Das „V“ entsteht deshalb, weil das Modell die Entwicklungsphasen den korrespondierenden Qualitätssicherungsphasen gegenüberstellt. Der linke Arm des Buchstaben V enthält die Aufgaben zur Konzipierung und Entwicklung des Systems, der rechte Arm die zugehörigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. In der Mitte dieser beiden Arme, eingebettet zwischen den Entwicklungsphasen und den Qualitätssicherungsphasen, liegt die Implementierung des Produkts. Im Fall eines Softwareprojekts wäre dies die Programmierung der Software.
Die korrekte Umsetzung der geplanten Softwarearchitektur wird durch Unit Tests abgefragt. Hier wird im Detail geprüft, ob einzelne Module der Software exakt die geforderten Funktionen erfüllen und auch wirklich die erwarteten Ergebnisse liefern. Idealerweise finden diese Modultests möglichst parallel zur Entwicklung statt, um Fehler zu vermeiden.
Dem Systementwurf stehen die Integrationstests gegenüber. Hier wird darauf geprüft, ob die einzelnen Komponenten so miteinander zusammenarbeiten, wie es geplant war – ob beispielsweise alle Abläufe die erwarteten Ergebnisse liefern. Fehlerhafte Ergebnisse können an dieser Stelle u. a. auf Probleme mit Schnittstellen hinweisen.
Der Systemtest prüft, ob die allgemeinen Anforderungen an das System erfüllt wurden, die beim Konzipieren der Systemarchitektur festgelegt wurden. Solche Tests finden in der Regel in einer Testumgebung statt, die die realen Bedingungen beim Kunden möglichst exakt nachstellt.
Der Anforderungsanalyse des Gesamtsystems steht am Ende des Projekts die Abnahme des fertigen Produkts gegenüber. Bei der Endabnahme prüft der Kunde, ob die Vorgaben im laufenden Betrieb erfüllt werden. In der Regel wird hier nur das Verhalten der Software an der Oberfläche getestet – sprich: das, was der Auftraggeber bei der täglichen Nutzung zu sehen bekommt. Man spricht dabei auch von einem Akzeptanztest.