Die Liefer- und Vertragsbedingungen, denen ein Kunde vor dem Kauf zustimmt, legt der Verwender fest. Beim Erstellen ist er jedoch nicht völlig frei, denn es gibt Vorgaben, welche Punkte in den AGB aufgeführt werden sollten. Dazu gehören beispielsweise Angaben dazu, wer bei Schäden haftet oder wer in der Beweispflicht ist (auch bei Schäden nach Erhalt der Ware). Bei Verträgen zwischen Kaufleuten muss auch der Gerichtsstand bei möglichen Klagen angegeben werden. Außerdem muss der Verwender das Verständlichkeitsgebot einhalten, d. h. die AGB müssen so formuliert sein, dass sie auch ein Nichtjurist einfach verstehen kann.
Das sollte in den AGB erwähnt werden:
- Angaben zum Verwender
- Anwendungsbereich und -umfang
- Vertragsgegenstand
- Fristen
- Formerfordernisse
- Haftungsbeschränkung
- Zahlungsbedingungen
- Lieferbedingungen
- Gewährleistung, ggf. Garantien
- Eigentumsvorbehalt
- Angaben über die Speicherungsmöglichkeiten des Vertragstexts
- bei internationalen Kunden: Informationen über die zur Verfügung stehenden Sprachen
AGB zu schreiben unterliegt demnach bestimmten Richtlinien und Einschränkungen. Beispielsweise darf man keinen generellen Haftungsausschluss für Neuware einfügen, d. h. der Verkäufer darf nicht ausschließen, dass er für defekte oder anderweitig schadhafte Neuware aufkommt. Etwaige Nachteile für den Käufer, z. B. unüblich kurze Umtauschfristen, müssen deutlich formuliert werdenund dürfen nicht erst am Ende oder sehr versteckt genannt werden. Allgemein gilt jedoch: Für den Käufer nachteilige oder unzumutbare AGB sind unwirksam und gehen zulasten des Verkäufers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vollumfänglich im gerichtlichen Prozess überprüfbar. Das bedeutet, dass eine gesetzliche Regelung greift, wenn ein Gericht entscheidet, dass eine Klausel in den AGB unwirksam ist und einen Nachteil für den Käufer bringt. So wird gewährleistet, dass die AGB nicht nur dem Verkäufer-, sondern auch dem Käuferschutz dienen. Wer unwirksame Klauseln in seine AGB schreibt, riskiert demzufolge seine rechtliche Absicherung als Verkäufer.