Eine Domain kann man nicht im klas­si­schen Sinn kaufen. Wer eine Domain re­gis­triert, erhält ein zeitlich be­grenz­tes Nut­zungs­recht. Von „Domain kaufen“ spricht man, wenn be­stehen­de Nut­zungs­rech­te von einer aktuellen Inhaberin bzw. einem aktuellen Inhaber über­nom­men werden. Ju­ris­tisch bleibt es jedoch immer ein Nut­zungs­ver­trag.

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Was bedeutet es, eine Domain zu re­gis­trie­ren?

Wenn Sie eine freie Domain re­gis­trie­ren, sichern Sie sich das exklusive Nut­zungs­recht an einer be­stimm­ten In­ter­net­adres­se. Domains fungieren wie Haus­num­mern im World Wide Web. Jeder In­ter­net­auf­tritt ist unter einer weltweit ein­ma­li­gen, ein­deu­ti­gen Adresse er­reich­bar, die sich aus einem Domain-Namen und einer passenden Top-Level-Domain (TLD) zu­sam­men­setzt.

Die Vergabe dieser Adressen erfolgt dezentral über so­ge­nann­te Network In­for­ma­ti­on Center (NIC). Dabei handelt es sich um Ver­ga­be­stel­len, die die Schirm­herr­schaft über eine bestimmte Top-Level-Domain und somit über einen fest de­fi­nier­ten Bereich innerhalb des hier­ar­chisch struk­tu­rier­ten Domain-Name-Systems innehaben. Für die län­der­spe­zi­fi­sche Top-Level-Domain der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (.de) ist die DENIC (Deutsches Network In­for­ma­ti­on Center) zuständig. Die ein­ge­tra­ge­ne Ge­nos­sen­schaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist ver­ant­wort­lich für den Betrieb der Name­ser­ver und die Ver­wal­tung des Na­mens­raums.

Die Vergabe von Domains unter der Top-Level-Domain .de erfolgt in Ko­ope­ra­ti­on mit so­ge­nann­ten Domain-Re­gis­tra­ren – pri­vat­wirt­schaft­li­chen Un­ter­neh­men, die das End­kun­den­ge­schäft abwickeln. In der Regel handelt es sich dabei um In­ter­net­ser­vice­an­bie­ter wie Webhoster, die Sei­ten­be­trei­ben­den neben der Mög­lich­keit, Domains zu re­gis­trie­ren, auch gleich den passenden Webspace für ihr Projekt liefern. Eine solche Re­gis­trie­rung ist dabei nur für freie Domains möglich.

Wie funk­tio­niert die Re­gis­trie­rung einer Domain?

  1. Wunsch­do­main prüfen
  2. Ver­füg­bar­keit kon­trol­lie­ren
  3. Domain beim Registrar be­auf­tra­gen
  4. Ein­tra­gung in die Registry
Domain-Check

Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Prägnante Wort­kom­bi­na­tio­nen unter beliebten Top-Level-Domains wie .de oder .com sind daher schnell ver­grif­fen. Dieser Ver­knap­pung wirkt die zentrale In­ter­net­ver­wal­tung ICANN (Internet Cor­po­ra­ti­on for Assigned Names and Numbers) seit 2013 mit einer Reihe neuer Do­main­endun­gen entgegen. Wurde eine Re­gis­trie­rung für eine ver­füg­ba­re Domain beim Registrar in Auftrag gegeben, leitet dieser den Antrag an das ent­spre­chen­de NIC weiter, das mit der Ver­wal­tung der Top-Level-Domain betraut ist. Dort wird ein aus­führ­li­ches Register geführt, die so­ge­nann­te Whois-Datenbank, in der alle Nut­zer­da­ten inklusive Kon­takt­in­for­ma­tio­nen hin­ter­legt sind.

Hinweis

Wer eine Domain re­gis­triert, besitzt diese nicht, sondern erhält ein ex­klu­si­ves Nut­zungs­recht gegen eine re­gel­mä­ßi­ge Gebühr.

Domain mieten oder kaufen?

Viele sprechen davon, eine Domain zu mieten. Tat­säch­lich be­schreibt dieser Begriff die Situation tref­fen­der als „Domain kaufen“, denn:

  • Sie zahlen eine jährliche oder mo­nat­li­che Gebühr
  • Sie besitzen kein Eigentum im sa­chen­recht­li­chen Sinn
  • Das Nut­zungs­recht ist an Ver­trags­be­din­gun­gen gebunden

Rechtlich handelt es sich um ein schuld­recht­li­ches Nut­zungs­ver­hält­nis zwischen Do­main­in­ha­ber bzw. Do­main­in­ha­be­rin und Registrar.

Um die Nut­zungs­rech­te an einer Domain zu kaufen, muss ein In­ter­es­sent zuerst den der­zei­ti­gen Inhaber bzw. die Inhaberin ausfindig machen. Möglich ist dies für .de-Domains über den Whois-Service der DENIC. Viele ge­werb­li­che Anbieter, die sich auf den Do­main­han­del spe­zia­li­siert haben, bieten ent­spre­chen­de Kon­takt­in­for­ma­tio­nen aber häufig auch bereits auf der Start­sei­te einer er­werb­ba­ren Domain an. Man spricht in diesem Zu­sam­men­hang auch von geparkten Domains. Zudem finden sich im Internet zahl­rei­che Anbieter, die als Do­main­händ­ler auftreten.

Sind sich beide Parteien über den Preis und die Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten einig, kommt es zum Kauf­ver­trag. Dieser sollte in jedem Fall schrift­lich aus­ge­stellt werden und die nötigen For­ma­li­tä­ten der Trans­ak­ti­on be­inhal­ten: Der Käufer oder die Käuferin muss in die Whois-Datenbank des zu­stän­di­gen NIC ein­ge­tra­gen werden. Dies erfordert in der Regel einen von beiden Parteien un­ter­schrie­be­nen In­ha­ber­wech­sel­an­trag, der vom je­wei­li­gen Domain-Anbieter an die zu­stän­di­ge Ver­wal­tungs­stel­le wei­ter­ge­lei­tet wird.

Wann lohnt es sich, eine Domain zu kaufen?

Eine Domain zu kaufen kann sinnvoll sein, wenn:

  • Ihre Wunsch­do­main bereits re­gis­triert ist
  • die Domain stra­te­gisch wichtig für Ihre Marke ist
  • es sich um eine Premium-Domain mit hohem Wie­der­erken­nungs­wert handelt
  • SEO-Relevanz oder Mar­ken­schutz eine Rolle spielen

Gerade kurze, ge­ne­ri­sche Begriffe unter den Top-Level-Domains .com oder .de erzielen häufig hohe Preise im Do­main­han­del.

Neue Do­main­endun­gen und Markt­ent­wick­lung

In­zwi­schen wurden zahl­rei­che neue ge­ne­ri­sche Top-Level-Domains ein­ge­führt (.shop, .online, .tech usw.). Dadurch ist es leichter geworden, passende Domains zu re­gis­trie­ren. Trotzdem bleibt die Nachfrage nach starken .de- und .com-Domains hoch.

Domain kaufen, re­gis­trie­ren oder mieten: die Un­ter­schie­de im Überblick

Begriff Bedeutung Eigentum
Domain re­gis­trie­ren Nut­zungs­recht an freier Domain sichern Nein
Domain mieten um­gangs­sprach­li­che Be­schrei­bung der Re­gis­trie­rung Nein
Domain kaufen Übernahme be­stehen­der Nut­zungs­rech­te Nein

Ob Sie eine Domain re­gis­trie­ren, eine Domain mieten oder eine Domain kaufen – rechtlich erwerben Sie immer ein zeitlich be­grenz­tes Nut­zungs­recht. Der Un­ter­schied liegt aus­schließ­lich darin, ob die Domain noch frei ist oder von einem bis­he­ri­gen Inhaber über­nom­men wird.

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