Domain-Registrierung: Angaben zum Admin-C und Tech-C nicht länger Pflicht
Der Admin-C war die offizielle Kontaktperson für administrative Belange einer Domain. Er war verantwortlich für Änderungen der Domain-Daten, Namensserver oder Kontaktinformationen und diente als zentrale Ansprechperson bei Anfragen von Registraren oder Streitfällen. Mit der Einführung der DSGVO 2018 wurde die Rolle in vielen TLDs weitgehend abgeschafft oder nur noch intern genutzt.
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Was ist Admin-C?
Der Admin-C, kurz für Administrative Contact, war früher die offizielle Kontaktperson für administrative Belange einer Domain, wie beispielsweise Änderungen der Kontaktdaten oder Namensserver. Sie war nicht immer der Inhaber bzw. die Inhaberin der Domain, wenngleich dies bei Privatpersonen im Normalfall der Fall war. Heute wird diese Rolle bei vielen Domain-Endungen, insbesondere bei .de-Domains, nicht mehr benötigt und offiziell nicht mehr erhoben. Die Aufgaben des Admin-C werden größtenteils durch technische Ansprechpartner oder durch automatisierte Prozesse übernommen.
Früher war der Admin-C auch die zentrale Kontaktperson bei Streitigkeiten oder Anfragen von Registraren, heute erfolgt dies meist über standardisierte E-Mail-Adressen oder die Registry selbst. In manchen Fällen kann ein Admin-C aber weiterhin eingetragen werden, vor allem bei anderen Top-Level-Domains (TLDs) oder länderspezifischen Domains, wobei die Daten durch Datenschutzregeln meist nicht öffentlich sichtbar sind. Grund für die Änderung ist vor allem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die die Erhebung und Veröffentlichung personenbezogener Daten stark eingeschränkt hat.
Die Pflichtangabe eines Admin-C wird im Rahmen der neuen ICANN Registration Data Policy für viele generische TLDs wie .com oder .net ebenfalls nicht mehr standardmäßig verlangt, kann aber je nach Registry-Regelwerk weiterhin intern erfasst oder optional unterstützt werden. Während also bei .de-Domains keine Admin-C-Daten mehr öffentlich erhoben werden, hängen Erfassungs- und Anzeigepflichten bei internationalen TLDs von den jeweiligen Registry-Vorgaben und der ICANN-Policy ab.
Admin-C: Historie
Vor der Einführung der DSGVO am 25. Mai 2018 war der Admin-C ein zentraler Bestandteil der Domain-Registrierungsdaten. Er war eine natürliche Person, die als administrativer Ansprechpartner in der Whois-Datenbank erfasst wurde und im Außenverhältnis für administrative Fragen zur Domain kontaktierbar war. Diese Daten, einschließlich Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer, waren öffentlich sichtbar und konnten beispielsweise von Behörden, Wettbewerberinnen und Wettbewerbern oder allgemeinen Abfragenden eingesehen werden.
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO änderte sich dieser Umgang grundlegend: Da personenbezogene Daten nur noch sehr eingeschränkt verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen, wurde der Admin-C bei vielen TLDs nicht mehr erhoben oder angezeigt. Stattdessen ist das DENIC dazu übergegangen, ergänzend zu den persönlichen Pflichtangaben zum Domain-Inhaber zwei nicht personalisierte E-Mail-Adressen abzufragen: eine für allgemeine und technische Anfragen und eine zur Anzeige rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung einer Domain (Domain-Abuse). Für die Adressen ist der jeweilige Registrar verantwortlich. Dadurch wird der Grundsatz der Datensparsamkeit eingehalten und das Risiko des Missbrauchs persönlicher Informationen reduziert.
Nicht nur der Admin-C wurde abgeschafft: Auch die persönlichen Kontaktdaten des Ansprechpartners für technische Fragen zu einer Domain, die unter dem Kürzel Tech-C zusammengefasst wurden, werden nicht mehr erfasst. Auch Informationen über den verantwortlichen Zonenverwalter (Zone-C) an die Registry zu übermitteln, ist nicht mehr nötig. Diese bisherige Pflichtangabe entfällt in den neuen Richtlinien ersatzlos.
Admin-C herausfinden – so funktioniert‘s
Auch wenn es den klassischen Admin-C nicht mehr gibt, können Sie herausfinden, wer für eine Domain verantwortlich ist. Hierzu können Sie eine RDAP-Abfrage durchführen. RDAP ist das moderne Nachfolgesystem der Whois-Abfrage und liefert strukturierte Informationen über Domains, einschließlich registrierter Kontakte – allerdings nur, falls die Daten aus Datenschutzgründen nicht verborgen sind. Viele Angaben werden mittlerweile aus Datenschutzgründen geschwärzt oder nur teilweise angezeigt.
In bestimmten Fällen können berechtigte Personen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Markeninhaberinnen und -inhaber oder Behörden, eine erweiterte Anfrage bei der Registry oder dem Registrar stellen, um die vollständigen Kontaktdaten zu erhalten. Wer kein berechtigtes Interesse nachweisen kann, erhält diese Informationen dagegen nicht.
Domain-Inhaberschaft: Persönliche Daten werden weiterhin erfasst
Im Gegensatz zum Admin-C werden von Domain-Inhabenden nach wie vor Daten erhoben. Diese sind im Rahmen der Domain-Registrierung Vertragspartnerinnen und Vertragspartner einer Vergabestelle. Entscheiden Sie sich dafür, eine Webadresse zu registrieren, erhalten Sie die Inhaberschaft der Domain. Bei einem Domain-Inhabenden muss es sich jedoch nicht zwangsläufig um eine natürliche Person handeln. Möchten Sie eine Webadresse beispielsweise für Ihre Firma registrieren, kann auch diese samt Rechtsformzusatz als Inhaber der Domain eingetragen werden. Zudem ist es möglich, eine natürliche Person oder eine Firma als Mitinhaber der Domain zu benennen. Weitere Pflichtangaben neben dem Namen sind:
- die Postanschrift
- die Telefonnummer
- die E-Mail-Adresse
Zwar erhebt die DENIC diese personenbezogenen Daten auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin, sie macht sie aber nicht mehr in der Whois-Domainabfrage verfügbar. Name, Postanschrift, Telefonnummer und persönliche E-Mail-Adresse müssen also lediglich dem zuständigen Registrar übermittelt werden. Um die Funktionsfähigkeit einer Domain zu ermöglichen, sind nach wie vor technische Daten zu Nameserver und DNS-Keys erforderlich – sie bleiben deshalb auch Teil der Datenerfassung und -ausgabe. Davon abgesehen kann man bei einer öffentlichen Whois-Domain-Abfrage nur noch den Registrierungsstatus der Domain einsehen (registriert/nicht registriert).

