Domains fungieren wie Haus­num­mern im World Wide Web. Jeder In­ter­net­auf­tritt ist unter einer weltweit ein­ma­li­gen, ein­deu­ti­gen Adresse bestehend aus Do­main­na­me und Top-Level-Domain (TLD) er­reich­bar:

www.do­main­na­me.tld

Die Vergabe dieser Adressen erfolgt dezentral über so­ge­nann­te Network In­for­ma­ti­on Center (NIC). Dabei handelt es sich um Ver­ga­be­stel­len, die die Schirm­herr­schaft über eine bestimmte Top-Level-Domain und somit über einen fest de­fi­nier­ten Bereich innerhalb des hier­ar­chisch struk­tu­rier­ten Domain-Name-Systems innehaben. Für die län­der­spe­zi­fi­sche Top-Level-Domain der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (.de) ist die DENIC eG (Deutsches Network In­for­ma­ti­on Center) zuständig. Die ein­ge­tra­ge­ne Ge­nos­sen­schaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist ver­ant­wort­lich für den Betrieb der Name­ser­ver und die Ver­wal­tung des Na­mens­raums. Die Vergabe von Domains unter der Top-Level-Domain .de erfolgt in Ko­ope­ra­ti­on mit so­ge­nann­ten Re­gis­tra­ren – pri­vat­wirt­schaft­li­chen Un­ter­neh­men, die das End­kun­den­ge­schäft abwickeln. In der Regel handelt es sich dabei um In­ter­net­ser­vice­an­bie­ter wie Webhoster, die Sei­ten­be­trei­bern neben der Mög­lich­keit, Domains zu re­gis­trie­ren, auch gleich den passenden Webspace für ihr Projekt liefern. Eine solche Re­gis­trie­rung ist dabei nur für freie Domains möglich. Soll eine besetzte Domain erworben werden, müssen In­ter­es­sen­ten den aktuellen Inhaber ausfindig machen und ihm ein Kauf­an­ge­bot un­ter­brei­ten. Wir verraten Ihnen, wie das funk­tio­niert.

Domain-Check

Domain re­gis­trie­ren

Die Re­gis­trie­rung einer Domain ist kin­der­leicht und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Ist ein passender Domain-Name gefunden, gilt es im ersten Schritt, die Ver­füg­bar­keit der Adresse zu prüfen. Domain-Anbieter stellen dazu eine ent­spre­chen­de Suchmaske zur Verfügung. Diese liefert in der Regel auch Al­ter­na­tiv­vor­schlä­ge, falls die fa­vo­ri­sier­te Kom­bi­na­ti­on aus Domain-Name und Top-Level-Domain bereits vergeben ist. Die Vergabe von Domains erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Prägnante Wort­kom­bi­na­tio­nen unter beliebten Top-Level-Domains wie .de oder .com sind daher schnell ver­grif­fen. Dieser Ver­knap­pung wirkt die zentrale In­ter­net­ver­wal­tung ICANN (Internet Cor­po­ra­ti­on for Assigned Names and Numbers) seit 2013 mit einer Reihe neuer Do­main­endun­gen entgegen. Wurde eine Re­gis­trie­rung für eine ver­füg­ba­re Domain beim Registrar in Auftrag gegeben, leitet dieser den Antrag an das ent­spre­chen­de NIC weiter, das mit der Ver­wal­tung der Top-Level-Domain betraut ist. Dort wird ein aus­führ­li­ches Register geführt, die so­ge­nann­te Whois-Datenbank, in der alle Nut­zer­da­ten inklusive Kon­takt­in­for­ma­tio­nen hin­ter­legt sind. Auch wenn der Nutzer einer Domain für alle Inhalte, die unter dieser Adresse er­schei­nen, voll­um­fäng­lich ver­ant­wort­lich ist, wird er nicht zum Domain-Ei­gen­tü­mer. Statt­des­sen basieren Domain-Re­gis­trie­run­gen immer auf einem Miet- oder Pacht­ver­trag, bei dem eine mo­nat­li­che oder jährliche Gebühr für die tech­ni­sche Be­reit­stel­lung der Domain berechnet wird. Gewinne, die mit einem Web­pro­jekt unter einer ent­spre­chen­den Domain er­wirt­schaf­tet werden, stehen jedoch in vollem Umfang dem re­gis­trier­ten Nutzer zu.

Tipp

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Domain kaufen

Grund­sätz­lich ist es nicht möglich, Domains zu kaufen. Man spricht dennoch von einem Verkauf, wenn ein re­gis­trier­ter Domain-Inhaber seine Nut­zer­rech­te einem anderen In­ter­es­sen­ten über­eig­net. Auch dieser wird dadurch nicht zum Domain-Ei­gen­tü­mer, er übernimmt lediglich die Rechte und Pflichten des vor­he­ri­gen Inhabers inklusive der mo­nat­li­chen oder jähr­li­chen Nut­zungs­ge­büh­ren. Um die Nut­zungs­rech­te an einer Domain zu kaufen, muss ein In­ter­es­sent zuerst den der­zei­ti­gen Inhaber ausfindig machen. Möglich ist dies für .de-Domains über den Whois-Service der DENIC. Inhaber anderer Domains lassen sich bei­spiels­wei­se über die Whois-Domain-Abfrage von IONOS ausfindig machen. Doch nicht immer geht die In­itia­ti­ve vom Käufer aus. Gerade ge­werb­li­che Anbieter, die sich auf den Do­main­han­del spe­zia­li­siert haben, bieten ent­spre­chen­de Kon­takt­in­for­ma­tio­nen oft bereits auf der Start­sei­te einer er­werb­ba­ren Domain an. Man spricht in diesem Zu­sam­men­hang auch von geparkten Domains. Zudem finden sich im Internet zahl­rei­che Anbieter, die als Do­main­händ­ler auftreten und Käufer und Verkäufer auf Ak­ti­ons­platt­for­men zu­sam­men­brin­gen.

Sind sich Käufer und Verkäufer über den Preis und die Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten einig, kommt es zum Kauf­ver­trag. Dieser sollte in jedem Fall schrift­lich aus­ge­stellt werden und die nötigen For­ma­li­tä­ten der Trans­ak­ti­on be­inhal­ten: Der Käufer muss als neuer Inhaber in die Whois-Datenbank des zu­stän­di­gen NIC ein­ge­tra­gen werden. Dies erfordert in der Regel einen von beiden Parteien un­ter­schrie­be­nen In­ha­ber­wech­sel­an­trag, der vom je­wei­li­gen Domain-Anbieter an die zu­stän­di­ge Ver­wal­tungs­stel­le wei­ter­ge­lei­tet wird.

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