Wer kos­ten­lo­se Bilder für seinen In­ter­net­auf­tritt sucht, sollte nicht einfach Fotos verwenden, die er über die Google-Bil­der­su­che gefunden hat. Denn viele Bilder, Vek­tor­gra­fi­ken und Fotos, die man auf diese Weise findet, sind ur­he­ber­recht­lich geschützt und dürfen nicht ohne Auflagen bzw. Gebühren verwendet werden.

Die je­wei­li­gen Nut­zungs­rech­te werden über Bild­li­zen­zen fest­ge­legt. Wollen Sie schnell und ohne lang­wie­ri­ge Über­prü­fung wissen, unter welcher Art von Lizenz ein Bild verfügbar ist, sollten Sie eine der zahl­rei­chen Bild­da­ten­ban­ken nutzen. Viele solcher Platt­for­men bieten auch freie Bilder an – also li­zenz­freie Fotos und Grafiken, deren Nutzung keinen oder kaum Be­schrän­kun­gen un­ter­liegt.

Wir stellen Ihnen die ver­schie­de­nen Formen von freien Lizenzen vor und verraten Ihnen Websites, auf denen Sie li­zenz­freie Bilder kos­ten­frei run­ter­la­den können.

Tipp

In unserem Artikel Bild­da­ten­ban­ken im Vergleich erfahren Sie mehr über die gän­gigs­ten Bild­da­ten­ban­ken im Internet.

Bild­ar­chi­ve mit un­ter­schied­li­chen freien Lizenzen

Besonders auf­merk­sam sollten Sie die Bild­li­zen­zen über­prü­fen, wenn Sie Bild­ar­chi­ve und -agenturen nutzen, die neben CC0-Bild­ma­te­ri­al auch Bilder unter anderen Lizenzen anbieten. Häufig helfen hierbei die Nut­zungs­be­din­gun­gen und FAQs der je­wei­li­gen Website weiter.

Bei vielen Anbietern von kos­ten­lo­sen Bildern, aber auch bei kos­ten­pflich­ti­gen Angeboten werden Ihnen u. U. große Spiel­räu­me für die Nutzung der Bilder ein­ge­räumt, deshalb befinden sich die Werke jedoch nicht zwangs­läu­fig unter einer freien Lizenz. Vielmehr gehen Sie mit jeder Stockfoto-Plattform einen eigenen Vertrag ein, an den Sie sich halten müssen. Diese Verträge sind nicht – so wie freie Lizenzen – allgemein gültig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Bil­der­su­che immer genau auf die an­ge­ge­be­ne Lizenz achten.

De­fi­ni­ti­on Link-Pflicht

Viele Stockfoto-Portale haben eine so­ge­nann­te Link-Pflicht. Dies bedeutet in der Regel, dass eine Ver­lin­kung auf das Portal Teil der Nut­zungs­be­din­gun­gen ist. Den Backlink muss man nor­ma­ler­wei­se in direkter Umgebung des Bildes anbringen, z. B. in der Bild­un­ter­schrift.

Doch der Aufwand, neben CC0-Bildern auch nach Fotos und Grafiken mit anderer Lizenz zu suchen, kann sich lohnen. Denn die Auswahl an Motiven ist dadurch sehr viel größer. Folgende Websites haben Fotos und Grafiken mit diversen freien Lizenzen im Angebot:

  • Creative Commons: Die Suchmaske der Creative Commons Or­ga­ni­sa­ti­on ist eine Me­ta­such­ma­schi­ne, die die Bil­der­quel­len von anderen Seiten wie Google, Flickr, Wikimedia Commons, Pixabay etc. nach ge­eig­ne­ten Er­geb­nis­sen prüft. Generell können Sie über die Such­funk­ti­on nach allen CC-Lizenzen Ausschau halten – al­ler­dings weist die Website explizit darauf hin, dass die Such­funk­ti­on auch Bilder mit anderen Lizenzen findet. Deshalb müssen Sie bei jedem Ergebnis noch einmal die jeweilige Bild­li­zenz prüfen.
  • Public Domain Pictures: Bietet neben Bildern mit der CC0- bzw. Public Domain-Lizenz auch Bilder mit anderen Lizenzen an.
  • Free Stock Photos: Teilweise sind hier li­zenz­freie Bilder kostenlos er­hält­lich, andere sind jedoch ge­büh­ren­pflich­tig.
  • New Old Stock: Hier können Sie zahl­rei­che alte Fo­to­gra­fien (viele aus öf­fent­li­chen Archiven) her­un­ter­la­den, bei denen in der Regel die Lizenzen bereits aus­ge­lau­fen sind. Außerdem finden Sie hier auch viele neuere Fotos im Vintage-Look.
  • Su­per­fa­mous: Auf dieser Website stellt der Nie­der­län­der Folkert Groter seine Fotos unter der CC-BY-Lizenz ins Netz. Sie können diese Bilder also frei verwenden, solange Sie dabei den Namen des Fo­to­gra­fen angeben.

Frei ist nicht gleich frei: Ver­schie­de­ne Lizenzen im Überblick

Lizenzen de­fi­nie­ren die dem Nutzer ein­ge­räum­ten Ver­wen­dungs­rech­te an einem Werk – ganz gleich, ob es sich dabei um ein Bild, ein Mu­sik­stück oder ein Video handelt. Der Verstoß gegen Nut­zungs­auf­la­gen kann zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen führen und sollte daher unter allen Umständen vermieden werden.

Hinweis

Li­zenz­freie Bilder gibt es ei­gent­lich nicht. Was man unter der un­schar­fen Be­zeich­nung versteht, sind Bilder, die eine freie Lizenz haben. Dies wiederum bedeutet aber nicht zwangs­läu­fig, dass Sie mit den Bildern machen können, was Sie wollen. Je nach Lizenzart werden Ihnen bestimmte Rechte für den Inhalt ein­ge­räumt. Frei sind diese Lizenzen in dem Sinne, dass Sie die Bilder – in den meisten Fällen – kostenlos nutzen können. Deshalb finden Sie ent­spre­chen­des Bild­ma­te­ri­al oftmals auch unter der eng­li­schen Be­zeich­nung „royalty-free“ – also „ge­büh­ren­frei“.

Inhalte unter freier Lizenz

Freie Lizenzen bieten Ihnen in der Regel einen großen Hand­lungs­spiel­raum. Solche Grafiken und Fotos werden oftmals unter dem Begriff „li­zenz­freie Bilder“ beworben. Diese Bilder un­ter­lie­gen aber durchaus einer Lizenz – nur eben einer so­ge­nann­ten freien Lizenz. Al­ler­dings hat sich diese ungenaue Be­zeich­nung für Bild­ma­te­ri­al unter freier Lizenz in­zwi­schen im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch durch­ge­setzt.

Ebenfalls findet man häufig die Be­zeich­nung Open-Source-Bilder: Auch dies ist eine etwas ungenaue Be­zeich­nung. „Open Source“ be­zeich­net ur­sprüng­lich Software, deren Quelltext (Source Code) offen für jeden einsehbar und damit auch nutzbar ist. Im Sinne des freien Wis­sens­aus­tau­sches werden in­zwi­schen auch andere kul­tu­rel­le Werke, die man zur freien Verfügung anbietet, Open Source zu­ge­rech­net. Besser ist al­ler­dings die wei­ter­ge­fass­te Be­zeich­nung „Open Content“ – oder auf Deutsch: „freie Inhalte“.

Ein wichtiger Aspekt bei der Ver­wen­dung von freien Bildern ist auch, dass Sie keine weitere Ge­neh­mi­gung für die Nutzung brauchen. Hat ein Künstler sein Werk unter eine freie Lizenz gestellt, ist damit geklärt, wie Sie dieses verwenden dürfen. Es ist daher nicht nötig, sich für die Nutzung des Fotos oder der Grafik an den Urheber zu wenden und um eine Erlaubnis zu bitten.

Hinweis

Lizenzen liegen oftmals in un­ter­schied­li­chen Versionen vor. Damit Sie auf der sicheren Seite stehen, sollten Sie immer einen Blick in die ent­spre­chen­de Fassung der Lizenz werfen.

Die ver­brei­tets­ten freien Lizenzen sind die von Creative Commons (CC). Es exis­tie­ren sieben ver­schie­de­ne CC-Lizenzen: Ins­be­son­de­re Bilder unter der CC0-Lizenz werden gern genutzt, denn die CC0-Lizenz be­inhal­tet keinerlei Be­schrän­kun­gen hin­sicht­lich der Ver­wen­dung des Werkes. CC0-Bild­ma­te­ri­al darf sowohl kom­mer­zi­ell genutzt als auch über­ar­bei­tet oder komplett verändert werden, ohne dass man hierbei auf den Urheber des Bildes verweisen muss. Es gibt aber noch weitere Creative-Commons-Lizenzen, die Ihnen keine komplett freie Nutzung ga­ran­tie­ren, aber dennoch einen weiten Spielraum geben:

  • CC BY (Na­mens­nen­nung): CC BY kann genauso un­ein­ge­schränkt (also sowohl für kom­mer­zi­el­le als auch nicht-kom­mer­zi­el­le Zwecke) verwendet werden wie CC0 – mit dem Un­ter­schied, dass in einem Bild­nach­weis der Name des Urhebers angegeben werden muss.
  • CC BY-SA (Na­mens­nen­nung/Wei­ter­ga­be unter gleichen Be­din­gun­gen): Auch bei dieser Lizenz darf das Werk für kom­mer­zi­el­le und nicht­kom­mer­zi­el­le Zwecke ver­brei­tet und ab­ge­än­dert werden. Außer der Nennung des Urhebers besteht bei einem Werk unter der CC-BY-SA-Lizenz die Auflage, dass es nur unter denselben Li­zenz­be­din­gun­gen wie­der­ver­öf­fent­licht werden darf. Ein unter CC BY-SA ver­öf­fent­lich­tes Werk bleibt deshalb bei jeglicher Wei­ter­ver­wen­dung an diese Lizenz gebunden – selbst wenn es ab­ge­än­dert wird und auf seiner Grundlage ein neues Werk entsteht.
  • CC BY-ND (Na­mens­nen­nung/keine Be­ar­bei­tung): Es gelten die gleichen Be­din­gun­gen wie bei CC BY – mit dem Un­ter­schied, dass das Werk nicht be­ar­bei­tet werden darf.
  • CC BY-NC (Na­mens­nen­nung/nicht kom­mer­zi­ell): Wiederum gelten grund­sätz­lich die gleichen Be­din­gun­gen wie bei CC BY – al­ler­dings darf das Werk nicht kom­mer­zi­ell verwendet werden.
  • CC BY-NC-SA (Na­mens­nen­nung/nicht kom­mer­zi­ell/Wei­ter­ga­be unter gleichen Be­din­gun­gen): Die Nennung des Urhebers ist auch hier vor­ge­schrie­ben. Das Werk darf außerdem nicht kom­mer­zi­ell genutzt und nur unter den gleich­blei­ben­den Li­zenz­be­din­gun­gen ver­öf­fent­licht werden. Ansonsten darf man es aber ohne weitere Be­schrän­kun­gen verwenden und be­ar­bei­ten.
  • CC BY-NC-ND (Na­mens­nen­nung/nicht kom­mer­zi­ell/keine Be­ar­bei­tung): Bei CC BY-NC-ND handelt es sich um die am stärksten ein­schrän­ken­de CC-Lizenz: Man muss den Namen des Urhebers nennen und darf das Bild nicht zu kom­mer­zi­el­len Zwecken verwenden und auch nicht be­ar­bei­ten.
Hinweis

Den meisten freien Lizenzen ver­pflich­ten zur Na­mens­nen­nung der Urheber. Ganz wichtig hierbei: Dies muss in un­mit­tel­ba­rer Nähe zum ver­wen­de­ten Bild geschehen. Ein Verweis auf das Bild im Impressum ist nicht aus­rei­chend.

Neben den bekannten Creative-Commons-Lizenzen gibt es noch andere freie Lizenzen, die zum Teil aber nicht für Bilder gelten. So handelt es sich bei BSD und GNU GPL um Software-Lizenzen. Andere freie Lizenzen, die auch für Bilder gelten, sind:

  • Licence Art Libre (LAL): Die fran­zö­si­sche Lizenz für freie Kunst ent­spricht CC BY-SA. Demnach ist bei der Ver­wen­dung eines Werkes unter dieser Be­voll­mäch­ti­gung sowohl die Lizenz als auch der Name des Autors zu nennen. Ab­ge­lei­te­te Werke müssen zudem unter der gleichen Lizenz stehen. Es ist sowohl die nicht­kom­mer­zi­el­le als auch die kom­mer­zi­el­le Nutzung der Werke unter LAL erlaubt.
  • GNU Free Do­cu­men­ta­ti­on License (GFDL): Bereits seit 1999 gibt es die GFDL, die aus dem GNU-Projekt heraus ent­stan­den ist und ur­sprüng­lich für die Ver­wen­dung bei Software-Do­ku­men­ta­tio­nen gedacht war. Auch bei GFDL handelt es sich um eine Copyleft-Lizenz: Bei Ver­än­de­run­gen des Ur­sprungs­werks unter GFDL muss auch die neue Version unter dieser Lizenz stehen. Werke sind kom­mer­zi­ell nutzbar und der Autor muss genannt werden.
  • UVM-Lizenz für freie Inhalte: Die deutsche freie Lizenz wurde vom Uni­ver­si­täts­ver­bund Mul­ti­me­dia (UVM) in NRW ent­wi­ckelt, um eine Kon­for­mi­tät zum eu­ro­päi­schen Ur­he­ber­recht zu ge­währ­leis­ten. Die Namen der Urheber müssen bei un­ver­än­der­ter Ver­viel­fäl­ti­gung genannt werden, dürfen es aber hingegen nicht, wenn das Ur­sprungs­werk verändert wurde. Die Idee dahinter ist, dass man Werke nicht mit Urhebern in Ver­bin­dung bringen soll, die diese gar nicht kennen. Auch bei der UVM-Lizenz handelt es sich um eine Copyleft-Be­voll­mäch­ti­gung.
Hinweis

Allen freien Lizenzen gemein ist, dass ein Hinweis auf die Lizenz, unter der das Werk steht, immer mit angegeben werden muss. Am häu­figs­ten geschieht dies, indem man den Namen der Lizenz unter das freie Bild schreibt und gleich­zei­tig einen Link auf den zu­grun­de­lie­gen­den Li­zenz­text gibt.

Ge­mein­freie Inhalte

Neben dem in­ter­na­tio­na­len Creative-Commons-Modell gibt es in Deutsch­land – und auch in anderen Ländern – noch das Prinzip der Ge­mein­frei­heit. Als ge­mein­freie Inhalte versteht man hier­zu­lan­de Werke, die nicht (mehr) vom Ur­he­ber­recht betroffen sind. Darüber hinaus spielt aber auch der Wegfall von anderen, so­ge­nann­ten Im­ma­te­ri­al­gü­ter­rech­ten eine Rolle. Diese legen fest, wie mit geistigem Eigentum (im Gegensatz zu ma­te­ri­el­lem Eigentum) um­ge­gan­gen werden muss, und berühren neben dem Ur­he­ber­recht u. a. das Wett­be­werbs­recht und das Mar­ken­recht.

Ge­mein­frei bedeutet grund­sätz­lich, dass die ent­spre­chen­den Inhalte für jedermann in vollem Umfang zu­gäng­lich sind. Da es sich zudem um im­ma­te­ri­el­le Werke handelt, sind diese nicht exklusiv: Nur weil jemand anderes die Werke benutzt, sind andere Personen nicht von der Nutzung aus­ge­schlos­sen. Der Un­ter­schied zwischen ma­te­ri­el­len und im­ma­te­ri­el­len Gütern ist dabei wichtig und in­ter­es­sant, denn gerade Kunst­wer­ke können beides zugleich sein. So gilt z. B. für Bücher: Die Ausgabe in Ihrem Bü­cher­re­gal gehört Ihnen, der Inhalt des Buches al­ler­dings nicht. Sollte dieser ge­mein­frei sein, kann jeder Kopien des Buches an­fer­ti­gen.

Damit ein Werk ge­mein­frei wird, muss es den ge­ne­rel­len Schutz, den es innehat, nach Ablauf einer be­stimm­ten Zeit­span­ne verlieren. In Deutsch­land ver­streicht der Schutz eines Kunst­werks 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers – und zwar am ersten Tag des dar­auf­fol­gen­den Jahres. Nach dem Tod geht das Ur­he­ber­recht zunächst an die Erben über. Diese Re­gel­schutz­frist gilt für die ganze EU und auch die Schweiz. Andere Staaten haben zum Teil un­ter­schied­li­che Fristen. So gilt in Mexiko mit 100 Jahren p. m. a. (post mortem auctoris) die längste Zeit­span­ne.

Manche Werke besitzen erst gar keine Im­ma­te­ri­al­gü­ter­rech­te: Dadurch sind nämlich nur Inhalte geschützt, die eine bestimmte Schöp­fungs­hö­he erreichen und somit eine gewisse In­di­vi­dua­li­tät und Ori­gi­na­li­tät aufweisen. Aber Vorsicht: Verlassen Sie sich bei der Bil­der­su­che nicht auf die Schöp­fungs­hö­he. Prin­zi­pi­ell sind so gut wie alle Fotos und auch die meisten Grafiken geschützt.

In Deutsch­land ist die Ent­las­sung von Werken in die Ge­mein­frei­heit durch die Schöpfer nicht vor­ge­se­hen. Das Ur­he­ber­recht kann nicht über­tra­gen werden, somit auch nicht an die Öf­fent­lich­keit. Anders sieht dies etwa in den USA aus, wo Künstler ihre Werke als Public Domain klas­si­fi­zie­ren können. In Deutsch­land steht es Künstlern aber frei, ihre Werke unter eine freie Lizenz zu stellen, was im Fall von CC0 der Ge­mein­frei­heit sehr nah kommt.

Lizenzen für freie Bilder im Überblick

Im Umfeld der so­ge­nann­ten li­zenz­frei­en Bilder – bei denen es sich wie gesagt korrekter um Bilder unter freier Lizenz bzw. ge­mein­freie Inhalte handelt – begegnen Ihnen also die ver­schie­dens­ten Modelle. Mit unserer Tabelle behalten Sie den Überblick, was Sie mit den kos­ten­lo­sen Bildern machen dürfen.

Ohne Na­mens­nen­nung Ohne Copyleft Be­ar­bei­tung Kom­mer­zi­el­le Nutzung
Ge­mein­frei­heit
CC0
CC BY x
CC BY-SA x x
CC BY-ND x x
CC BY-NC x x
CC BY-NC-SA x x x
CC BY-NC-ND x x x x
LAL x x
GFDL x x
UVM x x
Fakt

Der Begriff „Copyleft“ ist eine An­spie­lung auf das englische Wort für das Ur­he­ber­recht: „Copyright“. Copyleft-Lizenzen schreiben vor, dass ein Werk, das wiederum ein anderes Werk als Ursprung hat, unter der gleichen Lizenz stehen muss wie das Original. Im Creative-Commons-Umfeld nennt sich dieses Prinzip Share-Alike (SA).

Probleme bei freien Lizenzen

Bilder unter freien Lizenzen sind sehr hilfreich bei der Ge­stal­tung von Inhalten im Internet – und in der Regel entstehen dadurch auch keine Probleme. Dennoch sollte man sich über gewisse Schwie­rig­kei­ten, die bei der Nutzung von freien Lizenzen auftreten können, im Klaren sein, bevor man die Fotos oder Grafiken für die eigenen Zwecke einsetzt. Dabei geht es grund­sätz­lich um recht­li­che Fragen.

Rechts­la­ge ist nicht immer eindeutig

Die oben auf­ge­lis­te­ten Seiten bilden nur einen kleinen Teil jener Adressen, bei denen Sie kos­ten­lo­se Bilder unter freier Lizenz erhalten. Die Po­pu­la­ri­tät freier Lizenzen hat in den ver­gan­ge­nen Jahren beständig zu­ge­nom­men. Dem­entspre­chend kommen immer neue li­zenz­freie Fotos und ent­spre­chen­de Platt­for­men hinzu. Al­ler­dings herrscht in der deutschen Recht­spre­chung bezüglich der freien Lizenzen nicht immer Einigkeit. So können etwa Lizenzen, die ihren Ursprung im Ausland haben, nicht in jedem Fall eins zu eins auf das deutsche Recht über­tra­gen werden.

Zu­sätz­lich müssten Sie prin­zi­pi­ell nicht nur das ver­ein­fach­te Ver­ständ­nis einer freien Lizenz in Betracht ziehen, wenn sie ent­spre­chen­de kos­ten­lo­se Bilder verwenden. Die tat­säch­li­chen Li­zenz­tex­te sind weitaus um­fang­rei­cher. Aber selbst wenn man den kom­plet­ten Text durchgeht, sind mitunter nicht alle Fragen geklärt. Oftmals unklar bleibt bei­spiels­wei­se, ab wann man von kom­mer­zi­el­ler Nutzung spricht. Eindeutig ist, dass Sie ein Bild nicht dann drucken und verkaufen dürfen, wenn es z. B. unter einer NC-Lizenz von Creative Commons steht. Daneben gibt es aber viele Fälle, die von Situation zu Situation un­ter­schied­lich be­trach­tet werden müssen.

Frag­wür­dig ist auch, wie bei­spiels­wei­se mit einer Collage von mehreren Bildern mit un­ter­schied­li­chen Copyleft-Lizenzen umzugehen ist. Share-Alike-Lizenzen erfordern, dass das be­ar­bei­te­te Bild unter der gleichen Lizenz wie der Ursprung ver­brei­tet werden muss. Bei un­ter­schied­li­chen Lizenzen kommt man dabei aber in einen Zwiespalt.

Rechte Dritter

Selbst wenn Sie sich korrekt an das Ur­he­ber­recht halten, kann es bei der Ver­wen­dung von Fo­to­gra­fien zu recht­li­chen Problemen kommen. Grund dafür sind Personen oder auch Ge­gen­stän­de, die auf den Bildern zu sehen sind. Denn hier kommt das Per­sön­lich­keits­recht bzw. das Recht am eigenen Bild zum Tragen: Grund­sätz­lich dürfen Bilder von Personen nicht ohne deren Erlaubnis ver­öf­fent­licht werden. Pro­fes­sio­nel­le Fo­to­gra­fen nutzen hierfür Mo­del­ver­trä­ge: Die ab­ge­bil­de­ten Personen un­ter­zeich­nen einen Vertrag, der regelt, in welchem Umfang die Bilder genutzt werden dürfen.

Besonders Ama­teur­fo­to­gra­fen un­ter­las­sen es aber oftmals, die Zu­stim­mung der Modelle rechts­si­cher zu do­ku­men­tie­ren. So kann es vorkommen, dass die ab­ge­bil­de­ten Personen gar nicht wissen, was mit den Bildern an­schlie­ßend passiert, und gar nicht mit einer freien Ver­wen­dung ein­ver­stan­den sind. Zu­sätz­lich ist der Kontext, in dem das ent­spre­chen­de Foto auftaucht, von Bedeutung: Es ist niemals erlaubt, ein Foto so ein­zu­set­zen, dass die ab­ge­bil­de­te Person in ihrer Ehre verletzt werden könnte. Zwar ist prin­zi­pi­ell der Urheber des Bildes dafür ver­ant­wort­lich, dies zu regeln, aber auch Sie werden bei Nutzung des Bildes zu einem Publisher und wären somit an­greif­bar für eine Abmahnung.

Um sicher zu sein, sollten Sie demnach entweder nur Bilder verwenden, auf denen keine Personen erkennbar sind, oder nur Fotos, bei denen Sie konkret wissen, dass eine Mo­del­frei­ga­be vorliegt. Über das Per­sön­lich­keits­recht hinaus können Fotos aber auch das Mar­ken­recht verletzen. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Her­stel­ler Fotos von deren Produkten zu ver­brei­ten. Und schließ­lich kann auch das Ur­he­ber­recht der freien Ver­brei­tung von Fo­to­gra­fien ent­ge­gen­wir­ken: Eine Fo­to­gra­fie von einem ur­he­ber­recht­lich ge­schütz­ten Kunstwerk ohne Erlaubnis des Künstlers ist nicht zulässig.

Li­zenz­pflich­ti­ge vs. li­zenz­freie Bilder: Was macht den Un­ter­schied aus?

Zumindest in Deutsch­land benötigen Sie ei­gent­lich für jedes Bild – egal ob Foto oder Grafik – eine Lizenz. Aus­ge­nom­men sind solche Bilder, die ge­mein­frei sind. Stellt man al­ler­dings die ge­mein­frei­en Bilder und die Fotos unter freien Lizenzen denen gegenüber, die (teilweise kos­ten­pflich­ti­ge) Lizenzen benötigen, kann man Un­ter­schie­de fest­stel­len. So haben die freien Bilder neben dem Kos­ten­fak­tor auch den Vorteil, dass bei ihnen kein weiterer Aufwand notwendig ist: Durch die freien Lizenzen ist relativ genau geklärt, was mit ihnen geschehen darf und was nicht.

Einen Nachteil haben die kos­ten­lo­sen Bilder dennoch: Es fehlt ihnen an Ex­klu­si­vi­tät. Egal ob freie Lizenz oder Ge­mein­frei­heit – jeder hat das gleiche Recht, die Werke zu verwenden. Dies sorgt dafür, dass einem einige li­zenz­freie Fotos im Internet immer wieder begegnen. Die Folge: Nutzer haben sich schnell satt­ge­se­hen, und so verlieren auch gute Bilder mit der Zeit ihre an­fäng­li­che Wirk­sam­keit.

Dies ist al­ler­dings kein Problem, das nur kos­ten­lo­sen Bildern eigen ist. Auch kos­ten­pflich­ti­ge Stock­fo­tos sind nicht au­to­ma­tisch exklusiv und darüber hinaus bei weitem nicht un­ein­ge­schränkt nutzbar. Die meisten kos­ten­pflich­ti­gen Bild­da­ten­ban­ken haben strikte Regeln, wie Sie mit den gekauften Werken umzugehen haben.

Fazit: Es kommt auf die richtige Ver­wen­dung an

Hun­dert­pro­zen­ti­ge Si­cher­heit darüber, wer der Urheber eines Bildes ist, haben Sie nur, wenn Sie es selbst erstellt haben. Auch wenn manche Bild­agen­tu­ren und Fo­to­da­ten­ban­ken einen ver­trau­ens­wür­di­ge­ren Eindruck erwecken als andere: Wenn Sie ein fremdes Bild für Ihre eigenen Zwecke nutzen, sollten Sie immer alle Details zu dem Bild über­prü­fen. Egal, ob kleiner Foto-Blog oder große Stock­fo­to­gra­fie-Agentur: Fehler passieren immer wieder – auch beim Ein­stel­len eines Bildes in einer Datenbank.

Falls Sie sich bei einem Bild unsicher sind, sollten Sie es nicht verwenden. Solange Sie sich beim Gebrauch der Bilder an die Nut­zungs­auf­la­gen halten, können Sie auf eine riesige Auswahl an kos­ten­lo­sen Fotos und Bildern aus dem Internet zu­rück­grei­fen.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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