Der Fir­men­na­me ist das Aus­hän­ge­schild eines Un­ter­neh­mens. Er taucht nicht nur auf sämt­li­chen Ge­schäfts­pa­pie­ren und in den E-Mail-Si­gna­tu­ren der Mit­ar­bei­ter auf, sondern ent­wi­ckelt sich im Idealfall auch zu einer wie­der­erkenn­ba­ren Marke. Dieses Potenzial hat jedoch nicht jeder Name. Dem­entspre­chend wichtig ist es, für das eigene Un­ter­neh­men einen passenden Namen zu finden. Ent­schei­den Sie sich nicht gleich für die erstbeste Idee, sondern überlegen Sie sorg­fäl­tig, welcher Name am besten zu Ihrer Branche und der an­ge­peil­ten Ziel­grup­pe passt.

Bei der Na­mens­fin­dung für eine Firma spielen al­ler­dings auch recht­li­che Be­stim­mun­gen eine Rolle. Bei einigen Un­ter­neh­mens­for­men gibt es ge­setz­li­che Vor­schrif­ten zur Benennung, die Sie als Gründer unbedingt be­rück­sich­ti­gen müssen.

Erst ge­setz­li­che Vor­schrif­ten prüfen, dann Un­ter­neh­mens­na­men finden

Bevor Sie sich in der Grün­dungs­pha­se Gedanken über den Namen Ihres Un­ter­neh­mens machen, müssen Sie sich für eine bestimmte Rechts­form ent­schei­den. Diese kann die Na­mens­fin­dung für ein Un­ter­neh­men nämlich ent­schei­dend be­ein­flus­sen. So sind Gründer von Ein­zel­un­ter­neh­men und Klein­ge­wer­be­trei­ben­de ohne Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter grund­sätz­lich dazu ver­pflich­tet, ihren eigenen Namen als Be­stand­teil des Fir­men­na­mens zu verwenden. Außerdem gibt es ge­wer­be­spe­zi­fi­sche Re­ge­lun­gen für die Wahl von Fir­men­na­men. Für Han­dels­ge­wer­be schreibt das Han­dels­ge­setz­buch (HGB) zum Beispiel den Anhang des Rechts­form-Kürzels vor (bei­spiels­wei­se GmbH oder OHG).

Beachten Sie immer, dass der Fir­men­na­me nicht in die Irre führen darf, indem er zum Beispiel falsche Leis­tun­gen sug­ge­riert oder eine Expertise vor­täuscht, die Sie nicht haben. Jedes Un­ter­neh­men ist zur Fir­men­wahr­heit, -be­stän­dig­keit und -klarheit ver­pflich­tet. Dazu heißt, dass Zweck, Führung und Rechts­form des Un­ter­neh­mens aus dem Namen klar her­vor­ge­hen müssen.

Sobald Sie eine gute Idee für Ihren Fir­men­na­men haben, ist es sinnvoll, im Un­ter­neh­mens­re­gis­ter und im Register des Deutschen Patent- und Mar­ken­amts nach­zu­schau­en, ob Ihr Wunsch­fir­men­na­me schon re­gis­triert ist. Der Name steht dann nicht mehr zur Verfügung, denn die Na­mens­rech­te bereits be­stehen­der Un­ter­neh­men dürfen nicht verletzt werden. Das könnte sonst im schlimms­ten Fall zu einer Un­ter­las­sungs­kla­ge führen.

Tipp

Um den idealen Un­ter­neh­mens­na­men zu finden, hilft es oft, über die geplanten Ver­triebs­ka­nä­le nach­zu­den­ken. Wenn das Internet da­zu­ge­hört, sollten Sie unbedingt Ihren Fir­men­na­men als Domain re­gis­trie­ren können. Folglich muss auch die ge­wünsch­te Domain noch frei sein. Das ist überaus wichtig, denn Ihre eigene Domain ist sowohl die Adresse, unter der Ihre Fir­men­web­site oder Ihr On­line­shop künftig er­reich­bar sein wird, als auch eine seriöse Basis für Ihre E-Mail-Domain.

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Check­lis­te: Fir­men­na­mens­fin­dung

1. Rechts­form des Un­ter­neh­mens

  • Ei­gen­na­men­pflicht prüfen
  • ge­wer­be­spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten prüfen
  • Zweck, Un­ter­neh­mens­füh­rung und Rechts­form notieren

2. Sachliche Vorgaben

  • Zu­sam­men­set­zung (Personen-, Sach- oder Fan­ta­sie­na­men)
  • Aus­spra­che und Les­bar­keit
  • Aus­rich­tung auf die Ziel­grup­pe
  • Mar­ken­po­ten­zi­al
  • Ge­schäfts­fel­der (mögliche Expansion)
  • In­ter­na­tio­na­ler Fir­men­na­me
  • Ge­schäfts­part­ner

3. Feedback einholen

4. Firmen- und Mar­ken­re­gis­ter prüfen

  • Han­dels­re­gis­ter
  • Un­ter­neh­mens­re­gis­ter im Auftrag des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums
  • Marken-Register (DPMA)
  • freie Internet-Adresse prüfen (Domain-Check)
Tipp

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7 Tipps für Ihren Fir­men­na­men

Sobald Sie sich einen Überblick über den recht­li­chen Rahmen ver­schafft haben, kann es an die ei­gent­li­che Aufgabe gehen: Einen passenden, ein­präg­sa­men Fir­men­na­men finden, der die Ein­zig­ar­tig­keit Ihres Un­ter­neh­mens her­vor­hebt und sich deutlich von der Kon­kur­renz un­ter­schei­det.

Tipp 1: Zu­sam­men­set­zung des Namens

Selbst wenn Sie eine Rechts­form wählen, für die einzelne Na­mens­be­stand­tei­le vom Gesetz vor­ge­schrie­ben sind, kann der Fir­men­na­me immer um bran­chen­spe­zi­fi­sche Be­zeich­nun­gen oder Fan­ta­sie­na­men erweitert werden. Ganz allgemein werden drei ver­schie­de­ne Varianten un­ter­schie­den:

  • Per­so­nen­na­men: Die Firma wird nach dem Un­ter­neh­mens­grün­der benannt. Dabei bleibt es jedem selbst über­las­sen, ob der volle Name oder nur der Nachname gewählt wird.
     
  • Sachnamen: Das Un­ter­neh­men erhält einen Namen, der Hinweise auf das Tä­tig­keits­feld oder die Branche liefert. Der Name darf jedoch nicht ir­re­füh­rend sein, indem er Leis­tun­gen oder Qua­li­fi­ka­tio­nen vor­täuscht, die nicht der Wahrheit ent­spre­chen.
     
  • Fan­ta­sie­na­men: Es wird ein frei er­fun­de­ner Name gewählt.

Sie müssen sich aber nicht zwangs­läu­fig für nur eine der Varianten ent­schei­den, sondern können auch eine Mischform wählen, indem Sie zum Beispiel Ihren Fa­mi­li­en­na­men mit einer fan­ta­sie­vol­len Wort­schöp­fung kom­bi­nie­ren oder den Fan­ta­sie­na­men um eine bran­chen­ty­pi­sche Be­zeich­nung ergänzen.

Die reine Ver­wen­dung von Namen und Branche ist oft lang­wei­lig und für Kunden wenig ein­präg­sam. Der Fir­men­na­me „Gärtnerei Mayer“ genügt zwar den recht­li­chen An­for­de­run­gen, aber „Blu­men­wald Mayer - Gärtnerei und Floristik“ oder „Flower­Power Gärtnerei Mayer“ erregen sicher mehr Auf­merk­sam­keit und ent­spre­chen ebenfalls den ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen.

Tipp 2: Aus­spra­che und Les­bar­keit

Achten Sie darauf, dass der Name Ihres Un­ter­neh­mens möglichst leicht zu lesen und aus­zu­spre­chen ist. Ver­zich­ten Sie auf lange Namen, die das Auge nicht auf einen Blick erfassen kann. Besser sind kurze Worte, die z. B. auf Wer­be­ta­feln oder einem Fir­men­schild auch im Vor­bei­fah­ren direkt erfasst werden können, sodass sich po­ten­zi­el­le Kunden leichter daran erinnern. Haben Sie einen kom­pli­zier­ten Nachnamen, der im Fir­men­na­me auf­tau­chen muss, können Sie ein Fan­ta­sie­wort in Ihrer Fir­men­be­zeich­nung besonders her­vor­he­ben und den Namen dahinter kleiner abdrucken, sodass sich die Kunden aus­schließ­lich auf den Fan­ta­sie­na­men kon­zen­trie­ren. Ein Beispiel dafür wäre „BLÜ­TEN­MEER – Gärtnerei Mro­szew­ski“.

Tipp 3: Kreative Ziel­grup­pen­an­spra­che

Krea­ti­vi­tät ist in der Regel gut für die Na­mens­fin­dung, doch sollten Sie dabei auch immer Ihre Ziel­grup­pe im Auge behalten. Als selbst­stän­di­ger Ver­si­che­rungs­be­ra­ter, dessen Angebot sich vor allem an Familien richtet, sollten Se­rio­si­tät und Pro­fes­sio­na­li­tät im Vor­der­grund stehen, selbst wenn das meist eher un­krea­ti­ve Fir­men­na­men zum Ergebnis hat. Bieten Sie hingegen Auslands- und Rei­se­ver­si­che­run­gen an und wollen damit vor allem junge Menschen erreichen, die nach ihrem Abschluss auf Weltreise gehen oder erste Be­rufs­er­fah­run­gen im Ausland machen wollen, können Sie auch etwas aus­ge­fal­le­ne­re Fir­men­na­men wählen. In jedem Fall sollten Sie von ab­ge­dro­sche­nen Wort­spie­len absehen, da diese schnell lä­cher­lich wirken.

Tipp 4: Mar­ken­po­ten­zi­al

Falls Sie Produkte verkaufen wollen, für die sie als Marke werben wollen, sollten Sie den Fir­men­na­men auch darauf abstimmen. Kurze, prägnante Worte sind dafür besonders gut geeignet. Denken Sie an Mar­ken­na­men wie „Nivea“ oder „Tempo“, die in­zwi­schen sogar zum Synonym für bestimmte Produkte geworden sind.

In­for­mie­ren Sie sich vor der Na­mens­fin­dung für Ihre Firma über einige Grund­la­gen des Mar­ken­rechts. Sobald Sie einen Un­ter­neh­mens­na­men gefunden haben, der Ihnen als Marke geeignet erscheint, kümmern Sie sich am besten umgehen um die Anmeldung Ihres Mar­ken­na­mens.

Tipp 5: Mögliche Expansion

Wenn Sie sich für einen Na­mens­zu­satz ent­schei­den, der auf Ihre Tätigkeit hinweist, überlegen Sie sich vorher, ob der Name auch dann noch zu­tref­fend ist, wenn Sie Ihr Ge­schäfts­feld erweitern. „Goodcut Her­ren­schnei­de­rei“ könnte pro­ble­ma­tisch werden, falls Sie sich nach einigen Jahren dafür ent­schei­den, auch Da­men­be­klei­dung an­zu­fer­ti­gen. In diesem Fall wäre es vor­aus­schau­en­der, Ihr Un­ter­neh­men „Goodcut Schnei­de­rei“ zu nennen.

Tipp 6: In­ter­na­tio­na­le Aus­rich­tung

Falls Sie sich vor­stel­len können, dass Ihre Ge­schäfts­idee auch im Ausland er­folg­reich ist, sollten Sie das ebenfalls bei der Na­mens­fin­dung für Ihre Firma be­rück­sich­ti­gen. Ver­zich­ten Sie auf die deutschen Umlaute und wählen Sie einen Namen, der in den am weitesten ver­brei­te­ten Sprachen einfach aus­zu­spre­chen ist. Im Zwei­fels­fall können Sie sich direkt für eine englische Be­zeich­nung ent­schei­den.

Wenn Sie einen in­ter­na­tio­nal ver­ständ­li­chen Namen suchen, können Sie zudem Mut­ter­sprach­ler befragen. So gehen Sie sicher, dass der Name leicht aus­zu­spre­chen ist und keine negativen As­so­zia­tio­nen weckt.

Tipp 7: Feedback einholen

Spielen Sie ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten durch und setzen Sie sich mit Freunden oder künftigen Mit­ar­bei­tern zum Brain­stor­ming zusammen. Je viel­sei­ti­ger und kreativer die Runde ist, umso wahr­schein­li­cher werden Sie den optimalen Fir­men­na­men finden. Grenzen Sie Ihre Ideen ein und holen Sie sich Feedback von un­be­tei­lig­ten Personen, denen Sie vertrauen.

Fir­men­na­men sichern

Auch wenn für Ihre Un­ter­neh­mens­form die Ge­wer­be­an­mel­dung bereits ausreicht, kann eine frei­wil­li­ge Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter vor­teil­haft für die Wer­be­wir­kung Ihres neuen Fir­men­na­mens sein. Mitunter achten auch po­ten­zi­el­le Ge­schäfts­part­ner darauf, ob Ihr Un­ter­neh­men im Han­dels­re­gis­ter zu finden ist.

Zu­sätz­lich können Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt re­gis­trie­ren lassen. Welche Vor­aus­set­zun­gen Sie dafür erfüllen müssen, welche Kosten dabei auf Sie zukommen und mit welchen Vor- und Nach­tei­len das verbunden ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Fir­men­na­me als Marke schützen lassen

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