Wer eine of­fi­zi­el­le Facebook-Seite für sein Un­ter­neh­men betreibt, sollte auf dieser stets auch ein Impressum in­te­grie­ren. Schon ein un­voll­stän­di­ger Nachweis oder eine feh­ler­haf­te Ver­lin­kung kann eine Abmahnung zur Folge haben. War die korrekte Ein­bin­dung des ent­spre­chen­den Textes in der Ver­gan­gen­heit noch ein Problem, hat das soziale Netzwerk 2014 schließ­lich reagiert und bietet Nutzern nun die Mög­lich­keit, das Impressum un­kom­pli­ziert und rechts­si­cher aus­zu­wei­sen.

Im­pres­sumpflicht für Un­ter­neh­mens­sei­ten

Jede Un­ter­neh­mens­sei­te braucht ein Impressum. Welche In­for­ma­tio­nen dieses enthalten muss und welche Dar­stel­lungs­op­tio­nen bestehen, regelt das deutsche Te­le­me­di­en­ge­setz. Diese Pflicht zur so­ge­nann­ten An­bie­ter­kenn­zeich­nung greift bei jedem „ge­schäfts­mä­ßi­gen“ Online-Angebot – aus­ge­nom­men sind nur rein private Seiten. Dass dieses Gesetz damit auch bei jeder Un­ter­neh­mens­prä­senz in sozialen Medien greift, wissen viele Betreiber nicht. Doch auch auf Facebook gilt: Das Impressum muss für den Besucher „leicht erkennbar, un­mit­tel­bar er­reich­bar und ständig verfügbar“ (§ 5 Abs. 1 TMG) platziert werden.

Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen zur all­ge­mei­nen Im­pres­sums­pflicht finden Sie in unserem Ratgeber.

Impressum bei Facebook

Lange bestand keine Mög­lich­keit, das Impressum an ge­eig­ne­ter Stelle in den Facebook-Profilen zu plat­zie­ren, um die durch das Gesetz ge­for­der­te Sicht­bar­keit zu ge­währ­leis­ten. 2014 reagierte das Un­ter­neh­men auf diesen Zustand und führte für die Nutzer ein in­te­grier­tes Im­press­um­feld ein. Unter dem Reiter „Info“ findet man neben den wich­tigs­ten Sei­ten­in­for­ma­tio­nen nun auch das Im­press­um­feld. Dort hat jeder Nutzer 2.000 Zeichen Platz, um die er­for­der­li­chen Daten ein­zu­tra­gen. Sollte der Im­pres­sum­text zu lang sein, kann er gekürzt wie­der­ge­ge­ben und das voll­stän­di­ge Impressum verlinkt werden. Das in­te­grier­te Impressum steht für alle ge­schäfts­mä­ßi­gen Profile und Fanseiten zur Verfügung.

Impressum bei Facebook einbinden – Schritt für Schritt

Dank der Im­pres­sums­funk­ti­on kann jeder Sei­ten­be­trei­ber mit wenigen Schritten sein Impressum auf der Facebook-Seite einbinden. Das funk­tio­niert fol­gen­der­ma­ßen:

  1. Innerhalb des eigenen Profils den Reiter „Info“ aufrufen.
  2. Eine Übersicht der Pro­fil­in­for­ma­tio­nen (Name, Themen, Adresse usw.) öffnet sich.
  3. Per­so­na­li­sier­ba­res Feld mit dem Titel „Impressum“ anklicken.
  4. Ge­setz­li­che Pflicht­in­for­ma­tio­nen zur An­bie­ter­kenn­zeich­nung eintragen.
  5. „Än­de­run­gen speichern“ auswählen.

Um ein Impressum für Facebook zu erstellen, das allen recht­li­chen An­for­de­run­gen genügt, kann man auch online auf einen Facebook-Impressum-Generator zu­rück­grei­fen. Viele Kanzleien oder andere Rechts­be­ra­tun­gen bieten zudem kos­ten­lo­se Tools oder ein Muster-Impressum für Facebook als Vorlage an.

Al­ter­na­tiv: Impressum verlinken

Aufgrund der wenigen ver­füg­ba­ren Zeichen im Facebook-Im­pres­sums­feld ist es zur gängigen Praxis geworden, einen externen Link zum Impressum auf der Un­ter­neh­mens­web­site ein­zu­bau­en. Wichtig ist dabei, direkt das Impressum und nicht nur die Start­sei­te der Web­prä­senz zu verlinken. Außerdem sollte der Link, um die eine leichte Er­kenn­bar­keit zu ge­währ­leis­ten, stets eindeutig benannt und wörtlich aus­ge­wie­sen werden. Es muss erkennbar sein, dass der Link zum Impressum führt. Das lässt sich durch den ent­spre­chen­den Ankertext, eine spre­chen­de URL oder einen er­läu­tern­den Zusatz lösen.

Im Impressum selbst sollte der Hinweis angefügt werden, dass dieses ebenso für Social-Media-Auftritte gilt, und die ent­spre­chen­den Seiten (Facebook oder auch Twitter oder Google+) dort verlinkt werden.

Im­pres­sumpflicht: Aktuelle Urteile im Auge behalten

Dank des in­te­grier­ten Feldes kann jeder Sei­ten­be­trei­ber heute sein Impressum für Facebook un­kom­pli­ziert auf seiner Pro­fil­sei­te einbauen, um die ge­setz­li­chen Vorgaben zu erfüllen. Ohnehin sollte man als Un­ter­neh­mer stets die aktuelle Ge­set­zes­la­ge und even­tu­el­le Än­de­run­gen der Richt­li­ni­en im Auge behalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine Rechts­be­ra­tung darstellt und die Beratung durch einen fach­kun­di­gen Rechts­an­walt nicht ersetzen kann.

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