In LUCID geben Händler und Hersteller ihre Handelsregisternummer und Steuernummer an – außerdem alle Markennamen der Produkte, die sie verkaufen. Das Register ist öffentlich: Auch Kunden können sich einen Einblick verschaffen. Somit sorgt das Verpackungsgesetz zusätzlich für Transparenz.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist dafür verantwortlich, Informationen über beteiligungspflichtige Materialien herauszugeben. Dies geschieht über den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Dort finden Unternehmen Informationen zu zahlreichen in der Praxis verwendeten Materialien. Wer sich dennoch unsicher ist, kann sich auch direkt an die ZSVR wenden, und seine Verpackung überprüfen lassen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2019 haben sich einige Regelungen durch eine Gesetzesnovelle 2021 bereits verschärft. Hervorzuheben sind insbesondere eine erweiterte Registrierungspflicht von Verpackungsmaterialien sowie eine ausgeweitete Registrierungspflicht für die Hersteller von Serviceverpackungen bei der Zentralen Stelle. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst befüllt werden, wenn die Ware tatsächlich an den Kunden übergeben wird, z. B. Brötchentüten. Auch die Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen sowie auf Getränkedosen war Bestandteil der Novelle. Darüber hinaus ist das Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten wie Besteck oder Strohhalmen seit Mitte 2021 untersagt.
Ein weiterer erwähnenswerter Punkt ist die Ausweitung des Verpackungsgesetzes auf sogenannte elektronische Marktplätze. Hierbei handelt es sich Onlineplattformen, auf denen Händler, die selbst nicht Betreiber der Plattform sind, ihre Waren anbieten können. Diese Regelung betrifft somit alle Online-Marktplätze in Deutschland.