Un­ter­neh­men können nicht nur ge­schäft­li­che Be­zie­hun­gen mit privaten Kon­su­men­ten (B2C), mit ihren Mit­ar­bei­tern oder mit anderen Un­ter­neh­men (B2B) eingehen, sondern auch mit Behörden. Dabei werden zwischen Un­ter­neh­men und öf­fent­li­chen Ver­wal­tun­gen In­for­ma­tio­nen aus­ge­tauscht und Geschäfte ab­ge­schlos­sen.

De­fi­ni­ti­on

B2A be­schreibt die Beziehung zwischen einem Un­ter­neh­men und einer Behörde. Dabei steht das Akronym B2A für „Business-to-Ad­mi­nis­tra­ti­on“. Ebenfalls etabliert hat sich das Kürzel B2G („Business-to-Go­vern­ment“). Die Ge­schäfts­be­zie­hung umfasst sowohl den Handel als auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwischen den Parteien.

Was ist B2A?

Allgemein umfasst B2A jede Art einer Beziehung zwischen Behörden und Un­ter­neh­men. Dabei ist eine Behörde für die Erfüllung von ge­setz­lich fest­ge­leg­ten Aufgaben zuständig. Öf­fent­li­che Ver­wal­tun­gen sind An­lauf­stel­len für jegliche Rechts­be­lan­ge, gehen aber auch im Bereich der Lob­by­ar­beit eine Beziehung mit Un­ter­neh­men ein. Auch eine dritte Form der Zu­sam­men­ar­beit von Un­ter­neh­men und Behörden wird als B2A-Beziehung ver­stan­den: die öf­fent­lich-private Part­ner­schaft (ÖPP). Hierbei ist der Staat der öf­fent­li­che Auf­trag­ge­ber und ein Un­ter­neh­men der private Auf­trag­neh­mer.

Um Prozesse sowohl für Un­ter­neh­men als auch für Behörden zu ver­ein­fa­chen, findet die Kom­mu­ni­ka­ti­on im B2A zunehmend online statt. Für Un­ter­neh­men ist dabei die deutlich schnel­le­re Be­ar­bei­tung von Anträgen besonders attraktiv und ver­spricht eine Stei­ge­rung der Ef­fek­ti­vi­tät. So können z. B. Formulare direkt her­un­ter­ge­la­den oder Steu­er­be­trä­ge über­wie­sen werden. Die Zu­sam­men­ar­beit im B2A-Bereich ist meistens auf eine längere Zeit­span­ne ausgelegt und durch ein hohes Auf­trags­vo­lu­men ge­kenn­zeich­net. Dem­entspre­chend ist eine schnelle und un­kom­pli­zier­te Kom­mu­ni­ka­ti­on zwischen den Parteien un­ab­ding­bar.

Fakt

Behörden gehen ge­schäft­li­che Be­zie­hun­gen auch mit anderen Markt­teil­neh­mern ein. Dazu gehören andere öf­fent­li­che Ver­wal­tun­gen (A2A) und private End­ver­brau­cher (A2C).

Mögliche Szenarien von B2A

Im Bereich von B2A gibt es sehr un­ter­schied­li­che An­satz­punk­te. Un­ter­neh­men und Behörden in­ter­agie­ren aus ganz un­ter­schied­li­chen Gründen mit­ein­an­der. Mal geht es um Ge­schäfts­be­zie­hun­gen, mal werden formelle Prozesse ab­ge­han­delt und mal ver­mit­telt ein Amt neue Mit­ar­bei­ter. Das hängt selbst­ver­ständ­lich von der Art der Behörde ab.

Kauf von Produkten und Dienst­leis­tun­gen

Die klas­si­sche Form einer ge­schäft­li­chen Beziehung ist der Kauf von Produkten oder Dienst­leis­tun­gen. Behörden greifen oftmals auf Angebote von privaten Firmen zurück. Vor allem herrscht eine große Nachfrage nach tech­no­lo­gi­schen Lösungen, um bei­spiels­wei­se die hohen Da­ten­men­gen sichern zu können.

Online-Ab­wick­lung von Prozessen

Um die Zu­sam­men­ar­beit vor allem aus Sicht der Un­ter­neh­men zu ver­ein­fa­chen, bieten zunehmend mehr öf­fent­li­che Ver­wal­tun­gen eine Auswahl von Dienst­leis­tun­gen online auf ihrer Website an. Dort können Vorlagen für not­wen­di­ge Dokumente oder Anträge her­un­ter­ge­la­den und oftmals direkt an die jeweilige Ver­wal­tung gesandt werden. Zu­sätz­li­che Leis­tun­gen können die Ak­tua­li­sie­rung von Un­ter­neh­mens­in­for­ma­ti­on, Zah­lungs­ab­wick­lun­gen oder die Be­ant­wor­tung von spe­zi­fi­schen Fragen sein.

Zu­sam­men­ar­beit bei der Re­kru­tie­rung neuer Mit­ar­bei­ter

Sind Sie als Un­ter­neh­men auf der Suche nach neuen Mit­ar­bei­tern, kann sich der Zu­sam­men­schluss mit öf­fent­li­chen Ver­wal­tun­gen lohnen. In diesem Zu­sam­men­hang sollten Sie das Jobportal der Bun­des­agen­tur für Arbeit kennen. Als Un­ter­neh­men schalten Sie Ihre Stel­len­an­zei­gen dort kostenlos und pro­fi­tie­ren von der erhöhten Reich­wei­te. Da sowohl die Ar­beits­ver­mitt­lung als auch die Be­rufs­be­ra­tung zu den Haupt­auf­ga­ben der Agentur zählen, bringt ein um­fang­rei­che­res Angebot an freien Position auch einen Nutzen für die Behörde.

Lob­by­is­mus

Ziel der Lob­by­ar­beit ist die gezielte Ein­fluss­nah­men von Un­ter­neh­men auf po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen. Der Lob­by­is­mus ist Teil des Public Affairs Ma­nage­ments, die Schnitt­stel­le zwischen Un­ter­neh­men und Ge­sell­schaft. Die Umsetzung erfolgt durch Un­ter­neh­mens­ver­bän­de oder Public-Affairs-Agenturen, die im Auftrag eines Un­ter­neh­mens agieren. Im Mit­tel­punkt stehen die In­ter­es­sen des Un­ter­neh­mens, die im Rahmen der Ge­setz­ge­bung ver­mit­telt werden sollen. Häufig genutzte Methoden sind Pres­ser­klä­run­gen oder An­zei­ge­kam­pa­gnen.

Öf­fent­lich-private Part­ner­schaft

Die Art einer Zu­sam­men­ar­beit zwischen dem Staat als öf­fent­li­chem Auf­trag­ge­ber und einem Un­ter­neh­men als privaten Auf­trag­neh­mer ist nicht konkret definiert. In einer öf­fent­lich-privaten Part­ner­schaft (ÖPP) bringen beide Partner ihre ver­füg­ba­ren Res­sour­cen wie Personal, Kapital oder Fach­wis­sen ein, um gemeinsam ein Projekt zu rea­li­sie­ren. Somit handelt es sich bei reinen Fi­nan­zie­rungs­ge­schäf­ten nicht um eine ÖPP. Die je­wei­li­gen Funk­tio­nen der beiden Parteien sind konkret definiert: Das Un­ter­neh­men trägt die Ver­ant­wor­tung dafür, dass die Leistung erbracht wird, und die Behörde ge­währ­leis­tet, dass die ge­mein­sa­men Ziele ein­ge­hal­ten werden. Die Ko­ope­ra­ti­on kann un­ter­schied­lich aus­ge­prägt sein, ist jedoch in jedem Fall ver­trag­lich geregelt und lang­fris­tig ausgelegt.

Was ist besonders im B2A?

Besteht bei öf­fent­li­chen Ver­wal­tun­gen ein Bedarf an Dienst­leis­tun­gen oder Produkten, wie z. B. tech­no­lo­gi­schen Lösungen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung oder die Umsetzung eines Bau­vor­ha­bens, vergeben Behörden die ent­spre­chen­den Aufträge an private Un­ter­neh­men. Für Un­ter­neh­men sind solche Aufträge attraktiv, bedeuten sie doch in aller Regel eine sichere Ein­nah­me­quel­le. Um als Un­ter­neh­men Behörden von den eigenen Produkten bzw. Dienst­leis­tun­gen zu über­zeu­gen, kommen Mar­ke­ting­maß­nah­men im B2A zum Einsatz. Ein klas­si­sches Beispiel hierfür sind Kom­mu­nal­mes­sen, die sich direkt an Gemeinden richten. Un­ter­neh­men haben dort die Mög­lich­keit, Produkte und Dienst­leis­tun­gen vor­zu­stel­len, die zur Erfüllung der kom­mu­na­len Aufgaben dienen. Dabei kann es sich bei­spiels­wei­se um Produkte oder In­no­va­tio­nen zur Ab­fall­ent­sor­gung oder Energie- und Was­ser­ver­sor­gung handeln. Aber auch in vielen anderen Bereichen sind Be­zie­hun­gen zwischen Un­ter­neh­men und Behörden denkbar und wichtig.

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