Der Admin-C war die of­fi­zi­el­le Kon­takt­per­son für ad­mi­nis­tra­ti­ve Belange einer Domain. Er war ver­ant­wort­lich für Än­de­run­gen der Domain-Daten, Na­mens­ser­ver oder Kon­takt­in­for­ma­tio­nen und diente als zentrale An­sprech­per­son bei Anfragen von Re­gis­tra­ren oder Streit­fäl­len. Mit der Ein­füh­rung der DSGVO 2018 wurde die Rolle in vielen TLDs weit­ge­hend ab­ge­schafft oder nur noch intern genutzt.

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Was ist Admin-C?

Der Admin-C, kurz für Ad­mi­nis­tra­ti­ve Contact, war früher die of­fi­zi­el­le Kon­takt­per­son für ad­mi­nis­tra­ti­ve Belange einer Domain, wie bei­spiels­wei­se Än­de­run­gen der Kon­takt­da­ten oder Na­mens­ser­ver. Sie war nicht immer der Inhaber bzw. die Inhaberin der Domain, wenn­gleich dies bei Pri­vat­per­so­nen im Nor­mal­fall der Fall war. Heute wird diese Rolle bei vielen Domain-Endungen, ins­be­son­de­re bei .de-Domains, nicht mehr benötigt und offiziell nicht mehr erhoben. Die Aufgaben des Admin-C werden größ­ten­teils durch tech­ni­sche An­sprech­part­ner oder durch au­to­ma­ti­sier­te Prozesse über­nom­men.

Früher war der Admin-C auch die zentrale Kon­takt­per­son bei Strei­tig­kei­ten oder Anfragen von Re­gis­tra­ren, heute erfolgt dies meist über stan­dar­di­sier­te E-Mail-Adressen oder die Registry selbst. In manchen Fällen kann ein Admin-C aber weiterhin ein­ge­tra­gen werden, vor allem bei anderen Top-Level-Domains (TLDs) oder län­der­spe­zi­fi­schen Domains, wobei die Daten durch Da­ten­schutz­re­geln meist nicht öf­fent­lich sichtbar sind. Grund für die Änderung ist vor allem die Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), die die Erhebung und Ver­öf­fent­li­chung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten stark ein­ge­schränkt hat.

Hinweis

Die Pflicht­an­ga­be eines Admin-C wird im Rahmen der neuen ICANN Re­gis­tra­ti­on Data Policy für viele ge­ne­ri­sche TLDs wie .com oder .net ebenfalls nicht mehr stan­dard­mä­ßig verlangt, kann aber je nach Registry-Regelwerk weiterhin intern erfasst oder optional un­ter­stützt werden. Während also bei .de-Domains keine Admin-C-Daten mehr öf­fent­lich erhoben werden, hängen Er­fas­sungs- und An­zei­ge­pflich­ten bei in­ter­na­tio­na­len TLDs von den je­wei­li­gen Registry-Vorgaben und der ICANN-Policy ab.

Admin-C: Historie

Vor der Ein­füh­rung der DSGVO am 25. Mai 2018 war der Admin-C ein zentraler Be­stand­teil der Domain-Re­gis­trie­rungs­da­ten. Er war eine na­tür­li­che Person, die als ad­mi­nis­tra­ti­ver An­sprech­part­ner in der Whois-Datenbank erfasst wurde und im Au­ßen­ver­hält­nis für ad­mi­nis­tra­ti­ve Fragen zur Domain kon­tak­tier­bar war. Diese Daten, ein­schließ­lich Name, Adresse, E-Mail und Te­le­fon­num­mer, waren öf­fent­lich sichtbar und konnten bei­spiels­wei­se von Behörden, Wett­be­wer­be­rin­nen und Wett­be­wer­bern oder all­ge­mei­nen Ab­fra­gen­den ein­ge­se­hen werden.

Mit dem In­kraft­tre­ten der DSGVO änderte sich dieser Umgang grund­le­gend: Da per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nur noch sehr ein­ge­schränkt ver­ar­bei­tet und ver­öf­fent­licht werden dürfen, wurde der Admin-C bei vielen TLDs nicht mehr erhoben oder angezeigt. Statt­des­sen ist das DENIC dazu über­ge­gan­gen, ergänzend zu den per­sön­li­chen Pflicht­an­ga­ben zum Domain-Inhaber zwei nicht per­so­na­li­sier­te E-Mail-Adressen ab­zu­fra­gen: eine für all­ge­mei­ne und tech­ni­sche Anfragen und eine zur Anzeige rechts­wid­ri­ger oder miss­bräuch­li­cher Nutzung einer Domain (Domain-Abuse). Für die Adressen ist der jeweilige Registrar ver­ant­wort­lich. Dadurch wird der Grundsatz der Da­ten­spar­sam­keit ein­ge­hal­ten und das Risiko des Miss­brauchs per­sön­li­cher In­for­ma­tio­nen reduziert.

Hinweis

Nicht nur der Admin-C wurde ab­ge­schafft: Auch die per­sön­li­chen Kon­takt­da­ten des An­sprech­part­ners für tech­ni­sche Fragen zu einer Domain, die unter dem Kürzel Tech-C zu­sam­men­ge­fasst wurden, werden nicht mehr erfasst. Auch In­for­ma­tio­nen über den ver­ant­wort­li­chen Zo­nen­ver­wal­ter (Zone-C) an die Registry zu über­mit­teln, ist nicht mehr nötig. Diese bisherige Pflicht­an­ga­be entfällt in den neuen Richt­li­ni­en ersatzlos.

Admin-C her­aus­fin­den – so funk­tio­niert‘s

Auch wenn es den klas­si­schen Admin-C nicht mehr gibt, können Sie her­aus­fin­den, wer für eine Domain ver­ant­wort­lich ist. Hierzu können Sie eine RDAP-Abfrage durch­füh­ren. RDAP ist das moderne Nach­fol­ge­sys­tem der Whois-Abfrage und liefert struk­tu­rier­te In­for­ma­tio­nen über Domains, ein­schließ­lich re­gis­trier­ter Kontakte – al­ler­dings nur, falls die Daten aus Da­ten­schutz­grün­den nicht verborgen sind. Viele Angaben werden mitt­ler­wei­le aus Da­ten­schutz­grün­den ge­schwärzt oder nur teilweise angezeigt.

In be­stimm­ten Fällen können be­rech­tig­te Personen, wie zum Beispiel Rechts­an­wäl­te, Mar­ken­in­ha­be­rin­nen und -inhaber oder Behörden, eine er­wei­ter­te Anfrage bei der Registry oder dem Registrar stellen, um die voll­stän­di­gen Kon­takt­da­ten zu erhalten. Wer kein be­rech­tig­tes Interesse nach­wei­sen kann, erhält diese In­for­ma­tio­nen dagegen nicht.

Domain-In­ha­ber­schaft: Per­sön­li­che Daten werden weiterhin erfasst

Im Gegensatz zum Admin-C werden von Domain-In­ha­ben­den nach wie vor Daten erhoben. Diese sind im Rahmen der Domain-Re­gis­trie­rung Ver­trags­part­ne­rin­nen und Ver­trags­part­ner einer Ver­ga­be­stel­le. Ent­schei­den Sie sich dafür, eine Web­adres­se zu re­gis­trie­ren, erhalten Sie die In­ha­ber­schaft der Domain. Bei einem Domain-In­ha­ben­den muss es sich jedoch nicht zwangs­läu­fig um eine na­tür­li­che Person handeln. Möchten Sie eine Web­adres­se bei­spiels­wei­se für Ihre Firma re­gis­trie­ren, kann auch diese samt Rechts­form­zu­satz als Inhaber der Domain ein­ge­tra­gen werden. Zudem ist es möglich, eine na­tür­li­che Person oder eine Firma als Mit­in­ha­ber der Domain zu benennen. Weitere Pflicht­an­ga­ben neben dem Namen sind:

  • die Post­an­schrift
  • die Te­le­fon­num­mer
  • die E-Mail-Adresse

Zwar erhebt die DENIC diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auch nach In­kraft­tre­ten der DSGVO weiterhin, sie macht sie aber nicht mehr in der Whois-Do­main­ab­fra­ge verfügbar. Name, Post­an­schrift, Te­le­fon­num­mer und per­sön­li­che E-Mail-Adresse müssen also lediglich dem zu­stän­di­gen Registrar über­mit­telt werden. Um die Funk­ti­ons­fä­hig­keit einer Domain zu er­mög­li­chen, sind nach wie vor tech­ni­sche Daten zu Name­ser­ver und DNS-Keys er­for­der­lich – sie bleiben deshalb auch Teil der Da­ten­er­fas­sung und -ausgabe. Davon abgesehen kann man bei einer öf­fent­li­chen Whois-Domain-Abfrage nur noch den Re­gis­trie­rungs­sta­tus der Domain einsehen (re­gis­triert/nicht re­gis­triert).

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