Das Leistungsschutzrecht soll Verlage davor schützen, dass deren publizierte Texte oder Teile davon auf anderen Seiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz sieht daher vor, dass künftig Website-Betreiber einen gewissen Geldbetrag an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren redaktionellen Inhalte aus dem Netz sammeln und auf ihrer Seite mit Überschrift oder kurzer Textvorschau („Teaser“) verlinken.
Suchen Sie beispielsweise bei Google News nach einem tagesaktuellen Geschehen, zeigt Ihnen die Suchmaschine zahlreiche Artikel unterschiedlicher Online-Zeitungen an. Diese hat der US-amerikanische Internetkonzern selbstverständlich nicht selbst verfasst, sondern die Suchmaschine findet die Texte im Netz und stellt daraus die Ihnen angezeigten Suchergebnisse zusammen. Tatsächlich kann man das auch als Vorteil für die einzelnen Zeitungsverlage werten, da die Suchergebnisse direkt auf ihre Webseiten verlinken, wodurch diese mehr Leser gewinnen und höhere Werbeeinnahmen erzielen.
Google integriert aber auch Überschriften und ganze Abschnitte des Textes in die Vorschau. Aus diesem Grund befürchten Verlage, dass zahlreichen Nutzern die Informationshäppchen in der Google-Übersicht ausreichen und sie nicht im Anschluss den kompletten Artikel auf der betreffenden Website weiterlesen. Somit würden nur Werbeeinahmen an Google fließen – ohne dass der Konzern selbst Inhalte produziert hätte.
Und neben Google gibt es unzählige weitere Seiten, die Nachrichten aus dem Internet sammeln, anteasern und verlinken. Beispiele für diese sogenannten Aggregatoren sind:
- Yahoo News
- Rivva
- Newstral
- Flipboard
- 10000flies
- Alle klassischen RSS-Reader