Allem Protest zum Trotz hat das EU-Parlament am 26.03.2019 die Einführung der Urheberrechtsreform beschlossen. Noch kurz davor hatten Gegner der Reform versucht, durch öffentliche Proteste die Meinung des Parlaments zu ändern: Am Wochenende zuvor haben europaweit Demonstrationen stattgefunden. Allein in Deutschland sind mehr als 100.000 Menschen auf die Straße gegangen. Ebenfalls in der vorangegangenen Woche hatten die deutschen Wikipedia-Autoren mit ihrem Prostest für Aufsehen gesorgt: Für einen kompletten Tag war die deutsche Version der Enzyklopädie nicht zu erreichen. Stattdessen wies eine Informationsseite auf den Protest hin. Am Ende brachte alles nichts: 384 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen, 36 Abgeordnete enthielten sich.
Damit ist auch Artikel 17 beschlossen, welcher sich mit der Filterung von Inhalten befasst, früher Artikel 13 hieß und unter diesem Namen auch heute noch bekannt ist. Upload-Filter sieht die Richtlinie zwar explizit nicht vor, aber die Formulierungen lassen kaum eine andere Möglichkeit zu. Es wird gefordert, dass Plattform-Betreiber bereits vor Veröffentlichung von Videos, Musik oder Bildern die Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Ansonsten machen sich von nun an auch die Betreiber haftbar für die Verstöße. Theoretisch wäre es zwar auch denkbar, jeden Beitrag von per Hand zu überprüfen, doch das halten Kritiker besonders bei größeren Anbietern wie YouTube für utopisch.
Ausnahmen gelten für Online-Enzyklopädien (allen voran die Wikipedia) oder andere bildungsbezogene Angebote, Plattformen zur Entwicklung von Open-Source-Software, sowie Dienste, die noch keine drei Jahre verfügbar sind oder unter zehn Millionen Euro Umsatz im Jahr machen.
Was Anbieter wie Google oder Facebook nun unternehmen werden, wird die Zeit zeigen. Zunächst muss der Europäische Rat der Reform noch zustimmen. Hier geht aber niemand von einer Überraschung aus, da es sich eigentlich nur noch um eine Formsache handelt. Anfang April soll dies geschehen. Danach muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Mitglieder haben zwei Jahre Zeit, um die Reform in ihre jeweiligen Gesetze zu übernehmen.