Suchmaschinen für Kinder arbeiten vor allem mit sogenannten Whitelists: Auf eine solche Liste werden Websites eingetragen, die für Kinder unbedenklich sind. Eine Blacklist hingegen bezeichnet das Gegenteil. Dort trägt man Inhalte ein, die nicht aufgerufen werden dürfen. Die Perspektive ist also jeweils anders: Sollen nur solche Seiten besucht werden, die zuvor zugelassen wurden (und damit auf der Whitelist sind) oder sind generell alle Websites verfügbar, so lange sie nicht durch einen Eintrag in der Blacklist gesperrt sind? Da es im Zuge des Jugendschutzes darum geht, möglichst große Sicherheit zu schaffen, und das World Wide Web sich so schnell entwickelt, dass niemand es schaffen kann, eine verbindliche Blacklist zu pflegen, wird bei Suchmaschinen für Kinderseiten auf das Prinzip einer Whitelist gesetzt.
Die meisten normalen Suchmaschinen verwenden eigene Webcrawler: Diese durchsuchen das komplette Word Wide Web nach Internetseiten und analysieren die Resultate. Bei Kindersuchmaschinen ist der größte Teil allerdings Handarbeit. Die Mitarbeiter dieser speziellen Suchmaschinen fügen Websites manuell zur Whitelist hinzu und überprüfen auch, ob das Angebot noch aktuell ist. Durch die redaktionelle Betreuung funktionieren die Suchmaschinen eher wie Webkataloge, wie man sie aus den Anfangstagen des Internets kennt. Die meisten Kindersuchseiten fungieren dabei gleichzeitig als Portale: Neben der eigentlichen Suchfunktion stellen sie besondere Webangebote vor oder bieten sogar eigene Inhalte, wie Spiele oder Kurse zur richtigen Verwendung einer Suchmaschine.
Damit eine Website in die Whitelist aufgenommen werden kann, legen Suchmaschinen unterschiedliche Prüfungskriterien fest. Neben der Art und Gestaltung der Inhalte, können auch Datenschutz, Werbung und Bezahlangebote eine Rolle bei der Bewertung spielen. Websites für Kinder sollen eben auch insofern sicher sein, dass die Zielgruppe keine sensiblen Daten weitergeben muss oder zu Käufen verleitet wird. Werbung sollte am besten gar nicht auftauchen – bzw. wenn, dann nur für kindgerechte Inhalte und auch ganz deutlich als Werbeanzeige gekennzeichnet. Aber auch bei Kindersuchseiten gilt: Sie sind kein allumfassender Schutz für Kinder im Internet. Über weiterführende Links können die jungen Nutzer dennoch auf Inhalte gelangen, die nicht für ihre Altersgruppe geeignet sind. In Kombination mit einem Jugendschutzprogramm und elterlicher Betreuung bieten Suchmaschinen speziell für Kinder aber eine gute Möglichkeit, jungen Schülerinnen und Schülern das Internet zu ermöglichen.