Käufer- und Verkäuferschutz
Kommt die gekaufte Ware nicht beim Kunden an oder entspricht nicht der Beschreibung, kann dieser das Problem bei PayPal melden – noch bis zu 180 Tage nach der Zahlung. PayPal kontaktiert dann den Verkäufer, der innerhalb der nächsten 20 Tage reagieren kann. Bleibt eine Reaktion aus, kümmert sich der Online-Zahlungsdienst um die Rückerstattung des entsprechenden Betrags, insofern der Käuferschutzantrag berechtigterweise gestellt wurde. Diese Entscheidung liegt aber allein bei PayPal, d. h. der Käuferschutz kann nicht rechtlich eingefordert werden.
Auch unbefugte Zugriffe auf das PayPal-Konto können dem Kundendienst gemeldet werden, woraufhin dieser die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Verkäufer schützt PayPal vor unverschuldeten Zahlungsausfällen. Ist die Ware bereits verschickt, die Zahlung des Kunden jedoch nicht genehmigt bzw. unberechtigterweise zurückgebucht worden, tritt der Verkäuferschutz in Kraft. Shop-Betreiber müssen hierfür mithilfe eines gültigen Versandbeleges nachweisen, dass die Ware an den Käufer gesendet wurde. Einige Artikel, die in den PayPal-AGB im Einzelnen aufgeführt sind, werden vom Käufer- bzw. Verkäuferschutz allerdings nicht abgedeckt.
Günstig und schnell
Durch die unkomplizierte Umrechnung des eingezahlten Betrags in das virtuelle PayPal-Guthaben ist die Bezahlung der bestellten Ware innerhalb kürzester Zeit erledigt. Überprüft der Verkäufer regelmäßig die eingehenden E-Mail-Benachrichtigungen, kann er den Versand umgehend in die Wege leiten. Ein weiteres großes Plus: Wenn Sie ein PayPal-Konto eröffnen, egal ob privat oder geschäftlich, fallen weder für die Einrichtung noch für die Kontoführung Kosten an. Außerdem erhebt PayPal für die Bezahlung keine Gebühren – aber nur innerhalb Deutschlands und mit Ausnahme der Kreditkartenzahlung. Verkäufer müssen, in Relation zum monatlichen Umsatz, einen moderaten prozentualen Betrag sowie eine festgelegte Gebühr pro Transaktion an den Online-Bezahlungsdienst abtreten.