Facebook
Facebook beantwortet die Frage, was nach dem Tod eines Nutzers mit dessen Profil passiert, in seinem Help Center. Demnach bietet das Netzwerk die Möglichkeit, die Profilseite eines Verstorbenen zu einer Gedenkseite umzuwandeln. Facebook bittet in diesem Fall darum, direkt von Angehörigen kontaktiert zu werden. Ebenfalls kann man über ein Kontaktformular die Löschung des Facebook-Accounts beantragen. Facebook weist ausdrücklich darauf hin, dass Zugangsdaten nicht bereitgestellt werden, weil das gegen die Richtlinien des Netzwerks verstößt.
Gedenkseiten bekommen „In Erinnerung an“ vor den Namen des Verstorbenen gestellt. Über die Privatsphäre-Einstellungen wird festgelegt, ob auf dieser Profilseite gepostet werden darf und Inhalte geteilt werden können. Gedenkseiten erscheinen nicht mehr als Freundesvorschläge. Ebenso ist es nicht mehr möglich, sich auf diesem Konto anzumelden, es sei denn, es wird ein Nachlasskontakt festgelegt. Neben den Gedenkseiten empfiehlt Facebook, für die gemeinsame Trauer eine Gruppe zu errichten und relevante Personen einzuladen.
Wenn Sie Ihr Facebook-Konto nach Ihrem Ableben auf jeden Fall gelöscht haben möchten, können Sie das selbst festlegen. Gehen Sie dafür einfach in die „Einstellungen“, dann auf „Allgemein“ und dann auf „Konto verwalten“. Unter dem Punkt „Kontolöschung anfordern“ können Sie anschließend die Modalitäten klären.
Twitter
Twitter bittet mit Hinweis auf die allgemeinen Nachlassbestimmungen darum, bei einem Todesfall direkt mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. Über das Kontaktformular zu den Datenschutzrichtlinien können Sie – etwas umständlich – den Löschungsprozess in die Wege leiten, der durchaus bis zu einem halben Jahr dauern kann. Bei Twitter ist es darüber hinaus üblich, mit einem finalen Tweet den Tod der Person bekanntzugeben. Dafür benötigt man allerdings die Zugangsdaten, die Twitter nicht ohne weiteres herausgibt. Gedenkseiten wie bei Facebook werden bei Twitter nicht angeboten.
Instagram
Als Teil des Facebook-Konzerns ist der digitale Nachlass bei Instagram ähnlich wie bei der ‚Mutter‘ geregelt. Im Hilfebereich bietet Instagram Kontaktformulare, um entweder ein Instagram-Profil in den ‚Gedenkzustand‘ zu versetzen oder es ganz löschen zu lassen. Instagram benötigt einen Nachweis, dass der Kontobetreiber tatsächlich verstorben ist, und gibt in keinem Fall die Zugangsdaten heraus.
Auf ein Instagram-Konto im Gedenkzustand kann grundsätzlich nicht mehr zugegriffen werden. Rein optisch unterscheiden sich Gedenkkonten nicht von herkömmlichen Konten, allerdings erscheinen sie nicht mehr ‚öffentlich‘, z. B. in der ‚Entdecken‘-Funktion. Sämtliche Fotos und Kommentare bleiben der Community erhalten und sind weiterhin interaktiv.
PayPal
Bei PayPal kommt nur eine Kündigung des Kontos in Frage, weil PayPal-Konten keine klassischen Bank- bzw. Girokonten sind und keine regelmäßigen Einzugsermächtigungen und Daueraufträge unterstützen. Trotzdem gehört PayPal-Guthaben zum monetären Besitz des Verstorbenen und somit zum digitalen Erbe. Wenn Sie die Zugangsdaten des Verstorbenen kennen und sich auf dem Konto eingeloggt haben, können Sie PayPal kontaktieren und sich als vertretungsberechtigten Erben ausweisen. PayPal wird daraufhin die nötigen Dokumente als Nachweis verlangen, bevor es mit der Kündigung des Kontos fortfährt. Vorher sollten Sie natürlich das Guthaben auf ein anderes Konto transferieren.
PayPal betreibt für kompliziertere Fälle, etwa wenn die Zugangsdaten des Verstorbenen unbekannt sind, eine Servicehotline: 0800 723 4500. Zusätzlich sei an dieser Stelle angemerkt, dass PayPal oftmals für die Vorratsdatenspeicherung kritisiert wird. So dürfen Sie nicht damit rechnen, dass alle Daten des Verstorbenen nach der Kündigung des Kontos automatisch aus PayPals Datenbanken verschwinden werden.
Google
Google-Konten vereinen viele Services, z. B. YouTube und Google-Mail. Google bestimmt die Konten von Verstorbenen als ‚inaktiv‘, bis weitere Schritte eingeleitet werden. Über den Kontoinaktivitäts-Manager können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit dem Konto passieren soll. Möchten Sie das Konto eines verstorbenen Angehörigen kündigen, bietet Google dafür ein spezielles Kontaktformular . Dabei wird individuell entschieden, welche Zugriffsrechte auf welche Inhalte der verbundenen Services den Erben gestattet wird. Google verweigert grundsätzlich die vollständige Herausgabe der Zugangsdaten, wenn diese den Erben unbekannt sind.
Bitcoin und andere Kryptowährungen
Steuerrechtlich gesehen sind Bitcoin und andere Altcoins laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit 2015 offiziell Geldund somit mehrwertsteuerfrei. Für den digitalen Nachlass bedeutet das aber nicht, dass die Vererbung von Kryptowährungen eindeutig geregelt ist. Die Tendenz geht dahin, dass die verbundenen Konten gemeinsam mit dem digitalen Nachlass an den Haupterben bzw. der im Testament verfügten Person übergeben werden. Unterm Strich heißt das: Wer die Zugangsdaten hat, gelangt auch an das Vermögen. Aber nicht jeder Nutzer ist beim Thema Bitcoin und Co. so bewandert, um gewissenhaft und effektiv damit umzugehen.
Verfügen Sie über Bitcoins oder andere Kryptowährungen, ist dringend angeraten, sich selbst um den Nachlass zu kümmern und einen dedizierten Haupterben zumindest in das Thema einzuweisen. Weil die Kurse dieser Währungen teilweise extrem fluktuieren, ist Wissen in diesem Bereich äußerst wertvoll. Außerdem ist es sinnvoll, die wallet.dat-Datei auf einem oder mehreren sicheren Datenträgern zu speichern und zu verschlüsseln. Am einfachsten ist es, spezielle Wallet-Dienste zu verwenden, um die Zugangsdaten für diese Dienste zu vererben. Dann gestaltet sich die Nachlassverwaltung für Ihre Erben am einfachsten.