Die Web Content Ac­ces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) fassen wichtige Kriterien für eine bar­rie­re­freie Website zusammen. Ins­be­son­de­re Menschen mit Be­hin­de­rung sind oft auf eine solche spezielle Auf­be­rei­tung des Web­an­ge­bots an­ge­wie­sen, um Inhalte wahr­neh­men und erfassen zu können.

Was sind die WCAG?

Die Web Content Ac­ces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) sind in­ter­na­tio­na­le Richt­li­ni­en zur bar­rie­re­frei­en Ge­stal­tung von Webseiten. Sie be­schrei­ben, wie Web­in­hal­te technisch und ge­stal­te­risch umgesetzt werden sollten, damit sie auch für Menschen mit Be­hin­de­run­gen zu­gäng­lich sind – un­ab­hän­gig von Ein­schrän­kun­gen wie Seh-, Hör- oder ko­gni­ti­ven Be­ein­träch­ti­gun­gen.

Die WCAG werden von der Web Ac­ces­si­bi­li­ty In­itia­ti­ve (WAI) des World Wide Web Con­sor­ti­ums (W3C) ent­wi­ckelt und bilden die Grundlage für zahl­rei­che ge­setz­li­che Vorgaben, darunter auch für die deutsche und eu­ro­päi­sche Ge­setz­ge­bung im Bereich der digitalen Bar­rie­re­frei­heit.

Die aktuell gültige Version ist WCAG 2.2, die am 5. Oktober 2023 offiziell ver­öf­fent­licht wurde. Sie erweitert die vorherige Version WCAG 2.1 um neun neue Er­folgs­kri­te­ri­en, die ins­be­son­de­re auf Nut­zer­grup­pen mit ko­gni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen, ein­ge­schränk­ter Fein­mo­to­rik oder Seh­schwä­chen abzielen.

Tipp

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ver­pflich­tet private und kom­mer­zi­el­le Web­sei­ten­be­trei­ben­de in Deutsch­land, ihre Online-Angebote bis spä­tes­tens 28. Juni 2025 bar­rie­re­frei zu gestalten. Das Gesetz ergänzt und erweitert die be­stehen­den Vorgaben zur Bar­rie­re­frei­heit in der öf­fent­li­chen Ver­wal­tung und ist Teil der Umsetzung der EU-Richt­li­nie (EU) 2019/882 (European Ac­ces­si­bi­li­ty Act).

Ziel und Bedeutung der WCAG

Die WCAG de­fi­nie­ren tech­ni­sche und ge­stal­te­ri­sche An­for­de­run­gen an Web­in­hal­te, um si­cher­zu­stel­len, dass digitale Angebote für möglichst viele Menschen zu­gäng­lich sind – un­ab­hän­gig von Ein­schrän­kun­gen oder ver­wen­de­ten Tech­no­lo­gien (z. B. Screen­rea­der, Braille­zei­le, Tas­ta­tur­steue­rung).

Die Versionen 2.1 (2018) und 2.2 (2023) bauen auf der WCAG 2.0 (2008) auf und erweitern diese u. a. um An­for­de­run­gen für mobile Endgeräte, Touch­be­die­nung und kognitive Un­ter­stüt­zung. Alle drei Versionen sind ab­wärts­kom­pa­ti­bel, d. h. Websites, die WCAG-2.2-konform sind, erfüllen auch die Kriterien der früheren Versionen.

Die nächste große Version – WCAG 3.0 – befindet sich derzeit noch in Ent­wick­lung. Sie wird vor­aus­sicht­lich nicht vor 2027 als of­fi­zi­el­ler Standard er­schei­nen und soll ein neues Kon­for­mi­täts­mo­dell sowie um­fas­sen­de­re Be­wer­tungs­me­tho­den einführen.

Fakt

Das World Wide Web Con­sor­ti­um (W3C) ist ein in­ter­na­tio­na­les Stan­dar­di­sie­rungs­gre­mi­um für Web­tech­ni­ken wie HTML, XHTML, XML, RDF, OWL, CSS, SVG und WCAG. Gründer und Vor­sit­zen­der der Mit­glie­der­or­ga­ni­sa­ti­on ist Tim Berners-Lee, ein bri­ti­scher In­for­ma­ti­ker, der als Erfinder des World Wide Webs gilt.

Un­ter­schie­de zwischen WCAG 1.0 und WCAG 2.1

Ziel des W3C ist es, Web­sei­ten­be­trei­ben­den mit den WCAG einen in­ter­na­tio­na­len Standard für Bar­rie­re­frei­heit im Bereich der Web­ge­stal­tung zur Verfügung zu stellen, der sowohl den Be­dürf­nis­sen von Ein­zel­per­so­nen als auch von Or­ga­ni­sa­tio­nen und Re­gie­rungs­ein­rich­tun­gen gerecht wird.

Im Vergleich zum Vor­gän­ger­stan­dard und zu den Vor­gän­ger­ver­sio­nen zeichnen sich die WCAG 2.1 durch einen tech­no­lo­gie­un­ab­hän­gi­gen Ansatz aus. Die Gui­de­lines sind so for­mu­liert, dass sie sowohl dem der­zei­ti­gen Stand der Technik als auch künftigen tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen gerecht werden.

Ein we­sent­li­cher Un­ter­schied zwischen den WCAG 1.0 und WCAG 2.x ist die Struktur des Kri­te­ri­en­ka­ta­logs:

  • Struktur der WCAG 1.0: Die Web Content Ac­ces­si­bi­li­ty Gui­de­lines Version 1.0 sind in 14 Richt­li­ni­en ein­ge­teilt, die jeweils 1 bis 10 Prüf­punk­te der Prio­ri­tä­ten 1, 2 und 3 be­inhal­ten. Jedem Prüfpunkt ist ein Beispiel zu­ge­ord­net, das sich auf die grund­le­gen­den Web­stan­dards HTML und XML bezieht.
  • Struktur der WCAG 2.x: Die Web Content Ac­ces­si­bi­li­ty Gui­de­lines Version 2.x bieten ein System, in dem die Richt­li­ni­en bar­rie­re­frei­er Web­ge­stal­tung den 4 grund­le­gen­den Design-Prin­zi­pi­en Wahr­nehm­bar­keit, Be­dien­bar­keit, Ver­ständ­lich­keit und Ro­bust­heit un­ter­ge­ord­net sind. Für jede Richt­li­nie stellen die WCAG 2.x Web­sei­ten­be­trei­ben­den einen Satz nach­prüf­ba­rer Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA zur Verfügung (siehe unten).

Beispiele finden Web­sei­ten­be­trei­ben­de im aktuellen Standard nicht. De­tail­lier­te Be­schrei­bun­gen und Hinweise zur tech­ni­schen Umsetzung wurden auf die In­for­ma­ti­ons­sei­ten „Un­der­stan­ding WCAG 2.0“ (nur Englisch) und „Tech­ni­ques for WCAG 2.0“ (nur Englisch) aus­ge­la­gert und mit dem je­wei­li­gen Er­folgs­kri­te­ri­um verlinkt.

Trotz dieser Un­ter­schie­de in Bezug auf die Or­ga­ni­sa­ti­on der An­for­de­run­gen und Ge­stal­tungs­kri­te­ri­en bleibt WCAG 2.x ab­wärts­kom­pa­ti­bel. Eine Website kann somit die Vor­aus­set­zun­gen beider Standards erfüllen. Die Über­füh­rung einer Website von WCAG 1.0 zu WCAG 2.1 ist dem WC3 zufolge nur mit geringen An­pas­sun­gen verbunden. Im Folgenden ist mit WCAG stets der Richt­li­ni­en­ka­ta­log gemäß der aktuell Version 2.1 gemeint.

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Kon­for­mi­tät

Erfüllt eine Website die Vorgaben der WCAG, spricht man von Kon­for­mi­tät. Dabei ist zu beachten, dass eine WCAG-konforme Website nicht alle Er­folgs­kri­te­ri­en des Standards be­rück­sich­ti­gen muss. Statt­des­sen un­ter­schei­det das W3C insgesamt drei Stufen der Kon­for­mi­tät: A, AA, und AAA. Diese geben Auf­schluss darüber, wie gut eine Website an die Be­dürf­nis­se von In­ter­net­nut­zen­den mit Ein­schrän­kun­gen angepasst ist.

Kon­for­mi­täts­stu­fe De­fi­ni­ti­on Zu­gäng­lich­keits­ni­veau
A Eine Website ent­spricht der Kon­for­mi­täts­stu­fe A, wenn alle Er­folgs­kri­te­ri­en der Stufe A erfüllt sind oder eine al­ter­na­ti­ve Version der Website zur Verfügung steht, die die ent­spre­chen­den Kriterien erfüllt. Niedriges Zu­gäng­lich­keits­ni­veau
AA Eine Website ent­spricht der Kon­for­mi­täts­stu­fe AA, wenn alle Er­folgs­kri­te­ri­en der Stufen A und AA erfüllt sind oder eine al­ter­na­ti­ve Version der Website zur Verfügung steht, die die ent­spre­chen­den Kriterien erfüllt. Mittleres Zu­gäng­lich­keits­ni­veau
AAA Eine Website ent­spricht der Kon­for­mi­täts­stu­fe AAA, wenn alle Er­folgs­kri­te­ri­en der Stufen A, AA und AAA erfüllt sind oder eine al­ter­na­ti­ve Version der Website zur Verfügung steht, die die ent­spre­chen­den Kriterien erfüllt. Hohes Zu­gäng­lich­keits­ni­veau

Dabei gilt: Das Merkmal „Kon­for­mi­tät“ bezieht sich immer auf eine einzelne Webpage (ein einzelnes HTML-Dokument, das unter einer eigenen URL zur Verfügung steht) und kann immer nur für ganze Webpages erworben werden.

  • Erfüllen einzelne Bereiche einer Webpage die an­ge­streb­te Kon­for­mi­täts­stu­fe nicht, wird sie auch der Webpage im Gesamten nicht zu­ge­spro­chen.
  • Ist die Webpage Teil eines Klick­pfads über mehrere Webpages hinweg, der es er­mög­licht, eine bestimmte Aktion aus­zu­füh­ren, dann müssen alle Webpages des Klick­pfads die an­ge­streb­te Kon­for­mi­täts­stu­fe oder eine höhere aufweisen. Erfüllt nur eine Webpage die An­for­de­run­gen nicht, wird die an­ge­streb­te Kon­for­mi­täts­stu­fe auch den anderen Webpages des Klick­pfads ab­ge­spro­chen.

Beispiel zur Kon­for­mi­tät

Anders als WCAG 1.0 bietet WCAG 2.x die Mög­lich­keit, einzelne Aspekte einer bar­rie­re­frei­en Website auf un­ter­schied­li­chen Kon­for­mi­täts­stu­fen zu rea­li­sie­ren. Für den Aspekt Farb­kon­trast bei­spiels­wei­se wurden im aktuellen Standard zwei Er­folgs­kri­te­ri­en und un­ter­schied­li­che Kon­for­mi­täts­stu­fen definiert:

1.4.3 Kontrast (Minimum): Die visuelle Dar­stel­lung von Text und Bildern von Text hat ein Kon­trast­ver­hält­nis von min­des­tens 4,5:1 mit folgenden Ausnahmen: (Stufe AA)[…]

1.4.6 Kontrast (erhöht): Die visuelle Prä­sen­ta­ti­on von Text und Bildern eines Textes hat ein Kon­trast­ver­hält­nis von min­des­tens 7:1, mit folgenden Ausnahmen: (Stufe AAA)[…]

Frei­wil­li­ge Kon­for­mi­täts­er­klä­rung

Optional haben Web­sei­ten­be­trei­ben­de die Mög­lich­keit, für alle Webpages, die die Er­folgs­kri­te­ri­en der WCAG erfüllen, eine Kon­for­mi­täts­er­klä­rung abzugeben. Diese wird frei­wil­lig erstellt und wirkt sich in keiner Weise auf die Zu­gäng­lich­keit der Website aus. Ent­schei­det sich ein Web­sei­ten­be­trei­ber bzw. eine -be­trei­be­rin dafür, eine Kon­for­mi­täts­er­klä­rung abzugeben, muss diese dem W3C zufolge folgende Pflicht­an­ga­ben enthalten:

  • Datum der Kon­for­mi­täts­er­klä­rung
  • Angabe dazu, auf welche WCAG sich die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung bezieht, inklusive Titel, Version und Link zum Standard
  • Angabe, welche Kon­for­mi­täts­stu­fe erfüllt wird (Stufe A, AA oder AAA)
  • Präzise Be­schrei­bung, auf welche Webpages der Domain sich die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung bezieht (bei­spiels­wei­se eine Liste aller URLs)
  • Eine Liste aller es­sen­zi­el­len Web­tech­ni­ken, die auf den WCAG-konformen Webpages zum Einsatz kommen und sich auf deren Kon­for­mi­tät auswirken

Darüber hinaus können Web­sei­ten­be­trei­ben­de die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung optional um folgende Angaben erweitern:

  • Eine Liste aller erfüllten Er­folgs­kri­te­ri­en, die über die aus­ge­wie­se­ne Kon­for­mi­täts­stu­fe hin­aus­ge­hen
  • Eine Liste aller Web­tech­ni­ken, die auf der Website zum Einsatz kommen, sich aber nicht auf die Kon­for­mi­tät der Website auswirken
  • Eine Liste aller User-Agents, mit denen die Website getestete wurde
  • Eine ma­schi­nen­les­ba­re Version der Liste aller es­sen­zi­el­len Web­tech­ni­ken, die auf den WCAG-konformen Webpages zum Einsatz kommen.
  • Eine ma­schi­nen­les­ba­re Version der Kon­for­mi­täts­er­klä­rung
  • Eine Liste weiterer Maßnahmen einer bar­rie­re­frei­en Web­ge­stal­tung, die nicht mit den WCAG in Ver­bin­dung stehen; ein Muster für die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung stellt die Eu­ro­päi­sche Union zur Verfügung.
Hinweis

Absolute Bar­rie­re­frei­heit, die allen An­sprü­chen und Ein­schrän­kun­gen von Internet-Nutzenden mit Be­hin­de­rung gerecht wird, lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Eine Website kann auch dann noch ein Hindernis dar­stel­len, wenn diese die Vorgaben der höchsten Kon­for­mi­täts­stu­fe (AAA) erfüllt – ins­be­son­de­re bei ko­gni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen, Sprach- und Lern­be­hin­de­run­gen sowie Mehr­fach­be­hin­de­rung. Das W3C empfiehlt Web­sei­ten­be­trei­ben­den dennoch, so viele Er­folgs­kri­te­ri­en wie möglich um­zu­set­zen, damit eine größt­mög­li­che Gruppe von Menschen am Internet teilhaben kann.

Richt­li­ni­en der WCAG 2.1 im Überblick

Die Web Content Ac­ces­si­bi­li­ty Gui­de­lines bestehen aus 13 Richt­li­ni­en, die vier grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en un­ter­ge­ord­net sind. Während die WCAG-Prin­zi­pi­en die Basis für eine bar­rie­re­freie Web­nut­zung de­fi­nie­ren, geben die Richt­li­ni­en klare An­wei­sun­gen, die bei der Er­stel­lung bar­rie­re­frei­er Inhalte zu be­rück­sich­ti­gen sind, wenn eine bestimmte Kon­for­mi­täts­stu­fe ab­ge­strebt wird. Auf der Website des World Wide Web Con­sor­ti­um (W3C) können Sie die au­to­ri­sier­te deutsche Über­set­zung des [Ge­samt­tex­tes der WCAG 2.0](https://www.w3.org/Trans­la­ti­ons/WCAG20-de “deutsch­spra­chi­ge Über­set­zung der WCAG 2.0 “Deutsche Über­set­zung des Ge­samt­tex­tes”) nachlesen. Wir bieten im Folgenden eine kurze Zu­sam­men­fas­sung der WCAG 2.1, die auch die ak­tua­li­sier­ten Richt­li­ni­en des WCAG 2.2 umfasst.

Wahr­nehm­bar­keit

Für eine optimale Web-Usability sollten Sie Inhalte so prä­sen­tie­ren, dass sie für alle In­ter­net­nut­zen­den wahr­nehm­bar sind. Die WCAG-Richt­li­ni­en, um die Wahr­nehm­bar­keit von Web-Content zu ver­bes­sern, lauten:

  • Text­al­ter­na­ti­ven: Eine text­ba­sier­te Al­ter­na­tiv­dar­stel­lung er­mög­licht es, Nicht-Text-Inhalte in andere Dar­stel­lungs­for­men wie Groß­schrift, Braille, Symbole oder ein­fa­che­re Sprache zu über­tra­gen. Das Er­folgs­kri­te­ri­um ent­spricht der Kon­for­mi­täts­stu­fe A. Ebenfalls Alt-Attribute der Bilder können das SEO-Ranking ver­bes­sern.
  • Mul­ti­me­dia-Inhalte: Die Website stellt al­ter­na­ti­ve Dar­stel­lungs­for­men für zeit­ba­sier­te Medien (z. B. Audio- und Vi­deo­in­hal­te) bereit. Als Me­di­en­al­ter­na­ti­ven stehen je nach an­ge­streb­ter Kon­for­mi­täts­stu­fe be­schrei­ben­de Be­gleit­tex­te, Au­dio­deskrip­tio­nen (wie Speech Synthesis), Un­ter­ti­tel, Tran­skrip­tio­nen und Ge­bär­den­spra­che zur Auswahl. Die Richt­li­nie umfasst neun Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA.
  • An­pass­bar­keit: Die Inhalte der Website lassen sich ver­lust­frei in al­ter­na­ti­ve Dar­stel­lungs­for­men über­füh­ren (einfaches Layout). Die Richt­li­nie umfasst sechs Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fe A, AA und AAA.
  • Un­ter­scheid­bar­keit: Inhalte werden so erstellt, dass sie sich optisch und akustisch deutlich von anderen Inhalten un­ter­schei­den (Farbe, Schrift­grö­ße, Kontrast, dezenter Hin­ter­grund). Die Richt­li­nie umfasst 13 Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA.

Be­dien­bar­keit

Bei bar­rie­re­frei­en Web­in­hal­ten sollte die Be­nut­zer­schnitt­stel­le so gestaltet sein, dass es allen In­ter­net­nut­zen­den möglich ist, zu den ge­wünsch­ten In­for­ma­tio­nen zu gelangen. Die Be­dien­bar­keit von Web­an­ge­bo­ten lässt sich anhand folgender Richt­li­ni­en op­ti­mie­ren:

  • Zu­gäng­lich­keit via Tastatur: Für eine best­mög­li­che Web-Usability sind alle Inhalte und Funk­tio­na­li­tä­ten per Tastatur zu­gäng­lich. Hierbei wird die Tastatur als primäre Be­nut­zer­schnitt­stel­le definiert. Die Richt­li­nie umfasst vier Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A und AAA
  • Kein Zeitdruck: Be­nut­zen­den wird bei der In­ter­ak­ti­on mit Web­in­hal­ten genügend Zeit ein­ge­räumt, diese zu lesen und zu benutzen, da Menschen mit Be­ein­träch­ti­gun­gen oft mehr Zeit benötigen, um Web­sei­ten­in­hal­te zu erfassen oder Aktionen wie Eingaben aus­zu­füh­ren. Die Richt­li­nie umfasst sechs Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A und AAA.
  • Anfall-Risiken mi­ni­mie­ren: Alle Web­in­hal­te sind so gestaltet, dass ein etwaiges Risiko für Anfälle aufgrund visueller Reize minimiert wird. Hierbei werden Grenz­wer­te für visuelle Reize, die zu Anfällen führen können, definiert. Es werden drei Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A und AAA vor­ge­ge­ben.
  • Na­vi­ga­ti­on: Die Webseite stellt Nutzenden Mittel zur Seite, die eine mühelose Na­vi­ga­ti­on er­mög­li­chen. Die Vorgaben zur bar­rie­re­frei­en Na­vi­ga­ti­on beziehen sich auf Meta-Titles und Meta-De­scrip­ti­ons, Linktexte, Zu­gangs­mög­lich­kei­ten zu Webseiten, Über­schrif­ten und Be­schrif­tun­gen für Text­ab­schnit­te sowie den Tas­ta­tur­fo­kus. Die Richt­li­nie zur Na­vi­ga­ti­on umfasst 13 Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA.
  • Zu­gäng­lich­keit via anderer Devices: Alle Funk­tio­na­li­tä­ten, die via Tastatur verfügbar sind, sollen auch al­ter­na­tiv, bei­spiels­wei­se mit Gesten, an­ge­steu­ert werden können. Die Richt­li­nie gib acht Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA vor.

Ver­ständ­lich­keit

Web­in­hal­te sollten so gestaltet werden, dass die dort ent­hal­te­nen In­for­ma­tio­nen ver­ständ­lich sind und die Bedienung nach­voll­zieh­bar ist. Eine optimale Ver­ständ­lich­keit erzielen Web­ent­wick­le­rin­nen und Web­ent­wick­ler sowie Au­torin­nen und Autoren gemäß den folgenden Richt­li­ni­en:

  • Les­bar­keit: Eine optimale Zu­gäng­lich­keit von Web­an­ge­bo­ten setzt lesbare und ver­ständ­li­che Inhalte voraus. Die Richt­li­nie zur Les­bar­keit umfasst Re­ge­lun­gen, die vorgeben, auf welche Art und Weise sprach­li­che Elemente aus­ge­zeich­net und mit zu­sätz­li­chen In­for­ma­tio­nen an­ge­rei­chert werden müssen. Zur Les­bar­keit geben die WCAG insgesamt sechs Kriterien der Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA vor.
  • Vor­her­seh­bar­keit: Das Verhalten funk­tio­na­ler und in­ter­ak­ti­ver Web­sei­ten­ele­men­te bleibt stets vor­her­sag­bar, um das Ver­ständ­nis zu er­leich­tern. Die sechs vor­ge­schla­ge­nen Er­folgs­kri­te­ri­en umfassen die Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA.
  • Ein­ga­be­hil­fen: Gut zu­gäng­li­che Webseiten helfen Be­su­che­rin­nen und Besuchern, Fehler zu vermeiden, in dem diese durch Ein­ga­be­hil­fen au­to­ma­tisch kor­ri­giert werden. Umfasst werden zum Beispiel Vorgaben zur au­to­ma­ti­schen Feh­ler­er­ken­nung. Web­sei­ten­be­trei­ben­den stehen neun Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A, AA und AAA zur Verfügung.

Ro­bust­heit

Das WCAG-Prinzip Ro­bust­heit bezieht sich auf die Kom­pa­ti­bi­li­tät von Web­in­hal­ten. Um eine gute Zu­gäng­lich­keit si­cher­zu­stel­len, sollten diese so auf­be­rei­tet sein, dass sie zu­ver­läs­sig von der Mehrheit der genutzten User-Agents (Web­brow­ser, as­sis­tie­ren­de Aus­ga­be­ge­rä­te u. ä.) ver­ar­bei­tet werden können. Ent­spre­chen­de Vorgaben finden Web­sei­ten­be­trei­ben­de in der Richt­li­nie zur Kom­pa­ti­bi­li­tät:

  • Kom­pa­ti­bi­li­tät: Die Kom­pa­ti­bi­li­tät mit aktuellen und zu­künf­ti­gen Techniken wird durch eine kon­se­quen­te Anwendung spe­zi­fi­zier­ter Web­stan­dards si­cher­ge­stellt. Grund­vor­aus­set­zung dafür ist, dass die Im­ple­men­tie­rung von Inhalten mithilfe von Aus­zeich­nungs­spra­chen wie HTML gemäß der je­wei­li­gen Spe­zi­fi­ka­ti­on voll­stän­dig und feh­ler­frei erfolgt. Die Richt­li­nie zur Kom­pa­ti­bi­li­tät umfasst zwei Er­folgs­kri­te­ri­en der Kon­for­mi­täts­stu­fen A und AA.

Neue­run­gen in WCAG 2.2

Mit WCAG 2.2 werden insgesamt 9 neue Er­folgs­kri­te­ri­en in ver­schie­de­nen vor­han­de­nen Richt­li­ni­en hin­zu­ge­fügt:

  • Tas­ta­tur­nut­zung: 3 Kriterien für das Ein­blen­den von Inhalten bei fo­kus­sier­ten Kom­po­nen­ten

  • Bedienung per Touch­screen und Maus: je ein Kriterium für Zieh­be­we­gun­gen und an­klick­ba­re Flächen

  • weitere Un­ter­stüt­zung bei ein­ge­schränk­ten ko­gni­ti­ven Fä­hig­kei­ten:

    • Hil­fe­funk­tio­nen sollten immer an der gleichen Stelle zu finden sein
    • Un­ter­stüt­zung bei bereits ein­ge­ge­be­nen Daten
    • al­ter­na­ti­ve Me­cha­nis­men für Pass­wort­ein­ga­be und kognitive Funk­ti­ons­tests
    • Al­ter­na­ti­ven zu Bild- oder Ob­jekt­aus­wahl bei ko­gni­ti­ven Funk­ti­ons­tests

WCAG 2.2 ist damit eher eine Ergänzung zu WCAG 2.1, wo die aktuell gültige Richt­li­nie noch Lücken aufweist.

WCAG-Check­lis­te

Der W3C-Working Draft (die Ar­beits­ver­si­on der WCAG 2.0) vom 27 April 2006 enthielt im Anhang eine Check­lis­te, die alle vom W3C de­fi­nier­ten Er­folgs­kri­te­ri­en be­inhal­te­te. Sie diente vielen Web­sei­ten­be­trei­ben­den als Kurz­über­sicht. Seit der Ver­öf­fent­li­chung der W3C 2.0 im Dezember 2008 ist diese Check­lis­te veraltet.

An die Stelle der ur­sprüng­li­chen Check­lis­te ist eine in­di­vi­du­ell an­pass­ba­re WCAG-2.0-Schnell­re­fe­renz getreten. Diese er­mög­licht es Web­sei­ten­be­trei­ben­den, den Kri­te­ri­en­ka­ta­log zu bar­rie­re­frei­en Web­ge­stal­tung mithilfe einer Fil­ter­funk­ti­on auf die eigenen Be­dürf­nis­se (nämlich an­ge­sichts ihrer tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen und der an­ge­streb­ten Kon­for­mi­täts­stu­fe) zu­zu­schnei­den und so be­nut­zer­de­fi­nier­te Check­lis­ten zu erstellen.

Bild: Schnellreferenz der WCAG 2 mit anpassbarer Checkliste
Mit der Schnell­re­fe­renz der WCAG 2.0 passen Web­sei­ten­be­trei­ben­de den Kri­te­ri­en­ka­ta­log schnell und einfach auf die eigenen Be­dürf­nis­se an. Quelle: https://www.w3.org/WAI/WCAG21/quickref/?versions=2.0
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WCAG-Tests

Bei den Vorgaben der WCAG handelt es sich um testbare Er­folgs­kri­te­ri­en, anhand derer Web­sei­ten­be­trei­ben­de den Kon­for­mi­täts­grad einzelner Webpages nach dem Standard des WAI be­ur­tei­len können. Für Be­trei­be­rin­nen und Betreiber, die nicht nur einzelne Webpages, sondern die Bar­rie­re­frei­heit des gesamten Web­auf­tritt prüfen möchten, hat das WAI bisher vier Stra­te­gien ent­wi­ckelt:

Easy Checks

Unter Easy Checks führt die WAI grund­le­gen­de Aspekte einer bar­rie­re­frei­en Web­ge­stal­tung auf. Die Liste soll Web­sei­ten­be­trei­ben­den er­mög­li­chen, sich einen schnellen Überblick über den Status ihres On­line­pro­jekts zu ver­schaf­fen. Im Rahmen der Easy Checks werden folgende Kriterien unter die Lupe genommen:

  • Meta-Titles
  • Alt-Texte
  • Über­schrif­ten
  • Kon­trast­ver­hält­nis
  • Text­ska­lier­bar­keit
  • Zu­gäng­lich­keit via Tastatur
  • Be­weg­li­che, blinkende oder au­to­ma­tisch startende Inhalte
  • Mul­ti­me­dia-Al­ter­na­ti­ven
  • Web­sei­ten­struk­tur

Die Aus­sa­ge­kraft in Bezug auf die Bar­rie­re­frei­heit der Website ist ver­gleichs­wei­se gering. Für eine aus­sa­ge­kräf­ti­ge Kon­for­mi­täts­be­wer­tung sind weitere Eva­lua­tio­nen (bei­spiels­wei­se gemäß WCAG-EM) notwendig.

WCAG-EM

Die Easy Checks dienen dazu, Web­sei­ten­be­trei­ben­den einen ersten Eindruck von der all­ge­mei­nen Zu­gäng­lich­keit ihres On­line­pro­jekts zu ver­schaf­fen. Für Be­trei­be­rin­nen und Betreiber, die die Kon­for­mi­tät ihres Web­pro­jekts zu den WCAG zu­ver­läs­sig und nach­weis­bar bestimmen möchten, hat die WAI mit der Website Ac­ces­si­bi­li­ty Con­for­mance Eva­lua­ti­on Me­tho­do­lo­gy (WCAG-EM) einen Best-Practice-Ansatz ent­wi­ckelt. Die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung gemäß WCAG-EM umfasst fünf Schritte:

  1. Be­wer­tungs­um­fang bestimmen
  2. Web­auf­tritt un­ter­su­chen
  3. Re­prä­sen­ta­ti­ve Webpages auswählen
  4. Aus­ge­wähl­te Webpages bewerten
  5. Gutachten Kon­for­mi­täts­be­wer­tung mit WCAG-EM-Report-Tool erstellen

Eine Ver­öf­fent­li­chung des Kon­for­mi­täts­gut­ach­tens ist nicht er­for­der­lich. Die Er­geb­nis­se der Eva­lua­ti­on bilden die Grundlage für eine (optionale) Kon­for­mi­täts­er­klä­rung (siehe oben).

Nut­zer­ge­stütz­te Eva­lua­ti­on

Web­sei­ten­be­trei­ben­de, die die Zu­gäng­lich­keit ihres On­line­auf­tritts eva­lu­ie­ren möchten, kon­zen­trie­ren sich in der Regel auf stan­dar­di­sier­te Prüf­ver­fah­ren wie WCAG-EM. Die WAI rät jedoch dazu, die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung, sofern möglich, mit einer nut­zer­ge­stütz­ten Eva­lua­ti­on zu verbinden. Auf diese Weise lassen sich auch Usability-Probleme iden­ti­fi­zie­ren, die nicht im Kri­te­ri­en­ka­ta­log der WCAG 2.1 erfasst wurden.

Eine solche Zu­gäng­lich­keits­prü­fung stützt sich in der Regel auf Menschen mit Ein­schrän­kun­gen sowie auf ältere In­ter­net­nut­zen­de. Möglich sind in­for­mel­le Prüf­ver­fah­ren in Form von Be­fra­gun­gen sowie for­ma­li­sier­te Usability-Tests, die sich auf die sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung be­stimm­ter Aufgaben stützen, die mit der be­tref­fen­den Website zu tun haben.

Hinweise, wie Be­trei­be­rin­nen und Betreiber die Sei­ten­be­su­chen­den in solche Eva­lu­ie­rungs­ver­fah­ren zur Bar­rie­re­frei­heit in­vol­vie­ren können, stehen auf den In­for­ma­ti­ons­sei­ten des WAI bereit.

Eva­lu­ie­rungs­tools

Im Netz finden Web­sei­ten­be­trei­ben­de diverse Tools, mit denen sich die Zu­gäng­lich­keit von Web­auf­trit­ten eva­lu­ie­ren lässt. Auch das WAI ermutigt die Ent­wick­lung ent­spre­chen­der Programme und Web-Services. Doch eine Emp­feh­lung für ein be­stimm­tes Eva­lu­ie­rungs­tools sucht man auf der Website des W3C vergebens. Statt­des­sen bietet die WAI eine um­fang­rei­che Liste der zur Verfügung stehenden Eva­lu­ie­rungs­tools, die sich dank einer Fil­ter­funk­ti­on bequem auf in­di­vi­du­el­le Be­dürf­nis­se und den ge­wünsch­ten Standard ein­schrän­ken lässt.

Be­rück­sich­ti­gung der WCAG in Deutsch­land

In Deutsch­land werden die In­ter­es­sen von Menschen mit Be­hin­de­rung im Be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BGG) vertreten. Dieses schreibt Re­ge­lun­gen zur Her­stel­lung der Bar­rie­re­frei­heit im On­line­an­ge­bot der öf­fent­li­chen Ver­wal­tung vor. Explizit for­mu­liert werden ent­spre­chen­de Maßnahmen in der Ver­ord­nung zur Schaffung bar­rie­re­frei­er In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BITV 2.0). Die Rechts­ver­ord­nung gilt für alle In­ter­net­auf­trit­te von Behörden der Bun­des­ver­wal­tung sowie deren öf­fent­lich zu­gäng­li­chen In­ter­net­an­ge­bo­te und ori­en­tiert sich an den Prin­zi­pi­en und Richt­li­ni­en der WCAG. Eine Umsetzung der Vorgaben ist für diese Ein­rich­tun­gen seit dem 31. Dezember 2005 ver­pflich­tend.

Private oder kom­mer­zi­el­le Angebote im Internet fallen nicht in den Gel­tungs­be­reich der BITV 2. 0. Sie werden von dem 2021 be­schlos­se­nen Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) al­ler­dings dazu ver­pflich­tet, bis 2025 Bar­rie­re­frei­heit ihrer Web­an­ge­bo­te si­cher­zu­stel­len.

Für Website-Be­trei­be­rin­nen und -Betreiber aus Deutsch­land bietet die BIK-Website mit dem BITV-Test Ori­en­tie­rung und Anleitung zur op­tio­na­len Kon­for­mi­täts­er­klä­rung.

Ausblick: WCAG 3.0

Bei WCAG 2.1 bzw. der Ergänzung WCAG 2.2 handelt es sich um den aktuellen vom W3C emp­foh­le­nen Standard. Doch das WAI arbeitet bereits an einer neuen Version der Web Content Ac­ces­si­bi­li­ty Gui­de­lines: Das WCAG 3.0 soll neue An­for­de­run­gen be­rück­sich­ti­gen. Ein be­son­de­rer Fokus soll dabei auf zu­sätz­li­che Tests sowie un­ter­schied­li­che Be­wer­tungs­me­cha­nis­men gelegt werden. Im Gegensatz zu seinen Vor­gän­gern ist WCAG 3.0 nicht ab­wärts­kom­pa­ti­bel, sondern stellt viel eher ein neues Set von Richt­li­ni­en dar. Auch das Kon­for­mi­täts­mo­dell soll über­ar­bei­tet werden. In­ter­es­sier­te können sich den aktuellen Ar­beits­ent­wurf der WCAG 3.0 im Detail ansehen.

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