Eine einstweilige Verfügung ist ein vorläufiger Rechtsschutz, der im Zuge eines gerichtlichen Eilverfahrens bereits vor dem Hauptverfahren Rechtsansprüche geltend macht. Das bedeutet demzufolge, dass Sie nicht erst einen langwierigen Gerichtsprozess abwarten müssen, um Ihr Recht einzufordern. Wenn Sie von der gegnerischen Partei auf Ihre Abmahnung hin keine einvernehmliche Unterlassungserklärung erhalten, sollten Sie von dem gerichtlichen Eilverfahren Gebrauch machen und eine einstweilige Verfügung beim Landesgericht beantragen. Das Prinzip der Eilbedürftigkeit bewirkt, dass der Antrag i. d. R. innerhalb von wenigen Tagen ohne mündliche Verhandlungen bearbeitet wird. Das vorläufige Gerichtsurteil ist ab dem Zeitpunkt seiner Zustellung durch den Gerichtsvollzieher wirksam.
Besonders im E-Commerce erweist sich das Verfahren der einstweiligen Verfügung als ein effektives Mittel, um Rechtsverletzungen zügig entgegenzuwirken. Sobald Sie also einen Rechtsverstoß entdecken, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Das Kriterium der Eilbedürftigkeit besteht lediglich dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung sofort gehandelt haben. In der Regel sollten Sie dem Schuldner zuerst eine außergerichtliche Abmahnung schicken, in der Sie ihn dazu auffordern, die rechtsverletzende Handlung zu unterlassen. Sie können aber auch direkt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. In diesem Fall gehen Sie jedoch das Risiko ein, auf sämtlichen Prozesskosten sitzen zu bleiben – wenn nämlich der Schuldner dem Gerichtsurteil ohne Widerspruch zustimmt (§ 93 ZPO).