webseite verdeutlichen:
Um die Sichtbarkeit im World Wide Web zu erhöhen, liefert der Anbieter eines Online-Casinos einem Suchmaschinen-Crawler gezielt Inhalte zu Gesellschaftsspielen aus. Und das, obwohl den Besuchern auf der Webseite nur kostenpflichtige Glücksspiele zur Verfügung stehen. Folglich listet die Suchmaschine das Onlineangebot aufgrund der falschen Informationen im Index für Gesellschaftsspiele und gibt die Webseite fälschlicherweise als Suchergebnis für entsprechende Keywords aus. Das verärgert fehlgeleitete Besucher und reduziert die Nutzerfreundlichkeit der Suchmaschine.
Um solche Tricks zu unterbinden, gehen Suchmaschinenbetreiber hart gegen Cloaking vor. Marktführer Google unterhält eigens für solche Fälle ein spezialisiertes Webspam-Team. Webseitenbetreiber, die sich entsprechender Methoden bedienen, müssen damit rechnen, dass ihr Projekt komplett aus dem Suchindex gestrichen wird (Google Penalty). In den Richtlinien für Webmaster (Google Webmaster Guidelines) listet Google unter konkrete Empfehlungen, welche Methoden vermieden werden sollten, Cloaking an vierter Stelle auf.