Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dokumente für alle Menschen unabhängig von Behinderungen nutzbar sind. Sie ist eine wichtige Grundlage für digitale Teilhabe und Chancengleichheit.

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Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit beschreibt die Gestaltung digitaler Angebote, sodass Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen diese ohne fremde Hilfe nutzen können. Dazu gehört, dass Websites mit Screenreadern bedienbar, Inhalte kontrastreich gestaltet und Videos untertitelt sind. Barrierefreiheit ist dabei kein Webdesign-Trend, sondern eine Voraussetzung für zukunftssichere Websites. Sie betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen. Auch für Personen mit langsamem Internet oder mobilen Geräten verbessert barrierefreies Design die Nutzbarkeit.

Die Barrierefreiheit umfasst dabei sowohl technische als auch inhaltliche und gestalterische Aspekte. Wichtig sind beispielsweise die Bedienbarkeit per Tastatur und das Vermeiden von blinkenden Elementen im Webdesgin. Barrierefreiheit beginnt also bei der Konzeption einer Website oder Software und muss über den gesamten Lebenszyklus des Projektes hinweg mitgedacht werden. Sie ist ein zentrales Qualitätsmerkmal und zudem zunehmend gesetzlich verpflichtend.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland und der EU

In Deutschland und der Europäischen Union gibt es klare gesetzliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. Diese betreffen vor allem den öffentlichen Sektor, zunehmend aber auch die Privatwirtschaft. Die wichtigsten Regelwerke sind:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) um und wurde bereits 2022 verabschiedet. Es verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Anbieterinnen und Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.

Dazu zählen u. a. digitale Elemente von Personenbeförderungsunternehmen wie deren Websites oder Apps, E-Book-Software oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Doch nicht nur Software ist betroffen: Auch Hardware-Systeme wie Selbstbedienungsterminals oder E-Book-Reader werden von Gesetz umfasst. Das Gesetz dient dem Aufbau eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes mit barrierefreien Angeboten. Teilweise ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro.

BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die BITV 2.0 regelt die digitale Barrierefreiheit für die öffentliche Verwaltung in Deutschland. Sie verpflichtet Behörden, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten und sie außerdem in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache anzubieten. Das Ziel dabei ist nach § 3 Abs. 4 die Herstellung eines höchstmöglichen Maßes an Barrierefreiheit, wobei sich an den Anforderungen der WCAG 2.1 auf dem Level AAA orientiert werden soll. Öffentliche Stellen müssen zudem eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.

Europäische Norm 301 549

Die EN 301 549 mit dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ ist ein europäischer technischer Standard, der detaillierte Anforderungen an barrierefreie IT-Produkte und -Dienste festlegt. Er dient als verbindliche Grundlage für die Umsetzung des BFSG und der BITV. Der Standard berücksichtigt auch mobile Apps, Dokumente und Software und orientiert sich eng an den WCAG.

WCAG

Die WCAG Web Content Accessibility Guidelines sind internationale Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie werden von der Web Accessability Initiative (WAI) des W3C-Konsortiums veröffentlicht. Die bereits 1999 ins Leben gerufenen Richtlinien liegen seit 2023 in Version 2.2 vor und legen verschiedene Prinzipien für die Barrierefreiheit fest und geben klare Empfehlungen, an denen man sich orientieren kann. Außerdem definieren die Richtlinien drei Konformitätsstufen, nach denen die digitale Barrierefreiheit bewertet wird: A (minimal), AA (empfohlen) und AAA (optimal).

Vergleich der Anforderungen und Fristen

Regelwerk Gültigkeit Verpflichtete Mindeststandard
BFSG Ab 28.06.2025 Private Anbieter WCAG 2.1 AA
BITV 2.0 Seit 25.05.2019 Öffentlicher Sektor Höchstmögliches Maß
EN 301 549 Seit 2014 Öff./privat (EU-weit) WCAG 2.1
WCAG International Seit 1999, aktuell Version 2.2 Orientierung für alle

Technische Grundlagen: WCAG-Prinzipien (POUR)

Die WCAG basieren auf vier grundlegenden Prinzipien, die unter dem Kürzel POUR zusammengefasst sind:

  • Perceivable (Wahrnehmbarkeit): Die Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.
  • Operable (Bedienbarkeit): Alle Funktionen müssen per Tastatur nutzbar sein.
  • Understandable (Verständlichkeit): Die Inhalte sowie die Navigation müssen klar und verständlich sein.
  • Robust (Robustheit): Die digitalen Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein.

Diese Bereiche sind essenziell, weil sie die vier grundlegenden Anforderungen beschreiben, die digitale Inhalte erfüllen müssen, um für alle Menschen zugänglich zu sein. Technisch umfassen sie Aspekte wie strukturierte HTML-Auszeichnung, Tastaturnavigation, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte, verständliche Formulare sowie die Kompatibilität mit Hilfstechnologien.

Hinweis

Wenn Sie sich einen ausführlichen Überblick über die WCAG-Richtlinien verschaffen möchten, werfen Sie einen Blick auf unseren Informationsartikel zum Thema WCAG.

Welche digitalen Inhalte müssen barrierefrei sein?

Digitale Barrierefreiheit betrifft eine Vielzahl an Inhalten im Netz nicht nur im öffentlichen Sektor, sondern zunehmend auch in der Privatwirtschaft.

Zu den wichtigsten Bereichen gehören:

  • Webseiten inkl. Navigation, Struktur, Alternativtexten und Tastaturbedienung
  • Mobile Apps
  • PDF- und Office-Dokumente wie Formulare oder Infoblätter, die korrekt getaggt und lesbar sein müssen
  • E-Learning-Plattformen
  • E-Commerce-Angebote wie Onlineshops, Buchungsplattformen etc. müssen sich ab 2025 an das BFSG halten.
  • Digitale Kommunikation
  • Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten oder Check-in-Geräte müssen ebenfalls Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.
  • Multimedia-Inhalte werden barrierefrei durch Videos und Audios mit Untertiteln, Transkripten und Audiodeskriptionen.
  • Formulare und Online-Anträge benötigen klare Struktur, Hilfetexte und Tastaturbedienung.

Vorteile digitaler Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Anforderung, denn sie bringt verschiedene Vorteile sowohl für Organisationen und Unternehmen als auch für Nutzerinnen und Nutzer mit sich.

Größere Reichweite: Barrierefreie Angebote erreichen Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzer und alle, die temporäre Einschränkungen haben (z. B. durch Verletzungen oder stressige Umgebungen). Das erhöht die potenzielle Zielgruppe erheblich.

Bessere Usability: Barrierefreie Websites und Apps sind klarer strukturiert, intuitiver bedienbar und besser verständlich. Hiervon profitieren alle Nutzenden, unabhängig von individuellen Fähigkeiten.

Suchmaschinenoptimierung (SEO): Viele Maßnahmen der digitalen Barrierefreiheit wie saubere Überschriftenstruktur, Alternativtexte und semantisch korrektes HTML verbessern gleichzeitig die Auffindbarkeit in Suchmaschinen.

Imagegewinn und gesellschaftliche Verantwortung: Barrierefreie Inhalte zeigen, dass ein Unternehmen oder eine Organisation inklusiv denkt und soziale Verantwortung übernimmt.

Zukunftssicherheit und rechtliche Konformität: Wer heute bereits barrierefrei entwickelt, ist für kommende gesetzliche Anforderungen gut vorbereitet und reduziert das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern.

So setzen Sie Barrierefreiheit um: Schritt für Schritt

Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umzusetzen erfordert einen strukturierten und ganzheitlichen Ansatz. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig ein inklusives Nutzererlebnis zu schaffen:

Schritt 1: Sensibilisierung und Zieldefinition

Machen Sie sich mit den Grundlagen digitaler Barrierefreiheit vertraut. Klären Sie intern, welche gesetzlichen Vorgaben (z. B. BFSG, BITV) für Ihre Organisation gelten und welche Ziele Sie erreichen wollen – z. B. einen barrierefreien Online-Shop oder eine vollständig zugängliche Unternehmenswebseite.

Schritt 2: Planung und Konzeption

Planen Sie neue digitale Projekte von Anfang an barrierefrei. Berücksichtigen Sie barrierefreies Webdesign in der Konzeption. Das bedeutet zum Beispiel verständliche Navigation, klare Sprache und responsive Gestaltung. Die Wahl eines geeigneten barrierefreien CMS wie Plone, Contao, papaya CMS oder ein gut konfiguriertes barrierefreies WordPress-Setup können hierbei helfen.

Schritt 3: Technische Umsetzung

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der WCAG 2.1 (mindestens Stufe AA). Verwenden Sie sauberes, semantisches HTML, korrekte ARIA-Rollen, zugängliche Formularfelder (z. B. mit dem <label>-Tag) und gewährleisten Sie vollständige Tastaturnavigation. Achten Sie auf Barrierefreiheit in allen Komponenten.

Schritt 4: Test und Evaluation

Führen Sie anschließend sowohl automatisierte Prüfungen als auch manuelle Tests durch. Nutzen Sie beispielsweise Screenreader oder simulieren Sie Farbsehschwächen. Noch besser: Binden Sie Menschen mit Behinderungen aktiv in den Testprozess ein. Auch Hilfsmittel wie OCR-Software zur Texterkennung oder Tools zum QR-Code-Scannen am PC sollten getestet werden.

Schritt 5: Laufende Pflege und Monitoring

Barrierefreiheit endet nicht mit dem Launch. Aktualisieren Sie Inhalte, führen Sie regelmäßig neue Tests durch und behalten Sie gesetzliche Fristen im Blick. Nur durch kontinuierliche Pflege bleibt Ihre Seite dauerhaft zugänglich.

Typische Fehler vermeiden

Viele Websites und Anwendungen scheitern bereits an grundlegenden Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit. Häufige Fehler sind zum Beispiel fehlende Alternativtexte bei Bildern, nicht nutzbare Formulare per Tastatur oder fehlende Kontraste. Auch PDF-Dokumente sind oft unstrukturiert und für Screenreader nicht lesbar. Ein weiterer häufiger Fehler: Videos ohne Untertitel oder Audiobeschreibung. Der Verzicht auf aussagekräftige Linktexte („hier klicken“) oder unklare Navigation erschweren die Nutzung zusätzlich.

Barrierefreiheit sollte bereits in der Entwicklung berücksichtigt werden, denn nachträgliche Korrekturen sind oft teurer und aufwendiger. Wichtig ist zudem, externe Inhalte wie eingebettete Tools ebenfalls auf Barrierefreiheit zu prüfen.

Fazit

Digitale Barrierefreiheit ist ein zentrales Element für Inklusion und eine Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle. Unternehmen und Behörden profitieren langfristig durch mehr Reichweite, ein besseres Image und geringere rechtliche Risiken.

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