Beim LIFO-Verfahren werden zunächst die Waren entnommen, die zuletzt zum Bestand hin­zu­ge­fügt wurden. Auch für die Bi­lan­zie­rung der Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se eines Un­ter­neh­mens kann das LIFO-Prinzip eine Rolle spielen.

Was ist LIFO?

Das LIFO-Prinzip ist ein Verfahren aus der La­ger­ver­wal­tung, das besagt, dass eine Ware, die zuletzt zu einem Bestand hin­zu­ge­fügt wurde, zuerst wieder entnommen wird. LIFO steht für „Last In First Out“, also „zuletzt hinein – zuerst hinaus“. Da die LIFO-Methode auch bei der Bewertung und Be­steue­rung von Gütern eine Rolle spielen kann, ist sie gerade für die Nutzung von Wa­ren­wirt­schafts­sys­te­men für On­line­shops, ein durch­dach­tes Supply-Chain-Ma­nage­ment und die gesamte Dis­tri­bu­ti­ons­po­li­tik eines Un­ter­neh­mens von großer Relevanz. LIFO kommt aber auch au­to­ma­tisch in Un­ter­neh­men zum Einsatz, die keine La­ger­stra­te­gie verfolgen. Al­ler­dings ist dies in der Regel nicht emp­feh­lens­wert.

Wie funk­tio­niert die LIFO-Methode?

Um das Verfahren besser zu ver­an­schau­li­chen, lohnt sich zunächst ein Beispiel für LIFO aus dem Alltag. Hierzu stellen wir uns einen or­dent­lich auf­ge­räum­ten Klei­der­schrank vor. Zu den bis­he­ri­gen Klei­dungs­stü­cken kommt nun ein neues T-Shirt. Dieses legen Sie sauber gefaltet ganz oben auf den Stapel mit den anderen Shirts. Am nächsten Tag entnehmen Sie wieder genau dieses Klei­dungs­stück, und der restliche „Bestand“ bleibt unberührt. Eben­die­ses LIFO-Prinzip wird auch in der Wa­ren­wirt­schaft an­ge­wen­det. Neue Artikel werden so po­si­tio­niert, dass sie als erstes wieder aus­ge­la­gert werden können. LIFO steht somit im klaren Gegensatz zum FIFO-Verfahren (First In First Out).

Welche Vor­aus­set­zun­gen gibt es für das LIFO-Verfahren?

Eine ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung für das LIFO-Verfahren ist die Be­schaf­fen­heit der Güter, die in einem Lager verwahrt werden. Bei Produkten, die ein Halt­bar­keits­da­tum haben, durch lange Lagerung be­schä­digt werden, über einen längeren Zeitraum an Wert verlieren oder be­stimm­ten (kurz­le­bi­gen) Trends un­ter­wor­fen sind, ist LIFO nicht emp­feh­lens­wert. Sind die ge­la­ger­ten Waren hingegen beständig und werden in keiner be­stimm­ten Rei­hen­fol­ge benötigt, ist LIFO ver­gleichs­wei­se einfach durch­zu­füh­ren. Die Lagerung der Waren kann in einem Lagerraum statt­fin­den, auf Frei­flä­chen oder in Gruben, in Hoch­re­ga­len oder fest ver­schraub­ten Regalen an der Wand. Die LIFO-Methode kann al­ler­dings die Übersicht über den eigenen Bestand er­schwe­ren.

Welche Vorteile bietet Last In – First Out?

Wenn Ihr Lager und die Art Ihrer Waren die Vor­aus­set­zun­gen für Last In – First Out erfüllt, hat das System gleich mehrere Vorteile. Zuerst überzeugt es durch seine Ein­fach­heit. Neue Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter müssen nicht in das LIFO-Verfahren ein­ge­führt werden, sondern können das Lager ohne große Vor­kennt­nis­se bestücken. Das verkürzt Or­ga­ni­sa­ti­ons­zei­ten be­trächt­lich. Grund­sätz­lich benötigen Sie mit dem LIFO-Prinzip auch weniger Personal, um Waren aus- und ein­zu­räu­men. Außerdem werden die Strecken kürzer. Auch die La­ger­kos­ten können sinken, da Sie den Platz optimal ausnutzen und durch LIFO ältere Waren lang­fris­tig verstauen können. Teure, frei­ste­hen­de Re­gal­sys­te­me werden für LIFO nicht zwangs­läu­fig benötigt.

Wie wird mit LIFO der Bestand bewertet?

Doch nicht nur in der reinen La­ger­ver­wal­tung spielt Last In – First Out eine Rolle. Auch bei der Bewertung Ihres Fir­men­ver­mö­gens kann die LIFO-Methode genutzt werden. Sie findet dabei sowohl im Han­dels­recht als auch im Steu­er­recht Ver­wen­dung.

LIFO im Han­dels­recht

Neben dem First-In-First-Out-Prinzip ist im Han­dels­recht laut § 256 HGB auch eine Bi­lan­zie­rung nach LIFO zulässig. Dafür wird grund­sätz­lich davon aus­ge­gan­gen, dass neu hin­zu­ge­füg­te Waren zuerst entnommen werden. Ob diese Methode im Alltag tat­säch­lich so durch­ge­führt wird, ist dabei ne­ben­säch­lich. Der Artikel sieht vor, dass bei gleich­ar­ti­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den das LIFO-Prinzip an­ge­wen­det wird, sofern dies den Grund­sät­zen einer ord­nungs­ge­mä­ßen Buch­füh­rung ent­spricht.

LIFO im Steu­er­recht

Wenn LIFO in der Han­dels­bi­lanz zur Anwendung kommt, erlaubt das Steu­er­recht nach § 6 Absatz 1 Nr. 2a EStG das LIFO-Verfahren als einzige Be­wer­tungs­me­tho­de. Dabei muss der Gewinn des Un­ter­neh­mens al­ler­dings nach § 5 EStG berechnet werden, der den Gewinn bei Kauf­leu­ten und be­stimm­ten anderen Ge­wer­be­trei­ben­den regelt.

Welche LIFO-Methoden gibt es?

Bei der Be­rech­nung nach Last In – First Out können zwei ver­schie­de­ne Wege gewählt werden. Man un­ter­schei­det zwischen der per­ma­nen­ten LIFO-Methode auf der einen Seite und der pe­ri­odi­schen LIFO-Methode auf der anderen. In jedem Fall gilt al­ler­dings bei LIFO das strenge Nie­derst­wert­prin­zip. Dieses besagt, dass in der Bilanz niemals zu hohe Ver­mö­gens­wer­te angesetzt werden dürfen. Sind geringere Werte er­mit­tel­bar, müssen diese statt­des­sen verwendet werden. Daher werden alle Werte am Stichtag mit den aktuellen Markt­wer­ten einer Ware ver­gli­chen und der jeweils nied­ri­ge­re Wert be­rück­sich­tigt.

Das per­ma­nen­te LIFO-Prinzip

Bei der per­ma­nen­ten LIFO-Methode werden Zu- und Abgänge durch­gän­gig während der gesamten Periode erfasst. Dieses LIFO-Prinzip ist zwar sehr genau, al­ler­dings ver­gleichs­wei­se zeit­auf­wen­dig, weshalb es in der Praxis eher selten zum Einsatz kommt. Wir zeigen hier anhand eines Beispiels, wie LIFO nach der per­ma­nen­ten Methode funk­tio­niert.

Dafür stellen wir uns ein Un­ter­neh­men vor, das Süßwaren pro­du­ziert und dafür Zucker verwendet. Seine Ab­rech­nung für ein Ge­schäfts­jahr sieht dabei aus wie folgt:

Posten Datum Menge Kilopreis
An­fangs­be­stand 01.01.2022 200 kg 2 €
Wa­ren­ein­gang 01.02.2022 100 kg 1 €
Wa­ren­aus­gang 01.05.2022 110 kg 100 x 1 € + 10 x 2 €
Wa­ren­ein­gang 01.07.2022 150 kg 4 €
Wa­ren­aus­gang 01.09.2022 200 kg 150 x 4 € + 50 x 2 €
End­be­stand 31.12.2022 140 kg 140 x 2 €

Die erste Entnahme fand am 1. Mai statt. Dafür be­rück­sich­tigt wurde nach LIFO die Zu­lie­fe­rung vom 1. Februar. Da diese al­ler­dings nicht aus­reich­te, wurden zu­sätz­lich 10 kg vom An­fangs­be­stand entnommen. 100 kg werden also zum Ein­kaufs­preis von 1 € berechnet und 10 kg zum Preis von 2 €. Daraus ergibt sich ein Ge­samt­wert von 120 €. Der zweite Wa­ren­aus­gang griff auf die Zu­lie­fe­rung vom 1. Juli zurück, bei der die Kosten bei 4 € lagen. Da al­ler­dings mehr als die zu­ge­lie­fer­ten 150 kg benötigt wurden, wurden weitere 50 kg vom An­fangs­be­stand genutzt. Dies ergibt einen Abgang von 700 €.

Da die Zu­lie­fe­run­gen komplett auf­ge­braucht wurden, stammt der Zucker, der am Ende noch übrig ist, komplett aus dem An­fangs­be­stand. Für den End­be­stand mul­ti­pli­ziert man somit die ver­blei­ben­den 140 kg mit dem An­fangs­wert von 2 € und erhält 280 €. Um die Ma­te­ri­al­kos­ten zu ermitteln, werden nun die beiden Wa­ren­aus­gän­ge addiert: 120 € + 700 € = 820 €.

Das pe­ri­odi­sche LIFO-Prinzip

Das pe­ri­odi­sche LIFO-Verfahren funk­tio­niert ein wenig anders. Hierbei wird lediglich der End­be­stand erfasst und mit dem Preis des An­fangs­be­stands mul­ti­pli­ziert. Das ver­ein­facht die Be­rech­nung. Nach LIFO geht man davon aus, dass zuletzt zu­ge­lie­fer­te Bestände das Lager bereits wieder verlassen haben. Für unser Beispiel von oben sähe die Be­rech­nung nach dem pe­ri­odi­schen LIFO-Prinzip so aus:

Posten Datum Menge Kilopreis
An­fangs­be­stand 01.01.2022 200 kg 2 €
Wa­ren­ein­gang 01.02.2022 100 kg 1 €
Wa­ren­aus­gang 01.05.2022 110 kg  
Wa­ren­ein­gang 01.07.2022 150 kg 4 €
Wa­ren­aus­gang 01.09.2022 200 kg  
End­be­stand 31.12.2022 140 kg 2 €

Der End­be­stand wird nach dem An­fangs­be­stand berechnet. Das bedeutet in diesem Fall, dass die 140 kg wieder mit 2 € mul­ti­pli­ziert werden. Dies ergibt 280 €. Um die Ma­te­ri­al­kos­ten zu berechnen, nutzt man folgende Formel:

An­fangs­be­stand + Wa­ren­ein­gän­ge - End­be­stand

In diesem Fall bedeutet das: 200 kg x 2 € + 100 kg x 1 € + 150 kg x 4 € - 280 € = 820 €. Um nun den Wert für einzelne Abgänge zu ermitteln, wird der Rest­be­stand durch sämtliche Wa­ren­aus­gän­ge zusammen dividiert. In diesem Beispiel wären das 820 € geteilt durch 310 kg. Das ergibt in etwa 2,65 €/kg.

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